“Der Frust geht um: In einer Woche will die EU-Kommission ihre Mobilitätsinitiative präsentieren, die früher „Straßenpaket“ genannt wurde. Es soll ein großer Wurf werden, der neben diversen anderen Aspekten eine Reihe von sozialen und arbeitsrechtlichen Problemen im Straßengüterverkehr angehen will. Das heißt, die Brüsseler Behörde will sie verdeutlichen und vereinfachte Verfahren vorlegen, die Sozialdumping erschweren und für fairen Wettbewerb sorgen sollen. Entsprechend groß waren die Erwartungen bei einer Reihe von Abgeordneten im Europäischen Parlament (EP), vor allem in der sozialdemokratischen S&D-Fraktion und bei den Transportarbeitergewerkschaften. Jetzt glauben gerade diese beiden Gruppen zu erkennen, dass sie ihre Hoffnungen auf ein Ende jeglichen Sozialdumpings und auf „faire und gerechte Arbeitsbedingungen“ fahren lassen können. So deuten sie jedenfalls die aus ihrer Sicht frustrierenden Signale, die sie aus der EU-Kommission vorab erhalten. Denen zufolge wird der Entwurf, den die Brüsseler Behörde am 31. Mai vorstellen wird, die Regeln über die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer (ebenso Reisebus-Chauffeure) sogar aufweichen. Und die Kommission plant offenbar auch, Trucker weiterhin für mehrere Tage von den Entsendevorschriften der EU auszunehmen. (…) Den Informationen zufolge, die den Gewerkschaften vorliegen, will die Kommission die Entsendevorschriften für Beschäftigte im Straßentransport für bestimmte Zeit (die Spekulationen reichen von fünf bis neun Tagen) aussetzen. Erst danach würden sie gelten und Fahrern aus dem Ausland den Mindestlohn des Landes garantieren, in dem sie gerade arbeiten. Bis dahin unterliegen die Trucker den sozial- und arbeitsrechtlichen Bedingungen ihres Heimatstaates…” Beitrag von Werner Balsen vom 22. Mai 2017 bei Xing-News . Siehe dazu:
- Alle ins Hotel. Regelwerk zum Schutz von Fernfahrern: Keine Ruhepausen mehr im Lkw. Kritik von Gewerkschaft und EU-Kommission
“Mitte Dezember hatten sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten nach jahrelangem Streit auf ein neues Regelwerk zum Schutz von Fernfahrern gegen Lohndumping und unwürdige Arbeitsbedingungen geeinigt. Gemäß Vereinbarung sollen Lkw-Fahrer ihre gesetzlichen Ruhepausen nicht mehr im Fahrzeug verbringen dürfen, ihr Dienstplan soll regelmäßige Fahrten in die Heimat zulassen, und bei längeren Touren in der Fremde sollen für sie die sozialrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltslandes gelten. Widerspruch ließ nicht lange auf sich warten. Sowohl Gewerkschaften als auch die EU-Kommission übten deutliche Kritik an den Vorhaben. (…) An der Vereinbarung zum Speditionsgewerbe passen der Kommission im wesentlichen zwei Punkte nicht: Erstens, dass ein Lastwagen alle acht Wochen in seinen Heimatstaat zurückkehren muss. Zweitens missfallen ihr die geplanten Beschränkungen der sogenannten Kabotage. Damit sind Beförderungen gemeint, die Spediteure nach einer grenzüberschreitenden Lieferung außerhalb ihres Heimatlandes anbieten. Erlaubt sein sollen nach den Plänen maximal drei solcher Fahrten binnen sieben Tagen. Danach müsse eine viertägige »Karenzzeit« folgen, also eine Pause für den Lkw in dem fraglichen Staat. Dies könnte den Fernverkehr ineffizient machen, monierte Dombrovskis. Unter Verweis auf unfaire Wettbewerbsbedingungen wollen diejenigen Länder eine zügellose Kabotage eindämmen, die über vergleichsweise hohe Arbeits- und Lohnstandards verfügen, insbesondere Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten. Die beklagen, dass Spediteure aus Niedriglohnländern systematisch mit schlecht bezahlten Fahrern über Wochen Dienste in