“… Die EU hadert und ringt spätestens seit der Flüchtlingskrise von 2015 mit ihren Regeln für Asyl und Migration. Im Mai und Juli 2016 präsentierte die Kommission unter Jean-Claude Juncker ein Reformpaket. Herzstück war eine Neufassung der Dublin-Verordnung. Der Verordnung gemäß hat sich in der Regel der Staat der ersten Einreise um Asylbewerber zu kümmern. Die Neufassung wollte die Verantwortung gleichmäßiger verteilen. Bei einer übergroßen Zahl an Asylbewerbern in einem EU-Land wären Bewerber auf die anderen Länder umverteilt worden. (…) Das Europarlament bearbeitete die Kommissions-Vorschläge und strich dabei das Ersteinreise-Kriterium komplett. Es wollte also ebenfalls eine Umverteilung von Flüchtlingen. (…) Inzwischen hat sich die Diskussion verlagert. Wichtige Akteure wie Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) richten ihr Augenmerk stärker auf die EU-Außengrenzen. Die Idee: Die Menschen werden schon dort einem Asylverfahren beziehungsweise einer sogenannten Vorprüfung unterzogen, die Anträge würden in beschleunigter Weise bearbeitet. Abgelehnte Bewerber würden direkt abgeschoben. Mit Blick auf die Aufnahme der übrigen Menschen, also der Schutzberechtigten, sind zudem schon lang Alternativen im Gespräch, etwa dass aufnahmeunwillige Staaten wie Ungarn Geld bezahlen. Entwicklungsländer wiederum könnten auf EU-Zahlungen hoffen, damit sie ihre Bürger schneller wieder zurücknehmen und deren Perspektiven verbessern. (…) Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl und andere Akteure wie das Brüsseler Büro der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) befürchten, dass das neue System den Zugang zu regulären Asylverfahren versperren und zu neuen Menschenrechtsverletzungen und der Ausweitung von Haft in menschenunwürdigen Lagern führen könnte..” Beitrag von Phillipp Saure vom 19. Juni 2020 bei MiGAZIN
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