Karlsruhe -
Die Bundesanwaltschaft hat am Montag in
Sachsen und Bayern sechs Männer wegen des Verdachts der Bildung einer
rechtsterroristischen Vereinigung festnehmen lassen. Wie die Behörde in
Karlsruhe mitteilte, werden zudem mehrere Wohnungen sowie weitere
Räumlichkeiten in Sachsen durchsucht. An dem Einsatz sind insgesamt über
100 Beamte der sächsischen Polizei beteiligt.
Die
sechs festgenommenen Deutschen sind den Angaben zufolge unter anderem
dringend verdächtig, gemeinsam mit dem 31-jährigen Christian K. eine
rechtsterroristische Vereinigung namens „Revolution Chemnitz“ gegründet
zu haben. Christian K., der als zentrale Führungsfigur gilt, war bereits
am 14. September von der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen besonders
schweren Landfriedensbruchs festgenommen worden. Er ist seither in
Untersuchungshaft.
Beschuldigte gehören der Hooligan-, Skinhead- und Neonazi-Szene an
Nach
den bisherigen Erkenntnissen gehören die Beschuldigten der Hooligan-,
Skinhead- und Neonazi-Szene im Raum Chemnitz an und sollen sich als
führende Personen in der rechtsextremistischen Szene Sachsens verstanden
haben. Spätestens am 11. September 2018 haben sich die Beschuldigten
den Ermittlungen zufolge zu der Gruppierung „Revolution Chemnitz“
zusammengeschlossen.
Die Männer wollten
den Ermittlunge zufolge mit Gewalt gegen den Rechtsstaat kämpfen. Sie
sollen Angriffe und bewaffnete Anschläge auf Ausländer und politisch
Andersdenkende geplant haben. „Zu den politisch Andersdenkenden zählen
die Beschuldigten den Erkenntnissen zufolge auch Vertreter des
politischen Parteienspektrums und Angehörige des gesellschaftlichen
Establishments“, so die Bundesanwaltschaft.
Halbautomatische Schusswaffen besorgt
Die
Beschuldigten sollen sich bereits darum bemüht haben, sich
halbautomatische Schusswaffen zu besorgen. Fünf von ihnen sollen am 14.
September bewaffnet mit Glasflaschen, Quarzhandschuhen und einem
Elektroimpulsgerät mit weiteren gewaltbereiten Rechtsextremen auf der
Schlossteichinsel in Chemnitz mehrere Ausländer angegriffen und verletzt
haben. Ein Opfer wurde durch den Wurf einer Glasflasche am Hinterkopf
verletzt. Der Übergriff sollte den Ermittlungen zufolge ein „Probelauf“
für ein von den Beschuldigten für den 3. Oktober 2018 geplantes, in
seinen Einzelheiten aber noch nicht näher aufgeklärtes Geschehen sein.
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