“… Die neue Europäische Kommission überlegt offenbar, den Einsatz automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum für die nächsten Jahre zu verbieten. Die neue Kommission von Ursula von der Leyen könnte damit Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) durchkreuzen, 135 Bahnhöfen und 14 Flughäfen mit Echtzeit-Gesichtserkennung zu überwachen. Das temporäre Verbot für Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wird im Entwurf eines Arbeitspapiers der Kommission zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz vorgeschlagen, über das Freitagmorgen Bloomberg, Euractiv und Reuters berichteten. Politico veröffentlichte das Dokument im Volltext . (…) Das Verbot soll zunächst drei bis fünf Jahre andauern und für private wie öffentliche Akteure gelten. Währenddessen müssten eine „solide Methodologie für die Einschätzung der Auswirkungen der Technologie und mögliche Risikomanagementmaßnahmen“ entwickelt werden. Laut dem Reuters-Bericht soll es Ausnahmen für „Sicherheitsprojekte“ und Forschung und Entwicklung geben. (…) Das nun geleakte Arbeitspapier beschreibt fünf mögliche Handlungsoptionen für die Kommission. Zu diesen gehört die freiwillige Kennzeichnung des Einsatzes von KI, spezielle Auflagen für die öffentliche Verwaltung und für Gesichtserkennung, verpflichtende Auflagen für Hochrisiko-Anwendungen, Haftungsregeln und klar Aufsichtsstrukturen. Im Dezember hatte eine weitere Expert:innengruppe der Kommission einen Bericht zu möglichen Haftungsregeln für KI-Anwendungen vorgelegt. Der Bericht schlägt vor, dass die Anwender von besonders risikoreicher Technologie, strenge Haftung für mögliche Schäden tragen. Das neue Arbeitspapier beantwortet nicht direkt die Frage, wer konkret für durch KI-Anwendungen verursachte Schäden haften soll…” Beitrag von Alexander Fanta vom 17. Januar 2020 bei Netzpolitik . Siehe dazu aber auch die angebrachte Skepsis:
- “… Das EU-Verbot, das keines istAngesichts dieser bedenklichen Auswüchse der Massenüberwachung in den USA und den Plänen dafür in Deutschland könnte der (angebliche) Vorstoß in der EU beruhigend erscheinen, Gesichtserkennungstechnologie in öffentlichen Bereichen für bis zu fünf Jahre „zu verbieten“. Schließlich könnte laut Reuters in dieser Zeit eine „Bewertung der Auswirkungen dieser Technologie und möglicher Maßnahmen zum Risikomanagement identifiziert und entwickelt“ werden. Doch was ist das für eine Forderung nach einem „Verbot“, das zunächst sinnvoll und angemessen klingt, bei näherer Betrachtung aber einen sehr großen Raum für „Ausnahmen“ lässt: „Ausnahmen von dem Verbot könnten für Sicherheitsprojekte sowie für Forschung und Entwicklung gemacht werden.“
Und auch der „Spiegel“ interpretiert das EU-Papier nicht als Pläne zu einem Verbot: „Weil eine so ‚weitreichende Maßnahme‘ die Entwicklung und den Einsatz der Technik verhindern könnte, spricht sich die Kommission dem Papier zufolge gegen ein Verbot aus.“ Demnach erscheinen sowohl der EU-„Vorstoß“ als auch Teile der aktuellen Berichterstattung darüber irreführend. In Deutschland müsste man übrigens nicht auf eine EU-Regelung warten, um die Gesichtserkennung einzuschränken. Die fehlende juristische Grundlage der deutschen Pläne zur Massenüberwachung beschreibt „Telepolis“ : „Bei dem nun geplanten Einsatz der umstrittenen Technik ist noch völlig offen, auf welcher Rechtsgrundlage er erfolgen soll. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es Experten zufolge grundsätzlich verboten, biometrische Daten mit dem Ziel zu erheben, Personen zu identifizieren.“…” Aus: „Clearview“: Die Realität der massenhaften Überwachung. Artikel von Tobias Riegel vom 21. Januar 2020 bei den Nachdenkseiten - Siehe zu Clearview: Diese Firma kennt Milliarden Gesichter
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