Dossier
“Initiative Lieferkettengesetz ist ein Zusammenschluss zahlreicher Organisationen mit einem gemeinsamen Ziel: Wir treten ein für eine Welt, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden – auch im Ausland. Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Daher fordern wir ein Lieferkettengesetz! Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht länger lohnen.” Siehe die Kampagnenseite samt Petiton und auch dazu:
- Lieferkettengesetz: Heil und Müller entschärfen die Haftungsregeln für Unternehmen
“Die Bundesregierung plant ein Gesetz, um Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten zu verpflichten. Nun sind die Eckpunkte durchgesickert. (…) Die im Dezember 2019 präsentierten Ergebnisse der ersten Welle waren für die deutsche Wirtschaft wenig ruhmreich: Nicht einmal 20 Prozent der 400 teilnehmenden Firmen haben Vorkehrungen dafür getroffen, dass Zulieferer aus Entwicklungsländern Umwelt- und Sozialstandards einhalten. 2600 weitere angeschriebene Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten hatten den Fragebogen erst gar nicht ausgefüllt. Heil und Müller hatten deshalb die Eckpunkte für ihr „Sorgfaltspflichtengesetz“ formuliert, die bisher unter Verschluss waren, aber nun dem Handelsblatt vorliegen. Demnach müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern künftig prüfen, „ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen“. Betroffen sind laut der beiden Ministerien rund 7280 Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Von dem Gesetz würden sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften nach deutschem und ausländischem Recht werden erfasst. Die Regierung will die Unternehmen verpflichten, ihre Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen daraufhin zu überprüfen, ob sie sich potentiell oder tatsächlich nachteilig auf international anerkannte Menschenrechte auswirken. (…) In ihren Eckpunkten stellen Heil und Müller nun klar, dass das geforderte Risikomanagement „verhältnismäßig und zumutbar“ ausgestaltet werden soll. Die Abhilfemaßnahmen richteten sich danach, ob die Risiken am eigenen Standort, bei einem direkten Zulieferer oder am Ende der Lieferkette auftreten. „Je näher die Beziehung zum Zulieferer und je höher die Einwirkungsmöglichkeit, desto größer die Verantwortung zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflichten.“ Haften soll ein Unternehmer nur im Falle einer Beeinträchtigung, „die bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorhersehbar und vermeidbar war“. Kam es entlang der Lieferketten zu einer Verletzung der Menschenrechte, obwohl der Unternehmer im Rahmen der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten alles Angemessene getan hat, haftet er dagegen nicht. Treten Unternehmen einem staatlich anerkannten Branchen- oder Schutzstandard bei und implementieren diesen, können sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit belangt werden…” Artikel von Frank Specht vom 25.06.2020 im Handelsblatt online , siehe dazu:- Eckpunkte für Lieferkettengesetz: Germanwatch begrüßt Initiative der Minister Heil und Müller – aber Nachbesserungen nötig. Vorschlag enthält wichtige Elemente für das Gesetz – manche müssten gestärkt werden“Nach Medienberichten haben sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller auf Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei der Menschenrechts- und Umweltorganisation Germanwatch, kommentiert: „Die Corona-Krise hat mit aller Härte gezeigt, welche menschenrechtlichen Risiken in globalen Lieferketten stecken und dass diese Risiken die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit bei Krisen untergraben. Daher ist es konsequent, dass die Minister Heil und Müller nun konkret werden mit einem deutschen Lieferkettengesetz. Um wirksam zu sein, muss ein Gesetz Zähne haben: Deshalb begrüßen wir die geplanten Durchsetzungsmechanismen über eine Bundesbehörde, durch zivilrechtliche