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![[Kinofilm] Face_It! - Das Gesicht im Zeitalter des Digitalismus](https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/07/Face_It-Plakat.jpg)



- Gesichtserkennungs-App „Clearview“: Jedes Gesicht eine offene Datenbank?“… Ob bei einer Demonstration oder abends in der Bar: Wenn es nach dem Entwickler Hoan Ton-That geht, könnte künftig jeder Mensch dank Gesichtserkennung identifizierbar werden. Wie die „New York Times“ berichtet, sollen mit der App „Clearview“ nicht nur Namen von Passanten, sondern auch sensible Daten wie der Wohnsitz und private Hintergründe nur wenige Klicks entfernt sein. (…) Eine solche Art der Gesichtserkennung galt bisher als Tabu unter Tech-Unternehmen. “Die Möglichkeiten, dies als Waffe einzusetzen, sind endlos”, zitiert die „New York Times“ Eric Goldman, Co-Direktor des High Tech Law Institute an der Santa Clara University. “Stellen Sie sich einen schurkischen Strafverfolgungsbeamten vor, der potenzielle romantische Partner verfolgen möchte, oder eine ausländische Regierung, die dies nutzt, um Geheimnisse über Menschen zu erpressen oder ins Gefängnis zu werfen.” (…) Ob die App letztlich für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird, ist unklar. Doch Nachahmer könnten sich dem Konzept bedienen – und die Privatsphäre nachhaltig verändern.” Beitrag von Gloria Geyer vom 18. Januar 2020 beim Tagesspiegel online
- Gesichtserkennung: Die Firma, die uns alle identifizieren will
“… Es klingt dystopisch: Ein kleines New Yorker Unternehmen namens Clearview hat eine App entwickelt, mit der man jede Person im Netz identifizieren können soll – und das nur anhand eines Fotos. Es reicht aus, das Bild einer Person hochzuladen und schon spuckt die App ähnliche Fotos aus, inklusive Link auf die Quelle. Möglich ist das dank einer Datenbank, in die rund drei Milliarden Bilder aus allen möglichen Quellen eingeflossen sind: Instagram-Selfies, Porträtfotos von der Website des Arbeitgebers, YouTube-Videos, Fotos von Nachrichtenseiten. Eine der größten Sammlungen ihrer Art – und vor allem interessant für Strafverfolgungsbehörden. Allein im vergangenen Jahr sollen 600 von ihnen begonnen haben, Clearview zu nutzen. So berichtet es die New York Times mit Verweis auf Unternehmensangaben, wobei nicht ganz klar ist, ob es sich dabei um 600 Behörden weltweit oder allein in den USA handelt. (…) Wäre ein System wie das von Clearview in Deutschland überhaupt möglich? Alexander Roßnagel hat daran seine Zweifel. Er ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Kassel und Sprecher des Forums Privatheit. “Keiner der Betroffenen hat Clearview eine Einwilligungserklärung gegeben”, sagt er. Die Sammlung der Daten sei daher nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unzulässig, genauso wie das Geschäftsmodell von Clearview. Allerdings heiße das nicht, dass dies immer so bleiben werde. Die öffentliche Meinung dazu könne sich ändern: Je mehr Erfolge es mit Systemen zur Gesichtserkennung in anderen Ländern gebe, desto stärker steige womöglich auch hierzulande der Druck – sowohl im öffentlichen Raum wie an U-Bahn-Stationen als auch in privaten Räumen wie Stadien, so Roßnagel. Auch Technik, deren Einsatz hierzulande gar nicht legal wäre, kann den öffentlichen Diskurs beeinflussen. Und sie wirft Fragen an die Gesellschaft auf: Wollen wir wirklich riskieren, uns in der Öffentlichkeit nicht mehr anonym bewegen zu können? Wollen wir, dass jede Person als potenzielle Straftäterin oder Straftäter behandelt wird? Wollen wir Unternehmen gestatten, Daten zu speichern, für deren Verwendung sie nie eine Erlaubnis eingeholt haben? Der US-amerikanische Fall zeigt, wie wichtig diese Fragen sind. Und wie wichtig es ist, sich mit ihnen zu beschäftigen. Technikrechtler Alexander Roßnagel selbst wünscht sich klare Regeln. “Automatisierte Gesichtserkennung sollte in Europa verboten werden”, sagt er. Sollte es wirklich Ausnahmen geben, müsse die Verwendung klar begrenzt sein…” Beitrag von Lisa Hegemann vom 20. Januar 2020 bei der Zeit online
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