Montag, 30. Juni 2014
BA-Chef Weise hält an Hartz IV Sanktionen fest
BA Chef Weise spricht sich weiterhin für Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher aus
30.06.2014
Trotz zahlreicher verfassungsrechtlicher Bedenken lehnt der Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-Ulrich Weise, die Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV, wie sie unter anderem von der Linkspartei gefordert wird, ab. Das erklärte Weise im Gespräch mit der „Frankfurter Rundschau“. Es müsse angeblich weiterhin ein Instrument gegeben, mit dem Pflichtverletzungen bestraft werden könnten. Der BA-Chef will demnach weiterhin auf ein System mit Leistungskürzungen unter dem Existenzminimum beharren.
Sanktionen sind das letzte Mittel
„Wenn jemand nicht bereit ist, seinen Beitrag zu leisten, um aus Arbeitslosigkeit und Transferbezug herauszukommen, dann muss das sanktioniert werden können", sagte Weise der Zeitung. Die BA beziehe ihre Mittel „von den Beitrags- und Steuerzahlern, die jeden Tag morgen aufstehen und hart arbeiten. Denen sind wir es schuldig, sorgfältig mit den Geldern umzugehen." Erwerbslose müssten aktiv mitarbeiten, um zurück in den Job zu finden. Weise betonte zudem, dass der Großteil der erwerbslosen Menschen arbeiten und sich von der Abhängigkeit des Leistungsbezugs befreien wolle.
Die BA muss sich Weise zufolge aber derzeit vor allem mit der drastischen Kürzung der Mittel befassen. Politische Entscheidungen hätten das Finanzpolster der Behörde aufgezehrt. „Beim geringsten Zittern der Wirtschaft würden wir wieder zum Bittsteller, weil schlicht das Geld fehlt", so der BA-Chef gegenüber der Zeitung. Um Einnahmeverluste aus der Beitragssenkung teilweise auszugleichen, hatte es eine Vereinbarung mit den Verantwortlichen gegeben. „Ursprünglich hat der Bund den Gegenwert eines Mehrwertsteuerpunkts beigesteuert, immerhin neun Milliarden Euro pro Jahr. Die bekommen wir heute aber nicht mehr“, kritisiert Weise. Die Mittel würden aber dringend benötigt, beispielsweise zur Unterstützung junger Menschen aus benachteiligten Familien für einen besseren Start ins Berufsleben. „Wir sollten grundsätzlich mehr in Prävention investieren, in Schulen und Sprachkurse zum Beispiel. Wir wissen längst, dass Vorbeugung viel effektiver und kostengünstiger ist, als es spätere Reparaturarbeiten sind. So helfen wir den Menschen richtig", erklärte der Behördenchef. „Wenn wir jungen Leuten dabei helfen, die deutsche Sprache zu lernen, die Schule abzuschließen und eine gute Berufsausbildung zu absolvieren, dann sind das nach meinem Verständnis keine Sozialausgaben, sondern bestens angelegte Investitionen in die Zukunft“, erläuterte Weise hinsichtlich des Vorwurfs, dass solche Ausgaben den Sozialstaat unnötig aufblähen würden.
Die suspendierte Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann hatte im Hilfe zahlreicher Erwerbslosen-Initiativen eine erfolgreiche Petition gestartet, die sich gegen die Sanktionen bei Hartz IV wandten. Hauptargument war, dass die Strafen gegen die Verfassung und Menschenwürde verstoßen. Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht. (ag)
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