Dossier
„Die Abschiebung war brutal und gewalttätig. Ich wurde wie ein großer Verbrecher in Handschellen gelegt und von der rassistischen Polizei verwundet, die mich auf dem Boden fixierte. (…) Sie haben mich abgeschoben, da der Dublin-Prozess wenige Monate zuvor begonnen hatte und sie meinen Fingerabdruck in Italien gefunden haben. Deshalb soll mein Asylverfahren in Italien abgeschlossen werden. Nach unserem Protest vom 30. April wurde ich am 3. Mai von der Polizei in meiner Unterkunft verhaftet. Doch viele Anklagepunkte blieben mir vorenthalten. Am 9. Mai entschieden wir uns, die Situation selbst zu klären, indem wir uns selbst erklärten. Ich war einer der Anführer der Demo, die Migranten aufrief, für ihr Recht zu kämpfen. Im Anschluss wurde ich beschuldigt, gefälschtes Geld zu verwenden. Es folgten viele Vorwürfe, bis letztlich die Abschiebung nach Italien stattfand. (…) Nach meiner Abschiebung wurde mir vorgeworfen, gefälschte Geldmittel verwendet zu haben, und am Tag der Abschiebung selbst wurde ich von der Polizei misshandelt. Ich möchte anprangern, was sie mir angetan haben – und das was sie mir vorwerfen, ist nicht begründet. Es gibt nun eine Petition, die man unterschreiben kann. Darin wird gefordert, dass ich wieder nach Deutschland zurückkehren kann. Wer außerdem unterstützen möchte, kann eine Mail an den Freundeskreis-alassa@gmx.de schreiben…“ – aus dem Interview „Abgeschobener Flüchtlingsaktivist: „Tagsüber lebe ich in der Kirche, nachts schlafe ich am Bahnhof.““ am 19. August 2018 bei Perspektive Online mit Alassa Mfouapon. Siehe dazu auch die Solidaritäts-Petition mit Alassa Mfouapon – und den Hinweis auf den bisher letzten unserer zahlreichen Beiträge zu „Ellwangen“ – und hier speziell zum “Fall” Alassa Mfouapon:
- Teilerfolg für Alassa vor Gericht. Richter würdigt ihn als “Mann der Zeitgeschichte” – doch wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen
“Der Prozess gegen Alassa Mfouapon wegen zweimaliger angeblich illegaler Einreise und Widerstands gegen Polizeibeamte bei seiner Abschiebung nach Italien vor dem Landgericht in Ellwangen endete nach mehr als 4 Stunden mit einem wichtigen Teilerfolg: Die Einreise war in beiden Fällen rechtens. Damit hat der Richter die Auffassung des Anwalts Roland Meister bestätigt: Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist die Einreise zur Asylantragsstellung nicht illegal! Der Richter legte frühzeitig nahe, man solle über eine Einstellung dieser Verfahren nachdenken. Aber es dauerte, bis die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der illegalen Einreise zurück zog und diese beiden Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt wurden. Sie wollte unbedingt einen Schuldspruch. (…) Im zweiten Punkt der Anklage wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte wurde Alassa Mfouapon schuldig gesprochen und zu 40 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt, obwohl die Zeugenvernehmung ergab, das Alassa Mfouapon eher kooperativ war. Sein „Widerstand“ hat darin bestanden, sich zu weigern, ins Polizeiauto zu steigen, solange er nicht seinen Anwalt verständigen konnte und Handy, Ausweis und Geldbörse zurück erhalten hat. Daraufhin brachten ihn 5 Beamte zu Boden. (…) Roland Meister sagte abschließend: „Wir werden dieses Urteil nicht akzeptieren, wir werden dagegen weiter vorgehen, juristisch, aber auch politisch, weil es von Bedeutung ist, nicht nur für Alassa, sondern die Flüchtlingsbewegung und die internationale Solidarität insgesamt. Wir wollen, dass die Kriminalisierung der Flüchtlinge und der internationalen Solidarität beendet wird.“” Meldung vom 21. Juni 2020 von Adelheid Gruber bei change.org - Alassa Mfoupon am 19.06.2020 vor dem Amtsgericht Ellwangen wg „Widerstand“ gegen seine Abschiebung am 20.06.2018!
“Freundeskreis fordert: Freispruch für Alassa Mfoupon! Alassa Mfouapon soll am 19.06.2020 vor dem Amtsgericht Ellwangen erscheinen: Angeblich habe er „Widerstand“ geleistet gegen seine Abschiebung am 20.06.2018. Dazu sagt er selbst: “Ich glaube, sie wollten mich an dem Tag wie ein Opfer aussehen lassen – ich habe mich überhaupt nicht gewehrt, sondern nur darum gebeten, meinen Anwalt zu kontaktieren. Sie haben mich mit Gewalt in ihr Auto gezwungen.” Sein Rechtsanwalt, Roland Meister, betont, dass die Polizei damals widerrechtlich sein Zimmer betreten habe. Außerdem wird Alassa Mfouapon vorgeworfen, er sei zweimal „illegal eingereist“, um einen Asylantrag in Deutschland zu stellen. Es stellt sich die Frage, wie denn ein politisch verfolgter Mensch anders in Deutschland um Asyl nachsuchen kann, als indem er einreist? Dazu Roland Meister: „nach internationalem Völkerrecht (Genfer Konvention) und auch nach bürgerlichem Recht (ist) die Einreise zur Stellung des Asylantrages nicht rechtswidrig, sondern eine legale Einreise.“Dieser Prozess findet zwei Jahre nach der Abschiebung und nach langem Zögern am Amtsgericht Ellwangen statt – eigentlich sollte erst das Ergebnis des Verfahrens abgewartet werden, das gegen das Land Baden-Württemberg anhängig ist. Alassa Mfouapon wirft nämlich seinerseits dem Land Baden-Württemberg vor, anlässlich des brutalen Polizeieinsatzes im Mai 2018 illegal die Wohnräume der Bewohner in der LEA Ellwangen betreten zu haben. Doch diese Klage wird und wird nicht verhandelt…Dieser Prozess bekommt eine besondere Brisanz durch den Umstand, dass Bundesinnenminister Seehofer die in Kürze beginnende EU-Ratspräsidentschaft erklärtermaßen dazu nutzen will, europaweit das Asylrecht weiter auszuhöhlen: „Wir müssen da endlich Fortschritte machen”, so Seehofer gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Nach seinen Plänen soll nämlich künftig bereits an den Außengrenzen der EU geprüft werden, ob ein Asylgrund vorliegt – erst nach positivem Bescheid soll der Asylsuchende einreisen dürfen. Im Ablehnungsfall solle er sofort zurückgeschickt werden. Doch dieses Vorhaben Seehofers stößt auf massive Kritik: “Wir lehnen Massenverfahren an den Grenzen ab”, sagt der Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, Günter Burkhardt. Den Asylsuchenden stünde dann kein Rechtsanwalt zur Seite, und Fehlentscheidungen könnten nicht mehr gerichtlich überprüft werden, da sie unmittelbar die Rückführung zur Folge hätten.Diese Klage muss restlos vom Tisch! Der Freundeskreis Alassa & Friends ruft auf: Kommt zahlreich zur Gerichtsverhandlung über die Klage gegen Alassa Mfouapon am 19.06.2020 um 9.00 Uhr, Amtsgericht Ellwangen, Marktplatz 6, Sitzungssaal 1, I. OG. Treffpunkt um 8.30 Uhr vor dem Amtsgericht.” Meldung des Freundeskreis Alassa & friends vom 10.6.2020 (per e-mail) - Wichtige Erfolge im Kampf um ein Bleiberecht für Alassa: Abschiebeanordnung aufgehoben
“Im Kampf um ein Bleiberecht für Alassa und für die Rechte von Flüchtlingen haben wir wichtige Erfolge errungen: Endlich – nach einem Jahr! – wurde auf den Eilantrag (!) gegen die Abschiebeverfügung für Alassa reagiert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge musste die Abschiebeanordnung aufheben. Demnach ist der Asylantrag von Alassa Mfouapon in Deutschland zulässig und muss hier befasst werden. Das ist ein Riesenerfolg der großen bundesweiten Solidarität! Es ist auch ein Schlag ins Gesicht von BILD und AfD – ihrer Hetze („Asylbetrüger“, „Krimineller“) wurde vollständig der Boden entzogen, das musste die Behörde unmissverständlich zugestehen. Diese Entscheidung ist auch wichtig für alle anderen Flüchtlinge, die in die unmenschlichen Verhältnisse nach Italien abgeschoben werden sollen. Nicht zuletzt ist es von Bedeutung für die Klage Alassa Mfouapons gegen das Land Baden-Württemberg gegen den Polizeieinsatz im Mai 2018 in der LEA Ellwangen –sein Rechtsanwalt, Roland Meister, rechnet noch in diesem Jahr mit der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart.Ein wichtiger Erfolg im Kampf um demokratische Rechte von Flüchtlingen ist auch die Aufhebung des grundlosen Hausverbotes der LEA Ellwangen gegen einen ehemaligen Bewohner. Sie wurde ausgesprochen, als er von dort in eine andere LEA “querverlegt” wurde. Dieses diskriminierende „Hausverbot“ war vor Gericht nicht haltbar: Rechtsanwalt Meister, der auch ihn im heutigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart vertrat, wies auf die grundlegende Bedeutung hin, dass Flüchtlingen gleichermaßen die verfassungsmäßigen Rechte zugestanden werden müssen. Die Vertreterin der Landesregierung musste zurückrudern: nicht nur wurde das Hausverbot aufgehoben, sondern sie schluckte auch die Kröte, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Der Freundeskreis Alassa & Friends unterstützte diesen Musterprozess und begleitete ihn solidarisch. Der Kampf um die Rechte von Flüchtlingen zeigt Wirkung: Diese Praxis – grundlose Verhängung von Hausverboten – wird nicht mehr angewandt, so die Vertreterin der Landesregierung.” Pressemitteilung des Freundeskreises Alassa & friends am 18.1.2020 per e-mail - Klage gegen Weidel: Meinungsäußerung oder Ehrverletzung? Freibrief für rassistische Hetze: Alassa soll den Vorwurf der „Rädelsführerschaft“ widerlegen – eine Entscheidung am 20. März
