Samstag, 18. Januar 2020

NetzDG u.a.: Wie sich die Debatte um Fake (und Hate) News zum Problem für Presse- und Meinungsfreiheit entwickelt


Dossier

Gegen Internetsperren in einer freien GesellschaftGegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft“… Eigentlich ging es ja darum, die demokratische Meinungsbildung vor Manipulation zu schützen. Doch jetzt ist die Fake-News-Debatte selbst zum Risiko für Presse- und Meinungsfreiheit geworden. Ein Pulverfass, in dem die Themen Hate Speech, Fake News, Wähler-Profiling, Meinungsroboter und Plattformregulierung vermischt und kräftig verrührt werden. Es ist wenig hilfreich, wenn man jetzt den Rassisten, der zu Hause am Rechner mit Falschmeldungen gegen Flüchtlinge Stimmung macht, mit professionellen Troll-Armeen in einen Topf wirft. Kalte-Krieg-Vergleiche oder das alarmistische Bild einer „Destabilisierung des Staates“ haben die Debatte weiter erhitzt. Wir haben uns deswegen die hektisch vorgetragenen Vorschläge von SPD und Union angesehen und versuchen eine erste Einordnung: Einige würden zu mehr privatisierter Rechtsdurchsetzung führen, andere stellen ein ernsthaftes Problem für Presse- und Meinungsfreiheit dar…” Analyse von Markus Reuter vom 20. Dezember 2016 bei Netzpolitik externer Link – siehe dazu auch den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken externer Link  (Netzwerkdurchsetzungsgesetz –NetzDG) und hier neu zur wichtigen Debatte:
  • Gesetz gegen Hassrede: Bundesregierung will an E-Mail-Passwörter 
    In ihrem Entwurf für ein Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hassrede hat die Bundesregierung sich auch auf einen neuen Behördenanspruch auf Passwörter zu Onlinediensten geeinigt. Das geht aus einem am Freitag vorgestellten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hervor. Künftig können demnach Behörden unter bestimmten Voraussetzungen von Diensten wie Google oder Facebook verlangen, Passwörter zu Kundenkonten zu erlangen. Der Hintergrund ist, dass der Staat derzeit zwar Telefone überwachen darf, nicht aber etwa die Kommunikation über Internetdienste wie Whatsapp. (…) Der Internet-Branchenverband Bitkom und Bürgerrechtler äußern sich erschrocken. „Herausgabe vertraulicher Passwörter ohne richterlichen Beschluss, automatisierte Weiterleitung von IP-Adressen – wir sind erstaunt, dass solche Vorschläge aus jenem Ministerium unterstützt werden, das sich den Datenschutz besonders groß auf die Fahnen geschrieben hat“, kommentiert den Vorstoß Bitkom-Chef Bernhard Rohleder. Er meint damit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)...” Artikel von Hendrik Wieduwilt vom 14.12.2019 bei der FAZ online externer Link. Siehe dazu:
        • Keine Herausgabe von Passwörtern durch Dienstleister wie Social Media! New
          “… Der Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der GI lehnt jede Aufweichung der Vertraulichkeit von Passwörtern ab. Vertrauliche Passwörter, private Schlüssel und ähnliche Mechanismen sind grundlegend für Datenschutz und IT-Sicherheit. Es besteht in der Fachwelt Konsens, das solche hochsensiblen Daten den Verfügungsbereich des jeweiligen Benutzers ausnahmslos nicht verlassen dürfen, weil sonst ihre Verwendung und Weitergabe nicht mehr kontrollierbar und dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist. (…) Der Präsidiumsarbeitskreis ‚Datenschutz und IT-Sicherheit‘ der GI lehnt insbesondere die Herausgabe vertraulicher Passwörter ab. Eine vergleichbare Regelung trifft zwar seit fünf Jahren § 113 des Telekommunikationsgesetzes für wenige tausend Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Dort ist die Herausgabe von Passwörtern aber auf solche beschränkt, die der Anbieter vergibt, wie Persönliche Identifikationsnummer (PIN) und der Personal Unlock Key (PUK) – die der Anbieter also kennt. Nicht erfasst sind dagegen Passwörter, die der Nutzer selbst wählt und die für den Anbieter unzugänglich gespeichert sind. Für den Anbieter besteht keine Pflicht, verschlüsselte Passworte zu entschlüsseln. Der Präsidiumsarbeitskreis fordert, für die neue Vorschrift des § 15a TMG, dass die Anbieter verschlüsselte Passworte nicht entschlüsseln und nicht im Klartext spei­chern dürfen. Sie dürfen auch nicht gezwungen werden, ihr Passwortsicherungsverfahren zu ändern. Passwörter sind der Schlüssel zu allen schützenswerten Inhalten in der digitalen Gesellschaft. Sicherheit heißt daher Unausforschbarkeit von Passwörtern. Es entspricht dem Stand der Sicherheitstechnik, Passwörter ausnahmslos unzugänglich zu speichern (Einwegverschlüsselung, Hashes), so dass es keine Möglichkeit gibt, diese Passwörter zu entschlüsseln. Im Übrigen ist nicht zu erkennen, wie Äußerungsdelikte, die ja zu ihrer Strafbarkeit verbreitet werden müssen, durch das Ausforschen von Passwörtern bekämpft werden können…” Stellungnahme vom 10. Januar 2020 des Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit“ der Gesellschaft für Informatik e.V. externer Link (GI) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines „Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“
      • NetzDG-Erweiterung: Wie der Staat mit Gummiparagrafen Zugriff auf die Accounts der Bürger:innen erhalten will 
        Die große Koalition nutzt den Kampf gegen Rechtsextremismus, um kräftig an der Überwachungsschraube zu drehen: Soziale Netzwerke sollen bald bestimmte Straftaten automatisch ans Bundeskriminalamt melden. Darüber hinaus sollen alle Anbieter von Telemediendiensten Daten ihrer Nutzer:innen an Polizei und Geheimdienste herausgeben müssen. Die Bundesregierung will die Internetüberwachung massiv ausweiten. Das geht aus einem Gesetzentwurf vom 12.12.2019 externer Link  des SPD-geführten Justizministeriums hervor, der mit dem Namen „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ überschrieben ist. (…) Doch der Hammer des Gesetzes steckt in einer Änderung des Telemediengesetzes. Hier will SPD-Justizministerin Lambrecht weit über das NetzDG hinaus alle Telemediendienste – vom sozialen Netzwerk bis zur Plattform für Kochrezepte – verpflichten, Strafverfolgern und Geheimdiensten „sämtliche unternehmensinternen Datenquellen“ der Nutzer:innen auszuliefern. Bislang gab es eine ähnliche Regelung nur im TKG für Telekommunikationsdienstleister, wie zum Beispiel Internetprovider oder