Dossier
„Das Gesetzespaket wurde von den Regierungsparteien in Baden-Württemberg – den „Grünen“ und der CDU – erarbeitet. Hans-Ulrich Sckerl von den „Grünen“ spricht von einer gelungenen „Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“. Wo er den freiheitlichen Teil des Gesetzes wähnt, bleibt wohl sein Geheimnis. Ohne dass dies nötig gewesen wäre, stimmte nach minimalen Nachbesserungen auch die oppositionelle SPD dem Gesetz zu. Das autoritäre Gesetzespaket wurde somit von einer besonders großen Koalition der Überwachenden (Grüne, CDU und SPD) im Ländle angenommen. Von den im Landtag vertretenen Parteien sprachen sich nur FDP und AfD gegen das Gesetz aus. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte kritisierte das Gesetz: Es führe zu einer „realen Einbuße an Freiheit“, wobei gleichzeitig offen bleibe, ob das Gesetz zu einer tatsächlichen Verbesserung der Sicherheitslage beitrage. Außerdem kritisierte er, dass Teile des Gesetzes möglicherweise verfassungswidrig seien und: „Wer an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen geht, provoziert zwei Konsequenzen: Er überantwortet die Letztentscheidung zu sicherheitspolitischen Fragen dem Verfassungsgericht und er läuft Gefahr, Anlass und Zweck der Sicherheitsnovelle aus den Augen zu verlieren.“ Angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Grundrechte und die Privatsphäre der Bürger_innen hätten die Medien die Aufgabe gehabt, über das Thema ausgiebig zu berichten und eine gesellschaftliche Debatte anzustoßen. Leider war die mediale Aufarbeitung – vielleicht auch mangels wirklicher Opposition im Landtag – sehr unkritisch und vielen Zeitungen nur eine Randnotiz wert“ – aus der IMI-Analyse 47/2017 „Neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg von Alexander Kleiß am 14. Dezember 2017 bei IMI-Online , worin abschließend noch darauf verwiesen wird, dass dieses Gesetz genau der „Richtlinienkompetenz“ der Bundesregierung folge… #nopolgbw ! Siehe dazu:
- An der Grenze. Landesregierung in Baden-Württemberg will Polizei weitere Befugnisse einräumen
“Die grün-schwarze Landesregierung Baden-Württembergs will das Polizeigesetz abermals verschärfen. Es ist nach 2017 das zweite Mal binnen kurzer Zeit, dass die Regierung das Gesetz »anpasst«. Die neuerliche Änderung hatte das Kabinett bereits im März beschlossen, Mitte Juli kommt die Vorlage im Stuttgarter Landtag zur Abstimmung. (…) Das Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für verschiedenste Durchgriffsmöglichkeiten von Polizisten. Künftig haben sie unter anderem größere Freiheit bei der Durchsuchung von Personen und Sachen bei Großveranstaltungen. Im Duktus der Regierung geht es dabei um Menschen, die »ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen«. Bodycams dürfen Beamte in Zukunft auch in Wohnungen sowie in Arbeits, Betriebs- und Geschäftsräumen einsetzen. Besonders diese Befugnisse hatte Innenminister Thomas Strobl (CDU) lobend hervorgehoben. (…) Der Regierung ist die Brisanz der wiederholten Verschärfung bewusst. Im Vorblatt des Gesetzestexts kündigt sie an, ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelungen eine Evaluation durchführen zu wollen, um die Auswirkungen der Personenkontrollen bei Großveranstaltungen überprüfen zu können. Die neuen Bodycam-Regelungen berücksichtigten »in besonderem Maße die Vorgaben des Grundgesetzes zum Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung«. So bedürfe eine weitere Verarbeitung der Aufzeichnung einer Bodycam in Wohnungen einer richterlichen Zustimmung. Doch diese Versicherungen kommen nicht überall gut an. Kritik wird nicht nur am Inhalt des Gesetzes laut, sondern am Zeitpunkt von dessen Lancierung inmitten der Coronakrise. So wurde Bürgern die Möglichkeit eingeräumt, die Gesetzgebung von Mitte März bis Mitte April in einem »Beteiligungsportal« online zu kommentieren, also just zu dem Zeitpunkt, als das Land das öffentliche Leben mittels Coronaverordnung zum Erliegen brachte. Im Landtag dürfte das Gesetz ohne größere Probleme durchkommen…” Artikel von Tilman Baur in der jungen welt vom 18.06.2020 - Baden-Württemberg: Verschärfung des Polizeigesetzes während Corona-Krise