Haftung und die Kopplung an staatliche Instrumente wie die öffentliche Auftragsvergabe.” Heydenreich sieht jedoch mögliche Schlupflöcher: “Die vorgesehene Haftung darf nicht dadurch umgangen werden, dass Unternehmen einfach einer Brancheninitiative beitreten.” So war es im Handelsblatt zu lesen. “Solche Brancheninitiativen reichen nicht automatisch aus, um die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzuweisen. Viele freiwillige Brancheninitiativen haben erhebliche Mängel in Bezug auf Transparenz und Glaubwürdigkeit, wie sie Germanwatch zum Beispiel in Bezug auf die Lieferkette des IT-Sektors nachgewiesen hat.” (Link s.u.). “Zentral ist aus unserer Sicht zudem, dass nun ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten der Unternehmen enthält. Außerdem darf die Regelung nicht auf Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten beschränkt werden. Zumindest sollten alle großen deutschen Unternehmen erfasst werden – also ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – sowie in Risikosektoren wie dem Textilsektor oder in rohstoffintensiven Branchen auch mittelständische und kleine Unternehmen.” Heydenreich weiter: “Die Ausarbeitung eines Lieferkettengesetzes kommt zur richtigen Zeit, denn in wenigen Tagen beginnt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Mit einem ambitionierten Lieferkettengesetz in Deutschland kann die Bundesregierung den Prozess hin zu einem solchen Gesetz auch auf europäischer Ebene vorantreiben. EU-Justizkommissar Reynders, der nächstes Jahr den Entwurf für eine europäische Regelung vorlegen will, kann einen solchen Rückenwind aus Deutschland gut gebrauchen.“” Pressemitteilung vom 25.6.2020 von und bei Germanwatch , siehe ebd. auch die Studie “Governance of Mineral Supply Chains of Electronic Devices”
- Fairness auf die Kette kriegen – Diskussion um das Lieferkettengesetz
“Ein vom Entwicklungsminister gefordertes Gesetz könnte von der Corona-Krise geplagten Fabriken in Bangladesch vor einer weiteren Verschlechterung der Arbeitsbedingungen schützen. Doch es gibt Gegenwind: Die Wirtschaft dürfe jetzt nicht noch mehr belastet werden.” Bericht aus Berlin von Volker Schwenck am 7. Juni 2020 bei tagesschau.de (Videolänge: 3:33 Min.) - Lieferketten: Es geht auch anders – Viele Unternehmen haben zu wenig soziale und ökologische Verantwortung für ihre globalen Lieferketten übernommen
“… Die Bundesregierung vertraut Unternehmen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten bei deren Zulieferern in aller Welt, ob Nähbetrieben in Bangladesch, Smartphonefabriken in China oder Eisenerzminen in Brasilien. Aber statt des Freiwilligkeitsprinzips könnte es bald eine gesetzliche Verpflichtung geben. Denn die Unternehmen haben freiwillig nicht ausreichend Verantwortung für die sozialen und ökologischen Verhältnisse in ihren globalen Lieferketten übernommen. Darauf deuten die bisherigen Ergebnisse einer Überprüfung durch die Bundesregierung hin. Zeit hatten die Unternehmen: Denn die Vereinten Nationen verabschiedeten bereits 2011 die ‘Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte’. Damit verblieb zwar die Hauptverantwortung bei der Umsetzung bei den Staaten, aber Unternehmen wurden mit in die Verantwortung genommen. Die Umsetzung der Strategie blieb Sache jedes einzelnen Staates. Deutschland entschied sich im Rahmen seines sogenannten “Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte” im Jahr 2016 für das Prinzip Freiwilligkeit, machte dies aber davon abhängig, dass mindestens die Hälfte aller hiesigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bis zum Jahr 2020 freiwillig ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erfüllen würden. Zur Überprüfung entschied sich die Bundesregierung für ein Monitoring, das ist nun zu Ende. (…) Im Bundestag hatte Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) in der vergangenen Woche verkündet, dass der Monitoringprozess nun beendet