Telefongesellschaften. Zwar soll die Herausgabe der Daten, zu denen auch Passwörter gehören sollen, eine richterliche Anordnung benötigen. Die Praxis zeigt aber, dass der Richtervorbehalt nur selten zur Ablehnung einer Maßnahme führt. Betroffen sind alle Telemediendienste, die einen Dienst geschäftsmäßig betreiben: Das kann Medien wie netzpolitik.org genauso treffen wie große Podcasts oder größere Foren. Die Herausgabe der Passwörter und weiterer Daten kann laut dem Gesetzentwurf schon bei Ordnungswidrigkeiten geschehen, es bedarf nicht einmal einer Straftat. Desweiteren ist die Herausgabe auch präventiv zur Gefahrenabwehr möglich und zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. (…) Das Telemediengesetz selbst hat auch nichts mit Hassrede oder mit Rechtextremismus zu tun, die beiden Begriffe dienen hier nur als Begründung, um die Überwachungsbefugnisse des Staates generell auszuweiten. Problematisch an diesem Punkt ist nicht nur die Tatsache, dass der Staat hierbei sehr einfach Zugriff auf die Accounts der Bürger:innen bekommen kann, sondern dass der Gesetzesentwurf auch allen Regeln der IT-Sicherheit widerspricht. Jeder vernünftige Internetdienst speichert die Passwörter seiner Nutzer:innen nicht im Klartext ab, sondern legt diese verschlüsselt ab. Eine solche verschlüsselte Speicherung verlangt nicht nur das BSI, sondern auch die Datenschutzgrundverordnung…” Artikel von Markus Reuter vom 16.12.2019 bei Netzpolitik externer Link
    • WhatsApp, Gmail & Co. sollen Passwörter herausgeben müssen – Der Entwurf von Justizministerin Christine Lambrecht für ein Gesetz gegen “Hasskriminalität” geht weit über eine Verschärfung des NetzDG hinaus“Der Entwurf von Justizministerin Christine Lambrecht für ein Gesetz gegen “Hasskriminalität” geht weit über eine Verschärfung des NetzDG hinaus. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht wandelt in Überwachungsfragen auf den Spuren ihres Kollegen im Innenressort, Horst Seehofer (CSU). Mit ihrem am Freitag vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz “zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität” will die SPD-Politikerin nicht nur das an sich bereits heftig umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) deutlich verschärfen. Sie plant auch eine Pflicht für WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co., schon jedem Dorfpolizisten und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss herauszugeben. “Wer geschäftsmäßig Telemediendienste erbringt, daran mitwirkt oder den Zugang zu Nutzung daran vermittelt”, soll einschlägige erhobene Bestands- und Nutzungsdaten “zur Erfüllung von Auskunftspflichten” gegenüber den berechtigten Stellen verwenden dürfen, heißt es in dem heise online vorliegenden Entwurf, den mittlerweile der Journalist Hendrik Wieduwilt veröffentlicht hat. Die herauszugebenden Informationen seien “unverzüglich und vollständig zu übermitteln”, betont das Justizministerium. (…) Der Kreis der berechtigten Stellen könnte kaum weiter gefasst sein. Er erstreckt sich auf alle “für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten” und die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden, sämtliche Geheimdienste von Bund und Ländern sowie auf die Zollverwaltung und Ämter, die für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständig sind. Anbieter sollen ferner explizit auch Bestandsdaten herausrücken, soweit dies im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen “zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist”…” Meldung von Stefan Krempl vom 14. Dezember 2019 bei heise online externer Link
  • Rechtsextremismus: Facebook hilft deutschen Ermittlern gegen Hetze – und will damit Meldepflicht abwendenDas soziale Netzwerk verspricht der Bundesregierung mehr Tempo bei Ermittlungen wegen Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung. Facebook hofft, damit Gesetzespläne aus Berlin zu bremsen, heißt es in einer internen Mail des Innenministeriums, die wir veröffentlichen…” Beitrag von Alexander Fanta vom 18.11.2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Maßnahmenpaket im Bundeskabinett: Neun Punkte gegen RechtsextremismusStrafbare Inhalte ans BKA melden, das Waffenrecht verschärfen, Beleidigung im Netz härter bestrafen. Mit einem Neun-Punkte-Plan will die Bundesregierung Rechtsextremismus besser bekämpfen. Dem Maßnahmenpaket fehlt noch Konkretes, um es wirklich einzuschätzen. (…) Dass rechte Ideologien auf fruchtbarem Boden zu Taten heranwachsen, lässt sich nicht mehr ignorieren, und es sollen auch politische Konsequenzen folgen. „Nach dem rechtsterroristischen Anschlag in Halle reagiert die Bundesregierung mit konkreten Maßnahmen“, sagte Innenminister Horst Seehofer heute. Er stellte zusammen mit den Ministerinnen für Justiz und Familie einen Neun-Punkte-Plan externer Link  vor, den das Bundeskabinett nun verabschiedete. Die Punkte betreffen ganz unterschiedliche Bereiche. Unter anderem soll das Waffen- und Sprengstoffrecht verschärft werden. Wer Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist, soll keine Waffen mehr besitzen dürfen. Ein anderer Punkt: Wer Sanitäter oder medizinisches Personal in Notfallambulanzen angreift, soll ebenso hart bestraft werden wie jemand, der gegenüber einem Gerichtsvollzieher oder Soldaten gewalttätig wird…” Beitrag von Anna Biselli vom 30.10.2019 bei Netzpolitik externer Link samt bisheriger Kritik
  • Facebooks Quasi-Monopol schränkt Definitionsmöglichkeiten von “Hassrede” ein 
