Dienstag, 30. Juni 2020

Pressemitteilung der Hamburger Prozessbeobachtungsgruppe


29.06.20
g20 festnahmenAuch im Elbchaussee-Prozess manipulierte Beweisakten und –videos und hoher Verurteilungswille
Der Elbchausseeprozess gegen fünf Menschen aus Frankreich und Hessen nähert sich seinem Ende – nach über 1,5 Jahren!
Von 65 Prozesstagen fanden 60 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; und der erste wieder öffentliche, sollte auch gleich wieder für die Öffentlichkeit gesperrt werden, wenn es nach der Staatsanwaltschaft gegangen wäre.

Montag und Dienstag. dieser Woche wurden die ersten Plädoyers gehalten: Der Staatsanwalt forderte am Montag 4 Jahre und 9 Monate für den französischen Aktivisten Loic S. wegen schweren Landfriedensbruchs, Vandalismus, versuchter Brandstiftung, versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Außerdem forderte er die umgehende Inhaftierung nach der Urteilsverkündung am 10. Juli wegen Fluchtgefahr.
Den vier Aktivisten aus Hessen wurde ebenfalls schwerer Landfriedensbruch, Vandalismus, versuchter Brandstiftung, versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen, wofür der Staatsanwalt sie zu 2,5 Jahren Haft für die damals Minderjährigen und 3 Jahren Haft für die beiden damals 18-jährigen verurteilen will.
Am Dienstag hielten Undine Weyers und Lukas Theune, die VerteidigerInnen von Loic S. ihre Plädoyers. Sie zerlegten die Anklage detailliert brachten erstaunliche Vorgänge an die Öffentlichkeit. Einleitend stellte die Verteidigung fest, dass es eine von langer Hand vorbereitete Kriminalisierung von Protest sei, alle Demo-Teilnehmer für Taten verantwortlich zu machen, die aus der Demonstration heraus erfolgten. Auch sei das Auslieferungsverfahren von Loic S. einmalig in der Rechtsgeschichte. Die Soko „Schwarzer Block“ hatte in Frankreich das Haus der Eltern des vermeintlichen Straftäters umstellen lassen und mit der französischen Polizei durchsucht. Das Auslieferungsgesuch wurde parallel dazu eingereicht. Die Begründungen im Einzelnen hätten für eine Auslieferung nicht gereicht, wurden aber so offen gehalten, dass hier vollendete Tatsachen geschaffen werden konnten.
Die folgende Untersuchungshaft in Hamburg von 16 Monaten, zum überwiegenden Teil in Isolationshaft, sei skandalös und politisch gewollt, weil es der Staatsanwaltschaft um die sogenannte Kollektivhaftung geht, zumal dem Beschuldigten konkret nicht viel angelastet werden kann.
Polizei und Staatsanwaltschaft behaupten, den Angeklagten auf zahlreichen Videos eindeutig erkannt zu haben. Bei diesen Videos handelt es sich um Aufnahmen von Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen sowie privaten, z.T. auch anonym der Polizei übermittelten Daten, insgesamt 17 TByte – eine unvorstellbare Datenmenge, die von menschlichen Arbeitskräften unmöglich zeitnah ausgewertet werden kann, weshalb erstmals in einer derartigen Situation eine umstrittene Gesichtserkennungssoftware eingesetzt wurde. Der Einsatz dieser Software wurde durch den damaligen Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg, Herrn Caspar, zunächst untersagt, worauf die Polizei ein Veto einlegte. In der Folge wurde Herrn Caspar durch den Hamburger Senat die Exekutivbefugnis entzogen.
Die Verteidigung legte in ihrem Plädoyer dar, dass die Angeklagten als Testpersonen für die Anwendung dieser Software missbraucht wurden, und dass dafür Videomaterial von der Polizei manipuliert wurde, in dem z.B. ähnliche Gesichter und Templates aussortiert wurden. Hilfsweise wurde daher von der Verteidigung beantragt, einen Sachverständigen des Fraunhofer Instituts zu den einfachen Möglichkeiten der Gesichtermanipulation in bestehenden Videoaufnahmen zu hören.