“In Baden-Württemberg steht die erneute Verschärfung des Polizeigesetzes an. Gerade jetzt, während der Corona-Krise, soll ein Gesetzesentwurf durchgebracht werden, der sich drastisch von den Ankündigungen der vergangenen Monate unterscheidet. Die Verabschiedung soll einmal mehr weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit passieren. Der Gesetzesentwurf wurde in den letzten Monaten an einigen Stellen grundlegend verändert. Über die zuletzt durchgeführten inhaltlichen Änderungen ist bisher in der Presse weder umfangreich noch differenziert diskutiert worden. Auch deuten Rechtschreibfehler im neuen Gesetzesentwurf auf eine sehr hektische und ungenaue Arbeitsweise hin. Nach der Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes sollen umfangreiche Durchsuchungen von Personen und Sachen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Ansammlungen, der Einsatz von Body Cams in Geschäftsräumen und Wohnungen, sowie grundlegend ausgeweitete Videoüberwachung im öffentlichen Raum ermöglicht werden. Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht, wie sie die Grünen bereits vor Jahren versprachen, sowie unabhängigen Ermittlungsstellen zur Aufklärung von polizeilichem Fehlverhalten bleiben weiterhin ungehört. (…) Es ist absurd, dass die Umsetzung neuer Polizeigesetze in Baden-Württemberg nur im Verdeckten geschieht: 2017 das letzte Mal, und so wie es sich gerade abzeichnet 2020 erneut. Der grün-schwarzen Landesregierung ist hier bewusste Intransparenz zu unterstellen: Informationsseiten wurden ohne Hinweise auf vergangene Inhalte einfach abgeändert und auch wesentliche inhaltliche Änderungen nicht begründet. Eine solche Handlungsweise spricht in einer Zeit, in der die Corona-Krise die mediale Berichterstattung beherrscht, nicht für den Wunsch dieser Regierung, eine kritische Bürger*innenbeteiligung anzuregen. Böse Zungen könnten behaupten, dass die Krise als Mittel zum Zweck genutzt wird – spontan neue Inhalte einzubringen, denen vor einigen Monaten sehr kritisch öffentlich widersprochen wurde, würde jedenfalls dafür sprechen. Wir erinnern uns an W. Kretschmanns Worte zur Verschärfung des Polizeigesetzes 2017: „Wir gehen an die Grenze des verfassungsmäßig Machbaren”. Spätestens mit der aktuellen Verschärfung könnte diese Grenze überschritten werden. Dass nun aufgrund der Corona-Krise Proteste praktisch nicht möglich sind, dürfte der Landesregierung dabei gut in die Karten spielen. Bis zum 22. April 2020 ist es möglich, das Gesetz auf dem „Beteiligungs“portal zu kommentieren – danach könnte das Gesetz sehr schnell beschlossen werden.” IMI-Analyse 2020/20 von Stefan Gruber vom 14. April 2020 - #NoPolGBW – Aktionswochenende am 12. und 13. Oktober 2019 in Baden-Württemberg