“Am Landgericht Hamburg hat am Freitag ein Prozess gegen die AfD-Politikerin Alice Weidel begonnen. Sie habe einen Kameruner als “Rädelsführer” der Unruhen in der Landeserstaufnahmestelle Ellwangen 2018 bezeichnet. (…) Am ersten Verhandlungstag der Unterlassungsklage am Freitag erschien Alice Weidel nicht persönlich vor Gericht, sondern ließ sich durch ihre Anwälte vertreten. Die endgültige Entscheidung wird das Gericht am 20. September verkünden. Sie wird davon abhängen, ob die Kammer die Äußerungen Weidels als noch zulässige Meinungsäußerung oder ehrenrührige Behauptung einstuft. Im politischen Meinungskampf habe Weidel als Bundestagsabgeordnete einen weiten Spielraum, sagte die Vorsitzende Richterin. Gleichwohl dürfe sie dem Kläger nicht zu Unrecht eine Rädelsführerschaft unterstellen…” Bericht vom 9.8.2019 beim SWR – Urteil am 20. September, siehe dazu:- [Klage gegen Weidel] Freibrief für rassistische Hetze: Alassa soll den Vorwurf der „Rädelsführerschaft“ widerlegen – eine Entscheidung am 20. März“Der Prozess von Alassa Mfoupon gegen Alice Weidel von der AfD am Freitag, den 10. Januar 2020 vor dem Landgericht Hamburg endete mit einem Eklat: Gleich zu Beginn erklärte die Richterin, dass seine Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. Man reibt sich verwundert die Augen, denn die unbestrittenen Tatsachen sind folgende: Die AfD behauptet, Alassa M. sei „Rädelsführer“ gewesen bei gewaltsamen Ausschreitungen gegen die Polizei – es ging um die spontane Solidarität von Bewohnern der LEA Ellwangen gegen die Abschiebung eines Togolesen. Die zuständige Polizei hingegen stellte fest, dass es keinerlei Hinweise gäbe, dass in dieser Sache etwas gegen ihn vorliege. Also ist die Aussage der AfD unzutreffend. So urteilt der gesunde Menschenverstand. Und das Gericht? Es erklärt mit Hinweis auf die Prozessordnung, dass der Begriff „Rädelsführer“ nicht klar definiert sei, sondern einen „wertenden Charakter“ habe, somit keine Tatsachenbehauptung sei, sondern vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Jeder habe das Recht, so oder anders darüber zu denken, und das auch zu verbreiten. Alassa solle in einem „schlüssigen Vortrag“ darlegen, was er denn getan habe, was den Vorwurf der „Rädelsführerschaft“ widerlegt? Als mögliche Beispiele dafür nannte die vorsitzende Richterin: er sei „lediglich zufällig zu der Aktion dazu gekommen“, habe „10 m weiter weg gestanden“, etc. Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreises Alassa & Friends: „Das sagt die Richterin bewusst in einem gesellschaftlichen Klima, in dem die Grenzen des „Sagbaren“ immer weiter nach rechts verschoben werden, wo rassistische Hetze zu Hetzjagden auf Flüchtlinge führt, zu Einschüchterungen, Morddrohungen und zu tätlichen Angriffen auf Antifaschisten bis hin zu Mord – als ob nicht auf Reden Taten folgen und bereits erfolgt sind! Die Argumentation der Richterin – die die volle Zustimmung der Anwalts der AfD fand – bedeutet im Grunde: gegen jeden, der die Sache der Flüchtlinge unterstützt und bei Protest-Aktionen dabei ist, darf in rechten Medien ungeniert gehetzt werden – alles nur „freie Meinungsäußerung“! Wir sehen darin eine bedenkliche Rechtsentwicklung. Wenn diese Argumentation durchkommt; dann wird rechter, faschistoider oder faschistischer Hetze ein Freibrief erteilt!. Alassas Anwalt kritisierte vehement den Standpunkt des Gerichts und erklärte, dies komme einer Gesinnungsjustiz gleich. Die Richterin räumte daraufhin die ehrverletzende Bedeutung dieser Bezeichnung „Rädelsführer“ ein und schlug vor, noch nicht sofort zu entscheiden, sondern dem Kläger Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme einzuräumen. Am 20. März soll dann eine Entscheidung verkündet werden – entweder ein Urteil, oder die Fortsetzung des Prozesses und erneute Verhandlung…” Pressemitteilung vom Freundeskreis Alassa & friends vom 11.1.2020 (per e-mail), siehe dazu:
- Beweislast umgekehrt im Zivilprozess: Kameruner soll Unterstellung von AfD-Fraktionschefin widerlegen“Frank Stierlin war empört. »Mit rechtsstaatlichem Vorgehen hat das hier nicht mehr viel zu tun«, erklärte der Anwalt aus Gelsenkirchen am Freitag gegenüber junge Welt. Gerade war vor einer Zivilkammer des Hamburger Landgerichts erneut über die Klage seines Mandanten, des Kameruners Alassa Mfouapon, gegen die AfD-Fraktionschefin im Bundestag, Alice Weidel, verhandelt worden. Und die Kammer hatte eine Entscheidung aber erneut vertagt – mit einer aus Stierlins Sicht absurden Begründung. (…) Die Vorsitzende Richterin räumte zwar ein, dass dieser »ehrverletzend« sei, aber man befinde sich mit einer solchen Äußerung »im Meinungsbereich« und die Meinungsfreiheit sei weit auszulegen. Der Kammer fehle »ein schlüssiger Vortrag«, was der Kameruner bei der verhinderten Abschiebung konkret getan habe. Es reiche nicht, wenn die Klägerseite nur erkläre, er sei kein Rädelsführer gewesen. Stierlin erwiderte, für ihn sei nicht nachvollziehbar, dass sich derjenige rechtfertigen solle, »der mit einer wahrheitswidrigen Behauptung angegriffen wird«. Beweispflichtig sei die Gegenseite, die für die »diffamierende Äußerung« verantwortlich sei. Der Anwalt verwies auf eine gemeinsame Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft, in der bestätigt worden war, dass Mfouapon beim Verhindern der Abschiebung keine herausgehobene Rolle gespielt hatte. Erst danach habe er sich an der Organisation des Protestes beteiligt…” Bericht von Kristian Stemmler in der jungen Welt vom 11.01.2020
- Kundgebung vor dem Prozess Alassa M. gegen A. Weidel AfD am Freitag, 10.1.20, 10 Uhr vor dem Landgericht Hamburg “Ergänzend zu unserer Pressemitteilung vom 06.01.20 informiert der Freundeskreis Alassa & Friends über die geplante Kundgebung vor dem Landgericht Hamburg. Auch Alassa Mfouapon wird persönlich vor Ort sein.Der Freundeskreis weist jede Hetze gegen Flüchtlinge zurück, wie sie erneut in der BILD-Zeitung im Nachgang zum kürzlich stattgefundenen 1. Flüchtlingspolitischen Kongress des Freundeskreises erschienen ist: Anstelle einer sachlichen Berichterstattung über den Kongress Ende November in Stuttgart, titelte BILD: „Hier sitzt der abgeschobene Alassa M. und schimpft über Europa“. Beim Kongress waren zwei Herren der BILD erschienen, denen selbstverständlich die Teilnahme ermöglicht wurde – trotz vergangener übler Erfahrungen mit der Berichterstattung der BILD. Schließlich gab es rein gar nichts vor der Medienöffentlichkeit zu verbergen! Prompt wurde erneut von BILD im Internet behauptet „nach Randale im Flüchtlingsheim wurde er ausgewiesen“. Die Einzigen, die „Randale“ gut geplant und koordiniert in der LEA Ellwangen durchführten, waren die Polizeieinsatzkräfte auf Anweisung des Innenministeriums. Sie schlugen des Nachts Türen der persönlichen Schlafräume der Flüchtlinge ein und verbreiteten Angst und Schrecken. Erneute Traumatisierung vieler Flüchtlinge war das Ergebnis und es folgte eine Klage von Alassa gegen diesen brutalen Polizeieinsatz gegen die grün-schwarze Landesregierung. Ein Prozesstermin dafür steht jedoch nach über einem Jahr immer noch nicht fest! Kein Wort dazu in BILD. Stattdessen hetzt sie: „ Unfassbar: Alassa M. verglich europäische Flüchtlingslager mit Konzentrationslagern.“ Europäische Flüchtlingslager sind nachweislich Konzentrationslager: In ihnen werden Flüchtlinge konzentriert untergebracht, um sie leichter abschieben zu können. Selbst der Papst hat sie so benannt. Den Zusammenhang mit den faschistischen Konzentrationslagern in Hitler-Deutschland hat Alassa nicht gezogen – ohnehin aus einem Kulturkreis kommend, dem diese Wortbedeutung nicht geläufig ist. Faschistische Konzentrationslager für Flüchtlinge allerdings gibt es in Libyen: Dort sind Folter und Vergewaltigungen an der Tagesordnung, und Alassa wurde selbst Opfer bzw. Augenzeuge davon. Wohl wissend, dass reißerisch aufgemachte „fake news“ einzelne gewaltbereite Faschisten ermutigen, ihre Gewaltaufrufe in die Tat umzusetzen, wurde erneut von den Bild-Redakteuren der Wohnort von Alassa M. bekannt gegeben. Dazu die Sprecherin des Freundeskreises: „Der Bericht der BILD Zeitung folgt der rassistischen Logik, dass Flüchtlingen jegliche demokratischen Rechte verwehrt werden können: Meinungsfreiheit, Rederecht, Rechtsanspruch auf ein ordentliches Asylverfahren. Dagegen haben sich die über 180 Teilnehmer des 1. Flüchtlingspolitischen Kongress entschieden positioniert. Und wir bekräftigen das mit unserer Unterstützung des Prozesses gegen Alice Weidel. Kommt zur Kundgebung am 10.1., 10 Uhr vor dem Landgericht!“” Pressemitteilung vom 09.01.2020
- Alassa Mfouapon: „Mir wurden alle Arten von Gewalt vorgeworfen“Alassa Mfouapons Redebeitrag zur Kundgebung vor dem Prozess dokumentiert am 10.1.20 bei den Rote-Fahne-News
- Alassa Mfouapon verklagt Alice Weidel auf Unterlassung von Hetze: Klage wird am 10. Januar in Hamburg verhandelt
“Der „Freundeskreis Alassa & Friends“ informiert über die Verhandlung, die am Freitag, 10. Januar in Hamburg (Beginn: 10.30 Uhr, Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1) stattfinden wird: „Worum geht es? Wahrheitswidrig hatte die AfD auf Ihrer Bundestags-Website behauptet, dass Alassa „Rädelsführer“ von gewaltsamen Angriffen auf die Polizei am 3. Mai 2018 gewesen sei. Das war in zweierlei Hinsicht falsch – zum einen, weil von gewaltsamen Angriffen auf die Polizei überhaupt keine Rede sein konnte, zum anderen, weil selbst die Aalener Polizei bekannt gegen hatte, dass es keinerlei Anlass gebe, gegen Alassa in diesem Zusammenhang zu ermitteln. Bei einem ersten Prozess im vergangen Jahr wurde Alice Weidel dann dazu verpflichtet, diesen Eintrag zu löschen, was auch geschah – gleichzeitig tauchte aber die Behauptung in anderen Veröffentlichungen aus dem AfD-Spektrum immer wieder auf. Darum wird nun gegen Weidel auf Unterlassungserklärung dieser ehrverletzenden und Alassa in seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigenden Behauptung geklagt. Den billigen Vorwand, eine Unterlassungserklärung nur abgeben zu können, wenn Alassa’s Wohnanschrift bekannt gegeben würde, kann man keineswegs gelten lassen: durch die vielfache Hetze wurde er auch zur Zielscheibe von Hassangriffen – u.a. durch die Bildzeitung, die ihn wiederholt attackierte und Anfang letzten Jahres sogar mit ganzseitigem Bild und Angabe seiner damaligen Anschrift quasi „Zum Abschuss frei“ gab“, so die Sprecherin des Freundeskreises, Adelheid Gruber, die den Prozess beobachten wird. „Wir werden Alassa den Rücken stärken und zeigen, dass wir keinerlei Rassismus dulden!“” Meldung von Freundeskreis Alassa & friends vom 6.1.2020 – wir drücken die Daumen! - Geflüchteter wehrt sich gegen Fake News: Alassa Mfouapon verklagt Weidel
