Donnerstag, 4. Mai 2017

Skandal bei VW-Tochter weitet sich aus – Weitere willkürliche Maßnahmen gegen Beschäftigte bei Autovision



"... Nachdem die vermeintlichen Kündigungsgründe vom Arbeitgeber 
selbst wohl als nicht ausreichend eingeschätzt wurden, wurde der 
Betroffene mit diesen erneut – noch bevor im laufenden Prozeß die 
Firma die Kündigung offiziell begründet hatte – im Rahmen einer 
„schriftlichen Anhörung“ konfrontiert. Er sollte also nun quasi selbst 
(!) mithelfen, seine Kündigung zu begründen. Wir haben dies 
entschieden zurückgewiesen. Als „Antwort“ darauf erhielt der 
Betroffene eine weitere Kündigung (ohne Begründung) und kurze Zeit 
später – ohne daß irgendetwas vorgefallen wäre – EINE DRITTE 
KÜNDIGUNG! Welch willkürlichen Charakter das Vorgehen der Autovision 
hat und daß hinter ihrem Vorgehen auch die VW AG steht, mag der 
Tatsache entnommen werden, daß den ebenfalls auf Festanstellung 
klagenden Kollegen verwehrt wurde, zu den dem anberaumten 
Gerichtstermin in ihrer Klage auf Festanstellung zu erscheinen, obwohl 
das Gericht deren Erscheinen ANGEORDNET hatte. Schlimmer noch: Trotz 
des mehrfachen Hinweises der Kläger auf die GERICHTLICHE ANORDNUNG 
sollten diese abgemahnt werden und erschienen nach Vorladung bei einem 
„Personalausschuß“, bei welchem auch Vorgesetze der VW AG (!) anwesend 
waren. Nachdem ihnen die Ladung des Gerichts vorgelegt worden war, 
verzichteten sie plötzlich auf weitere Maßnahmen. Vergütet wurde die 
Anwesenheit bei Gericht bis heute nicht. (...) Ein ursprünglich für 
den 21.6. anberaumter Kammertermin beim Arbeitsgericht wurde auf 
Veranlassung der für die Autovision tätigen Großkanzlei verlegt auf 
den 9.8.2017. Wir haben dagegen protestiert. Ob es bei der Verlegung 
bleibt ist noch nicht entschieden." Aus dem RAT & TAT-Info Nr. 264 vom 
28.4.2017 von Institut für Arbeit – ICOLAIR
http://www.drgeffken.de/nc/aktuelle-bereiche/inhalt-rat-tat-infos/einzelansicht-rat-tat-infos/article/rat-tat-info-264-skandal-bei-vw-tochterfirma-weitet-sich-aus/

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