“Der Widerstand geht weiter! Über 50 Organisationen, Initiativen und Parteien aus einem breiten Spektrum unterstützen den Aufruf gegen die Pläne des CDU-Innenministeriums für eine weiter Verschärfung des baden-württembergischen Polizeigesetzes. Während die grün-schwarze Landesregierung aktuell noch im “Hinterzimmer-Modus” unter Auschluss der Öffentlichkeit verhandelt, kann es schon im Herbst / Winter 2019 zu einer Konkretisierung des Gesetzesvorhabens kommen. Wir warten nicht bis uns die Landesregierung einen Gesetzestext vorlegt. Als landesweiter Zusammenschluss wollen wir zum Ende der parlamentarischen Sommerpause erneut Druck aufbauen. Gemeinsam organisieren wir in verschiedenen Städten dezentral Demonstrationen, Kundgebungen und Aktionen. Wir fordern von der Landesregierung und dem Landtag die Pläne für eine erneute Verschärfung endgültig einzustampfen und das 2017 beschlossene Gesetz rückgängig zu machen. Wir wollen keinen Überwachungs- und Polizeistaat. Wir widersprechen dem schrittweisen Abbau demokratischer Grund- und Freiheitsrechte. Beteiligt euch an dem Aktionstag…” Aufruf auf der Aktionsseite zu Stuttgart: 12. Oktober 2019: Demonstration (15:30 Uhr – Marktplatz Cannstatt), Karlsruhe: 12. Oktober 2019: Aktionstag (ganztägig) / 13. Oktober 2019: Demonstration (14.00 Uhr – Schlossplatz (Platz der Grundrechte)), Mannheim: 12. Oktober 2019: Kundgebung (16.00 Uhr – Wasserturm), Freiburg: 12. Oktober 2019: Kundgebung (17.30 Uhr – Platz der alten Synagoge). Siehe dazu:- Ultramobilgemacht. Baden-Württembergs Fußballfans kämpfen gegen eine weitere Verschärfung des Polizeigesetzes
“Novellen oder Neufassungen von Polizeigesetzen liegen voll im Trend. In Baden-Württemberg mit seinem »grünen Landesvater« Winfried Kretschmann ist das nicht anders. Geht es nach dem Willen der »grün-schwarzen« Regierung im Ländle, sollen die Polizeibefugnisse noch in diesem Jahr abermals erweitert werden. Befugnisse, die Grund- und Freiheitsrechte aushebeln, meinen Kritiker. Mobil dagegen machen die aktivsten Anhänger des Fußballsports: die Ultras aus der Kurve. Ein Milieu, das den Straßenprotest gegen Polizeigesetze für sich entdeckt hat. Die organisierte Teilnahme an Demonstrationen »ist eine andere Form, kein Bruch unserer bisherigen Praxis«, sagt ein Sprecher von Commando Cannstatt (CC), der größten Ultragruppe des VfB Stuttgart, im jW-Gespräch. Und Martin Winter, stellvertretender Abteilungsleiter der Fanhilfe Karlsruhe, erzählte jW vom Aktionsspieltag am vergangenen Sonnabend unter dem Motto »Freiheitsrechte verteidigen – gemeinsam gegen neue Polizeigesetze!«, bei dem Stadionbesucher über die Fankampagne informiert wurden. (…) Das bereits im November 2017 verschärfte Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolGBW) sieht die Ausrüstung der Polizei mit »Explosivstoffen«, Aufenthaltsanordnungen, Hausarrest sowie Kontaktverbote zwischen »Gefährdern«, »intelligente Videoüberwachung« im öffentlichen Raum und den erweiterten Einsatz von »Staatstrojanern« zur Onlineüberwachung »laufender privater Kommunikation« vor. Das reicht Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) offenbar nicht. Tobias Pflüger, Sprecher der Landesgruppe Baden-Württemberg der Partei Die Linke im Bundestag, meinte bereits im Juli: »Anstatt das Polizeigesetz erneut zu verschärfen, müssen die vergangenen Änderungen rückgängig gemacht werden.« Zumal selbst das geltende Polizeigesetz nach Aussage Kretschmanns an die Grenze des verfassungsrechtlich Möglichen gehe. Bei den geplanten Verschärfungen stelle sich die Frage, »ob diese nicht verfassungswidrig sind«, so Pflüger. Noch gibt es keinen Gesetzentwurf, jedenfalls keinen, der öffentlich geworden wäre, auch nicht für die Opposition im Landtag. Sascha Binder, SPD-Fraktionsvize und innenpolitischer Sprecher, teilte auf jW-Nachfrage mit: »Wir kennen keinen Entwurf für eine weitere Novellierung des Polizeigesetzes.