“Der Geflüchtete Alassa Mfouapon geht gerichtlich gegen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel vor. Sie hatte ihn als „Rädelsführer“ einer Demo verunglimpft. (…) Beim Prozessauftakt am Freitag in Hamburg durfte Alassa Mfouapon selbst aber nicht dabei sein: Er müsse als Flüchtling in der Nähe der Unterkunft bleiben, erklärte sein Anwalt. In einer Grußbotschaft zeigte sich der Kameruner optimistisch und kämpferisch: „Lasst uns weiter gegen Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen.“ Von Weidel forderte sein Anwalt eine Unterlassungserklärung für die getätigte Aussage. Alice Weidel selbst erschien nicht im Gerichtsaal. Ihre Anwälte wiesen die Forderung Mfouapons zurück. Am Freitag kamen die Streitparteien zu keinem Ergebnis. Die Verhandlung wurde vertagt. Klar ist, dass Weidel die Falschaussagen nicht mehr wiederholen darf. Ob sie das allerdings in der rechtlichen Form einer Unterlassungserklärung versichert, ist noch nicht entschieden. Im Herbst soll weiter verhandelt werden.” Bericht von Inga Kemper vom 9.8.2019 in der taz online
- [Klage gegen Weidel] Freibrief für rassistische Hetze: Alassa soll den Vorwurf der „Rädelsführerschaft“ widerlegen – eine Entscheidung am 20. März“Der Prozess von Alassa Mfoupon gegen Alice Weidel von der AfD am Freitag, den 10. Januar 2020 vor dem Landgericht Hamburg endete mit einem Eklat: Gleich zu Beginn erklärte die Richterin, dass seine Klage keine Aussicht auf Erfolg habe. Man reibt sich verwundert die Augen, denn die unbestrittenen Tatsachen sind folgende: Die AfD behauptet, Alassa M. sei „Rädelsführer“ gewesen bei gewaltsamen Ausschreitungen gegen die Polizei – es ging um die spontane Solidarität von Bewohnern der LEA Ellwangen gegen die Abschiebung eines Togolesen. Die zuständige Polizei hingegen stellte fest, dass es keinerlei Hinweise gäbe, dass in dieser Sache etwas gegen ihn vorliege. Also ist die Aussage der AfD unzutreffend. So urteilt der gesunde Menschenverstand. Und das Gericht? Es erklärt mit Hinweis auf die Prozessordnung, dass der Begriff „Rädelsführer“ nicht klar definiert sei, sondern einen „wertenden Charakter“ habe, somit keine Tatsachenbehauptung sei, sondern vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Jeder habe das Recht, so oder anders darüber zu denken, und das auch zu verbreiten. Alassa solle in einem „schlüssigen Vortrag“ darlegen, was er denn getan habe, was den Vorwurf der „Rädelsführerschaft“ widerlegt? Als mögliche Beispiele dafür nannte die vorsitzende Richterin: er sei „lediglich zufällig zu der Aktion dazu gekommen“, habe „10 m weiter weg gestanden“, etc. Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreises Alassa & Friends: „Das sagt die Richterin bewusst in einem gesellschaftlichen Klima, in dem die Grenzen des „Sagbaren“ immer weiter nach rechts verschoben werden, wo rassistische Hetze zu Hetzjagden auf Flüchtlinge führt, zu Einschüchterungen, Morddrohungen und zu tätlichen Angriffen auf Antifaschisten bis hin zu Mord – als ob nicht auf Reden Taten folgen und bereits erfolgt sind! Die Argumentation der Richterin – die die volle Zustimmung der Anwalts der AfD fand – bedeutet im Grunde: gegen jeden, der die Sache der Flüchtlinge unterstützt und bei Protest-Aktionen dabei ist, darf in rechten Medien ungeniert gehetzt werden – alles nur „freie Meinungsäußerung“! Wir sehen darin eine bedenkliche Rechtsentwicklung. Wenn diese Argumentation durchkommt; dann wird rechter, faschistoider oder faschistischer Hetze ein Freibrief erteilt!. Alassas Anwalt kritisierte vehement den Standpunkt des Gerichts und erklärte, dies komme einer Gesinnungsjustiz gleich. Die Richterin räumte daraufhin die ehrverletzende Bedeutung dieser Bezeichnung „Rädelsführer“ ein und schlug vor, noch nicht sofort zu entscheiden, sondern dem Kläger Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme einzuräumen. Am 20. März soll dann eine Entscheidung verkündet werden – entweder ein Urteil, oder die Fortsetzung des Prozesses und erneute Verhandlung…” Pressemitteilung vom Freundeskreis Alassa & friends vom 11.1.2020 (per e-mail), siehe dazu:
- Freitag, 9. August 2019: Alassa M. gegen Alice Weidel – Güteverhandlung vor dem Landgericht Hamburg
“Alassa Mfouapon, Flüchtling aus Kamerun, hatte gegen Dr. Alice Weidel von der AfD-Fraktion geklagt, weil sie wahrheitswidrig behauptet hatte, der Kläger sei als „einer der Rädelsführer von Ausschreitungen von Asylbewerbern in Ellwangen, bei denen deutsche Polizisten brutal angegriffen wurden“ nach Italien abgeschoben worden. Die Diffamierung der AfD-Fraktionsvorsitzenden Weidel reihte sich ein in die von der BILD-Zeitung ausgehenden Hetze gegen den Flüchtling als Kriminellen. Alassa Mfouapon erhob Klage beim Landgericht Hamburg gegen diese falsche Behauptung und die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Am Freitag muss sich das Landgericht Hamburg nun damit beschäftigen. Vor der Verhandlung findet um 10:30 Uhr eine Solidaritäts-Kundgebung vor dem Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1 in 20355 Hamburg statt.” Pressemitteilung von Freundeskreis Alassa & friends sowie dessen Anwälte vom 7.8.2019 (per e-mail) zur Verhandlung am Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, Sitzungssaal B 335, Haus B, 3. Etage, ab 11.30 Uhr
- Freitag, 9. August 2019: Alassa M. gegen Alice Weidel – Güteverhandlung vor dem Landgericht Hamburg
- Wichtiger Erfolg – RP Karlsruhe hebt Arbeitsverbot und Residenzbeschränkung von Alassa Mfouapon auf!
“Im Kampf um das Bleiberecht von Alassa Mfouapon können wir einen wichtigen Erfolg feiern: Seit über 10 Monaten kämpft Alassa M. mit seinen Freunden im Freundeskreis nach seiner legalen Wiedereinreise nun um sein Bleiberecht. Dafür musste er durch eine üble Hetzkampagne der BILD Zeitung durch, sich anhören wie AfD Politiker seinen Tod fordern, durfte über Monate Karlsruhe nicht verlassen, erlebte Schikane um Schikane. Schon seit Monaten hat er ein Ausbildungsangebot zum Mediengestalter, das er bisher nicht antreten durfte aufgrund des Arbeitsverbots und der Residenzpflicht. Sich in Deutschland frei zu bewegen und endlich eine Ausbildung anzufangen sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, aber es wurde ihm monatelang verweigert. Endlich ist es ihm möglich – das ist ein Riesen Erfolg der Solidaritätsbewegung!…” Meldung des Freundeskreises Alassa vom 21.11.2019 per e-mail - Alassa M. wird Lockerung der Residenzpflicht wieder gestrichen
“… Erstmals zum 11. Neckarfest am 6. Juli in Stuttgart präsentierten wir unsere Dokumentation des Tribunals gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik: „Jetzt reden wir“. Alassa M. ist der Hauptankläger. Seine Klage stützen über 30 Zeugen. Alassa M. stellte die Dokumentation beim Fest mehreren hundert gebannten und begeisterten Besuchern vor – gemeinsam mit 20 anderen afrikanischen Flüchtlingen – ernsthaft, anziehend, kulturvoll, frei gesprochen in deutscher Sprache. Über 130 Exemplare der Dokumentation wurden an diesem Tag verbreitet. Dass er überhaupt selbst dort sein konnte, war nach 6 Monaten absoluten Reiseverbotes ein kleines Aufatmen: endlich Karlsruhe wieder verlassen können, wenigstens in Baden-Württemberg sich bewegen dürfen. Die Lockerung der Residenzpflicht war längst überfällig. Doch die Retourkutsche ließ nicht lange auf sich warten: völlig willkürlich wurde ihm diese sowieso schon eingeschränkte Reisefreiheit am 8. Juli wieder genommen. Mit einem schwarzen Edding Stift streicht der Beamte in der LEA Karlsruhe auf seinem Ersatzausweis den entsprechenden Eintrag durch. Keine Begründung. Ab sofort gilt wieder Freiluftgefängnis Karlsruhe. Zufall? Oder Furcht davor, dass Alassa dieses Buch womöglich landesweit bewerben könnte? Der Freundeskreis Alassa & Friends fordert die sofortige Beendigung der Residenzpflicht für Alassa Mfouapon!..” Mitteilung des Freundeskreises Alassa & Friends vom 18.7.2019 per e-mail
- Entscheidung des Deutschen Presserates: Beschwerde von Alassa M. gegen BILD Online begründet – Berichterstattung verletzte Ziffer 2 des Pressekodex
“1.) Am 5. Juli 2019 gab der Deutsche Presserat einstimmig der Beschwerde von Alassa M. gegen Bild Online wegen Verstoßes gegen die Ziffer 2 des Pressekodex statt. 2.) Gegenstand der Beschwerde war ein Artikel von Bild Online vom 8. Januar 2019 mit der Überschrift „So einfach kam ich zurück nach Deutschland“ über den sogenannten „Skandal-Asylbewerber“. Dort heißt es unter anderem: „Ende April 2018 zettelte er mit anderen in einer Flüchtlingseinrichtung in Ellwangen (Baden-Württemberg) einen Aufstand an, um die Abschiebung eines Togolesen zu verhindern.“ Dies ist unwahr…” Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Meister & Partner vom 13.07.2019 bei Rote-Fahne-News
- Prozess Alassa M. gegen BILD beim Landgericht Hamburg: Hat BILD – Redakteur das Gericht belogen? / Landgericht Köln verhängt Ordnungsgeld gegen Herausgeberin des „Deutschland Kurier“
“Gegenstand der von unserer Kanzlei im Januar dieses Jahres beim Landgericht Hamburg beantragten einstweiligen Verfügung war u.a. die in dem BILD – Artikel vom 04.01.2019 aufgestellte Behauptung, Alassa M. sei im Dezember 2018 „entgegen einem bestehenden Einreiseverbot“ wieder nach Deutschland eingereist und habe sich dadurch strafbar gemacht. Tatsächlich war dieses Einreiseverbot auf sechs Monate befristet und zum Zeitpunkt der Wiedereinreise am 21.12.2018 abgelaufen. BILD legte im Prozess eine eidesstattliche Versicherung eines der für den Artikel verantwortlichen Redakteure vor, wonach diesem in einem Telefonat mit einem Pressesprecher des Innenministeriums Baden-Württemberg mitgeteilt worden sei, das Einreiseverbot gegen unseren Mandanten habe zum Zeitpunkt dessen Wiedereinreise noch bestanden. Das Landgericht Hamburg wies daraufhin unseren Unterlassungsantrag mit der Begründung ab, BILD habe sich ja auf die entsprechende Auskunft des Innenministeriums verlassen können. Auf Nachfrage unserer Kanzlei bestritt das Innenministerium Baden-Württemberg mit Schreiben vom 28.05.2019 jedoch energisch, BILD eine solche Auskunft erteilt zu haben. Zudem habe der Pressesprecher mit dem Redakteur, von dem die eidesstattliche Versicherung stammt, überhaupt nicht gesprochen. Sollte diese Darstellung des Ministeriums zutreffen, so begründet sie gegen den BILD -Redakteur zumindest den Anfangsverdacht einer falschen Versicherung an Eides statt, strafbar nach § 156 StGB. Unsere Kanzlei hat daher bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafanzeige erstattet.”
