“Wie macht man Arme ärmer? Ganz einfach: Man passt sogenannte Beihilfen nicht den steigenden Preisen an. Bezieher von Sozialhilfe und Hartz IV bekommen das nicht nur bei der Wohnungsmiete zu spüren, sondern auch bei den Stromkosten. Während sie ab Januar genau 1,9 Prozent mehr zum Begleichen ihrer Rechnungen erhalten, erhöhen rund zwei Drittel der Grundversorger ihre Preise im Schnitt um sechs, regional sogar um bis zu 15,1 Prozent, wie das Vergleichsportal Verivox zu Wochenbeginn informierte. Zu günstigeren Anbietern wechseln können die Betroffenen meist nicht. Denn die prüfen die Bonität ihrer künftigen Kunden penibel. (…) Der akribisch kleingerechnete monatliche Regelsatz für alleinstehende Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter steigt zum 1. Januar um knapp 1,9 Prozent von 424 auf 432 Euro. Die darin enthaltende Summe für »Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung« klettert damit ebenfalls um 1,9 Prozent auf rund 38 Euro. Die Pauschale liege dann etwa 26 Prozent unter den realen Stromkosten, hatte der Energieexperte von Verivox, Valerian Vogel schon Mitte Dezember gerügt. Es ist sogar noch drastischer: Denn nach dem Willen der Bundesregierung sollen Bezieher dieser 38-Euro-Minipauschale davon noch Geld für Wohnungsreparaturen und Malerarbeiten beiseitelegen. (…) Beziehern von Grundsicherung fehlt das Geld für energiesparende Elektrogeräte. Selbst für eine Erstausstattung, die nur einmal beantragt werden kann, gibt es lediglich Minizuschüsse für gebrauchte Altgeräte, was die Kosten in die Höhe treibt…” Artikel von Susan Bonath in der jungen Welt vom 31.12.2019 – wir erinnern an: Stromkosten der Hartz-IV-Haushalte neu bemessen
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