Sonntag, 15. Juni 2014
Leistungsempfängerin spendet Geld für den armen Staat.
Einer mehrfachen Mutter wurden wegen angeblicher mangelnden Mitwirkung die Bezüge nach dem SGB II komplett gestrichen. Nach einem richterlichen Hinweis des Sozialgerichts Leipzig hob das Jobcenter Leipzig den rechtswidrigen Bescheid wieder auf. Die Mutter hatte sich nichts zu schulden kommen lassen, dennoch sollte sie hungern und ihre Kinder in Sippenhaft genommen werden.
Da sie im Widerspruchsverfahren recht erhalten hatte, machte die Mutter ihre Auslagen von wenigen Euro geltend. Das Jobcenter Leipzig mag es jedoch nicht, wenn sich Leistungsbezieher zu Wehr setzen und Gerichte einschalten. Also forderte das Jobcenter von der Mutter, sie möge jeden einzelnen Cent ihrer Ausgaben belegen. In die im Hause des Jobcenters liegende Akte der Mutter zu schauen und die Seiten im Klage und Widerspruchsverfahren zu zählen, welche die Mutter schreiben musste, kam dem Jobcenter trotz entsprechenden Hinweis der Mutter nicht in den Sinn. Die Mutter wurde also wiederholt bzw. nun gerade erst recht, weiter schikaniert. Die Klügere gibt nach, dachte sich die Mutter und schrieb dem Jobcenter Leipzig folgende Schenkungsmitteilung:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
sie fordern mit Schreiben vom 13.05.2013 die Erbringung weiterer Nachweise zur Kostenforderung vom 11.12.2013. Es handelt sich in diesem Sachverhalt um eine Kostenerstattung wegen rechtswidrigem Leistungsversagen.
Es ist nicht genug damit, dass sie entgegen der Gesetze, die Leistungsberechtigten, welche sie eigentlich zu schützen haben, um die geringen Mittel ihrer Existenz bringen und dabei Straftaten begehen. Sie bringen es auch noch fertig, im Nachgang um, für sie Kleinstbeträge, zu feilschen. Sie Frau R(Zensur) sind ein Teil dieser kriminellen Bande und ich hoffe, dass sie nicht irgendwann derartige Leistungen benötigen, um welche sie dann von Ihren jetzigen Mittätern betrogen werden. Da sie (das Jobcenter Leipzig) jedoch so knapp bei Kasse sind (anders ist Ihr Handeln nicht einzuordnen) werde ich Ihnen die Forderung vom 11.12.2012 bezüglich der Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren erlassen. Betrachten sie dies als Spende für den armen Staat, welcher zwar Milliarden Steuergelder verschiebt, den Bürger aber um jeden Cent schröpft.
Im Übrigen ist es mir egal ob sie der Kostenerstattung nur zu ½ zustimmen. Da sie der Verursacher sind, könnte ich sie bis auf den letzten Cent verklagen.
Viele Grüße auch an Herrn M(Zensur).”
Mit freundlichen Grüßen
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