Dossier
“Der BND soll künftig auch im Inland Daten aus ganzen “internationalen Telekommunikationsnetzen” abschnorcheln und Passwörter abfragen dürfen, geht aus einem Gesetzentwurf hervor. Umstrittene Praktiken würden so legalisiert. Die Bundesregierung und die große Koalition wollen dem Bundesnachrichtendienst (BND) einen weitgehend freien Zugriff auf Netzknoten im Inland erlauben und so eine heftig umstrittene Praxis des Auslandsgeheimdienstes legalisieren. Der BND dürfte das Internet so im NSA-Stil überwachen, also die aus “internationalen Telekommunikationsnetzen” abgefischten Datenbestände mit Selektoren durchsuchen, Verbindungs- und Standortdaten auf Vorrat speichern, Passwörter abfragen und Informationen mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA austauschen…” Beitrag von Volker Briegleb bei heise online vom 06.06.2016 . Siehe dazu:
- BVerfG verhandelt ab 14.1. über BND-Gesetz – Regierung warnt das Bundesverfassungsgericht vor Schwächung des BND
- Gerichtsverfahren: Bundesregierung verteidigt Auslandsspionage des BND – CCC widerspricht BND “Die Bundesregierung hält die Auslandsspionage des BND für unverzichtbar. Doch nach Ansicht des Chaos Computer Clubs ist der Schutz deutscher Bürger vor Überwachung dabei schwer zu gewährleisten. (…) BND-Präsident Bruno Kahl versicherte vor Verhandlungsbeginn vor Journalisten, die Grundrechte der deutschen Bürger und auch der Ausländer würden hinreichend geschützt. Die strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland sei ein unverzichtbarer Bestandteil der BND-Beiträge zum Lagebild der Bundesregierung. Der BND vertraue auf die Weisheit des Gerichts, das auch zu erkennen. Der Chaos Computer Club (CCC) verwies jedoch in einer 14-seitigen Stellungnahme auf die Schwierigkeiten, im Internetverkehr die einzelnen Datenpakete einem bestimmten Nutzer zuweisen zu können: “Wirksame technische Filter, die im Rahmen der Ausland-Ausland-Aufklärung eine Überwachung der Telekommunikation deutscher Bürger oder besonders geschützter Berufsgeheimnisträger vollständig und zuverlässig automatisiert verhindern können, sind nicht vorstellbar.” Filter-Methoden wie Deep Packet Inspection (DPI) funktionierten ohnehin nur, wenn die Daten nicht verschlüsselt seien. (…) Schon im Gesetzgebungsprozess hatte der IT-Verband Eco darauf verwiesen, dass die verwendeten Filter nicht hundertprozentig zuverlässig seien, was täglich zu mehreren Millionen falsch zugewiesener Verbindungen führen könne. ROG-Geschäftsführer Christian Mihr sagte, spätestens seit einem Bericht des Spiegel von 2017 sei bekannt, dass der BND im Ausland auch Medien überwache. Das habe “eine enorm einschüchternde Wirkung”. Journalisten seien auf gute Quellen angewiesen. Aber so müssten Informanten befürchten, dass ihre Kommunikation in Datenbanken lande, auf die Nachrichtendienste weltweit jahrelang zugreifen könnten…” Beitrag von Friedhelm Greis vom 14. Januar 2020 bei golem.de und die 14-seitige CCC-Stellungnahme
- BND-Gesetz: Die Angst des Geheimdiensts vor dem Gericht “Bei der Verhandlung in Karlsruhe gab sich der Bundesnachrichtendienst längst nicht so selbstbewusst wie sonst. Im Vergleich zum NSA-Untersuchungsausschuss wirkte der Geheimdienst vor dem Bundesverfassungsgericht geradezu handzahm. Der Bundesnachrichtendienst ist verunsichert. Dieser Eindruck drängt sich nach zwei Tagen intensiver Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht auf. Im Mittelpunkt standen die Befugnisse des deutschen Geheimdienstes in der strategischen Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Hinter dem sperrigen Begriff steht ein gefährlich einfacher Gedanke: Nicht-Deutsche im Ausland sind für den Geheimdienst zum Abhören freigegeben. Mehrere Kläger:innen hatten gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen gegen solche Regelungen im BND-Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht , unterstützt von weiteren Organisationen. Sie rückten vor allem die Gefahren für die Pressefreiheit in den Fokus. Schon im Vorfeld der Verhandlung meldete sich der ehemalige BND-Präsident Gerhard Schindler zu Wort , warnte vor fatalen Auswirkungen, schutzlosen Soldat:innen und sich im Grabe drehenden Grundgesetzvätern. (…) Vor Gericht gab es nur wenige Momente, in denen eine Aussage verwehrt wurde. Erstaunlich offen erklärten die Staatsdiener:innen, wie die Ausfilterung von deutscher Kommunikation aus abgefangenen Datenverkehren