Donnerstag, 10. Juli 2014
EuGH-Urteil zum Ehegattennachzug ist schallende Ohrfeige für die Bundesregierung
Presseerklärung
„DIE LINKE begrüßt das EuGH-Urteil zum Ehegattennachzug. Es ist gut, dass die diskriminierenden Sprachtests nun zumindest bei türkischen Ehegatten nicht mehr praktiziert werden dürfen. Wir haben in zahlreichen parlamentarischen Initiativen darauf hingewiesen, dass die bisherige Regelung unvereinbar mit Verfassungs-, Unions- und dem EWG-Türkei-Assoziationsrecht war. Für die Bundesregierung ist das Urteil eine schallende Ohrfeige. Sie darf Menschen aus der Türkei in einem zentralen Grundrechtsbereich nicht länger diskriminieren“, erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heutigen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dem zufolge die 2007 als Voraussetzung für einen Ehegattenzuzug eingeführten Deutschtests nicht rechtens sind. Dagdelen weiter:
„Die bisherige Regelung stellte – ungeachtet aller Versuche von Union und SPD, sie als Maßnahme gegen Zwangsverheiratungen oder als vorbeugende Integrationsmaßnahme zu rechtfertigen – eine nicht zu akzeptierende soziale Auslese dar. Sie richtete sich vor allem gegen sozial ausgegrenzte, bildungsbenachteiligte sowie ältere Menschen. 12.828 Mal wurde der Sprachtest im vergangenen Jahr im Ausland 2013 nicht bestanden, das entspricht einem Drittel aller Fälle. In der Türkei wurde der Sprachtest im Jahr 2012 in 37 Prozent aller Fälle nicht bestanden (2.874 von 7.864 Sprachtests).
Jetzt ist die Bundesregierung gefordert. Die bisherige Regelung muss nicht nur für türkische Staatsangehörige, sondern ganz aufgehoben werden. Der Ehegattennachzug darf nicht von Sprachkenntnissen abhängig gemacht werden, ganz gleich woher die Betroffenen ko
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