Auch hinter Gittern weiß man von der Corona-Pandemie und macht sich Sorgen. Und auch da greifen Maßnahmen wie Kontaktverbot und Maskenpflicht.
Wie die Maßnahmen konkret aussehen und was den Häftlingen am meisten zu schaffen macht, erfuhr Sputnik von Thomas Meyer Falk, der in der Sicherungsverwahrung der JVA Freiburg sitzt.
Thomas Meyer Falk kennt den Haftalltag seit Jahrzehnten. Seit seiner Inhaftierung 1996 und der Verurteilung 1997 wegen eines Bankraubs mit Geiselnahme sowie aufgrund späterer Verurteilungen wegen Nötigung, Beleidigung und Bedrohung von Juristen und Politikern hat der heute 49-Jährige in verschiedenen Vollzugsanstalten Haftstrafen abgesessen. Seit 2013 befindet er sich in Sicherungsverwahrung. Die Sicherungsverwahrung ist eine präventive Haft nach Verbüßung der eigentlichen Haftstrafe für potentiell gefährliche Täter. Meyer Falk berichtet auf seinem Blog regelmäßig vom Haftalltag.
Die Corona-Pandemie habe auch für die Häftlinge in der JVA Freiburg gravierende Veränderungen mit sich gebracht, erzählt Thomas Meyer Falk. Vor rund 100 Tagen habe im Zuge der Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus die baden-württembergische Vollzugsverwaltung entschieden, dass in den Haftanstalten sämtliche Besuche verboten werden. Seit diesem Zeitpunkt kämen keinerlei Angehörige, Freunde oder Bekannten mehr in die Haftanstalten. Sämtliche Freizeitgruppen mit externen Kräften seien ebenfalls abgesagt worden. Zudem sei rund drei Monate lang auch der Arbeitsbetrieb ausgesetzt worden, damit einhergehend habe es für die betroffenen Gefangenen auch einen vollkommenen Einkommensverlust gegeben.
„Im Bereich der Sicherungsverwahrung, in dem ich sitze, haben wir viermal im Jahr Anspruch auf sogenannte Ausführungen: Bewacht von Bediensteten dürfen wir uns einige Stunden außerhalb der Haftanstalt bewegen. Auch das fällt seit über 100 Tagen flach.“
Ganz besonders belastend sei für die Insassen das Besuchsverbot. So hätten sich in der JVA Freiburg vor einigen Tagen Insassen zusammengefunden und eine Unterschriftenliste und eine Protestnote an das Justizministerium, an die Bürgerbeauftragte und an den Landtag gesandt. Der durch das Besuchsverbot entstandenen Belastung für Insassen und Angehörige habe die Vollzugsanstalt versucht entgegenzuwirken, indem sie kürzlich Skypegespräche erlaubt und Tablets verteilt habe. Die Insassen könnten damit nun 30 Minuten im Monat mit ihren Angehörigen sprechen und sie wenigstens auf dem Bildschirm sehen.
Ganz besonders belastend sei für die Insassen das Besuchsverbot. So hätten sich in der JVA Freiburg vor einigen Tagen Insassen zusammengefunden und eine Unterschriftenliste und eine Protestnote an das Justizministerium, an die Bürgerbeauftragte und an den Landtag gesandt. Der durch das Besuchsverbot entstandenen Belastung für Insassen und Angehörige habe die Vollzugsanstalt versucht entgegenzuwirken, indem sie kürzlich Skypegespräche erlaubt und Tablets verteilt habe. Die Insassen könnten damit nun 30 Minuten im Monat mit ihren Angehörigen sprechen und sie wenigstens auf dem Bildschirm sehen.
„Im Bereich der Sicherungsverwahrung haben wir den Luxus, dass in unseren Hafträumen Telefonapparate hängen. Wir können Telefonnummern anrufen, die die Vollzugsanstalt vorher freigeschaltet hat, und können von diesen Menschen auch Anrufe empfangen. Im Bereich der Strafhaft ist das ganz anders organisiert. Da gibt es einige Telefonapparate, die im Flur hängen, und dann müssen sich 50 oder 100 Gefangene um diese zwei Telefone scharen und schauen, dass sie für ein paar Minuten ihre Liebsten anrufen können“, erklärt Meyer Falk.