passiert. Eine solche konsistente Erklärung zu bekommen, hätte im Ausschuss wohl mehrere Wochen gedauert. Kein Aus-der-Nase-Ziehen um herauszufinden, was der pubertäre Teenager angestellt hat. Kein Machtspiel, ob nicht die kleinste Information noch zum Staatsgeheimnis erklärt werden könnte – egal, ob sie schon mehrmals in der Presse stand. Der BND und die Regierung befürchten wohl, dass die Befugnisse des BND beschnitten werden könnten. (…) Ob das reicht? Die Fragen der Richterinnen und Richter waren gründlich, detailliert, kritisch und sachkundig. Vor allem am ersten Tag bewegten sich die Regierungsverteter:innen auf schwierigem Gelände. Es ging lange um die Frage, ob sich ein Ausländer im Ausland auf deutsche Grundrechte berufen könne. Deutschland gewährleiste Grundrechte in Deutschland für das deutsche Volk, argumentierte der Bevollmächtigte der Bundesregierung Joachim Wieland immer wieder. Nicht-Deutsche könnten sich nicht einfach auf jeden Grundgesetz-Artikel berufen. „Ist es vorstellbar, dass die Menschenwürde für die Auslandstätigkeit des BND nicht anwendbar ist?“, fragte Richter Andreas Paulus daraufhin. Eine Ohrfeige in Wortform, der es der Regierung nicht so recht auszuweichen gelang…” Kommentar von Anna Biselli vom 16.01.2020 bei Netzpolitik
- BVerfG verhandelt über BND-Gesetz
“Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt ab dem kommenden Dienstag (14.01.) zwei Tage lang darüber, ob die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) verfassungsmäßig ist. Anlass für die mündliche Verhandlung ist die Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und fünf Medienorganisationen, darunter Reporter ohne Grenzen. Das erwartete Grundsatzurteil wird das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren sein und könnte den internationalen Menschenrechtsschutz beim Telekommunikationsgeheimnis sowie die Pressefreiheit deutlich stärken. „Die Digitalisierung ermöglicht Geheimdiensten zahlreiche neue Formen der Überwachung, aber die Grundrechte bleiben dabei völlig auf der Strecke“, sagte Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „De facto gilt das Telekommunikationsgeheimnis für den BND nicht mehr. Wir brauchen dringend einen zeitgemäßen Schutz davor, dass ein Geheimdienst den weltweiten Internet-Verkehr ohne jeden konkreten Verdacht und ohne richterliche Anordnung mitlesen kann.“ Die vom BVerfG veröffentlichte Gliederung der mündlichen Verhandlung deutet darauf hin, dass die Bundesregierung viele Fragen wird beantworten müssen, insbesondere dazu, wie die Internet-Überwachung durch den BND konkret aussieht. Dass das Gericht so viele Fragen hat, zeigt bereits, wie viel der Gesetzgeber im Unklaren gelassen hat. Auch die völlig unzureichende Kontrolle der Auslandsüberwachung wollen die Richterinnen und Richter des Ersten Senats diskutieren. Der Fall wirft zudem die Grundsatzfrage auf, ob deutsche Behörden im Ausland die Grundrechte des Grundgesetzes beachten müssen. Die Bundesregierung verneint das. (…) Gegen das BND-Gesetz klagen unter anderem die Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova und die internationale Menschenrechtsorganisation Reporters sans Frontières. Verfahrensbevollmächtigter ist der renommierte Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Matthias Bäcker. Die Klage koordiniert die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen Deutschland, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen und Journalisten Union dju in ver.di, dem Recherchenetzwerk n-ost sowie dem netzwerk recherche.” Pressemitteilung vom 07.01.2020 von und bei Reporter ohne Grenzen – siehe den Liveblog von Netzpolitik - Regierung warnt das Bundesverfassungsgericht vor Schwächung des BND
“… Die Bundesregierung warnt das Bundesverfassungsgericht vor einer Einschränkung der Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND). Vor allem die für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen Ressorts seien auf zutreffende und aktuelle Informationen zur Lagebeurteilung angewiesen, heißt es in einer Stellungnahme für das Karlsruher Gericht, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Eine Reduzierung dieser Informationen würde demnach “die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung gerade in Krisensituationen und bei der Bewältigung übergreifender Gefahrenphänomene deutlich verschlechtern”, heißt es darin. Hintergrund ist eine Klage von Reporter ohne