Mittwoch, 30. Juli 2014

Jukos-Urteil: Startschuss zum Wirtschaftskrieg?

Das gestrige Urteil des Ständigen Schiedshofs in Den Haag ist gleich in vielfacher Hinsicht eine Bombe: Die Richter gaben einer Gruppe von Anteilseignern des mittlerweile zerschlagenen russischen Ölkonzerns Jukos Recht und verurteilten den russischen Staat zu einer Entschädigungszahlung in Rekordhöhe von etwas mehr als 50 Milliarden US$. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, droht ein Wirtschaftskrieg, der die ohnehin schon fragilen Ost-West-Beziehungen vollends ruinieren würde. Der Schaden wäre auf beiden Seiten enorm, während allein eine Handvoll russischer Exil-Oligarchen sich die Hände reibt. Von Jens Berger. Um was ging es beim Schiedsgerichtsverfahren in Den Haag? Bei der Zerschlagung des Jukos-Konzerns ging es nicht immer mit rechten Dingen zu. Mit der Abwicklung des privaten Ölmultis Jukos verfolgte Russlands Präsident Putin vor allem das Ziel, die russische Energiewirtschaft vor Übernahmen durch westliche Multis zu beschützen. Dieses Ziel hat er erreicht, doch der Zweck heiligt nicht immer die Mittel. Dies ist zumindest die Ansicht der drei Richter des Ständigen Schiedshofs in Den Haag, den die heutigen Inhaber der alten Unternehmensanteile als Kläger angerufen haben. Da die russische Regierung Jukos mit voller Absicht in den Ruin getrieben hat, ist sie nun – nach Ansicht der Richter in Den Haag – dazu verpflichtet, den Geschädigten eine Ausgleichszahlung in Höhe von 50,08 Milliarden US$ zu zahlen. Dass es bei der Zerschlagung von Jukos nicht immer mit rechten Dingen zuging, bestreitet noch nicht einmal die russische Seite ernsthaft. Schlussendlich ging es im Schiedsverfahren vielmehr um die rechtliche Grundlage der Klage. Ohne internationale Rahmenverträge wären die Kläger gezwungen, sich an russische Gerichte zu wenden – ein wohl hoffnungsloses Unterfangen. Daher setzten die Kläger auch darauf, diesen Fall auf Basis internationaler Abkommen zu bewerten. Konkret ging es um den „Energiecharta-Vertrag“ (Energy Charter Treaty/ECT). Auf Basis dieses Vertrags wäre Russland in der Tat zu Entschädigungszahlungen verpflichtet. Russland hat diesen Vertrag zwar 1994 unterschrieben, aber nie ratifiziert, da man sich mit der EU nicht auf ein gemeinsames „Transitprotokoll“ zum ECT einigen konnte. Russland hatte jedoch zuvor erklärt, den ECT bis zur Einigung provisorisch anzuwenden. Dies reichte den Richtern offensichtlich, um Russland auf Basis eines Vertrags, der zwar unterzeichnet und in Teilen auch angewendet, aber nie offiziell ratifiziert wurde, zu verurteilen. Wer ist Kläger, wer Beklagter? Obgleich in den deutschen Medien meist der ehemalige Jukos-Eigner Michail Chodorkowski als „Sieger“ von Den Haag bezeichnet wird, hat Chodorkowski mit dem Schiedsverfahren streng genommen gar nichts zu tun. Er hat seine Anteile an Jukos 2005 für eine unbekannte Summe an seinen ehemaligen Vize Leonid Nevzlin verkauft. Nevzlin, der Russland verlassen hat und mittlerweile israelischer Staatsbürger ist, werden zahlreiche Verbrechen vorgeworfen – 2008 wurde er in Russland in Abwesenheit wegen eines von ihm beauftragten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihm gehören Tochtergesellschaften in Zypern und der Isle of Man 70% der alten Anteile an Jukos. Damit ist Nevzlin der eigentliche Sieger des Schiedsverfahrens. Neben ihm dürfen sich auch noch Platon Lebedew, ein weiterer Jukos-Vizepräsident, der zusammen mit Chodorkowski begnadigt wurde, zwei andere ehemalige Jukos-Manager, die allesamt im Ausland leben, und ein Pensionsfonds, dem 10% der Anteile gehören, freuen. Ist das Urteil rechtskräftig? Sollte Russland binnen dreier Monate keinen Widerspruch einlegen, wird der Schiedsspruch rechtskräftig. Da es keine „zweite Instanz“ gibt, müsste Russland den Schiedsspruch nun vor einem niederländischen Gericht anfechten. Dies ist jedoch nur dann erfolgsversprechen, wenn beim