“… Mitte der Nullerjahre hinterließ die rot-grüne Bundesregierung von Gerhard Schröder ein Gesetz, dessen Auswirkungen erst nach und nach spürbar werden: Eine Steuerpflicht auf Renten, die 15 Jahre später etwa fünf Millionen alte Menschen betrifft. 2020 müssen nämlich bereits 80 Prozent der Rente versteuert werden – und der Anteil steigt weiter. Im November offenbarte Egmont Kulosa, der für “Alterseinkünfte und -vorsorge” zuständige Richter am Bundesfinanzhof (BFH), dass er diese Besteuerung für “evident verfassungswidrig” hält (vgl. Hält die deutsche Rentenbesteuerung?). Seiner Ansicht nach werden dadurch nämlich viele Rentner doppelt besteuert, weil sie die für die Rente aufgewendeten Vorsorgeleistungen nur sehr begrenzt von der Steuer absetzen durften und dürfen. (…) Nun ist beim Bundesfinanzhof in München die erste Klage gegen diese Rentenbesteuerung anhängig. Eingelegt hat sie ein früher einmal angestellter Mediziner. Das Steuerproblem gegen das er klagt, betrifft aber bei weitem nicht nur Ärzte, wie Verena Bentele, die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, im Handelsblatt vorrechnet, weil auch Personen “mit einer Rente unterhalb der Armutsschwelle Einkommensteuer zahlen müssen”. (…) Das, so Bentele, sei nicht nur “weit entfernt von jeder Vorstellung von Gerechtigkeit”, sondern auch “existenzgefährdend”. Sie fordert deshalb eine Erhöhung des aktuell bei 9.408 Euro liegenden steuerlichen Grundfreibetrages auf wenigstens 12.600 Euro jährlich. (…) Bürgern, die angesichts solcher Probleme versuchen, sich auf dem Finanzmarkt für das Alter abzusichern, dürfen Verluste nach dem Inkrafttreten einer kurz vor Weihnachten verabschiedeten Änderung des Einkommensteuergesetzes nur noch in Höhe von 10.000 Euro steuerlich mit Gewinnen verrechnen. Der Finanzmarktexperten Jan Kellerhoff kritisiert das als “Abkehr vom Netto-Prinzip und der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit”: “Während auf der einen Seite durch die BaFin die Nachschusspflicht für Privatpersonen verboten wurde, zum Schutz dieser”, bewirke “die kommende Regelung des EStG eben genau diese gegenüber dem Staat […]”, der “Risiken unkalkulierbar” mache, indem er “eine enorme Steuerlast auch bei Verlusten” erlaubt.” Beitrag von Peter Mühlbauer vom 17. Januar 2020 bei Telepolis
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