Grenzen sowie mehrerer Journalisten, die sich gegen das neue BND-Gesetz richtet. Darin sind die Befugnisse des BND bei der sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung zum ersten Mal ausdrücklich geregelt. Nächste Woche stehen zwei Verhandlungstage an. Die Kläger beanstanden, der BND dürfe auf dieser Grundlage quasi jede E-Mail, SMS und jedes Telefonat von Nicht-Deutschen im Ausland erfassen. Die Kommunikation von Deutschen verlässlich auszusortieren sei kaum möglich. Das verletze die Pressefreiheit sowie das Fernmeldegeheimnis aller Menschen. Die Bundesregierung verteidigt in ihrem Schriftsatz die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung als “unverzichtbares Instrument zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des BND”…” Agentur-Meldung vom 10. Januar 2020 bei der Zeit online - Siehe auch: Der Auslandsgeheimdienst sieht seine Existenz gefährdet“Bislang darf der Bundesnachrichtendienst im Ausland fast nach Belieben überwachen. Eine aktuelle Klage könnte das bald ändern – die Bundesregierung ist in großer Sorge. Und ein Ex-BND-Chef warnt vor den Folgen für deutsche Soldaten im Ausland…” Artikel von Ibrahim Naber, Manuel Bewarder vom 12.01.2020 bei der Welt online
- Verfassungsbeschwerde: BND-Überwachung bedroht Journalisten
“Wo Geheimdienste mithören, kann es keine Pressefreiheit geben. Überwachung bedroht Journalisten und ihre Quellen gleichermaßen, und das deutsche BND-Gesetz trägt dazu bei. Daher hat ein breites Bündnis Verfassungsbeschwerde erhoben und hofft, dem Datenabgreifen des BND einen Riegel vorzuschieben. Journalisten sind interessante Ziele für Geheimdienste aus der ganzen Welt: Sie haben geheime Informationen, sprechen mit Informanten – manchmal aus den Reihen der Spione – und veröffentlichen mitunter Dinge, die für Regierungen unangenehm werden können. Doch die Rechercheure, die befürchten müssen, überwacht zu werden, können nicht arbeiten: Ihre Quellen versiegen, da Kommunikation zu riskant wäre. Und in autoritären Staaten müssen sie zudem Verfolgung fürchten, Haft und Folter. Das neue deutsche BND-Gesetz trägt dazu bei, investigativen Journalismus zu erschweren. Daher stellt sich nun ein breites Bündnis dagegen und hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht. In einer Pressekonferenz haben die Journalistenorganisationen dju, DJV und Reporter ohne Grenzen, das Netzwerk für Osteuropa-Berichterstattung n-ost, netzwerk recherche sowie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) die Beschwerde und die zugehörige Kampagne „No Trust, No News.“ vorgestellt…” Artikel von Anna Biselli vom 30.01.2018 bei Netzpolitik- Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut
- Weitere Informationen zur Novelle des BND-Gesetzes und zur Verfassungsbeschwerde finden Sie auf der Website http://notrustnonews.org/ und bei Reporter ohne Grenzen
- Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz: dju in ver.di unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen neues BND-Gesetz
“Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di unterstützt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur sogenannten Ausland-Ausland-Überwachung. „Das neue Gesetz ermöglicht dem BND die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten im Ausland sowie ihrer Quellen ohne konkreten Anlass oder Verdacht. Das ist ein schwer wiegender Eingriff in die Pressefreiheit“, sagte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Haß. Die ungestörte vertrauliche Kommunikation sei eine Grundbedingung für die Ausübung journalistischer Tätigkeit. Ohne sie könnten der Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis als Garanten von Presse- und Rundfunkfreiheit nicht sichergestellt werden…” Pressemitteilung vom 30.01.2018 - Ausländische Reporter klagen gegen BND-Gesetz
“Ausländische Investigativreporter ziehen wegen der Überwachungsbefugnisse im BND-Gesetz vor das Verfassungsgericht. Das Gesetz sei ein Angriff auf die Pressefreiheit…” Beitrag vom 30. Januar 2018 bei der Zeit online
- BVerwG hält Speicherung von Telefoniemetadaten für rechtswidrig: Jeder ist betroffen