sei: “Es haben sich circa 30 Prozent der Befragten beteiligt”, sagte er: “Ich nehme nichts vorweg, es wird erst ausgewertet, aber: mit einem vollkommen unbefriedigenden Ergebnis. Sollte es sich so bestätigen, werden wir den Koalitionsvertrag umsetzen und ein Lieferkettengesetz vorlegen”. Bereits bei der ersten Befragung hatten nur 20 Prozent nach eigener Einschätzung die Vorgaben des Nationalen Aktionsplans erfüllt. Vorarbeiten für ein Gesetz gibt es bereits. Anfang des vergangenen Jahres hatte Müller zusammen mit Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Entwurf für ein so genanntes Sorgfaltspflichtengesetz erarbeitet. Damit würden deutsche Unternehmen, die in einem “Hochrisikosektor” oder in “Konflikt- und Hochrisikogebieten” tätig sind, verpflichtet, einen “Compliance-Beauftragten” einzusetzen, der die gesamte Wertschöpfungskette etwa auf Menschenrechtsverletzungen hin überprüft. Wer hier absichtlich falsche Angaben macht und Gesundheitsschäden oder gar Todesfälle verursacht, dem drohten demnach sogar Gefängnisstrafen. Dieser Entwurf solle nun “als Grundlage für ein künftiges Gesetzgebungsverfahren dienen”, heißt es aus dem Entwicklungsministerium…” Artikel von Michael Bauchmüller, Caspar Dohmen und Kristiana Ludwig vom 2. Juni 2020 in der Süddeutschen Zeitung online - Merkel und Altmaier bremsen Lieferkettengesetz aus / Lieferkettengesetz: Überwachungstechnologie und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten
- Merkel und Altmaier bremsen Lieferkettengesetz aus – INKOTA fordert: Schluss mit Verzögerungstaktik, wenn es um Menschenrechte geht!“Eigentlich wollten Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gestern Orientierungspunkte für ein Lieferkettengesetz vorstellen. Doch daraus wurde nichts. Medienberichten zufolge wurde die Veröffentlichung auf Intervention des Kanzleramts abgesagt. Bei Menschenrechten darf nicht länger auf Zeit gespielt werden, kritisiert deshalb die Entwicklungsorganisation INKOTA: Im Schulterschluss mit den Unternehmensverbänden versuchen Wirtschaftsministerium und Kanzleramt seit Monaten ein Lieferkettengesetz zu verhindern – und das obwohl inzwischen sogar immer mehr Unternehmen und Vertreter aus der Wirtschaft eine gesetzliche Regelung auch auf nationaler Ebene befürworten. „Mit ihrer Intervention verhindert die Bundeskanzlerin eine breite Diskussion über die Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes“, kritisiert INKOTA-Geschäftsführer Arndt von Massenbach. (…) „Mit einer Verzögerungstaktik hat das von Peter Altmaier geführte Ressort in den vergangenen Monaten den Monitoring-Prozess zum Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte immer wieder blockiert – mit dem Ziel, ein Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verhindern,“ kritisiert von Massenbach. Und das obwohl selbst Unternehmen wie Bayer, Tchibo oder BMW eine gesetzliche Regulierung inzwischen ausdrücklich befürworteten…” INKOTA-Pressemitteilung vom 11. März 2020 , siehe auch:
- Kinderarbeit und Lohndumping: Kanzleramt pfeift Minister bei Lieferkettengesetz zurück“… Müller und Heil hatten das Vorhaben im Laufe des Tages öffentlich vorstellen und konkretisieren wollen. Hilfsorganisationen und Menschenrechtsgruppen kritisierten den Aufschub. Vor allem Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) soll Einwände gegen eine gesetzliche Regelung zum jetzigen Zeitpunkt geltend gemacht haben und auf die von der Regierung gemachte Zusagen pochen, wonach die Unternehmen noch bis Ende 2020 Zeit haben, die im „Nationalen Aktionsplan (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte“ vorgesehen Sorgfaltspflichten umzusetzen. „Gesetzliche Regelungsvorschläge zum jetzigen Zeitpunkt wären verfrüht“, teilte das Wirtschaftsministerium dem Redaktionsnetzwerk mit. (…) Die „Initiative Lieferkettengesetz“ erklärte, eine „Blockade des Lieferkettengesetzes durch das Kanzleramt wäre völlig inakzeptabel“. Denn