„… Die COVID-19-Pandemie hat die Abhängigkeit des von Konzernen beherrschten Ernährungssystems von langen, fragilen Ketten von Arbeitsmigranten schonungslos offengelegt. Aber für viele Regierungen und internationale Organisationen wie die FAO und die WHO sind die harten, ja lebensbedrohenden Bedingungen, unter denen Migranten arbeiten, eher eine Krise der Mobilität als eine Folge der Ausbeutung gestützt auf die systematische Verweigerung grundlegender Rechte. Aus dieser Sicht besteht die Aufgabe, vor die Regierungen angesichts des Coronavirus-Notstands gestellt sind, lediglich darin, für ein ausreichendes Angebot an Arbeitskräften zu sorgen, damit die Regale der Supermärkte gefüllt bleiben, statt die Gesundheit der Arbeitskräfte und die öffentliche Gesundheit durch Sicherung der Rechte zu schützen. Treibende Kraft dieser Agenda ist der Arbeitskräftebedarf reicher Länder, die auch bedeutende Exporteure von Lebensmitteln sind, einschließlich Ausfuhren in die Länder, aus denen Lebensmittelkonzerne mobile Arbeitskräfte holen. Die Landwirtschaft in Westeuropa beispielsweise hängt stark von Arbeitsmigranten aus Osteuropa ab, wo die Arbeitskräfte exportierenden Länder wiederum auf Migranten aus weiter entfernten Ländern angewiesen sind. Aber die Umstände der Arbeitskräfte in diesen Ländern – ihre Bedürfnisse, ihre Rechte und die Kräfte, die sie zur Migration veranlassen – werden weitgehend ignoriert...“ – aus dem Dokument „Es ist an der Zeit, die Wanderarbeiterkonvention zu ratifizieren und umzusetzen!“ am 19. Juni 2020 bei der Internationalen Föderation der Nahrungsmittelgewerkschaften (IUF) – begleitet im Übrigen von einer (englischen) Liste der unterzeichnenden Staaten, worunter unter „G“ Staaten zu finden sind, wie Gabun oder Guinea – aber welcher wohl nicht…?
- Siehe weiter im Text: “… Die Ausbeutungsketten verschwinden einfach, zusammen mit den fehlenden Rechten und der allgemeinen Unfähigkeit, sie zu schützen. In manchen Ländern haben die Gewerkschaften sich stark dafür eingesetzt, dass die Regierungen Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Arbeitsmigranten ergreifen. Diese Bemühungen können durch ein bedeutendes internationales Menschenrechtsinstrument verstärkt werden: die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen nahm die Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen im Jahr 1990 an. Die Wanderarbeiterkonvention trat 2003 in Kraft und wurde damit zu einem verbindlichen internationalen Vertrag. Sie gilt als eines der wesentlichen Menschenrechtsinstrumente und schafft als solches einen Uberprüfungsmechanismus. Dennoch ist sie bisher nur von 55 UN-Mitgliedstaaten ratifiziert worden – darunter keines der reichen Aufnahmeländer für Migranten…”
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