“Die Sammlung von Telefoniemetadaten deutscher Bürger durch den BND ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt das BVerwG in einem u. a. von Reporter ohne Grenzen angestrengten Verfahren. (…) Der BND, so die Erkenntnisse des Gerichts, beschränkte die Verwendung der Daten jedoch nicht auf die gesetzlich normierte Analyse anhand von festgelegten Suchbegriffen. Alles, was darüber hinausgehe (so auch die Speicherung der Daten), sei aber nicht mehr von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt und somit rechtswidrig, urteilte das BVerwG. Auch die gesetzlichen Regelungen der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung und der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten enthielten keine einschlägige Rechtsgrundlage. Aus diesem Grund sah man in Leipzig einen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch als gegeben an. In Teilen wurden die Klagen dagegen abgewiesen. Dies gilt, soweit sie sich gegen die Speicherung von Metadaten aus Internet- und E-Mail-Verkehren richteten. Eine solche, so das BVerwG, erfolge durch VerAS nämlich nicht…” Beitrag von Maximilian Amos vom 14. Dezember 2017 bei Legal Tribune Online , siehe dazu auch Reporter ohne Grenzen:- Reporter ohne Grenzen: Wegweisendes Urteil gegen den BND
“Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf ab sofort keine Verbindungsdaten aus Telefongesprächen von Reporter ohne Grenzen in seinem Metadaten-Analysesystem „VerAS“ speichern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab am Mittwoch (13.12.) einer Klage der Organisation statt. Mit dem Urteil werden dem BND zum ersten Mal seit Jahrzehnten bei der Metadatensammlung Schranken gesetzt. „Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, wenn sich Menschenrechtsorganisationen über Gerichte gegen die massenhafte Speicherung von Daten durch den BND zu Wehr setzen. Durch das Urteil könnten nun auch andere Personen und Organisationen mit demselben Anliegen an den BND herantreten,“ sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Das Urteil ist ein historischer Erfolg für Reporter ohne Grenzen, weil es uns gelungen ist, dem BND Grenzen aufzuzeigen. Gleichzeitig stärkt es unsere Arbeit, denn verfolgte Journalisten aus autoritären Staaten wie Usbekistan oder China müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit uns vertraulich bleibt…” Pressemitteilung von und bei Reporter ohne Grenze vom 14. Dezember 2017
- Reporter ohne Grenzen: Wegweisendes Urteil gegen den BND
- Behörde Nimmersatt: Geheimdienste ausbauen, ohne dass es jemand merkt
“Es gibt viele Wege, Geheimdienste glücklich zu machen. Nicht immer ist das so offensichtlich wie beim BND-Gesetz. Denn wer würde schon denken, dass im Bundesarchivgesetz ein Freischein für Vertuschung steckt? Das Beste: (Fast) niemand bemerkt es. (…) Ein gutes Beispiel ist die Änderung des Bundesarchivgesetzes im Januar. Beim Bundesarchivgesetz werden die Wenigsten zuerst an einen Vorteil für Geheimdienste denken. Doch das Gesetz enthält eine Passage, die Geheimdiensten weitreichende Ausnahmen gestattet. Sie müssen dem Bundesarchiv nun nur noch dann ältere Unterlagen zur Verfügung stellen, wenn es keine Bedenken gibt, dass „Quellen- und Methodenschutz“ sowie der „Schutz der Identität“ von Geheimdienstmitarbeitern dagegen sprechen. Nun ist es so, dass Geheimdienste überaus kreativ sind, wenn es darum geht, die eigenen Fehler zu vertuschen. Argumente, warum Unterlagen ihre Quellen oder Methoden gefährden könnten, sind schnell konstruiert. Das Praktische: Es wird niemand öffentlich überprüfen können. Ist ja geheim. Und später geschreddert. Geheimdienste entscheiden dann selbst, was aufgeklärt werden darf und was nicht. Als wäre die Kontrolle von Geheimdiensten nicht schon schwer genug besitzen sie damit einen Freifahrtschein, ihre Arbeit auf immer und ewig geheim zu halten und sich der politischen und gesellschaftlichen Verantwortung zu entziehen…” Kommentar von Anna Biselli vom 19. Mai 2017 bei Netzpolitik.org
- Irreführende Beschwichtigung zu BND-Gesetz an UN: „Verhältnismäßigkeit unabhängig von der Nationalität“