« Den bereits diskutierten Vorschlag, den präventiven Polizeigewahrsam von derzeit 14 Tagen auf drei Monate auszuweiten, mit der Option, die Frist immer wieder zu verlängern, lehne seine Fraktion ab. »Dieser sogenannte ›Unendlichkeitsgewahrsam‹ erscheint uns verfassungsrechtlich sehr bedenklich«, sagt Binder. Der Novelle im November 2017 hingegen hatte die SPD zugestimmt. Fananwältin Angela Furmaniak nennt gegenüber jW weitere Punkte aus der durchgesickerten »Wunschliste« Strobls: »Danach sollen die erweiterte DNA-Analyse und Bodycams in Wohnräumen künftig möglich sein.« Hinzu kämen die anlasslose Durchsuchung von Personen und Sachen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen oder die Schleierfahndung im grenznahen Bereich. Der Landessprecher der Partei Die Linke in Baden-Württemberg, Dirk Spöri, vermutet gegenüber jW, der Gesetzentwurf werde geheimgehalten, »um öffentliche Diskussionen und Widerstand zu verhindern«. Und aus Strobls Ministerium heißt es auf jW-Anfrage, Verständigungen zum Gesetzentwurf liefen derzeit noch, deshalb liege kein konkreter Zeitplan für das Verfahren vor…” Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 04.10.2019
- Ultramobilgemacht. Baden-Württembergs Fußballfans kämpfen gegen eine weitere Verschärfung des Polizeigesetzes
- [15.08.19 in Karlsruhe/31.8. in Ravensburg] Kundgebung gegen Polizeigewalt und gegen weitere Verschärfungen der Polizeigesetze!
“34-Jähriger im Gefängnis Burg gestorben, nach Tod in der JVA Kleve: Innenminister gibt schweren Polizeifehler zu, Gefängnis Bruchsal Tödliche Atemnot: Mann stirbt nach massivem Widerstand gegen Polizisten, Zwei Männer sterben in Stuttgarter Polizeigewahrsam… diese Sammlung an Schlagzeilen lässt sich weiter fortsetzen. Immer wieder sterben Menschen im polizeilichen Gewahrsam und in deutschen Gefängnissen. Die Ermittlungen gegen beteiligte Beamte oder Ärzte, die die Haftfähigkeit bestätigen, verlaufen meist im Sande. Dies ist nicht verwunderlich. Eine Studie der Universität Bochum zeigt, dass jährlich mindestens 12.000 mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch Polizeibeamte stattfinden. Insgesamt werden jedoch lediglich etwa 2000-2500 Ermittlungsverfahren geführt. Weniger als zwei Prozent davon landen überhaupt vor Gericht. “Oft herrscht das Verständnis vor: Die Polizei macht keine Fehler, und wenn doch, dann klärt man das besser leise intern.”, so der Kriminologe Singelnstein. Polizeibeamte werden übergriffig, aber nicht belangt, durch ein enges Zusammenspiel zwischen Justiz und Polizei ohne eine unabhängige Kontrollinstanz bleiben Gewalttaten unaufgeklärt. Während die Polizeien anscheinend schon jetzt Strafgefangene und Menschen in Gewahrsam als minderwertig ansehen und sie entsprechend behandeln, plant u.a. das Land Baden-Württemberg, sie mit weiteren Kompetenzen auszustatten. Für uns ist klar: Mehr Kompetenzen – Mehr Gewalt! In Pirmasens endete bereits ein Taser Einsatz im Januar `19 tödlich! Die Polizei zeigt bei all den Vorfällen null Fehlerkultur, es wird geleugnet, bestritten und im Corp´s unter den Teppich gekehrt! Weitere Verschärfungen der Polizeigesetze in Ba-Wü: Und jetzt wird´s bitter: In Zukunft sollen genau diese Polizeien dir sagen können, wo du dich aufzuhalten hast, oder dir Ortsgebundene Auflagen erteilen können. Bei Verdacht auch gerne mal ohne Richter für 3 Monate in den Knast, unendlich wiederholbar = Unendlichkeitshaft! DNA-Untersuchungen von verdächtigen und zwar vor einer Tat! Staatstrojaner → Der Staat auf deinem Smartphone und zwar bei Verdachtsfällen! Wir fordern dagegen: Kennzeichnungspflicht für die Polizei! Wer Waffe trägt, trägt Verantwortung! Schaffung von unabhängigen Ermittlungsstellen zu polizeilichem Fehlverhalten! Die sofortige Umsetzung aller Maßnahmen zur Vermeidung von Toten in Haft und Gewahrsam!“” Aufruf zur Demo am Donnerstag, 15.08.2019 – 18:30 Uhr – Marktplatz Karlsruhe – und am 31. August um 12 Uhr in Ravensburg (siehe Info bei Twitter )