Im Kern gehe es bei diesem Prozeß um die Einführung einer Kollektivhaftung, was dann auch für zukünftige Prozessführungen relevant wäre. 2019 wurde in Köln im sogenannten Hooligan-Urteil festgelegt, dass eine Kollektivhaftung in bestimmten Situationen möglich ist – es ging um rivalisierende Fußballfan-Gruppen, die in festen Aufzügen gegeneinander in Stellung gingen, um sich zu prügeln. Diesem Urteil wurde allerdings gleich der Zusatz angefügt, dass diese Situation nicht für politische Demonstrationen in Betracht käme. Es ist als eine Art „Erziehungsmaßnahme“ gedacht und wurde so auch nur mit Geldstrafen geahndet. Für politische Demonstrationen galt bisher die Annahme, dass jeder Einzelne innerhalb einer Demo nur für die ihm auch nachzuweisenden Taten verantwortlich gemacht werden kann („Brokdorf-Urteil“ 1985). Dieser Grundsatz solle gerade durch die G20-Prozeßführung gekippt werden. Allen Angeklagten seien an der Elbchaussee-Demo keine expliziten Taten nachgewiesen, die angeblichen Tatfeststellungsvideos seien selbst nach Einschätzung von im Prozess gehörten polizeilichen Sachverständigen nicht beweiskräftig, und somit bestehe der Hauptanteil der Vorwürfe ausschließlich in einer angeblichen Mittäterschaft durch Teilnahme an der Demo worin die Staatsanwaltschaft eine „psychologischer Unterstützung und Billigung des Tatverlaufs“ sehe.
Im Laufe des Prozesses seien eklatante Merkwürdigkeiten seitens der Polizei aufgetaucht. So seien trotz vielfacher Notrufe seitens der AnwohnerInnen in der Elbchaussee keine Einsatzkräfte gekommen und selbst die Funkanrufe aus einem über dem Szenario kreisenden Helikopter wurden von der Einsatzzentrale erst nicht beantwortet und dann ganz abgebrochen. Zeugenaussagen der Anwohner stellten sich bei Gericht als von der Polizei falsch wiedergegeben dar. Akten seine ebenso spurlos verschwunden wie Beweisvideos. Der Prozess habe sich auch deshalb so in die Länge gezogen, weil das Gericht einen Teil der Ermittlungen übernehmen musste, was eigentlich die Aufgabe der Polizei gewesen wäre.
Auch sei von der Polizei zugegeben worden, dass vermummte Zivilbeamte im Demonstrationszug mitgelaufen seien ohne einzugreifen.
Insgesamt stelle sich die Causa Elbchaussee jetzt wesentlich weniger eindeutig dar, als es Exekutivgewalten und Politik bisher die Öffentlichkeit glauben machen wollen. Zu guter Letzt wies die Verteidigung auch noch einmal daraufhin, worum es bei den Protesten gegen den G20-Gipfel gegangen ist, welche Kriegsverbrecher und Diktatoren sich dort in Hamburg ein Stelldichein gegeben haben und dass es zu begrüßen gewesen sei, dass so viele v.a. junge Menschen dagegen protestierten und Widerstand leisteten.
Wir als Prozessbeobachtungsgruppe sehen in diesem wie auch in den anderen G20-Prozessen einen weiteren Versuch, einige wenige Aktivisten exemplarisch mittels manipulierter Beweise und abenteuerlicher Konstrukte zu verurteilen um so Menschen davon abzuschrecken, ihren legitimen Protest gegen solche und andere Schweinereien auf die Straße zu tragen. Und nicht zuletzt sehen wir hier eine politische Rachejustiz am Werk, nachdem die massiven Proteste überall auf den Straßen Hamburgs trotz einer hochgerüsteten Polizeiarmada nicht verhindern werden konnten.
Hamburger Prozessbeobachtungsgruppe Hamburg, den 25.6.2020

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen