»Zusammen
mit der Meldung von der Wiedereroberung des Bundesinnenministeriums
durch die CSU erreichte mich eine Mail, dass die bayerische VVN-BdA laut
oberstem Landesverwaltungsgericht endgültig im Verfassungsschutzbericht
Bayerns stehen soll – mit allen Konsequenzen. Und dies dank des
Einflusses solcher Leute wie ich, der als verfassungsfeindlich
einzustufen sei. Das sind ja schöne Aussichten für unsere
antifaschistische Bewegung. […]«
Mit diesen Sätzen endet ein Artikel von mir in der Ossietzky-Ausgabe 3/2018. Ich möchte nun hinzufügen: Es gibt drei weitere Personen, die vom Verfassungsschutzverbund, einem neuartigen Zusammenschluss der Landesverfassungsschutzämter auf Bundesebene, als gefährliche Aktivisten der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) angesehen werden:
Allen voran Ernst Grube. Er stammt aus einer jüdischen Familie und wurde 1945 mit 15 Jahren aus dem KZ Theresienstadt befreit. Er ist heute als Zeitzeuge in München hoch geehrt, aber nicht vom bayerischen Innenministerium.
Dann Silvia Gingold aus Kassel. Ihre jüdischen Eltern kämpften in Frankreich in der Résistance. Silvia Gingold liest in vielen öffentlichen Veranstaltungen aus den Lebenserinnerungen ihres Vaters vor. Dies wird vom Verfassungsschutz als eine Werbung für die VVN-BdA angesehen. Silvia Gingold klagt seit Jahren gegen ihre Bespitzelung durch den Verfassungsschutz.
Und schließlich Heinrich Fink. Er ist Ehrenpräsident der VVN-BdA und den Lesern von Ossietzky nicht zuletzt als Autor der Zeitschrift bekannt. Der emeritierte Theologe der Humboldt-Universität wurde vom bayerischen Verfassungsschutz als SED-Mitglied und IM der Stasi bezeichnet, was Fink widerlegen konnte. Dennoch muss er für sein Recht, nicht unter falschem Zeugnis zu leiden, gegen den bayerischen Staat klagen.
Zu meiner Person lautet der Vorwurf, ich sei als Kommunist in der Leitung (Bundessprecherkreis) der VVN-BdA geduldet und habe auf einem Pressefest der DKP und der Zeitung Unsere Zeit die Grüße der Kinder des Widerstandes, einer Gruppe der Zweiten Generation, überbracht und dabei auf den hohen Anteil der Kommunisten am antifaschistischen Widerstand hingewiesen. In der Gruppe arbeiten zum Beispiel die Nachfahren kommunistischer, sozialdemokratischer und jüdischer NS-Opfer zusammen.
Die VVN-BdA insgesamt wird wegen ihres Engagements im Sinne des Schwurs von Buchenwald angegriffen. Nach diesem Schwur gelte es, den »Faschismus mit seinen Wurzeln« zu vernichten. Das geht aber laut Verfassungsschutz gar nicht, denn mit Wurzeln sei der Kapitalismus und das heißt, die freiheitlich demokratische Grundordnung gemeint, und die werde vom »kommunistischen Antifaschismus« angegriffen, wenn der vom Kampf gegen rechts spreche.
Die Grundgesetzesfeindlichkeit der VVN-BdA will der Verfassungsschutz zudem darin erkennen, dass sie Bürgern ihre Grundrechte abspreche, so indem sie die Losung »Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen« verbreite. Die Ideologie der Faschisten derart anzugreifen, das gehe wohl gar nicht? Kämpft der VS für die Meinungsfreiheit für Lügner und Verbrecher, für die Zulässigkeit der Auschwitzlüge?
Zweifellos waltet im VS subtiler Antisemitismus, wie aus der Auswahl der Angegriffenen erkennbar. Und selbstverständlich Antikommunismus von der Sorte, wie er von den braunen Mitbegründern des VS in den Dienst hineingetragen wurde. Kommunisten seien keine Antifaschisten, schon gar keine Demokraten, sondern Verächter der Demokratie. Der Kapitalismus wird zum schützenswerten Gut erklärt, obwohl er kein Bestandteil des Grundgesetzes ist. Ein Urteil, dass der Kapitalismus kein Bestandteil der Verfassung ist, liegt vom Bundesverfassungsgericht vor.
In der Bundestagsdrucksache 19/351 antwortet die Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei Die Linke über die »FDGO-Konformität von Antifaschismus und Antikapitalismus« (s. Beitrag »Antifaschismus mit FDGO-Vorbehalt« von Ulla Jelpke, Ossietzky 2/2018). Die Regierung hält antifaschistische und antikapitalistische Aktivitäten für nicht extremistisch und nicht verfassungsfeindlich. Es sei jedoch dann von linksextremem Antifaschismus und Antikapitalismus und damit von Verfassungsfeindlichkeit auszugehen, wenn Verfassungsfeinde sich des Themas annehmen. Wie der VS zur Einstufung »verfassungsfeindlich« gelangt, das ist nicht »veröffentlichungsfähig«. Es »überwiegt das öffentliche Geheimhaltungsinteresse«. Das Land Hessen hält es wenigstens für »veröffentlichungsfähig«, die Paragraphen aufzuzählen, die es zum Beispiel gegen Silvia Gingold anwendet. Werden die Paragraphen und ihre Absätze im Wortlaut herangezogen, so ergeben sich folgende absurde Beschuldigungen gegen die VVN-BdA und gegen unbescholtene Bürgerinnen und Bürger wie Silvia Gingold und mich: »Sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht«; »Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt […] auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden«; »Bestrebungen […], die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), gerichtet sind«; »Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung« (aus dem Hessischen Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz (HLfVG, § 2).
