Donnerstag, 4. Juni 2020

Der psychiatrische Witz des Jahres

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen - die Psychiatrie in panischer Fluchtbewegung:
Mit einem "mutigen" Vorwärts-Bekenntnis will sich die deutsche Psychiatrie über die große Ahnungslosigkeit beim Stochern im Nebel nach einer Krankheit, die gar nicht existiert, hinwegtäuschen: Aus dem Hut zaubert sie nun eine "Präzisionspsychiatrie", um über ihren öffentlich bekannt gewordenen Diagnonsens hinweg zu täuschen: z.B. bei Frank Schmökel, Anders Behring Breivik, Gustl Mollath, Ilona Haslbauer, Ulvi Kulac, dem Rosenhan Experiment und in den grandiosen "Gutachten" des Postboten Gert Postel, die von dem ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof, Armin Nack, hochgelobt wurden. Alles nur akademisches Geschwurbel, dass "jede dressierte Ziege nachplappern könnte", wie Postel weit und breit bekannt gemacht hat. Die Absage wegen Aussichtslosigkeit traf den Kernbereich psychiatrischer Dogmatik, seit 2013 Psychopharmaka-Forschungsgelder mangels Erfolgsaussichten gestrichen wurden, weil die Grundlagenforschung gezeigt hatte, dass grundsätzliche psychiatrische Annahmen falsch bzw. hinfällig sind. Thomas Insel, der Direktor des National Institut für Mental Health (NIHM in USA), hatte am 29.4.2013 in einer NIMH-Veröffentlichung endlich eingestanden, dass aller psychiatrischer Diagnonsens bisher keine Validität hatte!

Da lachen ja die Hühner, wenn nun "Präzision" das Markenzeichen der Psychiatrie werden soll.
Aber die meinen das offenbar ernst:

Siehe Volltext der Anzeigen hier:
https://universitoxy.com/professur-fuer-praezisionspsychiatrie,i8921.html
https://www.academics.de/jobs/professur-w3-fuer-praezisionspsychiatrie-ludwig-maximilians-universitaet-muenchen-lmu-muenchen-1022776

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Ein schöner Beschluss vom Bundesgerichtshof StR 604/19:
Die Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§63 StGB) hält rechtlicher Überprüfung nicht standhttps://dejure.org/ext/b0c055ed04836f83b3df9291d896d15d
Mal wieder hat einer unserer Vertrauensanwälte am Ende Recht behalten!

Und 2019 ein Einzelerfolg beim Bundesverfassungsgericht gegen § 63:
https://urteile-gesetze.de/rechtsprechung/2-bvr-2406-16

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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
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http://www.psychiatrie-erfahrene.de
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