Montag, 30. Juni 2014
betr.: die stillen berufsverbote vom 2. juni
die nicht statistisch erfassten berufsverbote gerade bei den arbeitern und angestellten ist sicherlich viel höher. einen monat nach meinem examen im frühjahr 1978 in berlin wurde ich als krankenschwester aus dem öffentlichen dienst rausgeschmissen.
ich war ja eine gefahr für die patienten, laut dem verfassungsschutz war ich eine unterstützerin terrorristischer vereinigungen RAF, bewegung 2. juni) und eine unruhestifterin im krankenhaus, ich hatte damals mit einigen kollegInnen eine unabhängige betriebsgruppe gegründet.
“selbstverständlich” hatte die ötv (heute teil von ver.di) diesen rausschmiss befürwortet. ich war damals noch in probezeit. über ein jahr lang konnte ich wegen der regelanfrage nicht als krankenschwester im öffentlichen dienst arbeiten.
erst im herbst 1979 war es mir wieder in hamburg möglich, einen job zu finden. hamburg war damals das erste bundesland, welches die regelanfrage für arbeiter und angestellte abgeschafft hatte.
durch dieses berufsverbot von weit über einem jahr habe ich finanzielle nachteile. denn ein halbes jahr, bevor ich in die höchste alterstufe (innerhalb von Kr. VI, bat) gekommen wäre, ist mit hilfe der gewerkschaft die altersstufe 10 abgeschafft worden. bis zur rente beträgt dieser finanzieller nachteil ungefähr etwas über 15.000 euro, was mal ein mitglied des betriebsrates ausgerechnet hatte.
ariane müller, bassum P.S.
Die junge Welt hatte den Brief nicht vollständig abgedruckt.
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Berufsverbot | Junge Welt
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