Da in den letzten Jahren nur in Bayern die VVN im VS-Bericht genannt wurde, glaubte man, die Verfolgung der VVN-BdA sei als Fortsetzung des Kalten Krieges immer weniger ein Thema. Weit gefehlt: Im Verfassungsschutzverbund mit seiner Linksextremismusdatei, auch manchmal Linksterrorismusdatei genannt – die Zuordnung des Terrorismusbegriffs nimmt »erdoğane« Züge an –, werden sämtliche VVN-Landesverbände aufgeführt.
Und dies kann Konsequenzen haben: Aberkennung der Gemeinnützigkeit, Verweigerung von Zuschüssen, Diskriminierung und Kriminalisierung von Bündnissen, in denen die VVN mitwirkt, Ausschluss von Antifaschisten aus dem öffentlichen Dienst.
Daher ist an Martin Niemöller zu erinnern, der antilinke Verfolgungen als Vorstufe zur allgemeinen Verfolgung der Demokraten ansah: »Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.«
Mir wird vorgehalten, ich sei mit 20 Jahren 1961 Mitglied der (verbotenen) KPD geworden. Ich wurde dies unter dem Eindruck des Krieges und der Vorbildwirkung meiner Eltern und ihrer antifaschistischen Genossinnen und Genossen, die aus den KZ zurückkehrten. Damals bekam ich verständlicher Weise kein Mitgliedsbuch, sondern das »Kommunistische Manifest« ausgehändigt. Darin heißt es – und dies wurde mir Lebensmaxime – am Ende des Kapitels II: »An die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen und Klassengegensätzen tritt eine Assoziation, worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist.« An anderer Stelle sagt Karl Marx: Es gelte »alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist ... « Und Elie Wiesel hat gesagt – und ich fand es auf einem Gedenkstein für Naziopfer in Minden: »Das Gegenteil von Liebe ist nicht Hass, sondern Gleichgültigkeit.« Das bedeutet für mich: Die lobenswerte Toleranz endet dort, wo sie in Gleichgültigkeit umschlägt. Diese Erkenntnis stammt nicht nur von mir, sondern auch von Ignatz Bubis.
Mit diesen Sätzen endet ein Artikel von mir in der Ossietzky-Ausgabe 3/2018. Ich möchte nun hinzufügen: Es gibt drei weitere Personen, die vom Verfassungsschutzverbund, einem neuartigen Zusammenschluss der Landesverfassungsschutzämter auf Bundesebene, als gefährliche Aktivisten der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) angesehen werden:
Allen voran Ernst Grube. Er stammt aus einer jüdischen Familie und wurde 1945 mit 15 Jahren aus dem KZ Theresienstadt befreit. Er ist heute als Zeitzeuge in München hoch geehrt, aber nicht vom bayerischen Innenministerium.
Dann Silvia Gingold aus Kassel. Ihre jüdischen Eltern kämpften in Frankreich in der Résistance. Silvia Gingold liest in vielen öffentlichen Veranstaltungen aus den Lebenserinnerungen ihres Vaters vor. Dies wird vom Verfassungsschutz als eine Werbung für die VVN-BdA angesehen. Silvia Gingold klagt seit Jahren gegen ihre Bespitzelung durch den Verfassungsschutz.
Und schließlich Heinrich Fink. Er ist Ehrenpräsident der VVN-BdA und den Lesern von Ossietzky nicht zuletzt als Autor der Zeitschrift bekannt. Der emeritierte Theologe der Humboldt-Universität wurde vom bayerischen Verfassungsschutz als SED-Mitglied und IM der Stasi bezeichnet, was Fink widerlegen konnte. Dennoch muss er für sein Recht, nicht unter falschem Zeugnis zu leiden, gegen den bayerischen Staat klagen.
Zu meiner Person lautet der Vorwurf, ich sei als Kommunist in der Leitung (Bundessprecherkreis) der VVN-BdA geduldet und habe auf einem Pressefest der DKP und der Zeitung Unsere Zeit die Grüße der Kinder des Widerstandes, einer Gruppe der Zweiten Generation, überbracht und dabei auf den hohen Anteil der Kommunisten am antifaschistischen Widerstand hingewiesen. In der Gruppe arbeiten zum Beispiel die Nachfahren kommunistischer, sozialdemokratischer und jüdischer NS-Opfer zusammen.
