Montag, 1. Oktober 2018

Anzeige von Elektroschock-Folter Propaganda als Volksverhetzung

Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat im Auftrag und für die-BPE Prof. Dr. Jochen Vollmann und Dr. Jakov Gather strafangezeigt.
Gemeinsam haben sie öffentlich in einer Zeitschrift und im Internet für die Foltermethode des gewaltsamen Elektroschockens geworben, siehe:  https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/s-0043-116921
Wir berichteten darüber im Februar: https://www.zwangspsychiatrie.de/2018/02/werbung-fuer-gewaltsames-elektroschocken/

Da die Staatsanwaltschaft bei dieser Volksverhetzung mit unter einer Decke steckt, hat sie die Anzeige mit der fadenscheinigen "Begründung" abgelehnt, dieser Folteraufruf sei nur eine Meinung, für die Meinungsfreiheit gelte. Dabei ist es eine besonders infame Diskriminierung, gegen angeblich oder tatsächlich "psychisch Kranke" zu hetzen und ein offener Aufruf zu deren gewaltsamen Körperverletzung.
Insbesondere versuchen die beiden Autoren, in ihrem Beispiel das psychiatrische Elektroschocken sogar mit dem Gesetzesbruch zu propagieren, dass ohne vorher zu prüfen, ob eine Patientenverfügung vorliegt, trotzdem der Wille gebrochen und mit Zwang und Gewalt misshandelt werden könne. Dass sie um die Strafbarkeit ihres Tun wissen, bestätigen sie dadurch, dass sie am Ende ihrer Hetz-Propaganda schreiben, dass danach auf eine Patientenverfügung zur Verhinderung solcher Foltermaßnahmen hingewiesen werden könne. Weiterhin unterschlagen die Autoren, dass ein Betreuer sich daran erinnert müsste, vom Betreuten unter Zeugen gesagt bekommen zu haben, dass er auch unter Zwang elektrogeschockt werden möchte. Dann, und nur dann, kann von einem mutmaßlichen Willen gesprochen werden, dass der Betreute auch zwangsweise elektrogeschockt werden will und nicht bösartig von Sadisten gefoltert wird. Dann, und nur dann, wird nicht gegen § 1901a verstoßen, der gebietet: Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Ohne eine solche Zeugenaussage ist jede Behauptung eines angeblich "mutmaßlichen" Zwangsbehandlungswunsches eine willkürliche falsche, zumindest unbewiesene Unterstellung, da ohne konkrete Anhaltspunkte, die selbstverständlich bewiesen werden können müssten.

Dr. Schneider-Addae-Mensah fasst am Ende zusammen:

An dieser Stelle wird deutlich klargestellt, daß es vorliegend allein um die juristische Bewertung des Verhaltens der Beschuldigten geht. Daß dieses ethisch im höchsten Maße verwerflich ist, braucht nicht vertieft zu werden. Die Eigenbezeichnung der Beschuldigten als „Medizin-Ethiker" kann daher nur als dreist bezeichnet werden. Es handelt sich augenscheinlich um Überzeugungstäter mit hoher krimineller Energie.
Eben Psychiater - staatlich geschützte Verbrecher!
Die-BPE hat die Anzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der versuchten Anstiftung zur schweren Körperverletzung hier veröffentlicht: https://www.die-bpe.de/strafanzeige_gather_vollmann.htm
Am Ende befindet sich die skandalöse Antwort der Staatsanwaltschaft.

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Ein 28 Jähriger lebt in Hamburg sehr zurückgezogen und abgeschottet in angeblich „behandlungsbedürftiger Selbstisolation“.
Auf so einen Vorwand, um jemanden zu entrechten, muss man erst mal kommen - das hat die Qualität der psychiatrischen Verleumdung "Gute Fassade" (jemand wirkt normal), oder "vorgetäuschte Krankheitseinsicht" und "symtomschwache autistische Psychose" (wenn der Patient schweigt). Es gibt keine Hinweise auf Fremdaggression. Auch polizeilich ist der Mann bislang nicht bekannt geworden.