Die Situation in den Haftanstalten sei ähnlich der in den Alten- und Pflegeheimen, wo ebenfalls Besuchsverbote verhängt worden sind. Von kreativen Lösungen in manchen Heimen, die es den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ermöglichen, sich wenigstens durch eine schützende Plexiglasscheibe zu sehen oder sich sogar mittels spezieller Plastikröhren in den Arm zu nehmen, seien die Haftanstalten aber weit entfernt. „Justizapparate sind für Innovationen in der Regel nicht bekannt“, so Meyer Falk. Seit Beginn der Pandemie würden ausschließlich Besuche von Anwälten und Gutachtern zugelassen. Diese würden in speziellen Räumen durchgeführt, wo Insasse und Anwalt durch eine Plexiglasscheibe getrennt seien. Solche Räume seien aber Mangelware, es gebe maximal zwei davon pro Haftanstalt.
Die Situation in den Haftanstalten sei ähnlich der in den Alten- und Pflegeheimen, wo ebenfalls Besuchsverbote verhängt worden sind. Von kreativen Lösungen in manchen Heimen, die es den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ermöglichen, sich wenigstens durch eine schützende Plexiglasscheibe zu sehen oder sich sogar mittels spezieller Plastikröhren in den Arm zu nehmen, seien die Haftanstalten aber weit entfernt. „Justizapparate sind für Innovationen in der Regel nicht bekannt“, so Meyer Falk. Seit Beginn der Pandemie würden ausschließlich Besuche von Anwälten und Gutachtern zugelassen. Diese würden in speziellen Räumen durchgeführt, wo Insasse und Anwalt durch eine Plexiglasscheibe getrennt seien. Solche Räume seien aber Mangelware, es gebe maximal zwei davon pro Haftanstalt.
„Hier kommt auch zum Tragen, dass der Strafvollzug Ländersache ist. So viel ich weiß, sind beispielsweise in Berlin Besuche wieder zugelassen. Dort gibt es sogar das Projekt, dass an alle Insassen in den Hafträumen Tablets verteilt werden. Auch in anderen Bundesländern wie Bayern, Niedersachsen, Hamburg wurden Besuche sogar während der Lockdown-Phase zugelassen. In Baden-Württemberg befinden wir uns eher ganz am Ende der Skala, hier ist man sehr restriktiv.“
Der Anstaltsleitung könne man zugute halten, dass sie die Insassen in der Sicherungsverwahrung, unter denen überdurchschnittlich viele alte Menschen mit Vorerkrankungen seien, besonders schützen möchte. Bis es aber zu kreativen Ideen wie in den Altenheimen kommen werde, würden wahrscheinlich Proteste von Insassen notwendig werden oder auch gerichtliche Entscheidungen. „Vielleicht wird irgendwann ein Gericht auf die Idee kommen und sagen: Ein Besuchsverbot ist jetzt nicht mehr verhältnismäßig.“
Der Anstaltsleitung könne man zugute halten, dass sie die Insassen in der Sicherungsverwahrung, unter denen überdurchschnittlich viele alte Menschen mit Vorerkrankungen seien, besonders schützen möchte. Bis es aber zu kreativen Ideen wie in den Altenheimen kommen werde, würden wahrscheinlich Proteste von Insassen notwendig werden oder auch gerichtliche Entscheidungen. „Vielleicht wird irgendwann ein Gericht auf die Idee kommen und sagen: Ein Besuchsverbot ist jetzt nicht mehr verhältnismäßig.“
Was die Vorsichtsmaßnahmen angehe, habe auch die JVA Freiburg mit Beginn des Lockdowns reagiert. Bedienstete seien verpflichtet worden, bei Betreten der Anstalt ein Formular auszufüllen mit Angaben darüber, ob sie sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten hätten. Auch eine Maskenpflicht gelte für die Beamten seit einigen Wochen.
