Donnerstag, 4. Mai 2017
Skandal bei VW-Tochter weitet sich aus – Weitere willkürliche Maßnahmen gegen Beschäftigte bei Autovision
"... Nachdem die vermeintlichen Kündigungsgründe vom Arbeitgeber
selbst wohl als nicht ausreichend eingeschätzt wurden, wurde der
Betroffene mit diesen erneut – noch bevor im laufenden Prozeß die
Firma die Kündigung offiziell begründet hatte – im Rahmen einer
„schriftlichen Anhörung“ konfrontiert. Er sollte also nun quasi selbst
(!) mithelfen, seine Kündigung zu begründen. Wir haben dies
entschieden zurückgewiesen. Als „Antwort“ darauf erhielt der
Betroffene eine weitere Kündigung (ohne Begründung) und kurze Zeit
später – ohne daß irgendetwas vorgefallen wäre – EINE DRITTE
KÜNDIGUNG! Welch willkürlichen Charakter das Vorgehen der Autovision
hat und daß hinter ihrem Vorgehen auch die VW AG steht, mag der
Tatsache entnommen werden, daß den ebenfalls auf Festanstellung
klagenden Kollegen verwehrt wurde, zu den dem anberaumten
Gerichtstermin in ihrer Klage auf Festanstellung zu erscheinen, obwohl
das Gericht deren Erscheinen ANGEORDNET hatte. Schlimmer noch: Trotz
des mehrfachen Hinweises der Kläger auf die GERICHTLICHE ANORDNUNG
sollten diese abgemahnt werden und erschienen nach Vorladung bei einem
„Personalausschuß“, bei welchem auch Vorgesetze der VW AG (!) anwesend
waren. Nachdem ihnen die Ladung des Gerichts vorgelegt worden war,
verzichteten sie plötzlich auf weitere Maßnahmen. Vergütet wurde die
Anwesenheit bei Gericht bis heute nicht. (...) Ein ursprünglich für
den 21.6. anberaumter Kammertermin beim Arbeitsgericht wurde auf
Veranlassung der für die Autovision tätigen Großkanzlei verlegt auf
den 9.8.2017. Wir haben dagegen protestiert. Ob es bei der Verlegung
bleibt ist noch nicht entschieden." Aus dem RAT & TAT-Info Nr. 264 vom
28.4.2017 von Institut für Arbeit – ICOLAIR
http://www.drgeffken.de/nc/aktuelle-bereiche/inhalt-rat-tat-infos/einzelansicht-rat-tat-infos/article/rat-tat-info-264-skandal-bei-vw-tochterfirma-weitet-sich-aus/
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