    “… Das Landgericht Bamberg hat am 18. Oktober ein ausführliches (aber noch nicht rechtskräftiges) Endurteil zu einer Facebook-Sperre gefällt (Aktenzeichen 2 O 248/18), in dessen Begründung es sich ausführlich mit der Klärung zweier Fragen auseinandersetzt, die auch für viele andere Fälle relevant sind: Mit der Frage, ob der Social-Media-Konzern ein faktisches Monopol hat, und mit der Definition des Begriffs “Hassrede” . Zur Monopolfrage führen die drei Richter unter Rückgriff auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. August aus, dass Facebook unter anderem wegen seiner Nutzerzahlen “einen Stellenwert im Rahmen des Informations- und Meinungsaustauschs ein[nimmt], der in allen Bereichen des öffentlichen Lebens – auch des politischen – eine so große Rolle spielt, dass damit eine Quasi-Monopolstellung einhergeht”. (…) Liegt ein Quasi-Monopol vor, kann sich die so genannte “mittelbare Grundrechtsbindung” der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach so weit ausdehnen, dass Grundrechte nicht nur bei staatlichen Stellen, sondern auch bei Privatunternehmen “nahezu unmittelbar” gelten – auch als Abwehrrechte von Bürgern. Grundrechte können nämlich “umso mehr Geltung für sich beanspruch[en], je mehr [etwas] einem staatlichen Eingriff gegenüber einem Bürger nahe kommt”. Zum Beispiel dann, wenn ihm die Gelegenheit genommen wird, etwas auf dem “wichtigsten digitalen Marktplatz” zu äußern. Für Facebook heißt das, dass das Unternehmen bei der Auslegung seiner Definition des Begriffs “Hassrede” nicht nach Lust und Laune walten kann, sondern unter anderem die in Artikel 5 des Grundgesetzes geschützte Meinungsfreiheit seiner Nutzer berücksichtigen muss…” Beitrag von Peter Mühlbauer vom 25. Oktober 2018 bei Telepolis externer Link
  • NetzDG führt offenbar zu Overblocking 
    Reporter ohne Grenzen (ROG) geht angesichts neu veröffentlichter Zahlen von einem Overblocking legaler Inhalte bei Facebook und Google aus. Das Anfang 2018 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet soziale Netzwerke unter Strafandrohung, illegale Inhalte rasch zu entfernen. Offensichtlich hat dieser Druck dazu geführt, dass die Unternehmen viele Inhalte gelöscht haben, die eigentlich legal sind. Sie wollen damit sichergehen, nicht nach dem NetzDG bestraft zu werden. Bei den Löschungen berufen sich Facebook und Google auf ihre Community Standards. Darin legen sie selbst fest, was Nutzer auf ihren Plattformen teilen dürfen und räumen sich das Recht ein, auch Inhalte zu entfernen, die von den Kommunikationsfreiheiten gedeckt sind. „Die Bundesregierung hat mit dem NetzDG private Unternehmen zu Richtern über die Presse- und Informationsfreiheit im Netz gemacht, ohne eine öffentliche Kontrolle des Löschverfahrens sicherzustellen. Eine solche unabhängige Prüfinstanz braucht es aber, um ein Overblocking, also das Löschen von rechtlich zulässigen Inhalten, zu erkennen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Facebook und Google löschen nach eigenen Regeln, weil sie sich allein als private Unternehmen begreifen und eine Art digitales Hausrecht durchsetzen wollen. Ihre Plattformen sind jedoch ein Teil der modernen Öffentlichkeit geworden, so dass Menschen dort alles sagen können müssen, was nicht gegen Gesetze verstößt.“…” ROG-Pressemitteilung vom 27.07.2018 externer Link
  • “Einladung zur Zensur” – Human Rights Watch kritisiert das deutsche NetzDG 
    “… Damit ist es Human Rights Watch zufolge ein “gefährlicher Präzedenzfall für andere Regierungen, die sich umsehen, wie sie Unternehmen dazu zwingen können, Online-Äußerungen im Auftrag der Regierung zu zensieren.” In diesem Zusammenhang wird unter anderem auf Russland, Venezuela, Kenia und Rodrigo Dutertes Philippinen verwiesen, wo man dem deutschen Gesetz unter expliziter Nennung des Vorbilds nacheifert. (…) Auf “Hate Speech” und illegale Inhalte sei das NetzDG “die falsche Antwort” und sollte deshalb “umgehend zurückgenommen” werden – so HRW gestern in seiner internationalen Stellungnahme dazu. (…) Der Tadel von Human Rights Watch ist nicht der erste, den sich die Bundesregierung von Vertretern internationaler Organisationen wegen des Maas-Gesetzes anhören muss: Bereits im letzten Jahr hatte Thorbjørn Jaglan, der Generalsekretär des Europarates, vor Zensur und einem “falschen Signal für andere Staaten” gewarnt – und David Kaye, der Meinungsfreiheits-Sonderbeauftrage der Vereinten Nationen, äußerte massive Zweifel an der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem UNO-Pakt II. …” Beitrag von Peter Mühlbauer vom 16. Februar 2018 bei Telepolis externer Link
  • NetzDG: DJV fordert Abschaffung 
    Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) so schnell wie möglich abzuschaffen. Entsprechende Initiativen der kleineren Fraktionen des Bundestags sollten ohne Fraktionszwang das Parlament passieren. „Mit der Zensur der Satirezeitschrift Titanic durch den Kurznachrichtendienst Twitter haben sich unsere Befürchtungen bestätigt, die wir bereits im Gesetzgebungsverfahren vorgebracht haben“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall: „Das NetzDG schiebt die Macht über das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit an Privatunternehmen wie Twitter und Facebook ab…” Pressemitteilung vom 08. Januar 2018 externer Link, siehe auch:
  • [dju] Untaugliches Mittel
    “Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist gerade einmal wenige Tage in Kraft und schon hat es eindrucksvoll gezeigt, dass es ein untaugliches Mittel ist, um gegen Hassbotschaften und Falschmeldungen im Internet vorzugehen. Die Blockade des Twitter-Accounts des Satiremagazins Titanic durch den amerikanischen Kurznachrichtendienst war nichts anderes als Zensur – und damit nicht hinnehmbar. (…) Nachdem der Titanic-Post und die darauffolgenden Reaktionen von Twitter die Untauglichkeit des Gesetzes gezeigt haben, sollte der Gesetzgeber Konsequenzen ziehen. Er muss das Gesetz, das Mitarbeiter privater Unternehmen zu Richtern über unsere Grundwerte macht, schleunigst außer Kraft setzen.” Beitrag von Peter Freitag vom 5. Januar 2018 bei Menschen machen Medien von ver.di externer Link
  • NetzDG: Kurzfristig Aufmerksamkeit, langfristig Vorzensur 
    Am Montag trat das im Sommer verabschiedete Social-Media-Zensurgesetz NetzDG vollständig in Kraft. Nun werden plötzlich auch Medien wie der Spiegel oder die Zeit, die vorher eher Regierungsargumente wiedergaben, auf problematische Folgen dieses Gesetzes aufmerksam…” Artikel von Peter Mühlbauer vom 05. Januar 2018 bei telepolis externer Link
  • NetzDG gegen Hass und verbale Gewalt: Das Löschen beginnt 
    Das gesetzlich vorgeschriebene Löschen und Sperren bei den kommerziellen Plattformen beginnt: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird in die Praxis umgesetzt. Einen ganzen Schwall an Meldungen über als rechtswidrig eingeschätzte Inhalte müssen Twitter, Facebook und Co. seit Jahresbeginn innerhalb von 24 Stunden abarbeiten…” Beitrag vom 02.01.2018 bei Netzpolitik externer Link
  • Kampf gegen Hass im Internet: Lösch-Gesetz mit Nebenwirkungen? 