“Das BND-Gesetz unterscheidet Deutsche, EU-Bürger und Ausländer. Die Grundrechte der drei Gruppen werden in unterschiedlichem Maß geschützt, das kritisierten unter anderem drei UN-Sonderberichterstatter. Diese Kritik wurde irreführend abwiegelt, wie die hier veröffentlichte deutsche Antwort an die UN zeigt…” Beitrag von Anna Biselli bei netzpolitik.org vom 11. Januar 2017 . Aus dem Text:- “… Das BND-Gesetz beinhaltet jedoch nicht nur einen unterschiedlichen Schutz von Deutschen und Ausländern. EU-Bürger werden anders behandelt als sonstige Nicht-Deutsche. Damit ergibt sich eine Dreiteilung. Alle, die in die letzte Kategorie fallen, sind in der Praxis des BND vogelfrei und können ohne Einschränkung abgehört werden. Der Umgang mit EU-Bürgern wird anders gehandhabt. Der BND darf sie zunächst aus den selben Gründen überwachen wie Deutsche: um Terror, Krieg, Proliferation, Drogen, Geldfälschung, Geldwäsche, Schleusung und sogenannte Cyber-Gefahren aufzuklären. Den EU-Ausländer unterscheidet vom Deutschen, dass er auch bei Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit, um die Handlungsfähigkeit der BRD zu erhalten und bei sonstigen Erkenntnissen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung überwacht werden darf. Diese sonstigen Erkenntnisse lassen einen großen Interpretationsspielraum. Ungeachtet dessen institutionalisiert das BND-Gesetz ein Drei-Klassen-System für die Geltung von Grundrechten…“
- BND-Lizenz zur Netzüberwachung im NSA-Stil ist in Kraft
“… Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist seit Silvester mit umfangreichen neuen Überwachungsbefugnissen ausgerüstet. Das Gesetz zur sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung war zwischen den Jahren im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die große Koalition hatte das Gesetz, mit dem der Auslandsgeheimdienst nun offiziell Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen darf, im Herbst im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Der BND kann nun auch “vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen erheben und verarbeiten”. Voraussetzung ist, dass über die Kabel “Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt”. Eine nennenswerte Hürde ist das nicht, da sich im Internet mit IP-Verkehren zwischen in- und ausländischen Inhalten kaum unterscheiden lässt…” Beitrag von Andreas Wilkens bei heise online vom 02.01.2017
- Eilverfahren: Bundesrat winkt BND-Netzüberwachung im NSA-Stil durch
“Mit einem Eilbeschluss hat der Bundesrat das Gesetzespaket befürwortet, mit dem der BND künftig Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett abschnorcheln darf. (…) Von seiner Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag einzuberufen, machte der Bundesrat keinen Gebrauch. Die zwei Gesetzentwürfe können so nach der Unterschrift des Bundespräsidenten bald im Bundesgesetzblatt verkündet werden und noch dieses Jahr in Kraft treten…” Beitrag von Kristina Beer bei heise online vom 04.11.2016
- BND darf jetzt noch mehr – Wir fordern in Berlin seine Abschaffung
“Drinnen im Bundestag wurde das BND-Gesetz diskutiert und beschlossen; draußen forderten hunderte Menschen aus ganz Deutschland die Abschaffung der Geheimdienste. Zugegeben: Sie waren nicht alle persönlich anwesend. Doch sie hatten in der letzten Woche Fotos und Slogans für unsere Aktion „Gesicht zeigen. Abschaffung von Geheimdiensten fordern!“ hochgeladen. Wir haben daraus mehr als 1000 kleine Protestfiguren hergestellt und am Tag der Abstimmung über das BND-Gesetz vor dem Bundestag platziert. Vielen Dank an alle Mutigen, die mitgemacht haben! (…) Zu dieser Aktion haben wir gemeinsam mit der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V. aufgerufen. Denn so langsam platzt uns der Kragen: Geheimdienste sind nutzlos und sie lassen sich nicht kontrollieren. Darum fordern wir die Abschaffung der Geheimdienste (…) Drei Jahre nach den Enthüllungen von Edward Snowden, nach unzähligen Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag, aber auch nach allen anderen Fehlleistungen der Geheimdienste in Deutschland und anderswo ist klar: Geheimdienste geben uns keine Sicherheit. Im Gegenteil – Geheimdienste entwickeln ein demokratiefeindliches Eigenleben. Eine demokratische Kontrolle der bestehenden Geheimdienste hat sich als schlichtweg unmöglich herausgestellt. Deshalb müssen sie abgeschafft und eine transparent arbeitende Abwehr muss aufgebaut werden, die sich bewusst ist, dass sie im Auftrag der Bevölkerung tätig ist…” Bericht mit Fotos von der digitalcourage-Aktion „Gesicht zeigen. Abschaffung von Geheimdiensten fordern!“ am 21. Oktober 2016 bei digitalcourage
