Dienstag, 29. Juli 2014
Hartz IV: Sanktion der Existenz
Man kann es nicht anders bezeichnen: Mit der Einführung von Hartz IV wurden Menschen in Deutschland diskriminiert und wieder erpresst, sich für Niedriglöhne ausbeuten zu lassen. Da hilft auch kein Mindestlohn, der sich nahezu auf der Höhe von Hartz IV bewegt. Die Schwächung der Gewerkschaften und der abhängig Beschäftigen war das politisch gewollte und erreichte Ziel der damaligen rot-gründen Bundesregierung und ihrer Agenda 2010, auf dem sich die spätere schwarz-gelbe Regierung und die Große Koalition ausruhen. Bedauerlich ist, dass viele Menschen dieses dahinterstehende System noch nicht verstanden haben. In diesen Hartz-Gesetzen spielen die Sanktionen auf die existenzielle Sicherung Erwerbloser bis auf "0" eine besondere Rolle der Disziplinierung, die mit differenzierten und oft genug hinterhältigen Methoden der Jobcenter als Handlanger des Kapitals durchgesetzt werden. Denn als solche muss man sie bezeichnen, denn die Hartz-Gesetze erfolgten auf Wunsch wichtiger Unternehmen genauso wie die Gesetzesvorlage hierzu. Dagegen gerichtlich anzugehen ist für Betroffene äußerst schwierig, kostspielig und langwierig. Im Grunde werden Menschen in vielfältiger Weise vom Rechtssystem durch enorm hohe Hürden ausgeschlossen. Inzwischen wurde bekannt, dass die Große Koalition die Sanktionen verschärfen will. Ein Beispiel aus dem Bereich Köln mit Interviews mit Inge Hannemann, die ihre Lebensaufgabe in den Kampf gegen Hartz IV gestellt hat und einem Betroffenen. Der 30minütige Film beginnt mit einem Kurzvortrag von Inge Hannemann im Erwerbslosenausschuss ver.di Köln. (Hans-Dieter Hey)
https://www.youtube.com/watch?v=lknnhf3A0KM
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