    Mit dem Jahreswechsel sind soziale Netzwerke wie Facebook in der Pflicht: Strafbare Inhalte sollen sie nach Beschwerden ihrer Nutzer schneller löschen. So schreibt es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor. Kritiker sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr. (…) Das Gesetz könnte also dafür sorgen, dass weniger Hass-Kriminalität die Kommunikation im Internet vergiftet. Kritiker befürchten jedoch Risiken und Nebenwirkungen. Ein breites Bündnis meldete sich mit einer “Deklaration für die Meinungsfreiheit” zu Wort, unter anderem Branchenverbände der digitalen Wirtschaft und netzpolitische Organisationen. Ihre Befürchtung: Aus Angst vor Bußgeldern und weil sie schnell reagieren müssen, könnten sich soziale Netzwerke im Zweifelsfall “zu Lasten der Meinungsfreiheit und für die Löschung und Sperrung solcher Inhalte entscheiden, die sich im Graubereich befinden”. Außerdem werde durch das NetzDG eine staatliche Aufgabe auf private Unternehmen übertragen. Es sei Aufgabe von Gerichten zu entscheiden, ob ein Inhalt strafbar sei oder nicht...” Beitrag von Christian Feld, WDR, vom 31.12.2017 bei tagesschau.de externer Link
  • „Allzu restriktiv“: OSZE warnt vor Netzwerkdurchsetzungsgesetz 
    “Pünktlich zum Inkrafttreten kritisiert mit der OSZE eine internationale Organisation das Netzwerkdurchsetzungsgesetz scharf. (…) Der OSZE-Beauftragte für die Medienfreiheit, Harlem Désir, warnt vor Overblocking durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Der Umfang des Gesetzes sei „übermäßig breit und seine Wirkung könnte für die Freiheit der Meinungsäußerung allzu restriktiv sein“. Désir warnt in einer Pressemitteilung davor, dass die mit der Prüfung der Inhalte beauftragten Unternehmen zu viel löschen könnten, auch sei die Liste der unter das Gesetz fallenden Straftaten zu lang. Die OSZE appelliert deshalb an die deutschen Behörden, Maßnahmen zu ergreifen, um eine vorsichtige Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten. Gleichzeitig sollte das Gesetz evaluiert und wenn nötig im Parlament geändert werden. In seiner jetzigen Form könne es einen abschreckenden Effekt (chilling effect) auf die Meinungsfreiheit haben. (…) Unterdessen kam nach Recherchen des Spiegels heraus, dass deutlich mehr soziale Netzwerke vom NetzDG betroffen sein werden. Unter anderem ist die Rede davon, dass neben Facebook, Twitter, Youtube und Instagram, auch Reddit, Flickr und Tumblr unter das Gesetz fallen werden…” Beitrag von Markus Reuter vom 4. Oktober 2017 externer Link
  • Ab heute gilt das NetzDG – und das sind die Gefahren für die Meinungsfreiheit 
    “Kein netzpolitisches Vorhaben der Großen Koalition ist auf so viel Empörung und Widerstand gestoßen. Am 1. Oktober tritt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft, die Gefahren für die Meinungsfreiheit bleiben trotz Nachbesserungen bestehen. (…) Das Gesetz soll Hasskriminalität im Internet bekämpfen. Plattformbetreiber mit mehr als zwei Millionen Nutzern müssen von nun an „offensichtlich strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden löschen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker sehen dies als Grundproblem des Gesetzes an, weil im Zweifelsfall auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht würden, um einem Bußgeld zu entgehen. Das Gesetz war trotz einiger Änderungen bis zur Abstimmung Ende Juni im Bundestag hoch umstritten, weil es nach Ansicht der Kritiker eine Gefahr für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit darstellt und europarechtswidrig ist. Im Gesetzgebungsprozess brachte sich im April eine „Allianz für die Meinungsfreiheit“ in Stellung – ein ungewöhnlich breites Bündnis aus Industrieverbänden, Journalistenverbänden, Bürgerrechtsorganisationen und netzpolitischen Initiativen.Durch den breiten Widerspruch wurde das Gesetz zumindest in Teilen entschärft. So flogen beispielsweise die ursprünglich geplanten automatischen Inhalte- und Uploadfilter wieder heraus, die allerdings nun auf EU-Ebene forciert werden sollen. Auch wurde die anfangs sehr breite Definition von sozialen Netzwerken enger gefasst und die zivilrechtliche Auskunftspflicht leicht eingeschränkt. Die Grundprobleme eines Overblockings durch die Plattformen und der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung lösen auch diese Korrekturen nicht. Ebenso gibt es keine Sanktionen für die Unternehmen, wenn sie zu viel löschen. Deswegen bleibt das Gesetz auch in der aktuellen Version gefährlich für die Meinungsfreiheit. Diese Befürchtungen wurden zusätzlich genährt, nachdem sich ein Gesetzentwurf zur Kontrolle von Internetinhalten in Russland positiv auf das NetzDG bezog…” Beitrag von Markus Reuter vom 1. Oktober 2017 bei Netzpolitik.org externer Link
  • NetzDG: Fake-Law gegen Hate-Speech 
    “Der Bundestag hat heute [30. Juni] das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Etwas gegen die Macht der privatisierten Öffentlichkeiten zu tun, ist generell richtig. Doch der eingeschlagene Weg und die Umsetzung samt einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung überzeugen überhaupt nicht. (…) Auch wenn der Name des Gesetzes es suggeriert: Zunächst einmal verbessert das Gesetz die Rechtsdurchsetzung kaum. Sondern es nimmt die Rechtsauslegung im Bereich potentiell strafbarer Inhalte, die Entscheidung, was strafbar oder offensichtlich strafbar ist, aus der Verantwortung von Gerichten und überträgt sie den Plattformen bzw. den zuletzt noch in den Gesetzesentwurf eingeführten Einrichtungen einer regulierten Selbstregulierung. (…) Das Gesetz verbessert also nicht die Rechtsdurchsetzung durch Gerichte, sondern es privatisiert die Rechtsauslegung. Nimmt man die eigentliche Rechtsdurchsetzung, fokussiert das Gesetz auf das Löschen statt Strafen, durch private Akteure. Es überträgt also denjenigen, die in ihrer Macht begrenzt werden sollen, zentrale rechtsstaatliche Verantwortung. Nicht einmal ein Widerspruchsrecht für gelöschte Inhalte ist geplant. (…) Und während die Bundesregierung noch darauf hofft, dass demnächst bei Facebook & Co mehr Mitarbeiter bei Mindestlohn innerhalb von zehn Sekunden entscheiden sollen, ob etwas gelöscht wird oder nicht, sehen wir schon neue Trends: Künstliche Intelligenz und Algorithmen werden zukünftig viel stärker in die Inhalte-Moderation integriert, so dass die Zahl der Arvato-Mitarbeiter irgendwann irrelevant wird…” Kommentar von Markus Beckedahl vom 30. Juni 2017 bei Netzpolitik.org externer Link (unter der Überschrift “Das große Löschen beginnt” erschien dieser Kommentar leicht gekürzt auch bei der SZ am 28. Juni 2017)
  • Anhörung zum NetzDG: Mehrheit der Experten hält Gesetzentwurf für verfassungswidrig 
    Bei der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages haben fast alle Sachverständigen den Gesetzentwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz kritisiert. Mehr als die Hälfte der Experten hielt ihn gar für verfassungswidrig. Weil die große Koalition selbst nicht mehr einig ist, könnte das Gesetz jetzt auf seinen Kern zusammengestutzt werden…” Bericht von Markus Reuter vom 19.06.2017 bei Netzpolitik externer Link – siehe auch:
