Mittwoch, 30. Juli 2014
Wohnungen, die es nicht gibt.
Willkürlich niedrige Mietobergrenzen bei
Hartz IV: Verein Tacheles wehrt sich
"Gerade einmal 138,83 Euro bekommen alleinstehende Hartz-IV-Bezieher
fürs Essen, 32,68 Euro für Strom und Instandhaltung, 24,62 Euro für
Nahverkehr: Der monatliche Regelsatz von 391 Euro ist eng bemessen.
Doch viele der bundesweit rund 3,33 Millionen von Hartz IV oder
Grundsicherung betroffenen Haushalte müssen daraus zusätzlich einen
Teil für die Miete abzwacken. Denn während Wohnkosten steigen, sind
anerkannte Mietobergrenzen über Jahre gleichgeblieben. Ob in Wuppertal
(Nordrhein-Westfalen) oder Magdeburg (Sachsen-Anhalt):
Hartz-IV-Bezieher sollen Bleiben suchen, die es nicht gibt – oder
sparen und zuzahlen…" Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom
23.07.2014
http://www.jungewelt.de/2014/07-23/018.php
Siehe dazu: Stadt Wuppertal spart bei der Miete – Tacheles fordert,
SGB II/SGB XII-Unterkunftskosten endlich an die Rechtsprechung
anzupassen!
"Das Sozialgericht Düsseldorf hat das Jobcenter Wuppertal bereits in
mehreren Urteilen dazu verurteilt, höheren Mietkosten zu übernehmen.
Das Gericht wirft dem Jobcenter vor, dass die Kosten für Unterkunft
nicht entsprechend den Vorgaben des Bundessozialgerichts nach einem
»schlüssigen Konzept« ermittelt werden. Die aktuelle Rechtsprechung
wird vom Jobcenter und der Stadt Wuppertal seit geraumer Zeit
schlichtweg ignoriert. Tacheles e.V. fordert die Stadt nun auf, dieser
rechtswidrigen Praxis ein Ende zu setzen und die Richtlinien des
Jobcenters und des Sozialamts zu den Unterkunftskosten unverzüglich
anzupassen. Betroffenen rät der Verein, sich gegen zu niedrige
Mietzahlungen zu wehren…" Tacheles-Meldung vom 20.07.2014 mit allen
Infos und Hintergründen
http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1686/
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