„Es gibt eine Auflage der Anstaltsleitung, einen solchen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sobald der Abstand zwischen dem Insassen und dem Beamten unter 1,5 Metern beträgt. Wie draußen auch, gibt es die Bediensteten, die das sehr ernst nehmen und die man konsequent nur noch mit Maske sieht. Und dann gibt es die anderen Bediensteten, die es auf die leichte Schulter nehmen, die Maske abnehmen, sich gegenseitig lachend umarmen und 'Corona, Corona!' rufen. Ich denke, da ist die Haftanstalt ein Spiegelbild der Gesellschaft draußen, wo es auch Menschen gibt, die das ernst nehmen, und andere, die das aus irgendwelchen Gründen für eine Verschwörung halten.“
Auch für Insassen gebe es mittlerweile Masken. Wenn sie die Station verließen, um z.B. zum Anstaltsarzt zu gehen, oder wenn morgens die Insassen zur Arbeit ausrückten, seien sie verpflichtet, für die Dauer der Wegstrecke den Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wenn Insassen sich gegenseitig auf den verschiedenen Haftstationen besuchten, sollten sie im Regelfall auch eine Maske tragen, sobald sie den Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten.
Auch für Insassen gebe es mittlerweile Masken. Wenn sie die Station verließen, um z.B. zum Anstaltsarzt zu gehen, oder wenn morgens die Insassen zur Arbeit ausrückten, seien sie verpflichtet, für die Dauer der Wegstrecke den Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wenn Insassen sich gegenseitig auf den verschiedenen Haftstationen besuchten, sollten sie im Regelfall auch eine Maske tragen, sobald sie den Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten.
Auch wenn die medizinische Betreuung durch den Anstaltsarzt an sich gut und in unmittelbarer Nähe ein Krankenhaus sei, wohin Insassen im Notfall binnen Minuten verbracht werden könnten, machten sich viele Häftlinge, besonders solche mit Vorerkrankungen, ernsthafte Sorgen, wenn sie im Haftalltag JVA-Bediensteten ohne Masken begegneten.
„Es gibt andere Insassen, die sagen: Ich muss hier sowieso sterben, und wenn ich jetzt sterbe, ist es mir auch egal. Dann haben wir noch die jüngere Gruppe, die auch draußen nicht so sehr von schweren Krankheitsverläufen betroffen ist, also die 20- bis 40-Jährigen. Die sehen das eher locker und entspannt und wünschen sich sogar eine Infektion, mit dem Gedanken, dass wenn sie die Infektion durchgemacht haben, sie möglicherweise bestimmte Privilegien genießen, wie Zugang zu Besuch oder Lockerungen, was das Verlassen der Anstalt angeht.“
Um die mit der Corona-Pandemie und den Einschränkungen verbundenen Ängste und Belastungen abzufangen, habe die JVA einen siebentägigen psychologischen Dienst eingeführt. Doch während in der Sicherungsverwahrung ein Psychologe und eine Sozialdienststelle auf sechzehn Insassen kämen, seien es in der Strafhaft bis zu 120 Häftlinge auf einen Psychologen.
Um die mit der Corona-Pandemie und den Einschränkungen verbundenen Ängste und Belastungen abzufangen, habe die JVA einen siebentägigen psychologischen Dienst eingeführt. Doch während in der Sicherungsverwahrung ein Psychologe und eine Sozialdienststelle auf sechzehn Insassen kämen, seien es in der Strafhaft bis zu 120 Häftlinge auf einen Psychologen.