    • Gesetz gegen Hass im Internet fällt bei Anhörung durch: Juristen halten das Gesetz für rechtswidrig
      “Bei einer Anhörung im Bundestag ist das Gesetz gegen Hass-Kommentare im Internet von weiteren Experten scharf kritisiert worden. Die Organisation Reporter ohne Grenzen appellierte an die Abgeordneten, das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) in »seiner aktuellen Form abzulehnen« (…) Anfang Juni hatte der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte, David Kaye, in einem Schreiben gesagt, das Gesetz gefährde Privatsphäre und Meinungsfreiheit. Es müsse grundlegend überarbeitet werden, um der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung zu entsprechen. Tatbestände wie »Beleidigung« und »Diffamierung« etwa seien zu vage formuliert. (…) Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hatte zudem bezweifelt, dass das Gesetz mit der EU-Richtlinie zu E-Commerce vereinbar ist, weil diese flexible Fristen zum Löschen von gesetzeswidrigen Inhalten setzt. Außerdem ist laut Informationen des Medienanwalts Joachim Steinhöfel offenbar ein weiteres Gutachten in Auftrag, das bezweifelt, dass das NetzDG mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Am Mittwoch soll das Gesetz in zweiter Lesung im Parlament behandelt werden. Viel Zeit zur Verabschiedung vor der Sommerpause bleibt nicht mehr – am 30. Juni findet die letzte Sitzung des Bundestages statt. Minister Maas will das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden.” Beitrag von Moritz Wichmann bei neues Deutschland vom 19. Juni 2017 externer Link
  • Heiko Maas’ Zensurgesetz: Wenn Anzeige und Verurteilung eins werden“In einer ganzseitigen Verteidigung seines Internet-Zensurgesetzes in der Zeit geht Heiko Maas mit keinem Wort auf den wichtigsten Punkt seiner Kritiker ein: dass letztlich nur Richter entscheiden können, was rechtswidrig ist. Durchgängig tut er so, als sei die Rechtswidrigkeit eines Inhalts dadurch bewiesen, dass jemand sich darüber beschwert. Ausgerechnet der Justizminister missachtet den elementaren Rechtsgrundsatz: Bis bewiesen ist, dass eine Straftat vorliegt, und dass die Beschuldigte sie begangen hat, gilt sie als unschuldig. Heiko Maas ist Volljurist. Trotzdem will er einem Konzern in Silicon Valley die Aufgabe zuweisen, zu entscheiden, was nach deutschem Recht unter Meinungsfreiheit fällt, und was eine Verleumdung oder andere strafbare Äußerung ist. Nicht nur das: er erwähnt mit keinem Satz die Möglichkeit, dass Anschuldigungen falsch sein könnten oder die sich daraus ergebende Gefahr dass vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckte Äußerungen zu Unrecht zensiert werden könnten…” Beitrag von Norbert Häring vom 17. Mai 2017 bei Geld und mehr externer Link
  • Algorithmen oder Journalisten können das Fake-News-Problem nicht lösen. Das Problem sind wir.“Die Verantwortung dafür, Fake News einzudämmen, kann nicht allein großen Plattformen wie Facebook und Google überlassen werden. Die Probleme liegen viel tiefer und lassen sich nicht mit schnellen Antworten lösen. Stattdessen muss das Problem an der Wurzel angepackt werden…” Gastbeitrag von Danah Boyd bei Netzpolitik vom 24. April 2017 externer Link – Danah Boyd ist Medienwissenschaftlerin und Sozialforscherin, seit 2013 ist sie Präsidentin des Data & Society Research Institute in New York. Dieser Beitrag erschien zunächst auf English auf Backchannel. Übersetzung von Elka Sloan
    • Darin: “…Das Thema „Fake News“ hat einige knifflige Probleme sichtbar gemacht, auf sozialer und auf kultureller Ebene. Sie zwingen uns, darüber nachzudenken, wie Menschen Wissen und Ideen entwickeln, wie sie miteinander kommunizieren und Gesellschaften aufbauen. Sie sind auch furchtbar chaotisch und zeigen uns, wo die Spaltungen und Brüche in unseren Ansichten und Einstellungen sind. Und das heißt, es ist technisch nicht so einfach, Lösungen zu bauen oder zu implementieren. Wenn wir technische Lösungen für komplexe sozio-technische Probleme suchen, können wir uns nicht einfach aus der Verantwortung stehlen und ein paar Unternehmen beauftragen, die Brüche in der Gesellschaft zu kitten, die sie sichtbar gemacht und verstärkt haben. Wir müssen zusammenarbeiten und Bündnisse mit Gruppen eingehen, die nicht unsere politischen und sozialen Vorstellungen teilen, um die Probleme anzugehen, die wir gemeinsam sehen. Die Alternative wäre ein kultureller Krieg, in dem die Unternehmen als Vermittler und Schiedsrichter fungieren. Und das klingt nach einer schrecklichen Idee.
  • Deklaration für die Meinungsfreiheit in Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017
    In Reaktion auf die Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durch das Bundeskabinett am 5. April 2017 bringt eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten ihre Sorgen um die Auswirkungen auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck. In einer gemeinsamen „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ warnen sie vor den katastrophalen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit, sollte das NetzDG vom Bundestag verabschiedet werden. Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Sie erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, aber der Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage…” Deklaration für die Meinungsfreiheit externer Link
    • Aus dem Text der Deklaration: “…  Meinungsfreiheit hat einen essentiellen und unabdingbaren Stellenwert in einer von demokratischen Werten geprägten Gesellschaft. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist als Teil der Kommunikationsfreiheiten wie auch die Presse- und die Rundfunkfreiheit in besonderem Maße geschützt. Das Recht auf Meinungsfreiheit findet seine Grenzen erst dort, wo die Rechte und die Würde anderer verletzt werden. Das Recht auf Meinungsfreiheit, aber auch seine Einschränkung, gelten dabei online wie offline. (…) Wir sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen. Wir erkennen an, dass Handlungsbedarf besteht, aber der Gesetzentwurf genügt nicht dem Anspruch, die Meinungsfreiheit adäquat zu wahren. Im Gegenteil, er stellt die Grundsätze der Meinungsfreiheit in Frage. Absichtliche Falschmeldungen, Hassrede und menschenfeindliche Hetze sind Probleme der Gesellschaft und können daher auch nicht durch die Internetdiensteanbieter allein angegangen werden – dafür bedarf es der Kooperation von Staat, Zivilgesellschaft und der Anbieter. Wir setzen uns daher für eine gesamtgesellschaftliche Lösung ein, durch die strafwürdiges Verhalten konsequent verfolgt wird, Gegenrede und Medienkompetenz gestärkt werden und ein die Meinungsfreiheit respektierender Rechtsrahmen für die Löschung oder Sperrung rechtswidriger Inhalte erhalten bleibt.