UND:
Landgericht Köln verhängt Ordnungsgeld gegen Herausgeberin des „Deutschland Kurier“
“Mit Beschluss vom 16.04.2019 (Az. 28 O 112/19) verbot das Landgericht Köln dem faschistoiden und der AfD zumindest nahestehenden „Deutschland- Kurier“, den von uns vertretenen kamerunischen Flüchtling Alassa M. als „Asylbetrüger“ und „Randalierer“ zu bezeichnen und zu behaupten, er sei „einer der Rädelsführer der Randalierer von Ellwangen“ gewesen (siehe unsere Pressemitteilung vom 23.04.2019). Da die „Conservare Communication GmbH“ als Herausgeberin des „Deutschland-Kurier“ den Hetzartikel trotzdem nicht löschte, verhängte das Gericht auf unseren Antrag gegen den „Deutschland-Kurier“ wegen Zuwiderhandlung gegen den Gerichtsbeschluss ein Ordnungsgeld von 750 Euro. Der Hetzartikel ist jetzt endlich aus dem Netz verschwunden.”
Pressemitteilung vom 1.7.2019 des Anwaltsbüro Meister & Partner. Siehe dazu auch:- Hetzkampagne gegen Alassa Mfouapon: “Was in der eidesstaatlichen Versicherung des Bildzeitungsredakteurs gestanden hat, ist so nicht zutreffend.”“Alassa Mfouapon wurde Ziel einer medialen Hasskampagne. Ausgangspunkt waren die Demonstrationen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen und der darauffolgende gewalttätige Polizeieinsatz. Obwohl Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigen, dass Alassa Mfouapon mit den Ereignissen vom 3.Mai nichts zu tun hat, behauptet die Bildzeitung, er habe “einen gewalttätigen Aufstand angezettelt”. Auch später berichtet die Bildzeitung immer wieder über Alassa Mfouapon und verbreitet falsche Aussagen über ihn. Alassa Mfouapons Anwälte haben gegen die Berichterstattung geklagt. Im Januar gab der Redakteur der Bildzeitung eine eidesstaatliche Versicherung ab, er habe seine falschen Informationen vom Innenministierum des Landes Baden-Württemberg. Doch das Innenministerium bestreitet das. In dem Zeitraum war lediglich ein Mitarbeiter für solche Auskünfte anprechbar. Dieser Mitarbeiter versichert, er habe so etwas nicht gesagt.” Interview von RDL Freiburg mit RA Roland Meister vom 2. Juli 2019 beim Audioportal Freier Radios (Audiolänge: 12:42 Min.)
- Noch ein Erfolg nach dem gegen die „BILD“-Zeitung: Landgericht Köln verbietet dem „Deutschland-Kurier“, Alassa Mfouapon als „Asylbetrüger“ und „Randalierer“ zu bezeichnen
“Am 6. März hatte der faschistoide und der AfD zumindest nahestehende „Deutschland- Kurier“ in seiner Internet-Präsenz einen Hetzartikel veröffentlicht, in dem der von uns vertretene kamerunische Flüchtling Alassa Mfouapon als „Asylbetrüger“ und „Randalierer“ bezeichnet und wahrheitswidrig behauptet wurde, er sei „einer der Rädelsführer der Randalierer von Ellwangen“ gewesen.
Auf Antrag unserer Kanzlei hat das Landgericht Köln jetzt der „Conservare Communication GmbH“ als Herausgeberin des „Deutschland-Kurier“ diese Beleidigungen und Verleumdungen verboten und für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, angedroht (Beschluss vom 16. April 2019, Az. 28 O 112/19).
Das Gericht bestätigte, dass die Verhetzung unseres Mandanten als „Randalierer“ bzw. „Rädelsführer der Randalierer“ unwahre Tatsachenbehauptungen sind. Da unser Mandant nicht betrogen hat, wurde auch die Verunglimpfung als „Asylbetrüger“ für rechtswidrig erklärt.
Wir sehen darin einen Erfolg im Kampf gegen rassistische Hetze gegen Flüchtlinge, ihre Verunglimpfung in der Öffentlichkeit und für ihre demokratischen Rechte und Freiheiten. Es ist eine weitere rechtliche Niederlage für die von der „BILD“-Zeitung ausgehende Hetz- und Schmutzkampagne.” Pressemitteilung der Anwälte Meister & Partner in Gelsenkirchen vom 23.4.2019 (per e-mail) – wir gratulieren!
- Ablehnung der Behandlung des Asylantrags von Yolande Fleur (Frau von Alassa Mfouapon) rechtswidrig – Anwälte reichen Klage ein
“Am 9. April wurde die Behandlung des Asylantrags von Yolande Fleur, der Frau von Alassa Mfouapon, in einer Blitzentscheidung durch das BAMF abgelehnt – gegen jede Rechtmäßigkeit! Fleur hat in einer über 3 Tage andauernden Anhörung ihre schrecklichen Erlebnisse dargelegt – allein das ist eine Prozedur, die einer Frau, die Entsetzliches erlebt hat, eigentlich niemals zugemutet werden dürfte. Was sie erlebt hat, sollte kein Mensch erleben müssen:
– in ihrer Heimat Kamerun mit dem Leben bedroht und nach einem Mordanschlag schwer verletzt, weil sie sich als Christin nicht von ihrem muslimischen Ehemann trennen wollte;
– bei der Flucht in Tripolis inhaftiert, gefoltert, systematischer sexueller Gewalt ausgeliefert;
– beim Versuch, auf einem Boot nach Italien zu gelangen mitangesehen, wie die Mehrheit der anderen Bootsflüchtlinge und ihr zwei Jahre altes Kind ertrinken,
– beim erfolgreichen Ausbruch aus dem libyschen Gefängnis Zeugin von Erschießungen von Mitgefangenen geworden, ein Bein gebrochen – eine Verletzung, die wie die Schussverletzung in Kamerun ohne jegliche medizinische Versorgung blieb. Aufgrund dieser unversorgten Verletzungen kann sie heute nur unter Schmerzen gehen;
– schließlich doch in Italien angelangt, zwei Jahre ohne medizinische und psychologische Hilfe, ohne dass ihr Asylbegehren auch nur ordentlich aufgenommen, geschweige denn bearbeitet wurde. So etwas kann den stärksten Menschen brechen – sie begann sich zu fragen, ob dieses Leben noch lebenswert ist.
Doch Fleur gibt nicht auf. Sie hat Mut und Lebenswillen – sie entschließt sich, nach Deutschland zu kommen, wo ihr Mann inzwischen zu einem anerkannten Aktivisten für die Rechte Geflüchteter geworden ist.
Unfassbar, dass das alles für das BAMF kein Grund ist, ihr Asyl zu gewähren, damit sie endlich – in der Nähe ihres Mannes, in der Nähe von Freunden – zur Ruhe kommen und genesen kann. Die Klageschrift der Anwälte Meister & Partner führt aus, wie dieser BAMF-Bescheid völlig die Bedingungen in Italien ignoriert: dort herrschen seit dem Regierungsantritt von Salvini und dem Erlass seiner Dekrete Zustände, die selbst für gesunde Menschen unzumutbar sind. Salvini hatte bei seiner Wahl angekündigt, die Kosten für die Versorgung Geflüchteter drastisch zu senken. Das setzt er rücksichtslos durch, wobei gegen die Verfassung des italienischen Staates verstoßen wird. Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreises: „Für eine psychisch schwer angeschlagene Frau sind diese Bedingungen lebensbedrohlich. Das hat Fleur bereits erfahren und bei ihrer Anhörung geschildert. Doch das hat für das BAMF keinerlei Beweiskraft – ganz im Sinne der ‘Salvinisierung’ der Flüchtlingspolitik in Deutschland unter Federführung von Innenminister Seehofer wird auf eine Zuständigkeitserklärung von Italien verwiesen. Diese ist jedoch nicht das Papier wert, auf dem sie steht! Die anerkannte schweizerische Flüchtlingshilfeorganisation SFH hat zuletzt in ihrem Bericht vom März 2019 eindringlich auf die fehlende psychiatrische Versorgung Geflüchteter in Italien hingewiesen und die Veränderungen durch die Salvini-Dekrete aufgezeigt. So gibt es zum Beispiel eine Behandlung in den spezialisierten”SPRAR-Zentren” nur noch für anerkannte Geflüchtete und Minderjährige – aufgrund der drastischen Mittelkürzungen. Seitdem die Dekrete Salvinis in Italien Gesetzeskraft haben, kann Italien seine Garantien nach der Dublin III-Vereinbarungen faktisch nicht mehr einhalten. Doch diese Veränderungen ignoriert das BAMF geflissentlich. Ebenso die Gefahr einer Kettenabschiebung, das heißt, dass Fleur schnell aus Italien nach Kamerun oder Libyen abschoben werden kann. Italien hat den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnet!“
Der Bescheid des BAMF verstößt damit gleich gegen mehrere elementare humanitäre Grundsätze: das Refoulment-Verbot, die Ächtung von Kettenabschiebungen, den Schutz von Folteropfern – Grundsätze, denen Deutschland auf internationaler Ebene zugestimmt hat. Grundsätze auch, die viele Menschen in Deutschland für einen wesentlichen Bestandteil unserer Verfassung halten.” Pressemitteilung vom 17.04.2019 des Freundeskreis Alassa & Friends
- Weiterer Versuch der Kriminalisierung des Protests von Ellwanger Geflüchteten: Strafbefehl gegen Alassa M. wegen angeblich unerlaubter Einreise und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
“Am 07.03.2019 wurde dem Verteidiger von Alassa M. ein Strafbefehl des Amtsgerichts Ellwangen über 140 Tagessätze zu je 8,00 € Geldstrafe wegen angeblich unerlaubter Einreise in zwei Fällen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im Zusammenhang mit seiner Abschiebung nach Italien am 20.06.2018 zugestellt. Gegen den Strafbefehl wurde unverzüglich Widerspruch eingelegt. (…) Interessanterweise stellen Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Ellwangen im Strafbefehl allerdings ausdrücklich fest, dass der Vorwurf gegen Alassa M., er sei trotz bestehender Einreisesperre erneut in das Bundesgebiet eingereist, nicht zutrifft. Diese Behauptung spielte in den Hetzartikeln wie der „BILD“-Zeitung oder Pressemitteilungen der AfD eine zentrale Rolle. Diese Falschbehauptung kann damit ad acta gelegt werden. Der nunmehrige Versuch der Kriminalisierung von Alassa M. reiht sich zudem ein in die Versuche, den berechtigten Protest der Geflüchteten in der LEA Ellwangen und ihrer Sprecher insgesamt zu kriminalisieren, ausgehend vom Innenministerium des Landes Baden-Württemberg unter CDU-Innenminister Strobel. (…) Die nunmehrige versuchte Bestrafung von Alassa M. ist so nicht zuletzt auch ein durchsichtiger Versuch der Landesregierung Baden-Württemberg, ihren Kritiker, aber auch den demokratischen Flüchtlingsprotest zu isolieren und zu kriminalisieren…” Aus der Pressemitteilung der Anwälte vom 8. März 2019 (per e-mail am 11.3.)