- Neue Geheimdienst-Regeln: Ein bisschen Ausspähen unter Freunden“Weniger Spionage gegen europäische Ziele, aber Zugriff auf mehr Daten: Der Bundestag hat neue Regeln für den Auslandsgeheimdienst beschlossen. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Sie fürchtet einen Verfassungsbruch. (…) “Das Gesetz zur BND-“Reform” legalisiert die bekannt gewordenen Rechtsbrüche des BND. Statt Reue, Umsteuern oder Zur-Rechenschaft-Ziehen der Verantwortlichen, bekommt der BND einen Freibrief für Massenüberwachung”, so Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, zu tagesschau.de. “Der BND war bislang der kleine Bruder der NSA, jetzt wird er zum Zwilling.” Auch den Grünen gehen die geplanten Änderungen im Gesetz nicht weit genug. Die Große Koalition legalisiere die anlasslose Massenüberwachung der Dienste, sagt etwa Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionschef der Grünen im Bundestag und Obmann seiner Fraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, zu tagesschau.de. (…) Es werde weder vor dem Bundesverfassungsgericht noch vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben, ist der Grüne sicher. Tatsächlich übten bei einer Anhörung des Innenausschusses des Bundestags mehrere geladene Experten Kritik an der Neufassung des BND-Gesetzes. (…) Auch mehrere Verbände meldeten sich zu Wort. Reporter ohne Grenzen etwa nannte den Entwurf einen “Verfassungsbruch mit Ansage” und sammelte gemeinsam mit anderen Verbänden rund 20000 Unterschriften gegen die Reform. Der Verein beklagt, dass etwa Journalisten aus Nicht-EU-Staaten künftig “praktisch schrankenlos” überwacht werden dürften…” Beitrag von Julian Heißler vom 21. Oktober 2016 bei tagesschau.de
- Überwachungspraktiken des BND: Selbst legalisiert verstoßen sie gegen die Verfassung
“Verglichen mit den Erkenntnissen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss fällt beim geplanten BND-Gesetz auf: Bislang illegale Aktivitäten und fragwürdige Rechtsauffassungen des BND sollen legalisiert werden – als wären Untersuchungsausschuss und verfassungsrechtliche Bedenken nie gewesen…” Artikel von Anna Biselli vom 20. Oktober 2016 bei Netzpolitik
- BND-Gesetz wird Freitag verabschiedet: Donnerstag und Freitag Demonstrationen in Berlin
“… Am Mittwoch steht das Gesetzespaket ein letztes Mal auf der Agenda des Innenausschusses, ein Eingehen auf die Kritik oder andere Änderungen sind in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag jedoch wohl nicht zu erwarten. Am Freitag sollen die Gesetze dann verabschiedet werden. Für den Tag davor hat ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis zum Protest am Brandenburger Tor aufgerufen: Am Donnerstag um 17 Uhr wollen der Digitale Gesellschaft e. V., Amnesty International, Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Journalisten-Verband sowie der Deutsche Anwaltverein gegen die Massenüberwachung mobilisieren. Im Anschluss an die Demo sollen die immer noch laufenden Petitionen gegen das Gesetz mit über 20.000 Unterschriften dem Bundestag überbracht werden. Am Freitagmorgen will der Verein Digitalcourage jenen den Protest ermöglichen, die selbst nicht in Berlin leben und trotzdem ein Zeichen gegen Überwachung setzen wollen. Für alle, die bis Mittwoch ein Foto und einen Demospruch einsenden, sollen Figuren vor dem Reichstagsgebäude aufgestellt werden. Darüber hinaus ermöglicht der Digitale Gesellschaft e. V. mit seinem kostenlosen Anruf-Tool nach wie vor den direkten Draht zu Bundestagsabgeordneten…” Beitrag von Ingo Dachwitz bei netzpolitik.org vom 17. Oktober 2016 . Siehe dazu Proteste:- Eilt: Geheimdienste lassen sich nicht kontrollieren. Fordern Sie mit uns deren Abschaffung!
“… der Bundesnachrichtendienst BND schnüffelt zusammen mit dem US-Geheimdienst NSA grenzenlos in all unseren privaten Daten. Auch Redaktionen, Parlamente und Unternehmen werden massenweise überwacht. Der BND beteiligt sich am Drohnenkrieg in dem Menschen ohne Prozess ermordet werden. Das war und ist illegal! Geheimdienste sind eine gewaltige Gefahr für Recht und Demokratie, da sie nicht angemessen kontrolliert werden können. In den letzten drei Jahren haben wir erlebt, dass Kontrolle entweder nicht möglich ist oder nicht gewollt ist. Darum fordern wir zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte: Geheimdienste abschaffen! Viele Menschen sind bereits bei unserer Aktion „Sei mutig! Zeig Gesicht!“ dabei – Machen auch Sie mit! …” Infomail von Digitalcourage vom 18. Oktober 2016 . Dazu die Aktionsseite – online mitmachen bis Mittwoch, 19. Oktober, 12 Uhr)- Mutig sein! Gesicht zeigen! Geheimdienste abschaffen. Demo in Berlin am 21. Oktober und bundesweite Mitmachaktion
