Mittwoch, 30. Juli 2014

Wohnungen, die es nicht gibt.

Willkürlich niedrige Mietobergrenzen bei Hartz IV: Verein Tacheles wehrt sich "Gerade einmal 138,83 Euro bekommen alleinstehende Hartz-IV-Bezieher fürs Essen, 32,68 Euro für Strom und Instandhaltung, 24,62 Euro für Nahverkehr: Der monatliche Regelsatz von 391 Euro ist eng bemessen. Doch viele der bundesweit rund 3,33 Millionen von Hartz IV oder Grundsicherung betroffenen Haushalte müssen daraus zusätzlich einen Teil für die Miete abzwacken. Denn während Wohnkosten steigen, sind anerkannte Mietobergrenzen über Jahre gleichgeblieben. Ob in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) oder Magdeburg (Sachsen-Anhalt): Hartz-IV-Bezieher sollen Bleiben suchen, die es nicht gibt – oder sparen und zuzahlen…" Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 23.07.2014 http://www.jungewelt.de/2014/07-23/018.php Siehe dazu: Stadt Wuppertal spart bei der Miete – Tacheles fordert, SGB II/SGB XII-Unterkunftskosten endlich an die Rechtsprechung anzupassen! "Das Sozialgericht Düsseldorf hat das Jobcenter Wuppertal bereits in mehreren Urteilen dazu verurteilt, höheren Mietkosten zu übernehmen. Das Gericht wirft dem Jobcenter vor, dass die Kosten für Unterkunft nicht entsprechend den Vorgaben des Bundessozialgerichts nach einem »schlüssigen Konzept« ermittelt werden. Die aktuelle Rechtsprechung wird vom Jobcenter und der Stadt Wuppertal seit geraumer Zeit schlichtweg ignoriert. Tacheles e.V. fordert die Stadt nun auf, dieser rechtswidrigen Praxis ein Ende zu setzen und die Richtlinien des Jobcenters und des Sozialamts zu den Unterkunftskosten unverzüglich anzupassen. Betroffenen rät der Verein, sich gegen zu niedrige Mietzahlungen zu wehren…" Tacheles-Meldung vom 20.07.2014 mit allen Infos und Hintergründen http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1686/

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