- „Freiheitsrechte verteidigen!“ Demonstration gegen das Polizeigesetz Baden-Württemberg am Samstag 13.07.2019 in Stuttgart
“Baden Württemberg besitzt bereits seit 2017 eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands, nun kommen in der Landesregierung Begehrlichkeiten auf, dieses Gesetz noch weiter zu verschärfen. Ein neuer Entwurf für das Gesetz ist im Umlauf und lässt nichts Gutes vermuten. Die Grundrechte von uns Bürgern sollen massiv eingeschränkt werden. Innenminister Strobl hat nun Pläne öffentlich gemacht, das neue Polizeigesetz nochmals zu verschärfen. Ermittlungsbehörden sollen zukünftig die Befugnisse erhalten, alle Daten auf unseren Geräten zu durchsuchen – nicht nur die laufende Kommunikation. Aus Bayern hat er sich die Unendlichkeitshaft abgeschaut: Neben den Kontakt- oder Aufenthaltssperren sollen künftig auch Inhaftierungen möglich sein. Daneben sind noch weitere Verschärfungen geplant, wie der Einsatz von Bodycams auch in Wohnungen und erweiterte DNA-Analysen. All das nur auf reinen Verdacht. (…) Zurück zum Samstag 13.07.2019, Stuttgart Lautenschlagerstraße zwölf Uhr Mittags, vor fünfzehn Minuten hat es noch geregnet ca. 17°C. Ein breites Bündnis (aus 57 Inititiaven, Organisationen und Parteien / Unterstützerliste) hat sich dort eingefunden um gegen das bestehende und die neue Verschärfung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg zu demonstrieren. cams21 war für Euch mittendrin, hier die Reden…” Bericht von vom 18. Juli 2019 bei cams21
- Onlinedurchsuchung auf bloßen Verdacht – Polizeigesetz Baden-Württemberg: Erneute Verschärfung?
“Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wird das Polizeigesetz in Baden-Württemberg zur Zeit kontinuierlich verschärft. Nach einer sehr einschneidenden Verschärfung vor gerade einmal 14 Monaten plant der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) nun einen weiteren Abbau von Bürgerrechten. Während die letzte Gesetzesänderung anfangs noch mit einer “abstrakten Gefahr terroristischer Anschläge” begründet wurde, wird mit der Zeit immer offensichtlicher, dass die Aufrüstung der Polizei sich auch gegen soziale Bewegungen und Migrant*innen richtet. (…) Der Gesetzesentwurf wird bislang geheim gehalten und auch auf Anfrage nicht herausgegeben. Vermutlich soll das Gesetz auch dieses Mal im Schnellverfahren und ohne öffentliche Diskussion durch den Landtag gepeitscht werden. Dennoch wurden über die Presse einige Vorhaben aus dem neuen Gesetzesentwurf bekannt: So soll in einem 30 Kilometer breiten Korridor entlang der Bundesgrenzen zur Kriminalitäts- und Migrationsbekämpfung die Schleierfahndung möglich sein. Bislang war dies nur auf den großen Fernstraßen möglich. Im Fall einer Verabschiedung des Gesetzes wären anlasslose Kontrollen dann in diesem Bereich, in den auch ganze Städte wie Freiburg oder Karlsruhe fallen, jederzeit ohne weitere Angabe von Gründen möglich. Auch im Zusammenhang mit Demonstrationen sollen die rechtlichen Spielräume für umfassende Personenkontrollen erweitert werden. De facto kontrolliert die Polizei bereits jetzt schon häufiger im Vorfeld von Demonstrationen. Dies ist nach gängiger Rechtsprechung jedoch eigentlich nicht erlaubt, da Vorkontrollen einschüchternd auf die Demonstrierenden wirken und diese vom Demonstrieren abhalten könnten – ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Mit dem