fremden Märkten offerieren würden. Staaten wie Polen, Bulgarien, Rumänien und Litauen hielten in den Verhandlungen dagegen, ihre westlichen Nachbarn würden Protektionismus und Einschränkungen des Binnenmarktes als soziale Maßnahmen tarnen. (…) Entscheidend sei vor allem, ob die neuen Regeln »so dicht kontrolliert werden, dass sie auch tatsächlich wirken«. Davon wird auch abhängen, was die Fahrer von den verheißenen Erleichterungen haben werden. Um deren Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern, müsste laut der deutschen Kraftfahrergewerkschaft KFG die Einhaltung des bestehenden Arbeitszeitgesetzes stärker kontrolliert werden. Allerdings sei die Politik nicht daran interessiert, sonst »hätten wir mehr (…) Kontrollbeamte auf den Straßen«, beklagte der Bundesvorsitzende Willy Schnieders am 13. Dezember in einem Radiointerview mit dem MDR. Anders sei dies etwa in Belgien, in Deutschland mache dagegen »jeder, was er möchte«. Bestandteile der Einigung sind außerdem ein Rechtsanspruch darauf, spätestens nach drei Wochen Arbeit nach Hause kommen zu können, sowie ein Verbot, die wöchentlichen Ruhezeiten in der Kabine zu verbringen. In Deutschland müssen diese am Stück mindestens 45 Stunden andauern. Auch hier zweifelt Schnieders an der Umsetzbarkeit der Vorgabe. »Stellen Sie sich mal vor, die Lkw-Fahrer müssten jetzt alle ins Hotel, egal, wo sie gerade sind – so viele Hotels haben wir erst mal nicht.«…” Artikel von Ralf Wurzbacher in der jungen Welt vom 24.12.2019 - EU-Unterhändler einigen sich auf Mobilitätspaket, das Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern und Wettbewerb verbessern soll
“Die EU-Unterhändler haben eine Einigung zum Mobilitätspaket erzielt, das die Arbeitsbedingungen von Lkw-Fahrern und den Wettbewerb in der Branche verbessern soll. Nach Informationen aus Verhandlungskreisen müssen Lkw mindestens alle acht Wochen an den Firmensitz zurück, die reguläre wöchentliche Ruhezeit darf nicht in der Kabine verbracht werden, und die Fahrer haben das Recht, vor Ablauf der dritten Arbeitswoche nach Hause zurückzukehren. Der im sogenannten Trilog-Verfahren erzielte Kompromiss muss von Europäischem Parlament und Ministerrat noch gebilligt werden. Die Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten bei internationalen Verkehren sehen vor, dass die Fahrer in zwei aufeinanderfolgenden Wochen zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten von mindestens 24 Stunden außerhalb des Niederlassungs- und Wohnsitzlandes nehmen können. Eine Ausgleichsruhezeit muss direkt vor der regulären Ruhezeit in der dritten Woche erfolgen. Bei nationalen Verkehren bleibt die Regelung bestehen, dass es eine verkürzte und eine reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden im Zeitraum von zwei Wochen geben muss. (…) Um Verstöße besser zu verhindern, soll der „smarte Tachograph“ für Lkw im internationalen Transport spätestens bis 2025 Pflicht sein, für kleinere Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen ist diese Ausstattung bis spätestens Juni 2026 vorgesehen. Beim Verstoß gegen Kabotage- und Entsenderegelungen kann die Gemeinschaftslizenz entzogen werden. Die EU-Mitgliedstaaten werden verpflichtet, künftig besser zu kontrollieren.“ Beitrag von Regina Weinrich vom 12.12.2019 bei Eurotransport online - DGB erwartet eine konsequente Durchsetzung der Arbeitszeitregeln auf Europas Straßen für das Fahrpersonal