Aber er wurde entmündigt, hat einen sog. "Betreuer" aufoktroyiert bekommen. Und der hat eine Zwangseinweisung bei Gericht beantragt. Die wurde bewilligt und dann wird einem in Hamburg ein spezielles Überfallkommando zur Verschleppung in ein psychiatrisches Gefängnis auf den Hals geschickt - folterartige Zwangsbehandlung droht unmittelbar! Das erinnert an Gestapo-Methoden.
Wie dieser Überfall am 24.9.2018 ausgegangen ist und der 28 Jährige sich in seiner eigenen Wohnung in Notwehr zu verteidigen suchte, ist hier nachzulesen: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article181643096/Hamburg-Behoerdenmitarbeiter-wird-offenbar-Opfer-von-Brandanschlag.html
Das ist nun schon das zweite mal innerhalb von 6 Wochen, dass in Hamburg eine psychiatrische Zwangsmaßnahme mit dem Tod eines der Beteiligten endete, siehe:  https://www.zwangspsychiatrie.de/2018/08/toedlicher-verschleppungversuch-fuer-ein-gutachten
Kein Wunder, wenn in Hamburg die Zahl der psychiatrischen Verschleppungen von 3000 Fällen im Jahr 2005, auf 3500 im Jahr 2012 und 2017 sogar 4300 Fälle angestiegen ist.

Alle sollten ein Interesse daran haben, dass es nie zu solchen Kettenreaktionen kommen kann: durch eine vorher unterzeichnete PatVerfü!
a) Eine "Betreuung" kann dadurch von vornherein verhindert werden.
b) Selbst wenn es schon zu einer "Betreuung" gekommen sein sollte, eine PatVerfü unterzeichnen, so ist beiden gedient: der/die BetreuerIn hat Rechtssicherheit, dass er/sie nie zwangseinweisen lassen darf und die Betreuten haben die Sicherheit, dass ihnen so eine Verschleppung nie drohen kann (das wäre hoch-kriminelle Freiheitsberaubung!). Wer hingegen auch mit psychiatrischer Gewalt behandelt werden will, findet hier eine entsprechende Verfügung: https://www.psychiatrie-erfahren.de/positivestestament.htm
Das eine oder das andere sollte unbedingt unterzeichnet werden!
c) Auch der sozial psychiatrische Dienst bzw. das Bezirksamt kann sich nicht mehr schuldig machen, wenn er von vornherein eine PatVerfü anbietet und damit Rechtssicherheit schafft, so dass keine angeblich „behandlungsbedürftige Selbstisolation“ mehr mit irgendeiner Zwangsmethode geahndet wird, sondern ausschließlich nur noch einvernehmlich Hilfe angeboten wird.

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700.000,- € durch "Betreuung" veruntreut!
Die 39-jährige Beschuldigte soll Haushaltsgegenstände vom Geld der Betreuten gekauft und für sich behalten haben. In einem Fall sorgte sie dafür, dass ein Betreuter der zweiten Angeklagten 370.000 Euro überwies. In einem weiteren Fall soll die Frau gar eine Immobilie für einen zu geringen Preis verkauft haben. NDR Prozessbericht hier:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Prozess-Haben-Pflegerinnen-betrogen,prozess4626.html

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Im ZDF wurde ein Film über "Die großen Irrtümer des Nobel-Komitees" gezeigt. An zweiter Stelle wird über António Egas Moniz berichtet, der 1949 den Nobelpreis in Medizin für die Hirnverstümmelung, genannt  Lobotomie, bekommen hat. In der Mediathek kann der Filmabschnitt von Minute 24:05 bis 30:45 angesehen werden: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfinfo-doku/fatale-erfindungen-die-grossen-irrtuemer-des-nobel-komitees-102.html
2007 hatten wir gefordert, diese Preisverleihung rückgängig zu machen und den Nobel Preis stattdessen Gert Postel für seine Verdienste zur Entlarvung der Scharlatanerie der Psychiatrie zu verleihen, siehe: https://www.iaapa.de/wpa_protest.htm

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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de

Unser Solidaritätsfonds zur Verteidigung notariell beurkundeter PatVerfü®, die beim LPE B-B in Kopie hinterlegt wurde, wird ausschließlich durch einseitige Unterstützungszahlungen gespeist. Um ihn zu unterstützen, bitte hier einzahlen:
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