    • Chaos Computer Club unterstützt Deklaration für die Meinungsfreiheit
      Der Chaos Computer Club (CCC) schließt sich der gemeinsamen „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ gegen das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz an. Denn selbst wenn man die vordergründig betroffenen kommerziellen Plattformen wie Facebook oder Twitter nicht nutzt: Das Gesetz erzwingt ein privatisiertes Zensur-Regime, das legitime Meinungen, Bilder oder Filme unterdrücken und unsichtbar machen wird. Dem stellen wir uns vehement entgegen. Meinungsfreiheit findet oft in einem Graubereich statt: Auch was nicht gesellschaftlicher Konsens, provokativ oder einfach nur frech ist, darf gesagt werden. Dies sichert den freien Diskurs, der teils schwer zu ertragen ist, unsere Gesellschaft aber voranbringt. Genau in diesem Graubereich werden die Plattformen, auf denen viele Diskussionen stattfinden, nun durch das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) unter Druck gesetzt…” CCC-Pressemitteilung vom 10.4.2017 externer Link
  • Die Kampagne gegen Fake News ist rund um die Welt zu einer Waffe der Regierungen geworden
    Naheliegenderweise befasst sich unser LabourNet Germany Dossier über die Fake News Kampagne vor allem mit der BRD. Aber ein Blick „jenseits der Grenzen“ macht schnell deutlich, dass dies nicht nur eine weltweite Kampagne ist, sondern vor allen Dingen auch, dass verschiedenste Regierungen und dabei selbstverständlich auch solche, die nicht im Ruf stehen, besonders demokratisch zu sein (falls es die noch geben sollte) sich dieser Kampagne mit sehr deutlichen Zielen anschließen. Der Artikel „Southeast Asian Leaders Use ‘Fake News’ to Justify Tighter Media Laws and Intimidate Their Critics“ von Mong Palatino am 07. April 2017 bei Global Voices externer Link bietet einen Überblick in die Vorgehensweise diverser südostasiatischer Regierungen. Etwa die kambodschanische Regierung, berüchtigt durch ihre feindliche Haltung gegenüber Gewerkschaften der TextilarbeiterInnen und einen gesetzlich festgelegten Hunger- genannt Mindestlohn. Aber auch Singapur oder Malaysia, die Regierung der Philippinen und jene Indonesiens haben entsprechende Maßnahmen ergriffen „gegen die jeweiligen Verleumder“ – die so definiert werden, wie es der ewige ministerpräsident Kambodschas tut: „Wir respektieren demokratische Rechte, aber nicht die Anarchie“. Und wer bestimmt dann wohl  per Fake News, was Anarchie ist?
  • Hate-Speech-Gesetz: Schon ausgeweitet, bevor es in Kraft tritt
    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll sich nicht mehr nur gegen Hate Speech und Fake News richten, sondern auch gegen pornografische Inhalte und viele andere Straftatbestände. Zusätzlich enthält der neue Entwurf jetzt einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch ohne Richtervorbehalt, der das Ende der Anonymität im Netz einläuten könnte…” Beitrag von Markus Reuter vom 28.03.2017 bei Netzpolitik externer Link
  • Analyse: So gefährlich ist das neue Hate-Speech-Gesetz für die Meinungsfreiheit
    “Justizminister Heiko Maas hat heute einen Gesetzenwurf gegen Hate Speech und Fake News vorgestellt. Das geplante Gesetz würde Facebook zum Richter über die Meinungsfreiheit machen und eine ausgefeilte Zensurinfrastruktur etablieren. (…) Bei Hate Speech und Fake News handelt es sich nicht um juristische Begriffe. Hier definiert der Entwurf nun [bestimmte] Straftatbestände. (…) Die Auswahl der Gesetze nicht nachvollziehbar, kritisiert Härting, sie sei dem Versuch geschuldet die schwammigen Begriffe „Hate Speech“ und „Fake News“ abzudecken: „Wieso braucht man die Löschpflicht bei einer Verunglimpfung der Nationalhymne (§ 90a Abs.1 Nr. 2 StGB), nicht jedoch bei einer verfassungsfeindlichen Verunglimpfung der Bundeskanzlerin (§ 90b StGB)? (…) Würde der Entwurf Gesetz werden, macht man die betroffenen Netzwerke ohne vorhergehende richterliche Überprüfung zu Ermittler, Richter und Henker über die Meinungsfreiheit. Nutzer könnten sich nur noch im Nachhinein gerichtlich gegen eine Löschung ihrer Inhalte wehren. Dass sich die Nutzer prinzipiell gegen Löschentscheidungen wehren können ist gut, doch eine zeitliche Verschiebung bis zum Gerichtstermin kann dazu führen, dass ein Inhalt dann nicht mehr relevant ist. Gleichzeitig würde das Gesetz zu einer Ausweitung automatischer und gefährlicher Zensurmechanismen führen. Diese können die beanstandeten Inhalte auf der kompletten Plattform aufspüren und löschen, sowie ein erneutes Hochladen verhindern. Diese Filter existierten schon gegen Kinderpornografie und neuerdings gegen nicht näher-definierte „Terrorpropaganda“. Nun werden diese Filter mit dem Gesetzentwurf auf weitere Straftatbestände ausgeweitet. Die Union hält den Gesetzentwurf übrigens nur für „einen ersten, kleinen Schritt in die richtige Richtung“ Beitrag von Markus Reuter vom 14. März 2017 bei Netzpolitik.org externer Link
    • Anm.: Folgende Punkten fehlen uns leider im Beitrag: Sowohl die Kritik von Elisabeth Winkelmeier-Becker (rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion), dass es um die Durchsetzung “unserer Rechtsordnung (…) auch im Internet” gehen muss, als auch die im Gesetzentwurf genannten unbestimmten Straftatbestände, machen deutlich, dass es hier vor allem um einen verfassungswidrigen Eingriff in das Recht auf freie Meinung geht. Denn die Verpflichtung die eigene Meinung ggf. gerichtlich erst durchsetzen zu müssen, widerspricht Art. 5 GG. Verfassungsgemäß ist nur ein gerichtliches Geltendmachen von Grenzen der Meinungsfreiheit. Diesen Grundsatz umzukehren, stellt einen gefährlichen Weg in eine andere Republik dar, was hoffentlich auch das Bundesverfassungsgericht erkennt. Hier sind auch die Gewerkschaften gefordert. Denn es muss verhindert werden, dass z.B. Facebook Kritiken an Arbeitgebern und Aktionen, die nicht dem Rechtsstaatsverständnis von Elisabeth Winkelmeier-Becker entsprechen, mit dem Verweis auf das geplante Gesetz (Gefahr von Bußgeld) legal löschen darf. Bestraft werden muss vor allem jeder rechtswidrige Eingriff in die Freiheit der Meinung.