- Gesellschaftliches Engagement unerwünscht – Arbeiten verboten – staatlich verordnete Lebensrealität von Flüchtlingen in Deutschland
“Alassa Mfouapon – bundesweit bekannt für seinen friedlichen und selbstlosen Einsatz für demokratische Rechte und Freiheiten von Flüchtlingen sowie gegen Polizeigewalt, wie er sie am 3. Mai 2018 beim rechtswidrigen Polizeigroßeinsatz in der LEA Ellwangen selbst erlebt hat, erhielt eine Einladung zum Kongress des Grundrechtekommittee, der am 16. Februar in Köln stattfand. Sein Antrag für die Teilnahme an diesem Kongress Karlsruhe verlassen zu dürfen, lehnte das Regierungspräsidium ab, da er „vollziehbar ausreisepflichtig“ sei. „Zur Sicherstellung der Anwesenheit und Erreichbarkeit während des laufenden Verfahrens ist der Aufenthalt (…) im Stadtkreis Karlsruhe zwingend erforderlich.“ Dazu Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreis Alassa: „Diese Ablehnung ist schikanös und dient in erster Linie dazu, das gesellschaftliche Engagement von Alassa Mfouapon zu unterdrücken. Die Begründung des zwingend erforderlichen Aufenthalts in Karlsruhe ist ein schlechter Witz angesichts der Tatsache, dass genau bekannt gewesen wäre, wo Alassa sich an diesem Tag aufhält. Verhindert werden sollte, dass sich Alassa bei diesem Kongress mit weiteren Menschenrechtsaktivisten verbindet.“
Auch einen kürzlich gestellten Antrag auf Arbeitserlaubnis lehnte das Regierungspräsidium Karlsruhe ab, da Alassa in einer Erstaufnahmerichtung lebt. So lange Flüchtlinge dort leben, dürfen sie nicht arbeiten. Dabei sind sie in den ersten 6 Monaten verpflichtet, dort zu wohnen. Gleichzeitig missbrauchte die BILD Zeitung mit ihrer Hetzkampagne gegen Alassa M. im Januar 2019 das Arbeitsverbot, um ihn als arbeitsunwillige Person, die auf Kosten anderer lebt, darzustellen. Es gibt das konkrete Angebot für ein Praktikum und einen Ausbildungsplatz als Mediengestalter, das Alassa Mfouapon annehmen möchte, was ihm verwehrt wird. Angesichts einer solchen Behandlung erscheint doch „Integration“, die als Wort nur zu gerne im Mund geführt wird, von staatlichen Behörden wie dem Bundesamt für Migration und dem Regierungspräsidium Karlsruhe gar nicht erwünscht zu sein.
Der Freundeskreis Alassa protestiert entschieden dagegen und fordert Bewegungsfreiheit und die sofortige Aufhebung des Arbeitsverbots – nicht nur für Alassa, sondern für alle Geflüchteten!” Pressemitteilung vom 26. Februar 2019 des Freundeskreis Alassa (per e-mail)
- Gegen erschlichenes „BILD“-Interview mit Alassa Mfouapon Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht
“Am 08. Februar 2019 hat unsere Kanzlei gegen den am 08. Januar 2019 auf BILD-plus und am 09. Januar 2019 in der Printausgabe erschienenen Artikel „Skandal-Asylbewerber Alassa M. spricht in BILD: So einfach kam ich zurück nach Deutschland“ Beschwerde beim Deutschen Presserat eingereicht. Die Beschwerde bezieht sich zum einen auf die nachweislich falsche Darstellung in dem Artikel, unser Mandant habe Ende April 2018 in der LEA Ellwangen „einen Aufstand angezettelt“. Sie stellt eine Vorverurteilung nach Richtlinie 13.1 des Pressekodexes
„Ein Verdächtiger darf vor einem gerichtlichen Urteil nicht als Schuldiger hingestellt werden“dar. Sie ist zudem durch die bereits am 4. Januar herausgegebene Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Aalen und der Staatsanwaltschaft Ellwangen widerlegt, was der/die verantwortliche Redakteur/in bei pflichtgemäßer Recherche hätte feststellen können und müssen. Zum anderen ist das Vorgehen der für das „Interview“ mit unserem Mandanten verantwortlichen Verfasserin des Artikels Gegenstand der Beschwerde. Sie stellte sich bei unserem Mandanten per SMS als „Steffi“ vor, die über seine „tapfere Flucht“ mehr erfahren und „einfach ein lockeres Gespräch“ führen wolle (die Belege dazu liegen bei uns vor und wurden auch an den Deutschen Presserat übersandt). Dass sie für eine Zeitung arbeitet und zumal für „BILD“, verschwieg sie dabei trotz Nachfrage. Sie täuschte gezielt über ihre wahre Identität, heuchelte ehrliches Interesse am Schicksal unseren Mandanten – obgleich „BILD“ bereits zuvor Hetzartikel über ihn veröffentlicht hatte. Erst beim Gespräch gaben sie und der plötzlich auftauchende Fotograf sich dann als „BILD“-Journalisten zu erkennen, wodurch unser Mandant völlig überrumpelt wurde. In Kenntnis der Tatsache, dass es sich um „BILD“-Journalisten handelt, hätte unser Mandant das Gespräch niemals geführt. In diesem Vorgehen liegt ein Verstoß gegen die Richtlinie Ziff. 4.1, wonach sich Journalisten grundsätzlich zu erkennen geben müssen und unwahre Angaben über ihre Identität und das hinter ihnen stehende Presseorgan mit dem Ansehen und der Funktion der Presse unvereinbar sind.” Pressemitteilung vom 11. Februar 2019 des Anwaltsbüro Meister & Partner
- AfD erleidet erneut Niederlage – Innenministerium des Landes Baden-Württemberg bestätigt rechtmäßige Einreise von Alassa M.
“Mit Datum vom 18. Dezember 2018 reichte Lars Patrick Berg für die AfD einen Antrag beim Landtag ein mit 15 verhetzenden Fragen zur Rückkehr von Alassa M. nach Deutschland, die die Landesregierung untersuchen sollte (Drucksache 16/ 5469). Mit der Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration vom 29. Januar 2019 wird nun sogar von dieser Stelle bestätigt: das Verhalten von Alassa M. und seinen Unterstützern ist rechtmäßig. Die Kriminalisierung von Alassa M. und seinen vielfältigen Unterstützern ist unhaltbar und unsäglich. So antwortet das Innenministerium auf die Frage ob gegen Alassa M. „Strafanzeige wegen Landfriedensbruch und/ oder anderer Straftaten in Zusammenhang mit seiner Rädelsführerschaft bei den Attacken gegen Beamte der Polizei gestellt wurde;“ wie folgt: „Dem Polizeipräsidium Aalen liegen kein Hinweise auf eine unmittelbare Beteiligung des Herrn A. M. An den Vorkommnissen vom 30. April 2018 bzw. 3. Mai 2018 in der LEA Ellwangen bzw. hinsichtlich einer Rädelsführerschaft seiner Person an den genannten Vorfällen vor.“
Zur Frage „wie es zu erklären ist ist, dass er trotz Verfügung von Innenminister Seehofer aus 2018, dass alle Asylsuchenden mit Einreisesperren zurückzuweisen sind, einreisen konnte;“ lautet die Antwort eindeutig: „Die erneute Einreise des A.M. in das Bundesgebiet erfolgte am 21. Dezember 2018, mithin nach Ablauf des Einreise- und Aufenthaltsverbots.“
Im 14. Punkt ihrer hetzerischen Anfrage fordert die AfD dass „in Anbetracht des besonders renitenten und „revolutionären“ Verhaltens des Betroffenen mit einem kopfstarken Unterstützungskreis im Rücken das ausländerrechtliche Verfahren des Landes vom „Sonderstab gefährliche Ausländer“ geführt“ und Alassa M. „besonders überwacht wird“. Dazu erklärt Adelheid Gruber, Sprecherin des Freundeskreis Alassa: „Ein besonderer Dorn im Auge ist der AfD offensichtlich dass Alassa M. inzwischen von einer breiten Solidaritätsbewegung gestärkt wird, die sich unter anderem in über 23 000 Unterstützern der online Petitionen des Ellwangen Appell (change.org/alassa) sowie „Alassa Alarm! Abschiebung droht!“ (openPetition) ausdrückt und sich überhaupt gegen die unmenschliche Flüchtlingspolitik richtet. Unerträglich ist es für die AfD wohl auch, dass Alassa M. nicht nur dafür kämpft in Deutschland bleiben zu können, sondern sich mit Herz und Verstand dafür einsetzt, dass die Fluchtursachen und nicht die Flüchtlinge bekämpft werden. Dass diese ganze Solidarität in einer weltanschaulichen Bandbreite von religiösen bis zu vom Kommunismus überzeugten Menschen getragen wird, geht der AfD über ihren Horizont.“ Pressemitteilung des Freundeskreis Alassa vom 9. Februar 2019
- Wichtiger Erfolg von Alassa M. gegen BILD: Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen „BILD“ – Zentrale Diffamierung von Alassa M. ab sofort untersagt
“Mit Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 29.01.2019 (Aktenzeichen: 324 O 11/19) wurde dem Axel Springer-Verlag bzw. der „BILD“-Zeitung gegen Androhung untersagt, weiterhin im Hinblick auf die Protestaktion der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen vom 03.05.2018 wahrheitswidrig zu behaupten: „Es kam zu Tumulten. Wieder mittendrin Alassa M.“ Bei einem Verstoß dagegen wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 € bzw. Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. Das ist ein wichtiger Erfolg unseres Mandanten Alassa M., der von der „BILD“-Zeitung öffentlich kriminalisiert und diffamiert wurde. Es ist auch ein Erfolg gegen die systematische flüchtlingsfeindliche Meinungsmache der „BILD“-Zeitung und wird sicher viele Menschen in Deutschland freuen. In anderen Punkten ist die Entscheidung fragwürdig. Das Gericht stellte zudem erfreulicherweise fest, dass es von der „Unwahrheit“ der Behauptung, Alassa M. sei trotz Einreiseverbot wieder eingereist, ausgeht. Trotzdem wird der „BILD“-Zeitung diese Behauptung nicht untersagt, da sich diese auf eine – ebenso falsche – Auskunft des Innenministeriums Baden-Württemberg von Minister Strobl (CDU) stütze. Die „BILD“-Zeitung macht die publizistische Begleitmusik für die reaktionäre Flüchtlingspolitik Strobls – und seine Aussagen rechtfertigen dann die Unwahrheit in eben dieser Berichterstattung. Auch wenn wir nicht in allen Punkten Recht bekamen, zeigt es doch, dass es sich lohnt, für demokratische Rechte zu streiten und sich nicht jede Hetze gefallen zu lassen.” Pressemitteilung des Anwaltsbüro Meister & Partner vom 31.1.2019 – wir gratulieren!