“… Die Bundesregierung muss der Europäischen Kommission alle zwei Jahre Bericht erstatten über die Durchführung der Richtlinie 2002/15/EG, die die Arbeitszeiten für das Fahrpersonal regelt. Auch die Standpunkte der Sozialpartner müssen mitgeteilt werden. Im letzten Bericht zu den Jahren 2015 und 2016 hat sich das in zwei Absätzen in dem eher schlanken Bericht der Bundesregierung erschöpft. Der DGB hat nun seine Stellungnahme abgegeben, verbunden mit der Erwartung, dass der Bericht über die Jahre 2017 und 2018 von Regierungsseite eine ausführlichere und weniger lückenhafte Mitteilung über die Kontrollaktivitäten enthält. Die Durchführung der Richtlinie ist aus Sicht des DGB nicht losgelöst von der Revision der Entsenderichtlinie und der seit Mai 2017 laufenden Gesetzgebung im Rahmen des Mobilitätspakets der EU-Kommission zu betrachten. Denn bei den Gesetzesinitiativen zu Kabotage, Lenk- und Ruhezeiten und nicht zuletzt auch bei der Entsendung von Fahrenden im Rahmen des europaweiten Transports von Personen und Gütern geht es auch immer um die Berücksichtigung bzw. Kontrolle der Arbeitszeiten. Verkehrssicherheit und Arbeitsschutz sind Grund genug, um mit allen Mitteln die Überschreitung der täglichen bzw. wöchentlichen Höchstarbeitszeiten zu unterbinden. (…) Bisher ist die Kontrolldichte dramatisch niedrig. Bei einer im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Omnibusunternehmer wurden 2018 5.700 Hin- und Rückfahrten pro Woche gezählt, pro Jahr also 296.400 Fahrten. Dem stehen 3.469 Kontrollen durch das BAG gegenüber. Bei Arbeitszeitverstößen in 13,6 % der Fälle ist von insgesamt 40.310 Verstößen auszugehen. (…) Zudem wird bisher weder im Personen- noch im Güterfernverkehr die Arbeitszeit, in der nicht gelenkt wird, ausreichend erfasst: Ladetätigkeit, Bewachung oder Wartezeiten. Die Busfahrenden füllen Vorräte auf, verstauen das Gepäck oder verkaufen Fahrkarten. Nach jeder Fahrt muss der Bus gereinigt, der Müll entsorgt und der Motor kontrolliert werden. Auch dies wird nicht zwingend als Arbeitszeit erfasst, sondern eher als Teil der Ruhezeit zwischen Arbeitsschichten. Die Ruhezeitverstöße dürften tatsächlich wesentlich zahlreicher sein…“ Beitrag vom 12.11.2019 beim DGB
- Arbeitsbedingungen osteuropäischer Lkw-Fahrer: Knochenjob und karges Nomadenleben für wenig Geld – EU-Parlament will neue Fernfahrer-Regeln
“Lkw-Fahrer aus osteuropäischen Ländern, die in Deutschland be- oder entladen, bekommen oft nicht den deutschen Mindestlohn, obwohl sie darauf Anspruch haben. Sie bekommen viel niedrigeren Grundlohn und müssen ein karges Nomadenleben führen. Wäsche trocknen zwischen Lkw, kochen auf dem Gaskocher, schlafen in engen Kabinen: Der Arbeitsalltag vieler Fernfahrer in Europa ist belastend. Die EU will gegensteuern, kam aber bislang nur langsam voran. Das EU-Parlament hat jetzt für neuen Schwung gesorgt…” Text und Video des Beitrags von Karen Grass (Film), Violetta Heise, dpa (Artikel) in der ZDF-Sendung WISO vom 29. April 2019 ; Video verfügbar bis 29.04.2020
- Hotelbett statt Lkw-Kabine. EU-Parlament stimmt für Mobilitätspaket. Arbeitsbedingungen für Fernfahrer sollen verbessert werden
“Nach monatelangen Verhandlungen hat sich das EU-Parlament am Donnerstag auf eine Position zum sogenannten Mobilitätspaket der Kommission verständigt. Enthalten sind Maßnahmen, die künftig die Arbeitsstandards von Lkw-Fahrern im grenzüberschreitenden Bereich regeln sollen. Nachdem die Beschlussfassung Ende März aufgrund einer nicht zu bearbeitenden Flut von mehr als 1.000 Änderungsanträgen vertagt wurde, stimmten die Abgeordneten nun in Blöcken ab. Verabschiedet wurden drei Standpunkte, denen zufolge Lkw-Fahrer in der EU künftig von Regeln profitieren sollen, die etwa festlegen, dass Ruhepausen nicht mehr in der Fahrerkabine verbracht werden dürfen und dass der Unternehmer die Kosten für eine angemessene Unterkunft