Dienstag, 2. Mai 2017
Das neue Sonderstrafrecht für Polizisten ist der Versammlungsfreiheit ein Tritt gegens Knie
[Berlin] Kundgebung am 27. April gegen geplante
Strafrechtsverschärfung zum Schutz von Polizist*innen
"... Wir - ein Zusammenschluss von zahlreichen
Bürgerrechtsorganisationen und zivilgesellschaftlich engagierten
Gruppen - rufen für Donnerstag, den 27. April 2017, um 18 Uhr zu einer
Kundgebung gegen die geplante Strafrechtsverschärfung für Angriffe auf
Vollstreckungsbeamte vor dem Bundestag (Platz der Republik) auf. Die
geplante Gesetzesänderung sieht für tätliche Angriffe auf
Polizist*innen und andere Vollstreckungsbeamte künftig eine
Mindeststrafe von 3 Monaten Haft vor. Wir lehnen diese
Gesetzesänderung als völlig unverhältnismäßig ab. Der von den
Gerichten äußerst weit definierte Begriff des „tätlichen Angriffs“ ist
in der Praxis schnell erfüllt. So könnte bereits ein einfaches
Schubsen künftig zu einer Haftstrafe führen. Verletzungsfolgen oder
-absichten sind hierfür nicht erforderlich. Diese Gesetzesverschärfung
ist nicht nur drakonisch und grundlos, sie zeigt auch eine autoritäre
Staatsauffassung seitens der Bundesregierung und Regierungsfraktionen.
Auch führt sie zur erleichterten Kriminalisierung von
Demonstrationsteilnehmer*innen, etwa bei engen Einschließungen oder
bei Gerangel an Polizeiketten, und bei Aktionen zivilen Ungehorsams
beim Wegtragen. Zudem verstößt es gegen den verfassungsrechtlich
verbürgten Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Angriffe auf
Vollstreckungsbeamt*innen künftig deutlich stärker sanktioniert werden
sollen, als solche, die sich gegen Bürger*innen richten..."
Presseerklärung zum Gemeinsamen Aufruf vom 25. April 2017 beim Komitee
für Grundrechte und Demokratie
http://www.grundrechtekomitee.de/node/851
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