wirtschaftliche Interessen dürften niemals wichtiger sein als Menschenrechte und Umweltschutz, erklärte Johanna Kusch, Sprecherin des Netzwerks. In dem Bündnis haben sich gut 90 Organisationen zusammengeschlossen, darunter Umweltverbände, Gewerkschaften und kirchliche Akteure. (…) Der entwicklungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Christoph Hoffmann begrüßte indes, dass das Vorhaben gestoppt worden sei. „Ein nationaler Alleingang mit einem Lieferkettengesetz wäre sowohl für die deutsche Wirtschaft als auch für die Staaten des globalen Südens kontraproduktiv“, erklärte er. Es sei zudem völlig undenkbar, dass deutsche Unternehmer für eventuell gemachte Fehler von Dritten im Ausland haften sollten.” Meldung vom 11. März 2020 von und bei MiGAZIN
- Lieferkettengesetz: Überwachungstechnologie und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten“In Deutschland fehlt ein rechtlicher Rahmen, um Unternehmen bei Menschenrechtsverstößen in ihren Lieferketten haftbar zu machen. Dies gilt für alle Produkte, von importierter Kleidung bis hin zu exportierter Spähsoftware. Die Initiative Lieferkettengesetz möchte das ändern. (…) Seit Jahren, insbesondere aber seit dem arabischen Frühling, wird in regelmäßigen Abständen über den Export von Überwachungstechnologie aus Europa an repressive Regime wie die Türkei, den Iran, Syrien oder Bahrain berichtet (…) Menschenrechtsaktivist*innen, wie wir vom ECCHR, sagen darum: Wenn Unternehmen Überwachungstechnologien wissentlich an repressive Staaten ausliefern, ist das kein neutrales Geschäft. Denn damit erleichtern oder ermöglichen deutsche oder europäische Firmen eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen. Völkerstrafrechtlich kann das sogar als Beihilfe zu Verbrechen wie Folter oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden. Daran ändert auch eine offizielle behördliche Genehmigung nichts (…) Unternehmen – egal ob Textilfirmen oder Softwarehersteller – müssen die ganze Wertschöpfungskette im Blick haben. Das heißt, es geht nicht nur um die Fragen, woher die Rohstoffe für das Produkt kommen (etwa beim Bauxit- oder Eisenerzabbau für die Automobilbranche) oder unter welchen Bedingungen ein Produkt produziert wird (lebensgefährliche Arbeitsbedingungen in Textilfabriken in Südostasien). Solche Fragen sind für Überwachungstechnologien programmierende Unternehmen eher nachrangig. Wichtig ist hier: Wie und unter welchen Umständen wird mein Produkt verwendet? Erleichtert oder unterstützt es Menschenrechtsverletzungen? Werden Menschen mithilfe meines Produktes überwacht, Folter oder einer sonstigen Verletzung ihrer Grundrechte ausgesetzt? Auch diese Aspekte müssen Unternehmen im Rahmen einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung untersuchen. Das gilt nicht nur für das Unternehmen selbst, sondern auch für Tochterunternehmen oder Zulieferer. (…) Sollte ein Sorgfaltspflichtengesetz verabschiedet werden, müssten sich deutsche Software-Technologie-Firmen deutlich mehr Gedanken darüber machen, an wen sie welche Technologie verkaufen. Eine umfangreiche Risikoanalyse würde für viele Unternehmen2 zur Pflicht. Sie hätten keine Möglichkeit mehr, zu behaupten, man habe von der menschenrechtswidrigen Nutzung der Technologie nichts wissen können…” Gastbeitrag von Dr. Miriam Saage-Maaß vom 09.03.2020 bei Netzpolitik