tragen muss. Die Dienstpläne sollen so gestaltet werden, dass die Fahrer von nun an mindestens alle vier Wochen nach Hause zurückkehren können. Für Kabotagefahrten, also Beförderungen in einem anderen EU-Land nach einer grenzüberschreitenden Lieferung, soll eine Frist von drei Tagen und zwischen den Auslandsfahrten eine Karenzzeit von 60 Stunden gelten. Dadurch wollen die Abgeordneten eine systematische Kabotage verhindern, durch die höhere Standards bei den Arbeitsbedingungen unterlaufen werden können. Zudem wurde die teilweise Anwendung der EU-Entsenderichtlinie auf den Transportsektor beschlossen, um die Umgehung von Mindestlöhnen und Arbeitsschutzstandards zu erschweren. Ausgeweitet werden sollen die Regeln auch auf Fahrer von Kleintransportern mit einem Gewicht von bis zu 2,5 Tonnen. Sie sind bisher ausgenommen. Die Gewerkschaften ziehen ein gemischtes Fazit. (…) »Das Votum des Parlaments bringt für die Beschäftigten in der Branche einige Verbesserungen. Die Möglichkeiten des Sozialdumpings werden durch die heutige Entscheidung eingedämmt, jedoch nicht gänzlich beendet«, kommentierte die stellvertretende Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Andrea Kocsis. Allerdings gehe der Beschluss nicht weit genug. So sei etwa eine verpflichtende regelmäßige Rückkehr der Lkw-Fahrer in die Heimat nicht angemessen geregelt worden…” Artikel von Steffen Stierle in der jungen Welt vom 06.04.2019 , siehe den DGB:- Mobility Package: Ergebnisse lassen zu wünschen übrig
“Der DGB begrüßt, dass das Europäische Parlament heute nach langem Ringen eine gemeinsame Position zum Straßenverkehrspaket auf den Weg gebracht hat. Damit nähert sich ein kontrovers diskutiertes Vorhaben langsam der Ziellinie, allerdings muss im Rahmen des Trilogs noch eine Einigung erzielt werden. Die Ergebnisse der Abstimmung lassen aus Sicht des DGB jedoch an vielen Stellen zu wünschen übrig. Zwar werden die Beschäftigungsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer auf Europas Straßen an einigen Punkten verbessert, allerdings fehlen wirklich weitreichende Regelungen zum Schutz der Beschäftigten. Zudem drohen ihnen aufgrund der beschlossenen Öffnung der Entsenderichtlinie aus gewerkschaftlicher Sicht nun handfeste Lohneinbußen. „Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit in Europa kann nur funktionieren, wenn es auch gleiche Vorschriften für die Beschäftigten gibt. Für bilaterale Transporte von Waren und Passagieren gibt es künftig aber keine Mindestlohnpflicht mehr – das ist vollkommen inakzeptabel. Das führt zu einem rollenden Prekariat, auch wenn die Entsenderichtlinie im übrigen internationalen Verkehr ab dem ersten Tag gelten soll. Zudem ist fraglich, wie effektive Kontrollen zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen künftig aussehen sollen, wenn sich die Überprüfung nur auf wenige spezifische Prüfgegenstände beschränken darf. Wenn ein Haus in Flammen steht, rufe ich ja auch nicht die Feuerwehr, damit diese einen einzelnen Brandherd bekämpft – und bei allen weiteren beide Augen zudrückt. Hier wurde die große Chance für bessere Beschäftigung und das Ende von Sozialdumping einfach vertan.“…” DGB-PM vom 04.04.2019
- Mobility Package: Ergebnisse lassen zu wünschen übrig
- Der dreckige Alltag auf Europas Straßen und das EU-Mobilitätspaket