“Mehr als drei Jahre haben wir Geduld gehabt, haben Aufklärung von den involvierten Behörden gefordert, zermürbende Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses verfolgt und haben auf Aufklärung und demokratische Kontrolle der Geheimdienste gehofft. Doch die Pläne für das neue BND-Gesetz haben diese Hoffnung endgültig zunichte gemacht. (…) Jetzt reicht’s! Wir fordern die Abschaffung des Bundesnachrichtendienstes und aller anderen Geheimdienste. (…) Wir werden am Freitag, dem 21. Oktober frühmorgens vor dem Bundestag stehen und demonstrieren. Sie wohnen nicht in Berlin? Macht nichts! Sie können auch aus der Ferne mitmachen. Dafür laden Sie ein Foto von sich auf unsere Website, senden uns einen Demospruch oder malen ein Demoschild, das Sie ebenfalls hochladen können. Wir drucken für alle, die mitmachen, eine hübsche Figur mit dem Demoschild in der Hand und stellen sie auf der Wiese vor dem Bundestag auf. Wir wollen, dass es tausende werden! Aber es eilt. Bis Mittwoch, 19. Oktober, 12 Uhr haben Sie Zeit, mitzumachen…” Beitrag von und bei Digitalcourage vom 13. Oktober 2016
- Mutig sein! Gesicht zeigen! Geheimdienste abschaffen. Demo in Berlin am 21. Oktober und bundesweite Mitmachaktion
- Mitmachen: Bündnis-Protest und Petitionsübergabe gegen neues BND-Gesetz
“Wir demonstrieren gegen die geplante BND-Reform! WANN: Donnerstag, 20. Oktober 2016 17:00 Uhr WO: Protest: Am Brandenburger Tor Pariser Platz, 10117 Berlin…” Info und Aufruf bei der Digitalen Gesellschaft vom 17. Oktober 2016- BND-Gesetz: Mahnwache in Berlin am 20. Oktober
“Der Deutsche Journalisten-Verband ruft dazu auf, an der Mahnwache gegen die Verabschiedung des BND-Gesetzes am Donnerstag, 20. Oktober um 17 Uhr am Brandenburger Tor in Berlin teilzunehmen. Mit dieser von mehreren Journalisten- und Bürgerrechtsorganisationen geplanten Protestaktion soll auf die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag aufmerksam gemacht werden, die für den 21. Oktober auf der Tagesordnung des Parlaments steht…” Pressemitteilung des DJV vom 14. Oktober 2016
- BND-Gesetz: Mahnwache in Berlin am 20. Oktober
- Eilt: Geheimdienste lassen sich nicht kontrollieren. Fordern Sie mit uns deren Abschaffung!
- Neues BND-Gesetz: Weltpolizist BRD im rechtlosen Raum
“Am 21. Oktober Abstimmung im Bundestag – Illegales Handeln soll nun legalisiert werden: Die gute Nachricht zuerst: Der parlamentarische Untersuchungsausschuss über den US-amerikanischen Nachrichtendienst NSA hat illegale Praktiken des bundesdeutschen Nachrichtendienstes BND enthüllt und eine Debatte darüber erzwungen. Nun die schlechte: Der Auslandsgeheimdienst lässt sich sein Handeln in Zukunft mit einem Gesetz legalisieren – wieder einmal…” Beitrag von Thomas Moser bei telepolis vom 15.10.2016
- Wirkstoff: Terrorangst. Digitalcourage verteilt Placebo-Pillen BNDal forte an Parlamentarier*innen
“Mit dem BND-Gesetz soll drei Jahre nach den Enthüllungen von Snowden anlasslose Massenüberwachung legal werden. Die Große Koalition will dem Bundesnachrichtendienst per Gesetz erlauben komplette Netze abzuhören, Daten automatisch mit anderen Geheimdiensten zu teilen und Anwält.innen & Journalist.innen zu überwachen. “Obwohl uns nicht zum Lachen zumute ist, weisen wir mit dieser Aktion humorvoll auf das BND-Gesetz hin. Dieses Placebo-Gesetz gefährdet den Rechtsstaat und hilft genau gar nicht gegen Terrorismus.” (padeluun, Gründungsvorstand von Digitalcourage) Digitalcourage verteilt an alle Parlamentarier eine Dose mit Placebo-Pillen und Beipackzettel…” Beitrag von und bei Digitalcourage vom 26. September 2016 . Siehe dazu den Beipackzettel zu den BND-Placebos
- [Berlin, 26. September] Demo gegen die BND-Reform
“Als späte Reaktion auf den NSA-Skandal sowie die zahlreichen zwischenzeitlich bekannt gewordenen Rechtsverstöße des Bundesnachrichtendienstes (BND) will die Bundesregierung die Befugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes völlig neu regeln. Die geplante Reform läuft auf eine großzügige Legalisierung und Ausweitung der bislang rechtswidrigen Spähexzesse des BND und seiner Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten hinaus. Gleichzeitig soll die parlamentarische Kontrolle deutlich geschwächt werden. Wie so häufig bei Gesetzen, welche die Sicherheitsbehörden betreffen, soll es nun sehr schnell gehen. Schon vor der parlamentarischen Sommerpause brachte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf mit Hilfe der Fraktionen der Großen Koalition in den Bundestag ein. Für den 26. September ist eine Anhörung im Innenausschuss geplant, schon am 1. Januar 2017 soll das Gesetz in Kraft treten. Es bleibt daher nicht mehr viel Zeit, um gegen die Reform zu protestieren…” Demo-Aufruf bei der Digitalen Gesellschaft vom 22. September 2016 für Montag, 26. September um 12:30 Uhr in Berlin : Platz vor dem Eingang zum Reichstagsgebäude