- Merkel und Altmaier bremsen Lieferkettengesetz aus – INKOTA fordert: Schluss mit Verzögerungstaktik, wenn es um Menschenrechte geht!“Eigentlich wollten Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gestern Orientierungspunkte für ein Lieferkettengesetz vorstellen. Doch daraus wurde nichts. Medienberichten zufolge wurde die Veröffentlichung auf Intervention des Kanzleramts abgesagt. Bei Menschenrechten darf nicht länger auf Zeit gespielt werden, kritisiert deshalb die Entwicklungsorganisation INKOTA: Im Schulterschluss mit den Unternehmensverbänden versuchen Wirtschaftsministerium und Kanzleramt seit Monaten ein Lieferkettengesetz zu verhindern – und das obwohl inzwischen sogar immer mehr Unternehmen und Vertreter aus der Wirtschaft eine gesetzliche Regelung auch auf nationaler Ebene befürworten. „Mit ihrer Intervention verhindert die Bundeskanzlerin eine breite Diskussion über die Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes“, kritisiert INKOTA-Geschäftsführer Arndt von Massenbach. (…) „Mit einer Verzögerungstaktik hat das von Peter Altmaier geführte Ressort in den vergangenen Monaten den Monitoring-Prozess zum Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte immer wieder blockiert – mit dem Ziel, ein Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verhindern,“ kritisiert von Massenbach. Und das obwohl selbst Unternehmen wie Bayer, Tchibo oder BMW eine gesetzliche Regulierung inzwischen ausdrücklich befürworteten…” INKOTA-Pressemitteilung vom 11. März 2020 , siehe auch:
- Neue EU-Studie unterstreicht Notwendigkeit eines Lieferkettengesetzes
“Germanwatch fordert die Bundesregierung auf, bis zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr ein ambitioniertes nationales Gesetz zum Schutz der Menschenrechte in der Lieferkette vorzulegen – Bundeswirtschaftsministerium darf vorgeschaltetes Monitoring nicht länger verzögern. Eine gestern vorgelegte Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut der Studie halten 70 Prozent der Unternehmensvertreter, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Die befragten Stakeholder votierten mehrheitlich für eine sektorübergreifende Regelung zu Menschenrechten und Umwelt. Zudem befürworteten sie eine Regelung, die Betroffenen im Schadensfall Wiedergutmachung ermöglicht. Dafür bedürfe es entsprechender Durchsetzungsmechanismen. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch, kommentiert: „Die EU-Kommission sollte die Ergebnisse dieser Studie ernst nehmen und nun zügig einen konkreten Entwurf vorlegen. Aber auch die Bundesregierung steht nun besonders in der Verantwortung: Als größte Volkswirtschaft der EU und EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 muss Deutschland nun vorangehen und mit einem Lieferkettengesetz ambitionierte Maßstäbe setzen. Das Bundeswirtschaftsministerium darf die Debatte über ein Lieferkettengesetz nicht länger verschleppen, indem es das Monitoring immer weiter hinauszögert und verwässert.“ Die Bundesregierung hatte die Entscheidung über ein Lieferkettengesetz von den Ergebnissen einer Überprüfung (Monitoring) abhängig gemacht, ob die Unternehmen ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen freiwillig nachkommen. Nach der ersten Untersuchung im vergangenen Jahr sollte Anfang dieses Jahres die zweite und entscheidende Untersuchung folgen. Das Bundeswirtschaftsministerium zögert diese aber seit Wochen immer wieder hinaus…” Pressemitteilung von Germanwatch vom 25. Februar 2020 , siehe auch Study on due diligence requirements through the supply chain - Wirtschaft und Menschenrechte: Rechtsexpert*innen legen Anforderungen an Lieferkettengesetz vor
“Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, erstellt von Rechtsexpert*innen des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu schützen. „Unsere Analyse zeigt: Menschenrechts- und Umweltschutz entlang der gesamten Wertschöpfungskette sind keine Utopie, sondern nur ein Gesetz weit entfernt. Die Bundesregierung muss dem Koalitionsvertrag nachkommen und noch in dieser Legislaturperiode ein faires und starkes Lieferkettengesetz verabschieden“, sagt Johanna Kusch, Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz. Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil hatten zugesichert, im Februar Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, um den Prozess voranzutreiben. Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Bündnis aus 91 zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ein Lieferkettengesetz soll es Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen auch erleichtern, in Deutschland vor Gericht zu ziehen, um auf Wiedergutmachung zu klagen. Vor allem aber soll es präventiv wirken…” Pressemitteilung vom 12.02.2020 und das Gutachten - Materialien zum Thema „Lieferketten(gesetz)“