Die VVN-BdA insgesamt wird wegen ihres Engagements im Sinne des Schwurs von Buchenwald angegriffen. Nach diesem Schwur gelte es, den »Faschismus mit seinen Wurzeln« zu vernichten. Das geht aber laut Verfassungsschutz gar nicht, denn mit Wurzeln sei der Kapitalismus und das heißt, die freiheitlich demokratische Grundordnung gemeint, und die werde vom »kommunistischen Antifaschismus« angegriffen, wenn der vom Kampf gegen rechts spreche.
Die Grundgesetzesfeindlichkeit der VVN-BdA will der Verfassungsschutz zudem darin erkennen, dass sie Bürgern ihre Grundrechte abspreche, so indem sie die Losung »Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen« verbreite. Die Ideologie der Faschisten derart anzugreifen, das gehe wohl gar nicht? Kämpft der VS für die Meinungsfreiheit für Lügner und Verbrecher, für die Zulässigkeit der Auschwitzlüge?
Zweifellos waltet im VS subtiler Antisemitismus, wie aus der Auswahl der Angegriffenen erkennbar. Und selbstverständlich Antikommunismus von der Sorte, wie er von den braunen Mitbegründern des VS in den Dienst hineingetragen wurde. Kommunisten seien keine Antifaschisten, schon gar keine Demokraten, sondern Verächter der Demokratie. Der Kapitalismus wird zum schützenswerten Gut erklärt, obwohl er kein Bestandteil des Grundgesetzes ist. Ein Urteil, dass der Kapitalismus kein Bestandteil der Verfassung ist, liegt vom Bundesverfassungsgericht vor.
In der Bundestagsdrucksache 19/351 antwortet die Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei Die Linke über die »FDGO-Konformität von Antifaschismus und Antikapitalismus« (s. Beitrag »Antifaschismus mit FDGO-Vorbehalt« von Ulla Jelpke, Ossietzky 2/2018). Die Regierung hält antifaschistische und antikapitalistische Aktivitäten für nicht extremistisch und nicht verfassungsfeindlich. Es sei jedoch dann von linksextremem Antifaschismus und Antikapitalismus und damit von Verfassungsfeindlichkeit auszugehen, wenn Verfassungsfeinde sich des Themas annehmen. Wie der VS zur Einstufung »verfassungsfeindlich« gelangt, das ist nicht »veröffentlichungsfähig«. Es »überwiegt das öffentliche Geheimhaltungsinteresse«. Das Land Hessen hält es wenigstens für »veröffentlichungsfähig«, die Paragraphen aufzuzählen, die es zum Beispiel gegen Silvia Gingold anwendet. Werden die Paragraphen und ihre Absätze im Wortlaut herangezogen, so ergeben sich folgende absurde Beschuldigungen gegen die VVN-BdA und gegen unbescholtene Bürgerinnen und Bürger wie Silvia Gingold und mich: »Sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht«; »Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt […] auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden«; »Bestrebungen […], die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), gerichtet sind«; »Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung« (aus dem Hessischen Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz (HLfVG, § 2).
Da in den letzten Jahren nur in Bayern die VVN im VS-Bericht genannt wurde, glaubte man, die Verfolgung der VVN-BdA sei als Fortsetzung des Kalten Krieges immer weniger ein Thema. Weit gefehlt: Im Verfassungsschutzverbund mit seiner Linksextremismusdatei, auch manchmal Linksterrorismusdatei genannt – die Zuordnung des Terrorismusbegriffs nimmt »erdoğane« Züge an –, werden sämtliche VVN-Landesverbände aufgeführt.
Und dies kann Konsequenzen haben: Aberkennung der Gemeinnützigkeit, Verweigerung von Zuschüssen, Diskriminierung und Kriminalisierung von Bündnissen, in denen die VVN mitwirkt, Ausschluss von Antifaschisten aus dem öffentlichen Dienst.
Daher ist an Martin Niemöller zu erinnern, der antilinke Verfolgungen als Vorstufe zur allgemeinen Verfolgung der Demokraten ansah: »Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich geschwiegen, ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestieren konnte.«
Mir wird vorgehalten, ich sei mit 20 Jahren 1961 Mitglied der (verbotenen) KPD geworden. Ich wurde dies unter dem Eindruck des Krieges und der Vorbildwirkung meiner Eltern und ihrer antifaschistischen Genossinnen und Genossen, die aus den KZ zurückkehrten. Damals bekam ich verständlicher Weise kein Mitgliedsbuch, sondern das »Kommunistische Manifest« ausgehändigt. Darin heißt es – und dies wurde mir Lebensmaxime – am Ende des Kapitels II: »An die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen und Klassengegensätzen tritt eine Assoziation, worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist.« An anderer Stelle sagt Karl Marx: Es gelte »alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist ... « Und Elie Wiesel hat gesagt – und ich fand es auf einem Gedenkstein für Naziopfer in Minden: »Das Gegenteil von Liebe ist nicht Hass, sondern Gleichgültigkeit.« Das bedeutet für mich: Die lobenswerte Toleranz endet dort, wo sie in Gleichgültigkeit umschlägt. Diese Erkenntnis stammt nicht nur von mir, sondern auch von Ignatz Bubis.
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