- Warum alle gegen das BND-Gesetz sind – außer der Bundesregierung
“Die Opposition im Bundestag, namhafte Juristen, nationale und internationale Journalistenverbände, ARD und ZDF, zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, die OSZE und sogar drei Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen kritisieren das geplante BND-Gesetz der Bundesregierung. Dieser Artikel gibt einen Überblick, warum das so ist…” Überblicksbeitrag von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 23. September 2016 , wo es auch heißt: “… Es gibt mittlerweile drei Petitionen gegen das BND-Gesetz. Die von Medienrechtsorganisationen wie Reporter ohne Grenzen initiierte Petition stellt vor allem auf die Bedrohung der Pressefreiheit ab. Die Petition von Amnesty International richtet sich vor allem gegen die Gummiparagrafen im Gesetzestext und fordert eine bessere Kontrolle des geheimdienstlichen Datenaustausches. Eine weitere Petition von Einzelpersonen und Bürgerrechtsorganisationen fordert, die neuen Überwachungsbefugnisse für den BND abzulehnen. Insgesamt haben schon mehr als 15.000 Personen die Petitionen unterschrieben…“
- Kritik wächst: ARD, ZDF und Medienverbände bemängeln fehlenden Quellenschutz im BND-Gesetz
“… Immer mehr Medienunternehmen und Medienverbände wehren sich gegen das BND-Gesetz. So haben heute DJV, dju, BDZV, VDZ, Deutscher Presserat, VPRT, ARD und ZDF den Gesetzgeber aufgefordert, dem Bundesnachrichtendienst (BND) die Datenerhebung bei denjenigen Personen zu untersagen, die zur Zeugnisverweigerung berechtigt sind. In der gemeinsamen Stellungnahme zur Neufassung des BND-Gesetzes betonen die acht Organisationen, dass „das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalistinnen und Journalisten über Informanten und selbstrecherchiertes Material sowie das Redaktionsgeheimnis essentielle Voraussetzungen für die journalistische Tätigkeit“ seien…” Beitrag von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 14. September 2016 . Siehe dazu:
- BND-Reform verhindern: Telefonaktion gegen Massenüberwachung
“… Wie so häufig, wenn es um Gesetze geht, welche die Sicherheitsbehörden betreffen, soll es nun sehr schnell gehen. Schon vor der parlamentarischen Sommerpause brachte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf mit Hilfe der Fraktionen der Großen Koalition in den Bundestag ein. Für den 26. September ist eine Anhörung im Innenausschuss geplant, schon am 1. Januar 2017 soll das Gesetz in Kraft treten. Es bleibt daher nicht mehr viel Zeit, um gegen die Reform zu protestieren. Ihr könnt zum Beispiel unser Anruf-Tool nutzen, um Euch kostenlos an die Mitglieder des Bundestags zu wenden. Das funktioniert ganz einfach:
1. Sucht die/den Abgeordnete/n Eurer Wahl heraus, indem Ihr auf „jemand anderen anrufen“ klickt.
2. Seid Ihr fündig geworden, gebt Eure Telefonnummer in das Freifeld ein.
3. Klickt auf „Anrufen!“. Ihr erhaltet daraufhin einen Anruf. Wenn Ihr diesen annehmt, werdet Ihr automatisch mit der/dem Abgeordneten verbunden…” Aktionsaufruf mit praktischer Unterstützung bei der Digitalen Gesellschaft vom 15. September 2016
- Netzpolitik.org veröffentlicht den Gesetzentwurf zur BND-Reform: Große Koalition will Geheimdienst-Überwachung legalisieren
Die illegalen Überwachungsmethoden des Bundesnachrichtendiensts sollen einfach legalisiert werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur BND-Reform hervor, den wir veröffentlichen. In einigen Bereichen droht sogar eine erhebliche Ausweitung der Überwachung… Beitrag von Andre Meister bei netzpolitik.org vom 06. Juni 2016
- Siehe auch: Das neue BND-Gesetz: Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.
Der Bundesnachrichtendienst kann seine Internet-Überwachung demnächst massiv ausbauen. Das geht aus dem neuen BND-Gesetz hervor, auf das sich Bundesregierung und Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Alles, was durch Snowden und Untersuchungsausschuss als illegal enttarnt wurde, wird jetzt einfach als legal erklärt… Beitrag von Andre Meister bei netzpolitik.org vom 30. Juni 2016
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