Montag, 29. April 2013

Umzugskosten unabhängig von Angemessenheit

LSG Sachsen-Anhalt entscheidet, dass über Umzugskosten unabhängig von der Angemessenheit der neuen KdU zu entscheiden ist 28.04.2013 Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden (Az: L 5 AS 902/12 B ER - rechtskräftig), dass die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) der neuen Wohnung keine Voraussetzung für den Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten bei Hartz IV ist. Das LSG Sachsen-Anhalt hat im November 2012 im Eilverfahren entschieden, dass im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II Umzugskosten ggfs. auch dann vom Jobcenter zu übernehmen sein können, wenn die Kosten der Unterkunft der neuen Wohnung nicht angemessen sind [Download Beschluss]. Nur einen Monat zuvor hatte das BSG eine Nichtzulassungsbeschwerde, die gerade diese Frage zum Gegenstand hatte, als unzulässig zurückgewiesen [zum Verfahren]. Damit liegt nun divergierende Rechtsprechung zweier Landessozialgerichte vor. (wm)

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