“Wie vermerkt, handelt es sich bei dieser Materialzusammenstellung um „work in progress“. Sie hat den (Haupt-) Zweck, die Materialien der „Initiative Lieferkettengesetz“ (https://lieferkettengesetz.de/ ) zu ergänzen und einen schnellen Zugriff auf internationale und nationale Bezugsdokumente sowie weitere Materialien zum Thema zu ermöglichen. In einer nächsten „Ausbaustufe“ plane ich folgende Erweiterungen: Eine inhaltliche Einleitung; vorerst verweise ich hier auf die Materialien der „Initiative Lieferkettengesetz“ (s.u., S. 3) sowie auf den ausführlichen ILO-Bericht (s.u. S. 4 sowie Inhaltsverzeichnis im Anhang 4); Insbesondere statistische Angaben zur quantitativen Bedeutung des Phänomens Lieferketten (i.W. auf der Grundlage von ILO- und UNCTAD-Daten); weitere gewerkschaftliche Positionierungen zum Thema Lieferketten (insbes. Global Union Federations, EGB, DGB). Da das Thema Lieferketten in starkem Maße mit der internationalen Gewerkschaftsarbeit zusammenhängt, verweise ich im Anhang 2 auf Informationsmaterialien, die ich zu diesem Thema erarbeitet habe. Ich freue mich über Anregungen (insbes. aufgrund praktischen Anforderungen). Derartige Anregungen wie auch wohlwollend-kritische Hinweise erbitte ich an meine mail-Adresse: bernhard.pfitzner@web.de” Materialien von Bernhard Pfitzner vom 20.12.19 – wir danken! - [Bericht 2020: Globale Agrarwirtschaft und Menschenrechte] Große Unternehmen der Agrarwirtschaft tun kaum etwas gegen Verletzung von Menschenrechten – Lieferkettengesetz gefordert
“Obwohl es in der Agrar- und Ernährungsindustrie weltweit häufig zu Menschenrechtsverletzungen kommt, handelt bisher kein einziges von 15 untersuchten großen Unternehmen aus Deutschland ausreichend, um die Wahrung dieser Rechte in seinen Geschäften sicherzustellen. Und obgleich im Ausland viele Menschenrechtsverletzungen unter Beteiligung deutscher Unternehmen dokumentiert sind, konnten im Agrarbereich Betroffene bisher noch nie eine Entschädigungsklage vor deutschen Gerichten einreichen. Dies sind zwei zentrale Aussagen einer heute veröffentlichten Studie von Germanwatch und MISEREOR, die zudem auch Versäumnisse in der Handelspolitik der Bundesregierung aufzeigt. Die Organisationen haben darin die größten deutschen Unternehmen aus Geflügelfleisch-, Milch-, Futtermittel- und Agrarchemiebranche unter die Lupe genommen – mit bedrückendem Ergebnis: “Kein einziges der insgesamt 15 Unternehmen erfüllt ausreichend die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte”, sagt Cornelia Heydenreich von Germanwatch, Autorin der Studie. “Die Achtung der Menschenrechte ist bei den Geschäften dieser Unternehmen oft nicht sichergestellt.” Armin Paasch von MISEREOR, ebenfalls Autor der Studie, ergänzt: “Die Studie zeigt, wie wichtig ein Lieferkettengesetz ist, das deutsche Unternehmen verbindlich zur menschenrechtlichen Sorgfalt verpflichtet.” Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller hatten jüngst ein Lieferkettengesetz angekündigt. Laut Studie bestehen vor allem für die untersuchten fünf Geflügelfleischproduzenten erhebliche menschenrechtliche Risiken: Sojaanbau für Futtermittel führe vielfach zu Landvertreibungen und zu giftigem Pestizideinsatz in Südamerika. Der massive Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung verstärke die Nachfrage in den Antibiotika-Produktionsländern Indien und China. Dies erhöhe das Risiko von Resistenzen dort. Die Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachtbetrieben seien zum Teil menschenverachtend. Exporte von Geflügelteilen aus der EU bedrohten in Westafrika das wirtschaftliche Überleben einheimischer Produzenten und gefährdeten ihre Lebensgrundlage…” Gemeinsame Pressemitteilung Germanwatch und MISEREOR vom 15.1.2020 – siehe ebd. die Studie und eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse - Minister Müller und Heil: Regierung droht mit einem Lieferkettengesetz [Wirtschaft wehrt ab]
“Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) drohen mit einem Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Die beiden Politiker verwiesen am Mittwoch auf eine Befragung im Auftrag der Bundesregierung. Nur jedes fünfte der beteiligten Unternehmen erfüllt nach den Worten Müllers die sozialen und ökologischen Standards. Von 3000 angeschriebenen Betrieben hätten nur 464 geantwortet. „Das Ergebnis zeigt eindeutig: Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel“, sagte Müller. „Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen.“ Wenn in der nächsten Umfrage Mitte 2020 kein anderes Ergebnis herauskommen sollte, wollen die Minister das Lieferkettengesetz auf den Weg bringen. Dabei gehe es in jedem Fall um Haftungsfragen…” Artikel von Manfred Schäfers vom 11.12.2019 bei der FAZ online - Tag der Menschenrechte: 42 Unternehmen fordern Lieferkettengesetz – wachsende Unterstützung auch aus Kirchen und Parteien
“Die Unterstützung für ein Lieferkettengesetz in Deutschland wächst: Vor dem morgigen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember haben sich 42 deutsche Unternehmen für ein solches Gesetz ausgesprochen. Die beiden Regierungsparteien CDU und SPD haben auf ihren Parteitagen Beschlüsse für ein Lieferkettengesetz gefasst. Und auch zentrale Gremien und Würdenträger der beiden großen Volkskirchen fordern einen gesetzlichen Rahmen. Ein Lieferkettengesetz würde deutsche Unternehmen dazu verpflichten, sich in ihren globalen Geschäften an umwelt- und menschenrechtliche Standards zu halten. Bundesarbeitsminister Heil hat nun im “Spiegel” angekündigt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit „klaren Haftungsregeln“ zu erarbeiten. „Unternehmen, Kirchen, Parteien – die vielen Rufe nach einem Lieferkettengesetz sind unüberhörbar. Wir begrüßen die Ankündigung von Minister Heil, der nun Taten folgen müssen. Denn längst ist klar: Ohne ein Gesetz tun die Unternehmen zu wenig für Umwelt und Menschenrechte“, kommentiert Johanna Kusch, Sprecherin der „Initiative Lieferkettengesetz“. Die Initiative eint 82 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften. Im September dieses Jahres haben sie sich zu einem Bündnis zusammengeschlossen. In einer heute vom Business and Human Rights Resource Centre veröffentlichten Stellungnahme sprechen sich 42 deutsche Unternehmen für ein Lieferkettengesetz aus. In der Liste finden sich bekannte Namen wie Tchibo, Ritter Sport, Nestlé Deutschland und Hapag Lloyd. „Die großen Arbeitgeberverbände können mit ihrer ablehnenden Haltung längst nicht mehr für sich beanspruchen, die Interessen der Wirtschaft zu vertreten. Bei vielen Unternehmen wächst die Überzeugung, dass nur ein gesetzlicher Rahmen Wettbewerbsgleichheit schafft“, sagt Johannes Schorling von der Entwicklungsorganisation INKOTA. „Unternehmen, die sich für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz engagieren, dürfen gegenüber der verantwortungslosen Konkurrenz nicht länger benachteiligt werden.“…” Gemeinsame Pressemitteilung von Initiative Lieferkettengesetz, Germanwatch, INKOTA und SÜDWIND vom 09.12.2019 bei Germanwatch - “Ein deutsches Lieferkettengesetz könnte auf EU-Ebene neue Dynamik erzeugen”“Welche Umweltprobleme und Menschenrechtsverstöße verbergen sich hinter Produkten? Gegen Gewinne ohne Gewissen regt sich Widerstand. Mit der „Initiative Lieferkettengesetz“ fordern Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen die Bundesregierung auf, Sorgfaltspflichten für Unternehmen gesetzlich festzuschreiben, schreibt Cornelia Heydenreich von Germanwatch. (…) Eine gesetzliche Regelung sollte sich an den international