- Alarm Alassa Asyl!!
Flyer vom Freundeskreis Alassa vom 30.1.2019
- [Neue Petition] Alassa Alarm! Abschiebung droht! / täglich „Zelt der Solidarität“ in Karlsruhe
“Angesichts der sich zuspitzenden Gefahr einer erneuten Abschiebung von Alassa Mfouapon, weitet der Freundeskreis seinen Aktionsradius erheblich aus und gewinnt neue Unterstützer*innen. Juristisch wurde eine ausführliche Klageschrift/Eilanträge gegen den Bescheid des BAMF eingereicht. Am Sonntag den, 27.01. traf sich der Freundeskreis Alassa, der bisher vor allem in Stuttgart beheimatet war, zum ersten Mal in Karlsruhe und beschloss ein kämpferisches, optimistisches 10-Punkte Programm. (…) Ab heute führt der Freundeskreis täglich ein „Zelt der Solidarität“ in der Innenstadt von Karlsruhe durch: Kaiserstraße / Ecke Waldstraße, 15 bis 18 Uhr. Dort kann am offenen Mikrofon diskutiert, kann der Freundeskreis und seine Arbeit kennen gelernt und jeder Interessierte selbst aktiv werden. (…) Zu Spenden wird aufgerufen, um die Öffentlichkeitsarbeit und die begleitenden juristischen Schritte zu finanzieren! Gegen die akute Abschiebungsanordnung wurde auch eine neue Petition gestartet: „Alarm Alassa!“ unter www.openpetition.de/!alassa . Dort können auch Listen heruntergeladen werden, um auf der Straße, vor Schulen und Betrieben Unterschriften zu sammeln. Aktuelle updates informieren dort die Unterzeichner und die gesamte demokratische Bleiberechtsbewegung, denn der „Fall Alassa“ ist zu einem Brennpunkt der gegenwärtigen fortschrittlichen Flüchtlingsbewegung gegen die unmenschliche Flüchtlingspolitik der großen Koalition mit ihrer Verschärfung der Asyl- und Abschieberegelungen mit dem Hauptdrahtzieher Seehofer geworden.” Pressemitteilung des Freundeskreis Alassa am 28.1.2019
- Klage und Eilantrag in der Asylsache Alassa Mfouapon eingereicht
“Am 24. Januar 2019 wurde von dem durch uns vertretenen kamerunischen Flüchtling Alassa M. Klage (Aktenzeichen: A 9 K 467/19) und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (Aktenzeichen: A 9 K 468/19) beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingereicht. Die Maßnahmen richten sich gegen die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14.01.2019. Dieses lehnte in einer ungewöhnlichen Eilentscheidung die Bearbeitung des Asylantrags ab und ordnete die Abschiebung nach Italien an. In unserem Schriftsatz legen wir detailliert dar, warum die Entscheidung des BAMF rechtswidrig ist und die akut drohende Abschiebung zu unterbleiben hat – und warum über den Asylantrag von Alassa M. in Deutschland entschieden werden muss. Seine Abschiebung nach Italien wäre eine schwere Menschenrechtsverletzung und sie verstößt gegen deutsches und europäisches Recht und ist nicht durch das Dublin-III-Abkommen gedeckt. 1. Alassa M. ist schwer erkrankt und befindet sich in fachmännischer Behandlung. Dies wird durch eine entsprechende medizinische Stellungnahme belegt. (…) Alassa M. wurde Opfer massiver wahrheitswidriger Diffamierungen. Dagegen setzt er sich rechtlich zur Wehr (…) Bestandteil eines fairen Verfahrens im Sinne Art. 6 EMRK muss auch sein, die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zu haben, auch persönlich die mit den oben genannten Vorgängen verbundenen Verfahren und Prozesse zu führen. Es liegt deshalb auch ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis vor, das sich aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) – Recht auf ein faires Verfahren – ergibt...” Pressemitteilung der Anwälte von Alassa M. vom 25. Januar 2019
- Spendensammlung für die Prozesskosten von Alassa M. und seinen Kampf gegen verleugnerische Presse
Es gibt eine Spendensammlung über “Solidarität International e. V.”, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: “Alassa” – wir bitten um großzügige Beachtung!
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnt in extrem ungewöhnlicher Blitz-Entscheidung die Bearbeitung des Asylfolgeantrags von Alassa M. erneut ab und ordnet seine Abschiebung an – Rechtsmittel werden eingelegt – Solidarität notwendig!
“Der kamerunische Flüchtling Alassa M. hatte am 21. Dezember 2018 einen erneuten Asylantrag in Deutschland gestellt. Er wird durch uns anwaltlich vertreten. Beginnend mit einer Titelgeschichte der Bild-Zeitung vom 04.01.2019 versuchten verschiedene Medien eine rassistische Pogrom¬stimmung gegen ihn, Flüchtlinge generell und die Bewegung der Flüchtlingssolidarität zu entfachen. Mittlerweile musste die FAZ ihre Berichterstattung korrigieren. Die „Junge Freiheit“ musste bereits eine Unterlassungserklärung abgeben. Eine Entscheidung im Verfahren gegen die Bild-Zeitung wird in Kürze erwartet. Wir bedanken uns auch namens unseres Mandanten für die Welle der Unterstützung und Solidarität dagegen – die jetzt noch dringender gefragt ist. In einer politisch motivierten schnellen Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 14.01.2019 (zugestellt am 17.01.2019) wurde erneut die Bearbeitung seines Asylantrags als unzulässig abgelehnt, „festgestellt“, dass keine Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 (Gefahr der menschenunwürdigen Behandlung) und Abs. 7 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (drohende massive Verschlechterung des Gesundheits¬zu-standes) bezogen auf Italien vorliegen würden und eine erneute Deportation nach Italien angeordnet. Der Bescheid ist mehrfach bezogen auf die Darstellung von Fakten falsch, setzt sich in weiten Teilen aus Textbausteinen zusammen, ignoriert die schwere psychische Erkrankung von Alassa M. und die menschenunwürdigen Zustände für Flüchtlinge in Italien. Der BAMF-Bescheid ist rechtswidrig. Wir werden im Auftrag von Alassa M. sein demokratisches Recht wahrnehmen und innerhalb der Rechtsmittelfrist von einer Woche Klage und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erheben…” Pressemitteilung des Anwaltsbüros Meister & Partner vom 19. Januar 2019
- Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die „BILD“-Zeitung in Sachen Alassa M. beim Landgericht Hamburg eingereicht
“Zum Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019: Wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass unsere Kanzlei gegen die falsche, reißerische und volksverhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2 und als Aufmacher sowie auf www.bild.de juristische Schritte einleiten wird. Am 10.01.2019 haben wir nunmehr den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Herausgeber Axel Springer SE beim Landgericht Hamburg eingereicht. U. a. haben wir beantragt, dass „BILD“ unter Androhung eines Ordnungsgeld bis 250.000,00 € oder Ordnungshaft untersagt wird, die Falschbehauptungen (http://t1p.de/uafu) über unseren Mandanten, seine ohne seine Einwilligung veröffentlichten Fotos weiter zu verbreiten. Weiter wurde beantragt, dass „BILD“ den Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ von der Website von www.bild.de zu entfernen hat. Da die Springer SE auf unser Abmahnungsschreiben vom 05.01.2019 „keine Veranlassung“ zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung sah, hat unsere Kanzlei, wie angekündigt, gerichtliche Schritte eingeleitet.” Pressemitteilung vom Anwaltsbüro Meister & Partner zu Alassa M. vom 14.1.2019
- Strafanzeige gegen BILD-Redakteure wegen Volksverhetzung und Übler Nachrede/Verleumdung eingereicht
“Am 08.01.2018 hat unsere Kanzlei in eigener Sache und im Namen von Alassa M. eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingereicht. Die Strafanzeige richtet sich gegen verschiedene BILD-Zeitungsredakteure wegen des Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB), üblen Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung. (§ 187 StGB) Am 04.01.2019 erschien in der Print-Ausgabe der BILD-Zeitung auf Seite 2 ein Artikel über unseren Mandanten unter der Überschrift „Der unfassbare Fall des Alassa M.“, der bereits auf Seite 1 als Aufmacher in 4 cm-großen Lettern angekündigt wurde. In unserer Strafanzeige heißt es dazu: „An mehreren Stellen des Artikels wird behauptet, Herrn M. sei trotz einer Einreisesperre in das Bundesgebiet zurückgekehrt und habe sich dadurch strafbar gemacht. Bereits in der Überschrift findet sich die Formulierung ‚Kam trotz Einreisesperre zurück’ (…) Im Kommentar des beschuldigten Redakteurs Vehlewald findet sich ebenfalls die Behauptung „Da schleusen Linksaktivisten einen abgelehnten Asylbewerber mit Einreiseverbot zurück nach Deutschland“. Auch in diesem Kommentar wird daher Herr Mfouapon damit unzweifelhaft als Straftäter bezeichnet.“ Alle diese Behauptungen sind falsch. (…) Durch diese menschenverachtenden Formulierungen wird unser Mandant öffentlich diffamiert und als Straftäter an den Pranger gestellt. Der Artikel erfüllt damit in seiner Gesamtheit nach Aufmachung und Inhalt den Tatbestand der Volksverhetzung. Dazu kommt, dass neben unseren Mandanten alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Asylbewerber pauschal als Straftäter und Personen, die soziale Leistungen zu Unrecht beziehen, beschimpft werden…” Pressemitteilung vom 10.1.2019 des Anwaltsbüros Meister & Partner per e-mail
- BildBlog: Ein unfassbarer Fall
“Manchmal gibt es so Glückstage in der „Bild“-Redaktion, da gleicht die Titelseite am Ende einem vollen Spielschein beim Themenbingo (…) Ein Randalierer, der abgeschoben wurde, gegen den ein Einreiseverbot verhängt wurde, und der jetzt wieder dem deutschen Staat auf der Tasche liegt — das perfekte Aufreger-Thema eines noch jungen Jahres! Es gibt allerdings Gründe, an dieser Version der Geschichte zu zweifeln: Die Anwälte von Alassa M. halten die Berichterstattung von „Bild“ nämlich für so falsch, reißerisch und „aufhetzend“, dass sie nicht nur zivilrechtliche Schritte, sondern gleich auch noch Strafanzeige gegen den Axel-Springer-Verlag angekündigt haben. (…) Auch nach der „unfassbaren“ Titelgeschichte vom vergangenen Freitag blieb „Bild“ am Ball: Die Zeitung befragte für die Samstag-Ausgabe „eine Regierungssprecherin“ („Bitte sehen Sie mir nach, wenn ich zu diesem konkreten Einzelfall keine Stellung nehmen kann …“) sowie den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) und brachte gestern ein „Interview“ mit Alassa M.: “So einfach kam ich zurück nach Deutschland!” Wie uns seine Anwälte erzählen, habe sich „Bild“ das Interview „erschlichen“: Personen, die sich nicht als Journalisten vorgestellt, sondern als Unterstützer des Asylrechts ausgegeben hätten, hätten sich mit Alassa M. unterhalten und seine Äußerungen anschließend aufgeschrieben. „Wenn er gewusst hätte, dass das für ‚Bild‘ ist, hätte er natürlich nie mit denen gesprochen!“ (…) Wir haben bei „Bild“ nachgefragt, was die Redaktion zur inhaltlichen Kritik der Anwälte sagt, ob ihr schon juristische Schritte bekannt sind, und wie das „Interview“ mit Alassa M. zustande gekommen ist. Die Pressestelle des Axel-Springer-Verlags bat uns um Verständnis, „dass wir uns zu redaktionellen Vorgängen und Entscheidungen grundsätzlich nicht äußern“. Die von Alassa M.s Anwälten beanstandeten Artikel sind nach wie vor online.” Beitrag von Lukas Heinser vom 9.1.2019 beim BildBlog
- BILD lernt nichts dazu. Protestkundgebung am Mittwoch, 9.1.19, 17 Uhr vor dem BILD-Redaktionsbüro Stuttgart
“BILD lernt nichts dazu: Auch das neue angebliche Interview mit Alassa ist ein fake. Wir werden am Mittwoch, 9. Januar, um 17 Uhr vor der BILD-Redaktion in Stuttgart (im Tagblatt-Turm) protestieren, kommt zur Protestkundgebung am Mittwoch, 9.1.2019, 17 Uhr, Stuttgart Mitte, Eberhardstraße 3” Aufruf des Freundeskreises Alassa
- »Bild hat gezielt falsch berichtet«. Boulevardblatt will im Fall Alassa M. mit Diffamierung und Kriminalisierung ein Exempel statuieren.