“… Dringender Handlungsbedarf auf europäischer Ebene ist offensichtlich, um das grenzüberschreitende Tagelöhnertum zu bekämpfen. Als wichtigsten Schritt sieht der DGB: grenzüberschreitende, zwischen der Exekutive der Mitgliedstaaten koordinierte Kontrollen. Doch davon scheint sich Europa zu entfernen. Denn das Ringen um die Verabschiedung neuer Regeln für den europäischen Straßentransport vor den Europawahlen im Mai 2019 ging wieder ohne Ergebnis aus. Was dem einen EU-Parlamentsabgeordneten zu viel an Liberalisierung war, war den anderen zu wenig – und damit gab es auf europäischer Ebene weder eine Einigung zu den Entsenderegeln noch zu den Lenk- und Ruhezeiten. Zwar hatte die deutsche Presse die Kompromisse der europäischen Verkehrsminister zum Gesetzesvorschlag der EU-Kommission, dem sogenannten EU-Mobilitätspaket, am 4. Dezember 2018 noch positiv bewertet: „Mehr Rechte“, „EU will Fernfahrer schützen“, ihnen „soll es besser gehen“, lauteten die Überschriften. Selbst als „Nomaden“ erschienen sie zwar „müde“, aber „modern“. Wieder wurde das Bild vom Abenteuer Autobahn bedient. Aus Sicht der Gewerkschaften war dieses positive Echo jedoch von Anfang an fragwürdig: Mehr auf dem Papier heißt nicht mehr in der Realität. (…) Dass Fernfahrer nicht wie entsandte Beschäftigte behandelt werden, ist das eine. Doch ein Blick in die Statistiken zur Entsendung verrät: Auch auf dem Papier existieren die Lkw-Fahrer nicht als entsandte Beschäftigte. Die Statistiken orientieren sich an ausgestellten A1 Bescheinigungen (die Bestätigung der zuständigen Behörde des Entsendestaates, dass der Beschäftigte im Entsendeland sozialversichert ist). Für Lkw-Fahrer werden solche Bescheinigungen so gut wie nie ausgestellt. (…) Statt an einem Straßenverkehrspaket zur Überarbeitung von Regeln herumzudoktern, die jetzt schon nicht eingehalten werden, muss die illegale Praxis von Lohndumping-Unternehmen beendet werden…” Artikel von Martin Stuber und Michael Wahl vom 14. Februar 2019 im Blog von Arbeit und Wirtschaft des ÖGB
- Neue Sozialstandards für Lkw-Fahrer
“Lkw-Fahrer sollen zukünftig nach Einsatzort bezahlt werden. Dazu soll die wöchentliche Pause nicht mehr in der Fahrerkabine, sondern in einem Hotel verbracht werden. Wir sprechen mit Beteiligten über ihre Erwartungen an das EU-Gesetzespaket.” Bericht von und bei der ZDF-Drehscheibe vom 8. Januar 2019 (Videolänge: ca. 4 Min., aufrufbar bis 8. Januar 2020)
- Das „Nomadentum“ der Lkw-Fahrer auf den europäischen Straßen wird endlich beendet. Wirklich?
“Keine Frage – wenn man die vielen teilweise abgrundtief beunruhigenden Berichte auch in diesem Blog über die Situation vieler Lkw-Fahrer auf den europäischen Staaten Revue passieren lässt, dann freut man sich zutiefst über jede Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Lebenslagen der Betroffenen. (…)Die Verkehrsminister haben sich nun darauf verständigt, dass in der EU von 2024 an – zehn Jahre früher als eigentlich geplant – sogenannte smarte Tachographen eingesetzt werden müssen. In der Presse wird vor allem auf den eingangs erwähnten Aspekt hingewiesen, dass die Lkw-Fahrer »nicht mehr in ihren Fahrerkabinen schlafen dürfen«, was eine allerdings mehr als verkürzte Wiedergabe dessen ist, was man da beschlossen hat. Denn: Die Mehrheit der Verkehrsminister will erreichen, dass die Fahrer während der regulären wöchentlichen Ruhezeit nicht in der Kabine schlafen. Diese Pause muss nach spätestens 56 Stunden Arbeit hinterm Lenker für 45 Stunden genommen werden. Die Fahrer müssten sich demnächst also Hotel-/Motelzimmer nehmen, was die Kosten für Spediteure erhöht. Allerdings merkt Frank-Thomas Wenzel in seinem Artikel Nur noch ausgeschlafen im Brummi an: »Das Verbot soll aber nicht für die täglichen Ruhezeiten nach maximal zehn Stunden am Steuer gelten, dann bleibt die Kabine als Schlafstätte erlaubt.