  • «Bauchgefühl ist nicht Wahrheit»Lorraine Daston, die Direktorin des Max-Planck-Instituts für Wissenschaftsgeschichte, hat Standardwerke zur Objektivität verfasst. Die heutige Fakten-Krise sei eine Chance für neue Ideen. (…) Wie begegnen Sie als Bürgerin der USA einer Regierung, die «alternative Fakten» ersinnt? Mit Gelächter. Es ist Zeit, die Waffen der Aufklärung zu fassen, und das waren keine Waffen der Empörung. Philosophen wie Voltaire haben verstanden, dass Empörung ermüdet. Wir brauchen Gelächter, Satire, Spott...” Interview von David Hesse mit Lorraine Daston im schweizerischen Tagesanzeiger vom 18.02.2017 externer Link
  • Warum Facebook schuld ist an Fake News
    … Wenn Sie also mehrere Posts mit Katzenbildern drin angesehen haben, versucht Facebook, Ihnen möglichst nur noch süße Tierbilder zu zeigen, damit Sie ab sofort stündlich auf der Plattform nachsehen und damit fleißig zielgruppendefinierte Werbeaufrufe generieren. Damit verdient FB-Chef Mark Zuckerberg dann weitere Milliarden. Allerdings gilt dieses Themenvorsortieren auch bei Chemtrails, Holocaustleugnung und Ausländerhass. (…) Ohne diese Eigenschaft des weltgrößten Social Networks [ ] hätten es also auch die aus der Luft gegriffenen, echten Fake News (im Gegensatz zur um sich greifenden Sitte, alles als Fake News zu bezeichnen, was nicht mit der eigenen Meinung korreliert) weit schwerer. Lügen kann man im Internet dann weiterhin, aber die Ausbreitung von Hetzpropaganda wäre stark verlangsamt. Wenn also eine Regierung etwas gegen diese Art der Stimmungsmache unternehmen will, dann wäre ein Verbot der Vorselektierung von Posts (wie im oben beschriebenen Fall) ein wichtiger Schritt hin zu einer Wiederherstellung von Meinungsvielfalt und Vernunft. Andere Social Networks verzichten auf diese Art von Werbeoptimierung und sind daher weit weniger an der Verbreitung von Fake News beteiligt als Facebook (und machen prompt weniger Gewinn). Hier ist also eine einfache, gezielte Änderung möglich.” Beitrag von Fritz Effenberger vom 6. Februar 2017 bei telepolis externer Link. Siehe dazu auch unsere Rubrik: Facebook: “Freunde” in und als Gefahr
  • Ein Zensurmonster und ein dagegen harmloser George Orwell“… Anfangs zeigten sich über den politischen Aktionismus gegen “Fake News” vor allem Nutzer Sozialer Medien besorgt – nun sprechen sich auch Vertreter von Verbänden und etablierten Medien dagegen aus. Besonders viel Aufmerksamkeit erregt Mathias Döpfner, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Vorstandsvorsitzender der Axel Springer SE. Er verlautbarte in einem Interview, er habe “den Eindruck, dass gerade ein paar Grundprinzipien freiheitlicher Gesellschaftsordnung […] im Namen der guten Absichten […] mit Füßen getreten werden” – und im Vergleich mit Justizminister Heiko Maas’ Bestrebungen zur Einrichtung staatlicher Wahrheitsstellen seien die dystopischen Entwürfe des Schriftstellers George Orwell “harmlos”. Dass die Glaubwürdigkeit etablierter Medien abgenommen hat, liegt Döpfners Worten nach nicht an Facebook, sondern daran, dass sie “mittlerweile von vielen als Teil einer großen Eliten-Kungelei wahrgenommen” werden: “Vielleicht”, so der Springer-Chef in seinem Erklärungsversuch dazu, “transportieren wir zu oft Wünsche, wie etwas sein müsste und zu selten Fakten, Tatsachen, schonungslose Beobachtungen”. (…) Ob es den Regierungsparteien gelingt, Vorschriften gegen Fake News vorzulegen, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten, ist ohnehin offen: Sven Rebehn, der Geschäftsführer des Deutsche Richterbunds, ist unter anderem deshalb skeptisch, weil der angekündigte “ganz großen Wurf […] ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl” angekündigt wird – und zwar ohne “klare Definition, was unter Fake News zu verstehen sei”. Möglicherweise eignet sich der Begriff deshalb weniger für ein Gesetz, als für eine wohlfeile Erklärung, woran es angeblich lag, dass man Wähler verloren hat.” Beitrag von Peter Mühlbauer vom 2. Februar 2017 bei Telepolis externer Link
  • Faking News: Eine Richtigstellung
    “Schade eigentlich, dass um die Jahrtausendwende noch keiner daran dachte, Fake-News zu verbieten. Vielleicht hätte uns das Hartz IV und die Riesterrente erspart. Müsste man solche Folgen, Fake-Produkte also, nicht eigentlich auch auf den Prüfstand stellen? (…) Die Union möchte ja jetzt Facebook verpflichten, Fake-Meldungen mit einer Richtigstellung oder Gegendarstellung auszustatten. Das ist gar nicht so einfach. Man muss zunächst alles prüfen und dann muss man ja auch die Wahrheit kennen. Und an diesem Punkt sind wir schon bei einer alten philosophischen Frage, die heute immer noch aktuell ist: Was ist Wahrheit? Und heute fast noch wichtiger: Wer bringt sie wie in die Welt? Wer brachte zum Beispiel die Wahrheit in die Welt, dass nur eine kapitalgedeckte Finanzierung der Rente die letzte Ausflucht aus der Altersarmut sein könnte? Diese Botschaft war schon ein Fake, als sie hier den politischen Diskurs erreicht hatte. Man sprach hier noch vom Riestern und von der Schaffung von Betriebsrenten im großen Stil, da war Enron schon zu einem Begriff geworden. Mit ein wenig Phantasie konnte man sich da schon ausmalen, dass ein Rentenmodell, dass sich den Höhen und Tiefen des Marktes aussetzt, nicht unbedingt ein Aushängeschild für Stabilität sein dürfte. Aber die Medien rührten munter weiter die Trommel und in jeder Talkshow hockte ein als Experte ausgewiesener Partikularinteressierter, der die Notwendigkeit des Umdenkens einforderte. Das war alles ein riesiger Fake…” Beitrag von Roberto J. De Lapuente vom 1. Februar 2017 bei den neulandrebellen externer Link
  • Regulierungsdauerfeuer gegen Fake News und Social Bots ohne empirische Grundlage
    Als würden Falschmeldungen und Meinungsroboter die Demokratie im Wahljahr 2017 umstürzen, überschlägt sich die Bundespolitik mit immer neuen Vorschlägen. Dabei könnte die Regulierung selbst mehr Schaden an Grundrechten anrichten als die Phänomene, die bekämpft werden sollen…”  Ein Kommentar von Markus Reuter am 24. Januar 2017 bei Netzpolitik.org externer Link
