“Die BA hat die Widerspruchs- und Klagestatistik im SGB II für das Jahr 2019 vorgelegt. Widersprüche von Hartz-IV-Beziehenden haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurde im Jahr 2019 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Rund 34 Prozent der Widersprüche und knapp 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben. Eine solche Widerspruchs- und Klageerfolgsquote macht deutlich, dass die Jobcenter in hohem Maße rechtswidrig handeln und sie weiterhin, entgegen der gesetzlichen Grundlagen (§ 2 Abs. 2 SGB I), das Recht lieber zu Lasten als zu Gunsten der Anspruchsberechtigten auslegen…” Meldung von Harald Thomé aus seinem Newsletter 03/2020 Punkt 1 vom 20. Januar 2020 mit Links zur weiteren Infos und zur Statistikseite der BA
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