Montag, 30. Juni 2014
Zuflussprinzip verhindert aufstockende Hartz-IV-Leistungen
Mein Leistungssatz für Hartz IV liegt bei rund 680 €, dank meiner 1-Raumwohung. Meine monatliche Ausgaben, ohne extreme Sparmaßnahmen, liegen bei rund 700€. Ich bin also allgemein schon sparsam unterwegs. Mein Kontostand liegt aktuell unter 0 Euro. Dank Dispo bin ich aber noch lebensfähig.
Ich war in der Zeit vom Oktober 2011 bis November 2012 als Zeitarbeiter bei der Firma „Randstadt“ beschäftigt. Nach dem ersten Arbeitsjahr wurde mein Vertrag nur noch um zehn Tage verlängert, um meinen Urlaub abzubauen. Eine mündliche Vereinbarung mit dem Disponenten, dass ich die 150 gesammelten Überstunden (ein MUSS für die meisten Zeitarbeitsfirmen) auf die letzten drei Monate ausgezahlt bekomme, wurde ignoriert und mir wurde alles auf die zehn Arbeitstage des letzten Monats aufgeschlagen. Dass am Ende nicht mehr viel über bleibt ist klar. Hat mich alleine 200 €-300 € an Abschlägen mehr gekostet.
Prekärer Arbeitsmarkt führt bei Arbeitslosigkeit zur Aufstockung Arbeitslosengeld II
Das schlimme an der Situation ist aber, dass ich allgemein sehr wenig Geld bekommen habe, so dass mein Arbeitslosengeld I unterhalb von Hartz IV liegt und ich aufstocken wollte. Gut 100 € sollte ich pro Monat vom Jobcenter aufstockend erhalten.
Pustekuchen – wegen EINMAHLZAHLUNG wurde dies abgelehnt. Die erhöhte Summe (durch die Überstunden) muss laut Gesetz als EINMAHLZALUNG gewertet werden und mir stehen so keine Leistungen von Hartz IV zu, weil mir über 100 € für sechs Monate angerechnet werden. Mir blieben also gerade mal 530 € zum Leben. Dank meines Sparwillens und der Hoffnung schnell wieder Arbeit zu finden, hab ich die sechs Monate überbrückt und dann wieder Arbeit gefunden.
Das war Nummer 1 Ablehnung wegen dem Paragrafen nach dem Zuflussprinzip. Für mich dachte ich: „Mach mal weiter.“
Im Dezember 2012 hatte ich für drei Wochen Arbeit in einer Zeitarbeitsfirma gefunden, es kam Weinachten und ich war wieder draußen.
Problem war, dass ich auf die Unterlagen drei Monate warten musste, was natürlich extrem schlimm ist. In der Zeit hatte ich keinen Geldeingang auf meinem Konto. Dank meiner früheren Sparbemühungen (ich versuche immer drei Monatsgehälter auf dem Konto zu haben, auch wenn das diesmal nicht geklappt hatte), konnte ich auch diese Zeit wieder überbrücken. Jedoch musste ich alle Ausgaben (selbst meine Gymnastikübungen im Fitnesscenter, um die Auswirkungen des Bandscheibenvorfalls von 2011 zu überbrücken) nun auf 520 € (meine Arbeitszeit wurde wieder angerechnet und ich hatte die Monate dazwischen weniger verdient als vorher) im Monat reduzieren.
Ich habe mich schon im Februar darum bemüht einen Termin in der Arbeitsagentur zu bekommen. Allerdings ohne Unterlagen. Den Arbeitsvertrag musste ich wegen Unterzeichnung (der oberste Chef ist nur alle paar Wochen anwesend) noch beim Disponenten lassen und die Lohnzettel hatte ich da auch noch nicht. So war es schon extrem schwer überhaupt die Unterlagen fürs Arbeitslosengeld I zu bekommen. Ohne die ich natürlich auch kein zusätzliches Arbeitslosengeld II beantragen kann.
Alles in allem kam dann im März das Geld und das Jobcenter meinte, die Zahlung vom Arbeitslosengeld I ist eine EINMAHLZAHLUNG und wird daher auf die nächsten sechs Monate angerechnet. Ich musste also wieder mit 520 € im Monat auskommen. Meine Reserven waren alle, also hab ich meine Ausgaben unter die 520 € gebracht. Essen, Trinken und alles andere wurden auf das absolut Notwendige reduziert.
Auf geht’s zu Nummer 3.
Nach der Arbeitsaufnahme im Sommer letzten Jahres bis in den Oktober wollte ich die Sperrung umgehen und habe meine Unterlagen immer sofort eingereicht. Auch wenn der Arbeitgeber wieder eine Zeitarbeitsfirma war, die Anweisungen vom Amt ignoriert hat und das Blatt nicht ausgefüllt hat, hab ich es kurzerhand wieder ohne gemacht, um meine Unterlagen rechtzeitig abzugeben. Anfang Dezember kam das Geld und mir wurde wieder Geld gestrichen. So musste ich im Dezember und Januar mit 520 € und anschließend bis Juni mit unter 500 € auskommen. Denn die Nachzahlungen (Oktober, November) wurde wieder als EINMALZAHLUNG angesehen.
Nun habe ich schon nach der 2. Anrechnung mich an einen Anwalt gewandt, um diese Klausel zu kippen. Es ist ja nicht so, dass ich mehr als die 4500 € auf dem Konto habe, die ich nach dem Gesetz haben dürfte. Wer hat das schon?
Die Anfrage vom Anwalt wurde erst mal durch das Jobcenter ignoriert. Nach der 3. Ablehnung bin ich erneut zum Anwalt und er hat sich wieder an die entsprechenden Stellen gewandt. Bis April soll nun eine vorläufige Entscheidung vorliegen. Die Bearbeitungszeiträume sind nicht unter drei Jahre angesetzt, weil dieses zentral gemacht wird. Auch zehn Jahre sind keine Seltenheit, wie mir auf Nachfrage im Amt mitgeteilt wurde.
Mittlerweile muss ich dran glauben, dass das ganze mit System gemacht wird.
Die nachträgliche Reduzierung (am Anfang hieß es noch: Ich bekomme die volle Summe) meiner Bezüge erfolgte schon Anfang Dezember. Also gerade mal ein paar Tage nach Eingang des Geldes auf meinem Konto. Die Abläufe arbeiten hier also sehr schnell.
Ich habe eine Anfrage auf einen Gastbeitrag, bei ZEITONLINE.de, auf Anraten meines Anwaltes, abgelehnt.
Mir geht es in meiner Beschwerde nicht darum, das Geld dennoch zu bekommen. Auch wenn das mein Kontostand wieder ins Plus bringen würde, und ich endlich auch wieder mehr für meine Gesundheit machen könnte.
Sondern mir geht es darum, diese Praxis abzuschaffen, solang nicht schon genug Geld auf dem Konto ist.
Versuchen sie ruhig mehr Beispiele zu finden. Es würde mich nicht wundern, wenn sich diese Praxis in den letzten Jahren mehr als vervielfacht hat. Immerhin spart man so eine Menge Geld. Umgangsformen im Center sind höflich bis freundlich. Manchmal kommt es mir sogar so vor, dass die Mitarbeiter gerne helfen würden, es aber einfach nicht können. Das System läst hier wenig Spielraum.
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