Dossier
“Ab 2021 sollen Arbeitgeber durch die Krankenkassen elektronisch über Beginn und Dauer von Arbeitsunfähigkeitszeiten informiert werden. Bislang müssen Arbeitnehmer zum Nachweis ihrer Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen, und zwar in Papier. Diese Krankschreibung (der „gelbe Zettel“) soll ab Anfang 2021 durch einen digitalen Nachweis ersetzt werden. Dann sollen Arbeitgeber, wenn sie vom Arbeitnehmer über das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit informiert worden sind, bei den Krankenkassen elektronisch die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit abrufen (können). Die entsprechenden gesetzlichen Änderungen sind Bestandteil des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG III), das die Bundesregierung im September 2019 im Entwurf vorgelegt hat. In der Gesetzesbegründung heißt es zum Hintergrund der geplanten Änderung (Gesetzentwurf vom 19.09.2019, S.2) (…) Die geplanten Änderungen der Krankschreibungen betreffen nur gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Pflichtversicherungsgrenze privat krankenversichert sind, müssen weiterhin ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform einreichen.” Info vom 02.10.2019 der Hensche Rechtsanwälte und nun eine Reaktion des DGB sowie weitere Infos:
- Digitale Krankschreibung des in Deutschland aktiven Portals soll in Frankreich gestoppt werden
“Während in Deutschland bereits seit Ende 2018 die Website „au-schein.de“ aktiv ist, startete das französische Pendant „arretmaladie.fr“ erst am 7. Januar dieses Jahres. Beide Portale bieten Krankschreibungen an, ohne dass ein Arztbesuch notwendig ist. Wie zuvor auch der deutsche Service hat auch der französische Ableger mit Startschwierigkeiten zu kämpfen. Die Ärztezeitung berichtet von einer angekündigten Eilklage des höchsten Gremiums der französischen Krankenversicherungen Caisse Nationale d’Assurance Maladie (CNAM). Demnach bemüht sich der Dachverband um eine Schließung des Portals, das laut Ärzteblatt schon am ersten Tag wegen Überlastung über Stunden hinweg nicht zu erreichen war. Auch Ärzteverbände äußerten sich kritisch, Krankenscheine dürften nicht wie eine Pizza online bestellt werden. Die französische Ärztekammer erwägt ebenfalls rechtlich gegen das Portal vorzugehen. (…)In Deutschland schreibt das Portal explizit, dass der Service nicht gegenüber gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann. Die anfängliche Ferndiagnose über WhatsApp wurde vom Landgericht Hamburg untersagt, das Unternehmen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Zur Zeit arbeitet „au-schein.de“ mit Ärzten in Schleswig-Holstein zusammen, da dort das sogenannte „Fernbehandlungsverbot“ nicht mehr gilt. Es ist jedoch noch immer umstritten, inwieweit die ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gültig sind und die Arbeitsweise des Portals rechtssicher ist. Durch künftige Gesetzgebung dürfte das Anbieten derartiger Services aber tendenziell leichter werden. So werden etwa Krankmeldungen in Papierform ab Januar 2021 durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt .” Artikel von Jan Merklinger vom 20.01.2020 bei den Stuttgarter Nachrichten online - Digitaler “Gelber Schein”: Risiko für die Beschäftigten abgewendet. DGB hatte “unbrauchbaren Regierungsentwurf” kritisiert – mit Erfolg
“Völlig überstürzt wollte die Bundesregierung die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einführen – und für Pannen bei der Übermittlung ausschließlich die Beschäftigten verantwortlich machen. Der DGB hatte massiv dagegen protestiert. Jetzt ist der umstrittene Passus vom Tisch. (…) “Die Bundesregierung wollte in einem überstürzten Aktionismus zwei Jahre früher als ursprünglich geplant die elektronische AU einführen und den schwarzen Peter für die zu erwartenden Pannen bei der Übermittlung der Bescheinigungen den Beschäftigten in die Schuhe schieben. So hätte die Reform mehr geschadet als genutzt”, so Annelie Buntenbach weiter. “Gut, dass der Bundestag im letzten Moment eingegriffen hat, die gröbsten Ungereimtheiten beseitigt und zumindest ein wenig Zeit für die Vorbereitung des Verfahrens rausgeholt hat. Nun bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung die Zeit bis Ende des Jahres 2021 wirklich dafür nutzt, diesen wichtigen Schritt vorzubereiten. Erst wenn sicher ist, dass alle Beschäftigten von der elektronischen Übermittlung profitieren, kann die Bundesregierung den Bürokratieabbau feiern. Daran muss sich der Erfolg dieser Reform messen lassen.” DGB-Meldung vom 24.10.2019
- Digitaler “Gelber Schein”: Volles Risiko bei den Beschäftigten? DGB kritisiert “unbrauchbaren Regierungsentwurf”
“Zwei Jahre eher als geplant will die Bundesregierung die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einführen. Sie könnte für alle Beteiligten eine Erleichterung sein – doch für Pannen bei der Übermittlung sollen ausschließlich die Beschäftigten verantwortlich gemacht werden. “Das ist inakzeptabel”, kritisiert DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. (…) Ursprünglich sollte das Verfahren 2023 eingeführt werden. Schon in diesem Fall wäre zweifelhaft gewesen, dass das neue Verfahren störungsfrei funktioniert: Von den insgesamt 170.000 Arztpraxen der Vertragsärzte in Deutschland nehmen derzeit 77.000 Arztpraxen nicht an dem Telematik-Verfahren teil, das jedoch eine zwingende Voraussetzung für das Funktionieren der eAU ist. (…) Ein weiteres Problem: Die Bundesregierung will eine neue ausdrückliche Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Arbeitgeber einführen. Das bedeutet: Das mögliche Scheitern der digitalen Übermittlung soll vollständig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Wenn der oder die Beschäftigte unentschuldigt seiner Arbeit fernbleibt – was wohl auch passieren kann, wenn die AU-Bescheinigung den Arbeitgeber nicht erreicht hat bzw. er sie nicht abrufen kann – muss er mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen seines Arbeitgebers bis hin zu einer Kündigung rechnen. (…) Die Bundesregierung geht offensichtlich – und völlig zu Recht – davon aus, dass massenweise Pannen bei der Übermittlung der eAUs passieren werden. Deshalb möchte sie in einem Atemzug mit der Abschaffung der Vorlagepflicht des ‚gelben Scheins‘ durch die Beschäftigten diese gleichzeitig verpflichten, ihre AU mit der vom Arzt ausgestellten Abschrift nachweisen zu müssen. Die zu erwartenden Pannen und Ausfälle der digitalen Übermittlung sollen somit vollständig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Das ist inakzeptabel und bedeutet für alle Beteiligten am Ende nicht weniger, sondern mehr Bürokratie.” DGB-Kritik vom 22. Oktober 2019 mit Link zur Stellungnahme des DGB zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz)
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