vereinbarten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte orientieren und Unternehmen verpflichten, bei ihren weltweiten Geschäften menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt walten lassen. Konkret sind das zum Beispiel eine Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen und Beschwerdemechanismen. Wichtig ist dabei, dass es auch angemessene Sanktionen gibt für den Fall, dass ein Unternehmen seiner Verantwortung nicht angemessen nachkommt. Eine Haftungsregelung ist daher das Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes, um die Rechte von Betroffenen zu stärken. Zudem brauchen wir eine sogenannte Beweislastumkehr. Danach muss das beklagte Unternehmen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten beweisen, da Betroffene in der Regel keinen Einblick in die internen Abläufe eines Unternehmens haben…” Beitrag vom 01.12.2019 im Blog von Germanwatch
- Menschenrechte: Sorgfältig verwässert. Dokumente aus Ministerien belegen, wie Arbeitgeberverbände ein Lieferkettengesetz verhindern wollen“Mit aller Macht versuchen Wirtschaftsverbände verbindliche Regeln zur menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen zu verhindern. In zahlreichen nicht-öffentlichen Treffen im Bundeswirtschaftsministerium und Kanzleramt sowie unmissverständlichen Schreiben haben Lobbyisten in den vergangenen Monaten Druck auf die Bundesregierung gemacht, um ein sogenanntes Lieferkettengesetz zu verhindern. Auch Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) bekam den Widerstand der Wirtschaftsverbände zu spüren, nachdem im Februar 2019 sein Entwurf für ein entsprechendes Gesetz an die Öffentlichkeit gelangt war. Das zeigt eine gemeinsame Studie des Global Policy Forums (GPF) und der Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt und Misereor, die am Dienstag anlässlich des Arbeitgebertages in Berlin veröffentlicht wurde…” Artikel von Tobias Schwab vom 12.11.19 bei der FR online
- Lieferkettengesetz verabschieden – Unternehmen in die Verantwortung nehmen“Zwei von vielen Beispielen, die zeigen, dass ein Lieferkettengesetz nötig ist. Freiwillige Erklärungen von Unternehmen reichen nicht aus. Textilindustrie. Staudammbruch in Brasilien…” Beitrag vom 02.12.2019 bei Employment Relations
- Initiative Lieferkettengesetz – es ist Zeit, Gewinne ohne Gewissen von Konzernen zu beenden“Deutsche Unternehmen sorgen immer wieder für die Zerstörung der Umwelt bei gleichzeitiger Verletzung von Menschenrechten in ihren Lieferketten. Bislang hat das für sie keinerlei Konsequenzen. Ein Lieferkettengesetz kann das ändern und die Unternehmen für Verstöße in Haftung nehmen…” Themenseite bei BUND
- Lieferkettengesetz: Für Menschenrechte in der Wirtschaft“Die Bilder schockieren jedes Mal: In einer KiK-Zulieferfabrik in Pakistan sterben 258 Menschen qualvoll – wegen mangelhaftem Brandschutz. In Brasilien bricht ein Damm bei einer Eisenerz-Mine, 270 Menschen kommen ums Leben und Flüsse und Trinkwasser sind verseucht – obwohl der TÜV Süd Brasilien wenige Monate vorher die Sicherheit des Damms zertifiziert hatte. Vor einer Platin-Mine in Südafrika werden 34 streikende Arbeiter erschossen – und BASF macht mit dem Betreiber der Mine weiterhin gute Geschäfte. Deutsche Unternehmen verletzen in ihren weltweiten Geschäften immer wieder grundlegende Menschenrechte und schädigen die Umwelt – und können hinterher von den Betroffenen nicht belangt werden. Die Liste der Menschenrechtsverletzungen für Profite deutscher Unternehmen ist lang. Das zeigt: Viele Unternehmen halten sich nicht freiwillig an Menschenrechte und scheren sich nicht um die Umwelt, auch wenn sie es gerne versprechen. Manche Unternehmen engagieren sich zwar schon jetzt verstärkt für die Achtung der Menschenrechte und den Umweltschutz. Doch sie werden benachteiligt gegenüber der verantwortungslosen Konkurrenz…” Themenseite bei Oxfam
- sowie die Themenseite von Misereor
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