Dienstag, 2. Mai 2017

Das neue Sonderstrafrecht für Polizisten ist der Versammlungsfreiheit ein Tritt gegens Knie



[Berlin] Kundgebung am 27. April gegen geplante 
Strafrechtsverschärfung zum Schutz von Polizist*innen

"... Wir - ein Zusammenschluss von zahlreichen 
Bürgerrechtsorganisationen und zivilgesellschaftlich engagierten 
Gruppen - rufen für Donnerstag, den 27. April 2017, um 18 Uhr zu einer 
Kundgebung gegen die geplante Strafrechtsverschärfung für Angriffe auf 
Vollstreckungsbeamte vor dem Bundestag (Platz der Republik) auf. Die 
geplante Gesetzesänderung sieht für tätliche Angriffe auf 
Polizist*innen und andere Vollstreckungsbeamte künftig eine 
Mindeststrafe von 3 Monaten Haft vor. Wir lehnen diese 
Gesetzesänderung als völlig unverhältnismäßig ab. Der von den 
Gerichten äußerst weit definierte Begriff des „tätlichen Angriffs“ ist 
in der Praxis schnell erfüllt. So könnte bereits ein einfaches 
Schubsen künftig zu einer Haftstrafe führen. Verletzungsfolgen oder 
-absichten sind hierfür nicht erforderlich. Diese Gesetzesverschärfung 
ist nicht nur drakonisch und grundlos, sie zeigt auch eine autoritäre 
Staatsauffassung seitens der Bundesregierung und Regierungsfraktionen. 
Auch führt sie zur erleichterten Kriminalisierung von 
Demonstrationsteilnehmer*innen, etwa bei engen Einschließungen oder 
bei Gerangel an Polizeiketten, und bei Aktionen zivilen Ungehorsams 
beim Wegtragen. Zudem verstößt es gegen den verfassungsrechtlich 
verbürgten Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn Angriffe auf 
Vollstreckungsbeamt*innen künftig deutlich stärker sanktioniert werden 
sollen, als solche, die sich gegen Bürger*innen richten..." 
Presseerklärung zum Gemeinsamen Aufruf vom 25. April 2017 beim Komitee 
für Grundrechte und Demokratie
http://www.grundrechtekomitee.de/node/851

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