  • Die Wächter der Meinungsfreiheit
    Die Vermengung verschiedenster Themen zum Schlagwort “Fake-News” führt nicht nur dazu, dass es einfacher wird, Menschen dazu zu bringen, ein Vorgehen gegen diese “Fake-News” gutzuheißen – sie bringt auch die Möglichkeit mit sich, schleichend private Wächter der Meinungsfreiheit zu etablieren. Dabei ist es wichtig, im Blick zu behalten, wer diese Wächter sind…” Beitrag von Alexander und Bettina Hammer vom 22. Januar 2017 bei telepolis externer Link
  • Warum ich den Begriff „Fakenews“ nicht mehr nutzen werde
    Es wird kaum noch möglich sein, den Begriff „Fakenews“ zu stoppen. Er beherrscht seit Wochen die Diskussion, jeder weiß, was damit gemeint ist, er klingt definitiv besser als die „problematischen Inhalte“, über die ich vor einem Jahr schrieb. Trotzdem: Ich werde versuchen, den Begriff „Fakenews“ in Zukunft zu vermeiden. Denn er wird zum Problem. Das liegt nicht nur daran, dass unter „Fakenews“ alles und nichts fällt. Die Dimensionen von „Fakenews“ könnten sein: Propaganda, Lügen, Clickbait, Hoaxes, Spam, Irrtümer, Satire, Tatsachenverdrehungen, fehlender Kontext, Gerüchte, unklare Formulierungen, Halbwahrheiten, falsche Zusammenhänge, Recherchefehler. Natürlich geht es zurzeit vor allem um Propaganda mit Erfundenem. (…) Doch gerade weil „Fakenews“ alles und nichts sind, lässt sich der Begriff wunderbar nutzen, um damit nicht mehr nur Falschmeldungen, Propaganda und Lügen zu brandmarken. Genutzt wird er auch für Inhalte, die nicht ins eigene Weltbild passen…” Beitrag von Dennis Horn vom 17.01.2017 beim WDR-Blog externer Link
  • Neuer ETSI-Standard sieht Social-Media-Schnittstelle zum Datenabgriff durch Behörden vor
    Elektronische Durchsuchung soll von Staatsanwaltschaften aus 50 Ländern angeordnet werden können: In einer seiner letzten öffentlichen Äußerungen als EU-Parlamentspräsident forderte der SPD-Politiker Martin Schulz harte Strafen für Social-Media-Inhalte, die er als illegitim ansieht. Diese Strafen sollten seiner Ansicht nach auf europäischer Ebene eingeführt werden. Die EU-Kommission arbeitet bereits an technischen Standards, die dafür sorgen sollen, dass Polizei- und Justizbehörden Daten von Nutzern Sozialer Netzwerke möglichst reibungslos abgreifen können, wenn man sie beschuldigt, Fake News oder Hate Speech zu verbreiten…” Beitrag von Peter Mühlbauer bei telepolis vom 5. Januar 2017 externer Link. Aus dem Text:
    • … Dazu hat das European Telecom Standards Institute (ETSI) eine Spezifikation für einen “eWarrant”, einen “elektronischen Durchsuchungsbeschluss” so geändert, dass Betreiber Sozialer Medien Behörden eine Extra-Schnittstelle freihalten müssen, über die diese dann nicht nur Verkehrsdaten, sondern auch Chatprotokolle bequem über spezielle Server abgreifen können. Der Datenschutzexperte Erich Möchel geht davon aus, dass damit die “Begehrlichkeiten” zunehmen werden, weil mit den neuen ETSI-Schnittstellen sowohl befugten als auch unbefugten Interessenten “weitaus mehr und höherwertige Daten” winken als vorher. (…) Der von den Nutzerzahlen her wichtigste Social-Media-Dienstleister ist Facebook. Für ihn arbeitet die EU-Kommission spezielle Überwachungsregeln aus, die sie innerhalb der nächsten sechs Monate vorstellen will. Darüber hinaus beschäftigt sich das EU-Parlament mit einer “Digitalen Charta”, die ein (so Markus Kompa) “von der Zeit-Stiftung inthronisierter Tugendrat deutscher Intellektueller ungebeten propagierte”. Obwohl der auffällig rein deutsche, aber für ein europaweites Gelten gedachte Entwurf von Juristen unisono als grob grundrechtswidriges Zensurgesetz zerrissen wurde, nahm ihn der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres als “Diskussionsgrundlage” an – was wahrscheinlich auch daran lag, dass Martin Schulz zu den Verfassern gehört… 
  • Interview mit Hoaxmap.org über Falschmeldungen: Medienkompetenz statt gesetzliche Maßnahmen
    “Seit der US-Wahl tobt eine Debatte über die politischen Folgen von Falschmeldungen. Dagegen aktiv ist bereits seit dem Frühjahr die Online-Plattform Hoaxmap.org. Auf einer Karte sammelt sie widerlegte Gerüchte über Geflüchtete. (…) Auch Innenminister Thomas de Maizière hat in mindestens zwei Fällen falsche Zahlen verbreitet. Einmal hat er gesagt, dass 30 Prozent derjenigen Asylbewerber*innen, die angeben, aus Syrien zu kommen, in Wirklichkeit gar keine Syrer seien. Weder er noch sein Ministerium konnten das jedoch belegen. Beim zweiten Mal ging es um Atteste, die angeblich von Ärzt*innen zu leichtfertig ausgestellt werden würden um Abschiebungen von ausreisepflichtigen Asylbewerber*innen zu verhindern. Auch da hat er mit erfunden Zahlen operiert…” Simon Rebiger im Gespräch mit Karolin Schwarz und Lutz Helm von Hoaxmap.org vom 27. Dezember 2016 bei Netzpolitik externer Link
  • 33C3: Netzzensur durch die Hintertür?
    Mit der Zensursula-Kampagne konnten deutsche Netzaktivisten vor sechs Jahren den Aufbau einer  Zensur-Infrastruktur für das Internet verhindern. Doch wegen der zunehmenden Bedeutung sozialer Plattformen und dem Kampf gegen Fake-News und Terror könnte nun eine solche Infrastruktur durch die Hintertür entstehen, warnte der Gründer des Blogs Netzpolitik.org, Markus Beckedahl, auf dem Chaos Communication Congress in Hamburg. “Wir müssen damit leben, dass sich mittlerweile ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland täglich über Facebook informiert”, sagte Beckedahl. Dies habe ernste Folgen für den öffentlichen Diskurs. Während das Internet mit einem Marktplatz vergleichbar sei, auf dem zum Beispiel Demonstrationen durchgeführt werden könnten, erinnere Facebook mehr an ein Einkaufszentrum, bei dem die Regeln des Betreibers gelten. Diese Entwicklung werde auch immer mehr von Regierungen genutzt…” Artikel von Torsten Kleinz vom 31.12.2016 bei heise online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=109274

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