Dossier
“Das Schengener Informationssystem (SIS) ist die größte europäische Fahndungsdatenbank mit zahlreichen problematischen Funktionen. Seine Einführung wurde mit der Verbrechensbekämpfung begründet, faktisch ist das SIS aber vielmehr eine Ausländerdatenbank. Mehr als die Hälfte der rund 900.000 gespeicherten Personen sind Migranten und Geflüchtete, die abgeschoben werden sollen oder denen die Wiedereinreise in den Schengen-Raum verwehrt wird. (…) Aus bürger- und datenschutzrechtlicher Perspektive ist das Vorhaben brachial. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder würden mit Personendaten in einer einzigen Datei gespeichert, womit diese durchsuchbar wären. Geplant ist ein »gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten«, der jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten überprüft. Vorgesehen ist außerdem ein einheitliches »Europäisches Suchportal«, das bei einer polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Schließlich soll auch ein »Detektor für Mehrfachidentitäten« eingeführt werden, der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht. Die Neuerungen betreffen zunächst vor allem Geflüchtete und Drittstaatenangehörige, da über diesen Personenkreis in SIS, Eurodac und Visumsdatenbank die meisten biometrischen Daten vorhanden sind. Es folgen später womöglich auch Unionsangehörige. Entsprechende Pläne, Grenzübertritte von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zu speichern, liegen nach einem Vorschlag der französischen Regierung bereits in der Schublade.” Artikel von Andrej Hunko bei der jungen Welt vom 10. Oktober 2018 , siehe dazu auch:
- EU-Datenbanken: Upgrade für das Schengener Informationssystem – Zugriff nun auch für Europol, Eurojust und Frontex
“… Das Schengener Informationssystem (SIS II) enthielt im vergangenen Jahr 81 Millionen Sachfahndungen und rund 900.000 Personenfahndungen. Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) in Tallinn hat nun ein Upgrade durchgeführt. Die von der Agentur geführte Datenbank setzt mit der neuen Version drei neue EU-SIS-Verordnungen technisch um. Zukünftig können auch Europol, Eurojust und Frontex auf die größte europäische Fahndungsdatenbank zugreifen. Die Agenturen dürfen alle Arten von Ausschreibungen im System abfragen, darunter auch verdeckte Fahndungen. Insgesamt nehmen 26 EU-Mitgliedstaaten am SIS II teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die meisten Einträge (20 Millionen) kamen im Jahr 2017 aus Italien, gefolgt von Frankreich (11 Millionen) und Deutschland (über 10 Millionen). 2017 wurde das System fünf Milliarden mal abgefragt, darunter von Grenz-, Polizei- oder Ausländerbehörden. Im Jahr 2018 stiegen die Zugriffe laut eu-LISA auf sechs Milliarden. (…) Ebenfalls geplant ist ein „gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten“, der jeden neuen Eintrag mit bereits vorhandenen Daten überprüft. Vorgesehen ist außerdem ein einheitliches „Europäisches Suchportal“, das bei einer polizeilichen Anfrage gleich mehrere Datenbanken abfragt. Schließlich soll auch ein „Detektor für Mehrfachidentitäten“ eingeführt werden, der Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten abgleicht. Laut dem Bundesinneministerium ist die Umsetzung der „Interoperabilitäts“-Verordnungen „insgesamt hochkomplex“. Derzeit liegt die EU-Kommission aber weitgehend im Zeitplan. Das gilt auch für das ebenfalls geplante „Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem“ (ETIAS), über das alle Angehörigen von Drittstaaten ihre Einreise in die EU vorab ankündigen müssen…” Artikel von Matthias Monroy vom 13. Januar 2020 bei Netzpolitik - Neue Datenbank bei Eurojust: Wer ist Terrorist?