neuen Gesetz soll die bereits gängige illegale Praxis der Polizei nun legalisiert werden. Protest wird dadurch weiter kriminalisiert. Bislang darf die Polizei bereits Bodycams, also kleine Kameras, die z.B. auf der Schulter der Polizist*innen angebracht sind, an öffentlich zugänglichen Orten einsetzen. Mit der neuen Gesetzesänderung soll dies auch in Privatwohnungen möglich sein, wodurch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird. Presseberichten zufolge steht auch die DNA-Untersuchung zu präventiven Zwecken im Gesetzesentwurf. Zur Verhütung von Straftaten oder zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter soll es künftig präventiv, also noch vor der Begehung einer Straftat, möglich sein, “das DNA-Identifizierungsmuster (‘genetischer Fingerabdruck’), das Geschlecht, die Farbe von Augen, Haaren und Haut, das Alter sowie die biogeografische Herkunft” Verdächtiger zu erfassen. Die DNA-Analyse befindet sich jedoch noch in der Entwicklungsphase. Sie weist noch eine hohe Fehlerquote auf…” Beitrag von Alexander Kleiß vom 25. Januar 2019 bei Telepolis
- Verfassungsbeschwerde gegen baden-württembergisches Polizeigesetz eingelegt
“… Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) und der Chaos Computer Club Stuttgart e. V. (CCCS) haben in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde (PDF) gegen das Polizeigesetz Baden-Württemberg eingelegt. Die Erlaubnis zum Einsatz von Staatstrojanern setze falsche Anreize für Behörden im Umgang mit IT-Sicherheitslücken. Seit einer Gesetzesnovelle aus dem vergangenen Jahr darf die Polizei in Baden-Württemberg IT-Sicherheitslücken für die Überwachung mit staatlichen Cyber-Angriffen ausnutzen, statt die Lücken den Herstellern zu melden. Bei den Sicherheitslücken handelt es sich um technische Fehler in IT-Systemen, über die Schadsoftware eindringen kann, um so etwa Daten auszulesen. Hersteller bemühen sich, solche Schwachstellen durch regelmäßige Updates zu schließen. Solange solche Schwachstellen zwar der Polizei, aber nicht den Herstellern bekannt seien, könnten beispielsweise Kriminelle auf die Daten aller Nutzer:innen der gleichen Soft- oder Hardware zugreifen, sagt die Juristin Lea Beckmann, die das Verfahren bei der GFF koordiniert: „Das ist unverantwortlich – und unvereinbar mit dem staatlichen Schutzauftrag gegenüber seinen Bürger:innen.“…” Beitrag von Markus Reuter vom 7. Dezember 2018 bei Netzpolitik
- [CCC] Keine erneute Verschärfung des PolG in BW!
“Seit einigen Tagen kursiert der Entwurf des Innenministeriums für eine erneute Änderung des erst Ende 2017 beschlossenen Polizeigesetzes (PolG) in Baden-Württemberg. Bei dem bereits verabschiedeten PolG handelt es sich um eines der schärfsten in Deutschland. Besonders möchten wir der Einführung einer Online-Durchsuchung widersprechen, also der heimlichen Durchsuchung der Inhalte eines Gerätes aus der Ferne. In unserer Pressemitteilung haben wir einige prinzipielle Argumente gegen eine solche Möglichkeit dargelegt, fordern aber auch Verbesserungen an dem Entwurf, so sich das Parlament für diese Maßnahme entscheiden sollte. Einige weitere Punkte der geplanten Neuerungen: – Gewahrsam für Unschuldige- Willkürliche Durchsuchungen von Menschen bei großen Veranstaltungen (z.B. Demonstrationen) – DNA-Analyse zur Erstellung eines genetischen Fingerabdrucks – Bodycams auch in Gebäuden. Wir widersprechen der Einführung dieser Maßnahmen entschieden und fordern, im Gegenteil, die Rücknahme der 2017 eingeführten Quellen-TKÜ…” Stellungnahme des Chaos Computer Clubs Stuttgart e.V. vom 6. November 2018
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