Interview von Kristian Stemmler in der jungen Welt vom 09.01.2019 mit Frank Stierlin , Anwalt in der Gelsenkirchener Kanzlei Meister und Partner
- Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen den AfD Abgeordneten Thomas Seitz
“Unsere Kanzlei vertritt die Rechte von Alassa M., der am 20. Juni 2018 nach Italien abgeschoben wurde. Er war einer der Sprecher der Flüchtlinge nach dem rechtswidrigen Polizeiüberfall auf die LEA Ellwangen vom 03. Mai 2018.
Seit der Abschiebung von Alassa Mfouapon nach Italien kämpfte der „Freundeskreis Alassa“ für dessen Rückkehr. Mit Erfolg. Seit dem 21. Dezember befindet sich Alassa M. wieder in Deutschland. „Wie eine Sprecherin des Regierungspräsidiums in Stuttgart weiter bestätigte, ist dies laut deutscher Rechtslage möglich.“ (welt-online.de vom 29.12.18) Herr Mfouapon beantragte noch am selben Tag die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention.
Zu einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ über die Rückkehr von Alassa M. twitterte der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz am 30. Dezember 2018 folgenden Text: „Für solche Fälle braucht es einer wirksamen Abschreckung. Dafür darf eine Änderung des Art. 102 GG kein Tabu sein.“
Art. 102 GG lautet: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Die Äußerung von Seitz bedeutet daher nichts anderes als die öffentliche Forderung nach Wiedereinführung der Todesstrafe für Flüchtlinge, deren einziges „Verbrechen“ es ist, ihre Rechte einzufordern.
In der Strafanzeige unserer Kanzlei gegen Thomas Seitz an die Staatsanwaltschaft Stuttgart heißt es dazu: „Die o.g. dargestellte Äußerung des Beschuldigten erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 StGB. … Die Forderung nach Anwendung der Todesstrafe auf diese Gruppe der Bevölkerung fordert zum einen unter Missachtung des in Art. 2 GG verfassungsrechtlich garantierten Schutzes des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit jedes Menschen zu Gewalt gegen diese Gruppe und zu ihrer Tötung auf.“(…) „Diese Wirkung seiner Äußerung war dem Beschuldigten bekannt und von ihm zum Zwecke der eigenen Profilierung auch gewollt. Es kam ihm zudem darauf an, die o.g. Bevölkerungsgruppe als Personen verächtlich zu machen, gegen die man ohne weiteres mit der Todesstrafe vorgehen kann. Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung sind daher geboten.“” Pressemitteilung des Anwaltsbüros Meister & Partner vom 8.1.2019
- Erklärung von Alassa Mfouapon zur Hetze der BILD Zeitung: Jetzt rede ich!
“… Ich bin sehr wütend und empört, dass etliche Medien anstelle einer sachlichen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung nichts als Unwahrheiten und offene Lügen verbreiten, dass BILD, Parteien wie die AfD und soziale Netzwerke mich angreifen. Sie treiben ihr rassistisches und undemokratisches Spiel damit. Es ist wirklich eine neue Stufe der Angriffe. Und wenn sie mich angreifen, greifen sie alle Flüchtlinge. Der AfD Abgeordnete Thomas Seitz aus Freiburg fordert sogar die Wiedereinführung der Todesstrafe für Flüchtlinge wie mich – und das nur, weil wir unsere Rechte wahrnehmen. (…) Offensichtlich sollen Flüchtlinge nach BILD Meinung wie Haustiere behandelt werden, so dass die Herren beliebig mit ihnen umgehen können. Ist der Flüchtling kein Mensch mehr wie es die Menschenrechte festsetzen?? Hat ein Flüchtling keine Würde mehr? Im deutschen Grundgesetz steht doch, dass die Würde des Menschen unantastbar ist! Nach der Meinung der BILD Zeitung und der AfD sollen alle Flüchtlinge als “Terroristen” angesehen werden, vor denen man sich schützen müsse. Kann ein Mensch wie ich, der seine Heimat wegen politischer Verfolgung verlassen musste, der sein Kind auf der Flucht im Mittelmeer verloren hat und von seiner Frau getrennt leben muss, denn kein Asyl in Deutschland bekommen?? Haben sich die Journalisten bis hinauf zum Ministerpräsidenten Kretschmann und seinem Innenminister Strobl einmal in die Lage eines traumatisierten Flüchtlings versetzt, der nachts kaum schlafen kann, weil so viele furchtbaren Erlebnisse ihn verfolgen und seine Zukunft in Deutschland so unsicher ist? Es ist sehr leicht zu urteilen und solche Artikel zu schreiben, wenn man auf der anderen Seite steht und kein Flüchtling ist. (…) Und jetzt sollen selbst unsere Unterstützer vom Freundeskreis und den verschiedenen Flüchtlingsinitiativen im ganzen Land von der BILD als „Linksaktivisten“ diskriminiert werden. Ich möchte sagen, dass ich nicht illegal hier bin, wie BILD verbreitet. Nach 6 Monaten Abschiebung nach Italien war ich berechtigt, wieder nach Deutschland ein zu reisen, was ich dann völlig legal tat. Ich meldete mich ordnungsgemäß mit meinem Rechtsanwalt umgehend bei dem BAMF Büro in der LEA Ellwangen an. Mein Asylfolgeantrag wurde akzeptiert und veranlasst, dass ich in die LEA Karlsruhe überwiesen wurde. Es kam keine Polizei, um mich zu verhaften wegen irgendwelcher illegalen Sachen. Warum lügt BILD? Sie müssten das doch alles wissen! Wer hat ein Interesse an so einer Hetze und so einer Kriminalisierung von mir, meiner Familie und allen Flüchtlingen und meinen Freunden?? Es ist doch offensichtlich so, dass die BILD im engsten Kontakt mit Herrn Seehofer, Strobl, Kretschmann bis hin zu Frau Merkel steht. Warum wurde bisher meine Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen meiner Abschiebung nicht beantwortet? Warum darf ich nicht arbeiten? Ich möchte niemandem auf der Tasche liegen. Dabei sollen doch alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden! Die Angriffe auf meine Person sind offensichtlich nicht isoliert zu betrachten…” Erklärung von Alassa Mfouapon, Kamerun, z.Zt. LEA Karlsruhe, vom 5. Januar 2019
- Rassistische Attacken auf Sprecherin des Freundeskreises Alassa!
“Die Rückkehr von Alassa und die Öffentlichkeitsarbeit des Freundeskreises wurden in verschiedenen rechten Netzwerken, in BILD und FAZ mit Lügen, mit Hetze und Verleumdungen kommentiert – in diesem Klima fühlen sich offenbar rassistische Kräfte zu Übergriffen und persönlichen Attacken ermutigt: So geschehen am 2. Januar, wo ein Anrufer der Sprecherin des Freundeskreises , Adelheid Gruber, in rassistisch-sexistischer Fäkalsprache wünschte, sie möge „verrecken“, sowie am 4. Januar, wo eine Gruppe Jugendlicher vor ihrer Wohnung mit rassistischen Parolen randalierte. Gegen diese Angriffe protestiert der Freundeskreis auf Schärfste! Anzuprangern sind aber nicht nur die Angreifer selbst, sondern auch die Gruppierungen – vorneweg AfD- und Pegida-nahe Kreise, die in den sozialen Netzwerken einen widerlichen shitstorm gegen Alassa Mfouapon und den Freundeskreis entfachten und Medien wie BILD, die bewusst Lügen verbreiten und eine Pogromstimmung erzeugen. Insbesondere die Berichterstattung der BILD wird von diesen Kreisen offenbar als Aufforderung zur Hetzjagd auf alle diejenigen verstanden, die sich für Geflüchtete und für selbstverständliche demokratische Rechte einsetzen! Es sind diese ultrarechten, rassistischen und faschistoiden Kräfte, die die Demokratie bedrohen und „rechtsfreie Räume“ schaffen. Wehret den Anfängen! Mit freundlichen Grüßen, Freundeskreis Alassa” Pressemitteilung vom 07.01.2019
- Anwälte von Alassa M. zur Strafanzeige gegen Artikel „Der unfassbare Fall des Alassa M.“ in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019
“Unsere Kanzlei protestiert mit Nachdruck gegen die falsche, reißerische und aufhetzende Darstellung des Falles unseres Mandanten Alassa M. in der „BILD“-Zeitung vom 4. Januar 2019, Seite 2, sowie auf www.bild.de. BILD hat seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt, dass seine Berichterstattung mit seriösem Journalismus wenig zu tun hat. Mit diesem Artikel wird jedoch eindeutig eine rote Linie überschritten und in unverantwortlicher Weise eine regelrechte Pogromstimmung geschürt. (…) Wohl wissend, dass die rassistische und fremdenfeindliche Hetze in den sozialen Netzwerken ein unerträgliches Maß erreicht hat und – wie das Beispiel des Amokfahrers von Bottrop zeigt – sich einzelne bereits dazu berufen fühlen, Gewaltaufrufe gegen Flüchtlinge in die Tat umzusetzen, hat BILD nichts besseres zu tun, als den ultrareaktionären und offen faschistischen Urhebern durch solche reißerisch aufgemachten fake news auch noch Schützenhilfe zu leisten. Als Krönung des ganzen wird (mit Foto) die Flüchtlingsunterkunft in Karlsruhe gezeigt, in der sich unser Mandant jetzt aufhält. Müssen erst wieder Flüchtlingsheime brennen, bis die verantwortlichen BILD-Redakteure begreifen, welche Folgen das haben kann? Oder ist ihnen das sogar egal? (…) Unser Mandant und unsere Kanzlei lassen sich diesen Hetzartikel nicht bieten. Wir werden dagegen die erforderlichen rechtlichen Schritte auf Unterlassung und Entschädigung einleiten sowie Strafanzeige erstatten.” Aus der Pressemitteilung des Anwaltsbüro Meister & Partner vom 5.1.2019 (per e-mail), nun auch online bei justizwatch . Ähnlich äußert sich der Freundeskreis Alassa am 4.1.:- “Kampfansage und juristische Maßnahmen gegen die Pogromstimmung gegen Alassa M.Angriff auf die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung”: “In ihrer heutigen Ausgabe verleumdet, bedroht und hetzt die BILD-Zeitung in ihrer Titelgeschichte gegen den bundesweit bekannt gewordenen demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M. , seine Unterstützer und damit die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung.
Er verleumdet Alassa M. als Kriminellen, den Freundeskreis Alassa sowie die inzwischen 20.840 Unterstützer des Ellwangen-Appell als Linksaktivisten und seinen engagierten Rechtsanwalt als Geschäftemacher. Dies mit ehrabschneidenden und wahrheitswidrigen Behauptungen und irreführenden ultrareaktionären Kommentaren. Der Artikel verletzt die Persönlichkeitsrechte von Alassa M. und bedroht sein Leib und Leben, wenn sein Foto in Großaufnahme sowie seine Flüchtlingsunterkunft abgebildet sind. Dagegen wird der Freundeskreis auch juristisch vorgehen. Mehrere Lügen auf einmal werden verbreitet:
1. Die Einreisesperre nach Deutschland nach der Abschiebung am 20. Juni 2018 ist am 20. Dezember 2018 nach 6 Monaten abgelaufen. Nach diesen 6 Monaten hat Alassa M. das Recht, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Dieses demokratische Recht hat er wahrgenommen. Wird jetzt das Wahrnehmen von demokratischen Rechten zu Straftaten erklärt?
2. Der erste Asylantrag wurde nicht abgelehnt, sondern gar nicht von Deutschland geprüft, weil es sich für nicht zuständig hält nach dem Dublin-III Abkommen. In Italien verschärft sich durch die sogenannten Salvini-Gesetze die bereits schlechte Lage der Flüchtlinge, die dort obdachlos und rechtlos sind.
3. Bereits am 30.12.18 verleumdet die BILD-Zeitung ehrabschneidend und wahrheitswidrig den solidarischen, friedlichen Widerstand der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen am 30.4.18 gegen die Abschiebung eines togolesischen Flüchtlings als „Randale“. Es war tatsächlich ein völlig gewaltfreier Protest.
4. Der nächtliche Einsatz von über 500 Polizisten in Kampfmontur und mit Hunden am 3. Mai 2018 war in Wirklichkeit ein brutaler Polizeiüberfall mit Eintreten von unverschlossenen Türen, mehreren verletzten und re-traumatisierten Flüchtlingen. Dieser war rechtswidrig. Deshalb klagt Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg. Auch das ist sein demokratisches Recht.
5. Die von Alassa M. mit organisierte Pressekonferenz, zu der auch die BILD-Zeitung eingeladen war, und Demonstration am 9.5.18 in Ellwangen unter dem Motto „Viel wurde über uns geredet – jetzt reden wir!“ wird als „Tumult“ diffamiert. Tatsächlich war es eine strikt sachbezogene, informative, aber auch durchaus selbstbewußte Aktivität, die bundesweite positive Resonanz bekam.
Der BILD-Artikel verbreitet eine regelrechte Pogromstimmung gegen die fortschrittliche Flüchtlingspolitik, die die Selbstorganisation der Flüchtlinge für ihre demokratischen Rechte und deren Unterstützung durch die demokratische Bewegung in Deutschland fördert. Das ist Teil der aktuell neu betriebenen Verschärfungen der Bundesregierung im Abschieberecht…” Ähnlich lautet auch eine Persönliche Stellungnahme von Rechtsanwalt Roland Meister zur Bild-Berichterstattung vom 04.01.2019 zum Asylfall Alassa M. vom 6.1.2019 - Siehe zum Hintergrund auch: Rassismus in der “Bild”: Unfassbar. Leo Fischer am 5.1.2019 beim ND online über die gar nicht neue »Bild«-Methode, mit Fremdenhass Geld zu verdienen
- “Kampfansage und juristische Maßnahmen gegen die Pogromstimmung gegen Alassa M.Angriff auf die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung”: “In ihrer heutigen Ausgabe verleumdet, bedroht und hetzt die BILD-Zeitung in ihrer Titelgeschichte gegen den bundesweit bekannt gewordenen demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M. , seine Unterstützer und damit die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung.
- Rückkehr von Alassa Mfouapon, eines der Initiatoren der Flüchtlingsselbsthilfe „Jetzt reden wir!“ nach der diffamierenden Behandlung der Bewohner der LEA Ellwangen – die Petition und Spendensammlung werden fortgeführt
“Liebe Unterstützer*innen des Ellwangen Appell, Seit 9 Tagen ist Alassa Mfouapon wieder zurück in Deutschland. Er ist einer der Initiatoren der Flüchtlingsselbsthilfe „Jetzt reden wir!“ nach der diffamierenden Behandlung der Bewohner der LEA Ellwangen im Zusammenhang mit dem martialischen Polizeieinsatz am 3.5.2018. Inzwischen hat Alassa Mfouapon – von Italien aus – gegen diesen Polizeieinsatz geklagt. (…) Als Dank für seinen engagierten Einsatz gegen Polizeiwillkür und für demokratische Rechte und Freiheiten wurde er dann selbst in einer Nacht und Nebel Aktion nach Italien abgeschoben. Der Freundeskreis Alassa hatte sich nach der Abschiebung gebildet, breite Öffentlichkeitsarbeit und eine Petition gestartet. Sie fand – für eine politisch derart exponierte Initiative – enormen Zuspruch mit inzwischen 20 774 Unterzeichner*innen. (…) Am 21.12. ist Alassa Mfouapon nach Deutschland zurückgekehrt – empfangen von ca. 200 begeisterten Unterstützer*innen auf einer Solidaritätsfeier. Die Rückkehr von Alassa Mfouapon sorgt inzwischen für breites öffentliches Interesse und wird aufmerksam verfolgt – Innenministerium Baden-Württemberg und BAMF stellen sich allerdings tot – und waren nicht einmal bereit die Unterschriften entgegen zu nehmen. Dazu der Anwalt von Alassa Mfouapon, Roland Meister: „Die Landesregierung bringt es fertig über 3 Monate zur Klage keinerlei Stellung zu nehmen. Das Polizeivorgehen am 3.5. war rechts- und verfassungswidrig. Als Anwalt von Alassa Mfouapon weise ich außerdem darauf hin dass seine Abschiebung am 20.6.18 ebenfalls rechts- und verfassungswidrig war. Auch hierzu hat bisher weder die Landesregierung noch die Bundesregierung über das BAMF Stellung genommen.“ Auf die aktuelle Berichterstattung über die Rückkehr von Alassa Mfouapon reagieren nun AfD, Pegida und Co.: Über die sozialen Medien und Kommentarfunktionen wird diffamiert und menschenverachtend gehetzt. Alassa Mfouapon wird als Straftäter verleumdet. (…) Die Debatte zeigt deutlich: der Kampf um den Polizeieinsatz in Ellwangen und die damit verbundene Auseinandersetzung – nicht zuletzt um das Asyl von Alassa Mfouapon und die Unterstützung seiner Klagen – werden auch 2019 ein wichtiger Brennpunkt fortschrittlicher Flüchtlingspolitik und des Einsatzes gegen die Rechtsentwicklung der Bundesregierung, sowie faschistoide und faschistische Triebe aller Art bleiben. (…) Die Petition wird noch bis 6. Januar 2019 weiter geführt. Auf zum Endspurt! Spendet weiter für den Fond „Alassa“ bei der Solidaritäts- und Hilfsorganisation Solidarität International e.V.: Frankfurter Volksbank, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, BIC: FFVBDEFF…” Pressemitteilung vom 31. Dez. 2018 beim Ellwangen-Appell bei change.org
- „Ellwangen-Appell: Holt Alassa Mfouapon sofort zurück nach Deutschland!“ seit dem 17. August 2018 bei change.org ist die erwähnte Petition, die bisher knapp 500 Menschen unterzeichnet haben und in der es unter anderem heißt: „Alassa Mfouapon stellt sich mit vielen anderen öffentlich dagegen, wird in Zeitungen zitiert. Er organisiert mit Freunden am 9. Mai eine Pressekonferenz und Demonstration und meldet sie an: „Viel wird über uns geredet, jetzt reden wir: Wir sind Flüchtlinge, keine Kriminellen! Stoppt die Abschiebungen!“ Alassa steht im Zentrum öffentlicher Berichterstattung, wird Symbol des Protestes gegen Rassismus und verschärfte Asylgesetze, spricht bundesweit auf Kundgebungen und Kongressen. Dann die Quittung! Zynischerweise am Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen, am 20. Juni, wird Alassa frühmorgens wie ein Schwerverbrecher von einem massiven Polizeiaufgebot aus der LEA abgeführt, gefesselt und sofort nach Italien abgeschoben – eine menschenunwürdige, politisch motivierte Abschiebung! Eine Rückkehrzustimmung der italienischen Regierung – Voraussetzung für Abschiebungen nach Dublin III – liegt nicht vor. Nach bisheriger Rechtslage ist das nicht zulässig. Für dpa eine ruhige Abschiebung. Aber: um ihn zu kriminalisieren, wird ihm Widerstand angedichtet. Eine glatte Lüge!…“
- Siehe am 25. Juni 2018: Heimlich, still und leise soll die Abrechnung mit dem Widerstand gegen Abschiebungen in Ellwangen fortgesetzt werden: Aktivist abgeschoben
- Zum Widerstand in Ellwangen und seiner „Aufarbeitung“ siehe unsere Rubrik Interventionen » Asyl, Arbeitsmigration und Antirassismus » Asylrecht und Flüchtlingspolitik » Aufenthalt und Ausweisung » Abschiebung und Proteste » Als Beispiel: Ellwangen
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