Schiedsverfahren maßgebliche Verfahrensfehler begangen wurden. Sobald der Schiedsspruch rechtskräftig wird, hat Russland rund sechs Monate Zeit, die Entschädigungssumme zu bezahlen. Sollte Russland dies nicht tun, haben die Kläger einen Vollstreckungstitel in der Hand, mit dem sie ihre Ansprüche in den 150 Ländern, die das „New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche“ ratifiziert haben, geltend machen können. Wie geht es nun weiter? Zunächst wird Russland – so viel ist sicher – Widerspruch gegen den Schiedsspruch einlegen. Experten halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass die niederländischen Zivilgerichte der russischen Argumentation folgen. Daher ist es nicht auszuschließen, dass die russische Regierung hinter den Kulissen einen Vergleich mit den Klägern sucht, der eine wesentlich geringere Entschädigungssumme vorsieht. Sollte es zu keinem derartigen Vergleich kommen, droht ein handfester Konflikt. Mit ihrem Vollstreckungstitel können die Kläger weltweit (s.o.) russisches Eigentum beschlagnahmen lassen. Wie dies aussehen kann, hat der Münchner Baukonzern Walter Bau im Juli 2011 demonstriert, als er das Privatflugzeug des thailändischen Kronprinzen auf dem Münchner Flughafen beschlagnahmen und pfänden ließ, da Thailand ein Schiedsgerichtsurteil nicht befolgte. Das Gesetz sähe in diesem Falle vor, dass russisches Auslands-Staatsvermögen vollstreckbar wäre – dies betrifft freilich nicht hoheitliche Vermögenswerte, wie Botschaften, die der diplomatischen Immunität unterliegen. Fraglich ist, ob ausländische Vermögenswerte russischer Staatsunternehmen, die nicht zu 100% in staatlichem Besitz sind (was die Regel ist) vollstreckbar sind. Hier werden die lokalen Gerichte wohl das letzte Wort haben. Wirtschaftskrieg ante portas Vollstreckbare Forderungen in Höhe von 50 Milliarden US$ wären wohl ein Traum der Falken (im Westen, wie in Russland), die auf eine Konfrontation aus sind. Dies wäre der Beginn einer endlosen „Tit-for-Tat-Orgie“, bei der es keine Gewinner, sondern nur Verlierer gibt. Als „Vorbild“ kann hier der Streit um das Öl- und Gasfeld Sachalin II gelten. Nachdem der britisch-niederländische Shell-Konzern Royal Dutch Shell die russische Seite nach allen Regeln der „Kunst“ über den Tisch gezogen hatte, entdeckte Russland – mit tatkräftiger Hilfe von Greenpeace – Umweltprobleme bei Sachalin II. Das russische Umweltamt verdonnerte Shell zu einer Strafe in Höhe von 30 Milliarden US$ – exakt die Summe, die Shell nach Ansicht der russischen Seite beim Deal ergaunert hatte. Gewinner gab es bei der ganzen Affäre keine – die 30 Milliarden US$ wechselten nur zweimal ihren Besitzer, der Schaden für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen lässt sich jedoch nur schwer beziffern. Sollte das Urteil von Den Haag dereinst vollstreckbar werden, könnte dies der Beginn einer weiteren Eskalationsspirale sein, bei der westliche und russische Akteure sich gegenseitig ihre Vermögenswerte wegpfänden, ohne das eine der beiden Seiten unter dem Strich etwas gewinnt. Dafür gibt es zahlreiche Verlierer. Vor allem der deutschen Wirtschaft, die im internationalen Vergleich die größten Direktinvestitionen in Russland vorweisen kann, drohen in diesem Szenario Verluste. Die einzigen Gewinner von Den Haag – wenn man sie so nennen kann – sind einige Exil-Oligarchen, die sich die „Vermögenswerte“, um die es im Schiedsverfahren ging, ergaunert haben. Um die Herkunft des Vermögens ging es beim Verfahren übrigens nicht. Da stellt sich natürlich die Frage, warum vor allem die deutsche Presse den Schiedsspruch mit einer derartigen Häme und Schadensfreude kommentiert. Anscheinend passt der Spruch so gut ins momentan vorhandene Anti-Russland-Klima, das niemand sich ernsthafte Gedanken über die Folgen macht. Und auch das entspricht leider durchaus dem Zeitgeist. http://www.nachdenkseiten.de/?p=22565

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