Dienstag, 23. Juni 2020

Identitäre Bewegung darf »gesichert rechtsextrem« genannt werden

Gruppe verfolgt laut Gericht Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung



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    • Berlin. Die Identitäre Bewegung darf vom Verfassungsschutz des Bundes laut einer Gerichtsentscheidung als »gesichert rechtsextrem« eingestuft werden. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag der Identitären Bewegung, die entsprechende Einstufung im Verfassungsschutzbericht zu 2019 zu unterlassen, zurück, wie am Dienstag mitgeteilt wurde.
      Das Gericht erklärte, die Gruppe verfolge laut eigenen Veröffentlichungen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Darüber dürfe das Bundesinnenministerium die Öffentlichkeit unterrichten.
    • Besonders die zentrale Forderung der Identitären Bewegung nach einer ethnisch-kulturellen Homogenität und dem Erhalt einer ethnischen »Reinheit« aller Völker verstoße gegen die Menschenwürde. Hierdurch würden einzelne Personen oder Gruppen wie Menschen zweiter Klasse behandelt. dpa/nd
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