“… Die Europäische Union hat vergangene Woche ein weiteres Informationssystem zu „terroristischen Bedrohungen“ eingerichtet. In einem „justiziellen Terrorismusregister“ (Judicial Counter-Terrorism Register, CTR) werden seit dem 1. September Daten aus begonnenen und rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren gespeichert. Die Datei wird bei Eurojust geführt, der Justizbehörde der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag. Die Agentur ist für die justizielle Zusammenarbeit in Strafverfahren zuständig. Die Einrichtung der neuen Datei geht auf eine Initiative der Regierungen aus Frankreich, Deutschland, Spanien, Belgien, Italien, Luxemburg und der Niederlande zurück. Frühere Erweiterungen polizeilicher Informationssysteme wurden meist mit der Zunahme von islamistischem Terrorismus begründet. Das neue Antiterror-Register soll jedoch auch „rechts- und linksextremistische Gruppierungen“ in Europa erfassen. Die zuständigen nationalen Justizbehörden sind nun aufgefordert, entsprechende Meldungen an Eurojust zu machen. Zu den standardmäßig übermittelten Daten gehören neben Personendaten der Beschuldigten auch Aliasnamen, Geburtsdatum, Straftatbestand und Verfahrensstadium. Außerdem sollen das Aktenzeichen und die Kontaktdaten der zuständigen Staatsanwaltschaft gespeichert werden. Bei abgeschlossenen Verfahren kommen das Urteil, eine Zusammenfassung des Sachverhalts sowie der terroristische Phänomenbereich hinzu. Der Eintrag soll außerdem Hinweise enthalten, ob bereits europäische Rechtshilfeersuchen genutzt wurden. (…) Die Agentur will auf diese Weise „Personen und Gruppierungen“ identifizieren, gegen die in Fällen „mit potenziell grenzübergreifender Dimension ermittelt“ wird. Über eine Löschung ihrer Daten entscheiden die jeweiligen Regierungen, die sich bei Eurojust in sogenannten „Tischen“ organisieren. (…) Genau genommen ist das Antiterror-Justizregister keine neue Datenbank. Das bestätigt auch das Bundesinnenministerium und schreibt, dass es sich eigentlich um eine Umsetzung einer bestehenden Übermittlungsverpflichtung der Mitgliedstaaten handelt. Der zugrunde liegende Beschluss datiert aus dem Jahr 2005. Bis 2018 wurde Eurojust von den nationalen Behörden jedoch nur über 580 Fälle informiert. Entsprechender Druck für das neue Register kam deshalb nicht nur von der Europäischen Kommission, sondern auch dem vor zwei Jahren eingerichteten Antiterror-Sonderausschuss des Europäischen Parlaments…” Beitrag von Matthias Monroy vom 10. September 2019 bei Netzpolitik
- Missbrauch des Schengen-Informationssystems: Großbritannien kopierte Daten
“Die EU-Kommission hat indirekt eingeräumt, dass die Briten widerrechtlich sensible Teile der Schengener Datenbank kopiert und mit US-Firmen geteilt haben. Julian King, EU-Kommissar für die Sicherheitsunion, hat vorige Woche einen Bericht bestätigt, wonach es massive Probleme mit der Handhabe des Schengener Informationssystems (SIS) in einzelnen Mitgliedsstaaten gibt. (…) King erwähnte zwar nun nicht direkt Großbritannien, das Anfang November aus der EU ausscheiden will. Er verwies aber auf “Herausforderungen” mehrerer Mitgliedsstaaten in diesem Bereich, die aktuell angegangen würden. (…) Großbritannien hatte seit 2015 eingeschränkten Zugang zum SIS, hielt sich aber nicht an die Regeln. (…) Die Prüfer warnten, dass so Unschuldige ins Visier der Grenzschützer kommen könnten. Insgesamt verursachten die britischen Verstöße “schwere und unverzügliche Risiken für die Integrität und die Sicherheit der SIS-Daten sowie für die Betroffenen”, hielten sie auf 29 Seiten fest. (…) Konzerne wie Atos, IBM, CGI oder Fujitsu betreiben laut dem Bericht die nationalen, auf SIS beruhenden Datenbanken sowie Warnsysteme für die britischen Behörden. Dadurch vergrößere sich massiv die Gefahr, dass Informationen entwendet oder von US-Stellen auf Basis des Patriot Act angefordert werden könnten. London hat trotz der Rechtsverletzungen inzwischen angekündigt, die kopierten Daten sogar nach dem potenziellen Brexit behalten und weiter nutzen zu wollen…” Bericht von Stefan Krempl vom 29. Juli 2019 bei heise news
- “Passenger Name Record”: Justizministerin Lambrecht gegen Erfassung von Zug- und Busreisenden [noch?]