„Da kann man keine adäquate Betreuung leisten“, so Meyer Falk. „Vom evangelischen Anstaltsseelsorger weiß ich, dass er gerade während der Phase des Lockdowns enorm beansprucht war, weil sich viele Insassen hilfesuchend an ihn gewandt haben, um wenigstens dort einen Ansprechpartner zu haben.“
Um über die Entwicklung der Pandemie und die Schritte, die zu ihrer Bekämpfung unternommen werden, den Gefangenen eine Informationsquelle zu bieten und vielleicht auch den Ausfall der Besuche und Freizeitaktivitäten ein wenig auszugleichen, hat Meyer Falk zufolge die Anstaltsleitung dafür gesorgt, dass jeder, der es wünscht, ein Fernsehgerät im Haftraum gestellt bekommt. Die in der Strafhaft übliche Mietkostenbeteiligung an den Geräten sei dabei ausgesetzt worden. Neben Fernsehen und Radio würden die Insassen gelegentlich über Aushänge der Anstaltsleitung informiert, beispielsweise zu den Themen Abstandhalten, Händewaschen und Niesetikette. Für die vielen Häftlinge mit Leserechtschreibschwäche oder Migrationshintergrund seien diese Aushänge jedoch oft kaum zu verstehen, es mangele an Informationsmaterial in leicht verständlicher Sprache und in den relevanten Fremdsprachen, kritisiert Meyer Falk.
Um über die Entwicklung der Pandemie und die Schritte, die zu ihrer Bekämpfung unternommen werden, den Gefangenen eine Informationsquelle zu bieten und vielleicht auch den Ausfall der Besuche und Freizeitaktivitäten ein wenig auszugleichen, hat Meyer Falk zufolge die Anstaltsleitung dafür gesorgt, dass jeder, der es wünscht, ein Fernsehgerät im Haftraum gestellt bekommt. Die in der Strafhaft übliche Mietkostenbeteiligung an den Geräten sei dabei ausgesetzt worden. Neben Fernsehen und Radio würden die Insassen gelegentlich über Aushänge der Anstaltsleitung informiert, beispielsweise zu den Themen Abstandhalten, Händewaschen und Niesetikette. Für die vielen Häftlinge mit Leserechtschreibschwäche oder Migrationshintergrund seien diese Aushänge jedoch oft kaum zu verstehen, es mangele an Informationsmaterial in leicht verständlicher Sprache und in den relevanten Fremdsprachen, kritisiert Meyer Falk.
Insgesamt würden sich die Gefangenen wünschen, dass man auf ihre existentiellen Sorgen und Nöte mehr Rücksicht nähme.
„Man kann nachvollziehen, dass während des Lockdowns auch Gefangene bestimmte Restriktionen hinnehmen müssen. Dass allerdings jetzt in der Phase der Lockerung, wo Freizeiteinrichtungen öffnen, man im Bereich des Justizvollzugs hier in Baden-Württemberg so zögerlich agiert, ist sehr bedenklich. Gerade im Bereich der Strafhaft, wo mehrere hundert Häftlinge zusammensitzen, gärt es im Moment.“
Er hoffe, dass es hierzulande nicht zu Zuständen wie in Italien kommen werde, wo es in den Gefängnissen deswegen zu Aufständen und Protesten gekommen sei.
Er hoffe, dass es hierzulande nicht zu Zuständen wie in Italien kommen werde, wo es in den Gefängnissen deswegen zu Aufständen und Protesten gekommen sei.
Revolten in französischen Gefängnissen wegen Corona-Isolation: Droht eine Eskalation?
In der JVA Freiburg sei es unter den Gefangenen bisher nicht zu Infektionen gekommen, jedoch hätten sich einige JVA-Bedienstete mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt. Viele würden nahe der Grenze zum Elsass wohnen und seien regelmäßig dort gewesen. Das Elsass sei in den letzten Monaten Corona-Hotspot gewesen. Die betroffenen Beamten seien dann aber in Quarantäne geblieben. Um Neuinfektionen zu vermeiden, würden außerdem aus der Untersuchungshaft kommende Häftlinge zunächst in einer neu geschaffenen Isolationsabteilung untergebracht.
Das Interview mit Thomas Meyer Falk zum Nachhören:
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