“Die EU-Mitgliedstaaten diskutieren, ob auch Anbieter wie die Deutsche Bahn oder Flixbus Datensätze von Passagieren erheben und an die Polizei weiterleiten sollen. Bislang sind dazu nur Fluglinien verpflichtet. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ist gegen diese Vorschläge. Sie sagt: “Das Gefühl, dass der Staat weiß, wann ich wohin reise, kann zu gravierenden Einschränkungen der persönlichen Freiheit führen.” Die Erfassung dieser sogenannten Passenger Name Records ist umstritten, da auch alle unverdächtigen Passagiere durchleuchtet werden…” Artikel von Jannis Brühl vom 18. Juli 2019 in der Süddeutschen Zeitung online – siehe dazu:- “Passenger Name Record”: EU-Staaten streiten über Überwachung von Zug-, Bus- und Schiffsreisenden
“Vertreter von EU-Mitgliedstaaten diskutieren, die umstrittene Erfassung von Daten über Fluggäste auf Reisende in Bussen, Zügen und Schiffen auszuweiten. Staaten wie Deutschland sehen allerdings einige juristische und praktische Probleme – vor allem für den Zugticketkauf. Die EU-Mitgliedstaaten streiten, ob Reisende in Bussen, Zügen und Schiffen schärfer überwacht und detaillierte Datensätze über ihre Fahrten angelegt werden sollen. Das geht aus der Zusammenfassung eines Treffens der zuständigen Arbeitsgruppe des EU-Rates vom 3. Juli hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Angefertigt hat sie die ständige Vertretung Deutschlands bei der EU. Den sogenannten Passenger Name Record (PNR) erheben derzeit nur Fluglinien über ihre Passagiere. Erfasst werden unter anderem Name, Adresse, Buchungscode, Reiseverlauf sowie Informationen über die Bezahlung, den Vielflieger-Status, den Sitzplatz und das Gepäck. Die Fluglinien leiten die Informationen an Sicherheitsbehörden weiter, in Deutschland an das Bundeskriminalamt (BKA). In der Arbeitsgruppe “Informationsaustausch” des EU-Rates geht es nun um die Frage, ob die Praxis auch auf den See- und Landweg ausgeweitet werden soll. Die meisten Staaten unterstützen die Idee, warnen aber vor juristischen und praktischen Hindernissen…” Artikel von Jannis Brühl vom 17. Juli 2019 in der Süddeutschen Zeitung online - Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Auswertung von Fluggastdaten
- “Passenger Name Record”: EU-Staaten streiten über Überwachung von Zug-, Bus- und Schiffsreisenden
- EU legt biometrische Datentöpfe zusammen
“Unter dem Stichwort „Interoperabilität“ werden die großen EU-Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres vernetzt. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder landen mit Personendaten in einem durchsuchbaren „Identitätsspeicher“. Der Datenverkehr soll drastisch steigen, allein Europol rechnet mit 100.000 Abfragen täglich. Die Europäische Union stattet alle Informationssysteme, die biometrische Daten enthalten, mit neuen Funktionen aus. Sie werden teilweise zusammengelegt und mit einem Klick durchsuchbar gemacht. Darauf haben sich gestern die Verhandler aus dem EU-Parlament und dem Ministerrat geeinigt, schreibt die rumänische Ratspräsidentschaft . Damit endet das Ringen um einen biometrischen Datenspeicher, in dem verknüpft mit Personendaten hunderte Millionen von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern lagern werden. Gespeichert werden die Daten zentral bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) in Tallinn. Die Agentur ist auch für die technische Verwaltung und die sichere Datenübertragung im Betrieb zuständig. 2020 beginnt die technische Umsetzung, bis 2023 sollen die neuen Fähigkeiten nutzbar sein. Der genaue Wortlaut der beiden abgestimmten Verordnungen für die „polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration“ sowie „Grenzen und Visa“ ist noch nicht veröffentlicht. Der Rat hatte jedoch seine Verhandlungsposition vom Dezember online gestellt. Bevor die Verordnungen rechtskräftig werden, müssen sie vom Rat und dem Parlament formal verabschiedet werden. Die neuen Gesetze betreffen vor allem das Schengener Informationssystem (SIS II)…” Artikel von Matthias Monroy vom 06.02.2019 bei Netzpolitik
- Starke Zunahme heimlicher Fahndungen in Europas größter Polizeidatenbank
“Das Schengener Informationssystem erlaubt Ausschreibungen zur „verdeckten Kontrolle“. Die Betroffenen sollen davon möglichst nichts erfahren. Seit Jahren nimmt die Zahl dieser Artikel 36-Fahndungen deutlich zu. Verantwortlich dafür sind vor allem französische und britische Polizei- und Geheimdienstbehörden. (…) Bei einer „gezielten Kontrolle“ werden Personen, ihr Gepäck und möglicherweise genutzte Fahrzeuge durchsucht, die ausschreibende Polizeidienststelle wird anschließend über die Ergebnisse informiert. Bei einer „verdeckten Kontrolle“ erfolgt keine Durchsuchung. Stattdessen wird die interessierte Behörde informiert, wo die Person angetroffen wurde, wohin und womit sie gereist ist und wer sich außerdem im Fahrzeug befand. Beide Maßnahmen können zudem durch die Polizei und die Geheimdienste durchgeführt werden. Der Artikel 36 unterscheidet diese Varianten nach Absatz 2 und 3. (…) Vor vier Jahren wurden die Artikel 36-Ausschreibungen mit einem Wert „unverzügliche Meldung“ ergänzt. Die Behörden können damit beantragen, dass sie sofort über ein Antreffen der Person informiert werden. Mit zwei Dritteln aller „unverzüglichen Meldungen“ liegen deutsche Polizeibehörden deutlich vorn (Artikel 36, Absatz 2). Deutsche Geheimdienste sind für rund ein Viertel aller eiligen Mitteilungen verantwortlich (Artikel 36, Absatz 3). Vermutlich werden diese „unverzüglichen Meldungen“ auch in das neue Zentrum europäischer Inlandsgeheimdienste in Den Haag eingespeist…” Beitrag von Matthias Monroy vom 26. Januar 2019 bei Netzpolitik
- Europas größte Polizeidatenbank wird ausgeweitet
“Das Schengener Informationssystem enthält 79 Millionen Einträge zu Personen und Sachen. Diese dürfen jetzt auch von den EU-Agenturen genutzt werden. Eine neue Regelung erlaubt die Befragung durch einfache Polizeibeamte. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union sind drei neue Vorschriften für das Schengener Informationssystems (SIS) in Kraft getreten. Die teilnehmenden nationalen Behörden sind jetzt verpflichtet, für alle Fälle im Zusammenhang mit terroristischen Straftaten eine Warnmeldung zu erstellen. Werden bei einer Abfrage Treffer gefunden, muss darüber in jedem Fall die Polizeiagentur Europol informiert werden. Diese Regelung ist aber erst ab Ende 2019 verpflichtend. (…) Neben den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten wird der Zugriff von EU-Agenturen auf Daten im SIS erweitert. Die Agentur für justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) und Europol verfügen bereits über eine technische Schnittstelle, jetzt soll auch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache eine direkte Verbindung mit dem zentralen SIS einrichten. Werden von den Agenturen Treffer gefunden, wird der ausschreibende Mitgliedstaat davon in Kenntnis gesetzt. (…) Die neue SIS-Verordnung ist Teil grundsätzlichen Neuordnung von EU-Datenbanken im Bereich Justiz und Inneres. Sämtliche Informationssysteme mit biometrischen Daten werden unter dem Stichwort “Interoperabilität” teilweise zusammengelegt. Das SIS, die Fingerabdruckdatenbank Eurodac, die Visumsdatenbank (VIS), das Strafregister ECRIS und das noch zu errichtende “Ein-/Ausreisesystem” (EES) fusionieren in einem “gemeinsamen Identitätsspeicher”, in dem Fingerabdrücke und Gesichtsbilder mit Personendaten in einer einzigen durchsuchbaren Datei gespeichert sind.” Beitrag von Matthias Monroy vom 2. Januar 2019 bei Telepolis
Siehe dazu zuvor im LabourNet:
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