« (…) Ein weiteres und noch größeres Problem ist, dass es in Deutschland nach wie vor zu wenige geeignete Schlafmöglichkeiten für die rund eine Million Kraftfahrer auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen gibt. Motels an Autobahnen sind meist zu teuer, rund 50 bis 60 Euro die Nacht werde hier schon verlangt. Außerdem seien die Parkplätze dort in der Regel nicht bewacht. Die Lkw-Fahrer übernachten auch deshalb bei ihrer Ladung. Bewachte Autohöfe gibt es zwar auch, aber viel zu wenige und diese sind dann auch meist zu teuer. Gibt es dann wenigstens bei der teilweise menschenverachtend niedrigen Bezahlung (und dem mit diesem massiven Lohndumping verbundenen existenziellen Wettbewerbsproblematik der Speditionen, die ihre Fahrer halbwegs anständig bezahlen) eine Verbesserung? Es scheint so: Künftig soll das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort gelten. Das würde vor allem bedeuten, dass zum Beispiel bei Kabotage-Aufträgen hierzulande die Fahrer nach dem deutschen Mindestlohn bezahlt werden müssten, berichtet Frank-Thomas Wenzel in seinem Artikel. Natürlich darf auch hier das Aber nicht fehlen: »Für Fahrten über Landesgrenzen hinweg sollen hingegen zahlreiche Ausnahmeregelungen gelten.« (…) Man sieht, der angeblich Durchbruch für die vielen „Nomaden“ auf den europäischen Straßen muss doch deutlich eingedampft werden. Und selbst wenn man das Übriggebliebene als Schritt auf dem langen Weg des Fortschritts abbucht – in trockenen Tüchern ist das alles nicht nicht, denn der Beschluss der Verkehrsminister der EU zu dem bereits im Mai 2017 von der EU-Kommission vorgelegten Mobilitätspakt ist nur ein Schritt unter mehreren, damit das auch Wirklichkeit werden kann. Denn in Kraft treten kann das jetzt noch nicht…” Bewertung vom 5. Dezember 2018 von und bei Stefan Sell
- [DGB] Mobility Package: Fauler Kompromiss für Beschäftigte im Rat – EU-Parlament muss nachbessern
“Der DGB bewertet die Einigung der Verkehrsminister zum Straßenverkehrspaket (Mobility Package) als „faulen Kompromiss“ für die Beschäftigten im europäischen Straßentransport und die Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU. Die DGB-Vorstandsmitglieder Stefan Körzell und Annelie Buntenbach fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments deshalb auf, im Mitbestimmungsverfahren für deutliche Nachbesserungen zu sorgen (…) Weiter bleiben Nebentransporte im Rahmen einer Transportoperation von A nach B aus der Entsenderichtlinie ausgeklammert. Das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit wird so mit Füßen getreten und dem rollenden Prekariat der Weg geebnet. (…) Es kann nicht sein, dass osteuropäische LKW weiterhin wochen- oder sogar monatelang zu Hungerlöhnen in Westeuropa touren – wie im Fall der philippinischen LKW-Fahrer in Ense. Deshalb muss die Rückkehrpflicht nach Hause – nicht zum Sitz des Arbeitgebers – nach vier Wochen nicht nur für die Fahrer gelten, sondern auch für die LKWs…” Pressemitteilung vom 04.12.2018
- Neue EU-Standards: Gegen raue Sitten im Trucker-Geschäft
“Mehr als 15 Stunden wurde verhandelt – bis in die Nacht. Am frühen Morgen gab es dann ein Ergebnis. “Es ist wirklich etwas Außergewöhnliches erreicht worden”, freute sich EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulz. Zufrieden war auch Österreichs Verkehrsminister Norbert Hofer. “Nach dem Beschluss sind sich viele um den Hals gefallen. Da ist eine große Sache gelungen”, sagte er. (…) “Die Lebensbedingungen von zwei Millionen Kraftfahrern werden jetzt deutlich verbessert”, sagte Hofer. Mehr Lohn, bessere Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer und neue Sozialstandards, die wohl das ganze Leben der Fahrer umkrempeln werden – am Tag und in der Nacht. Übernachtungen in den Führerhäusern sollen nicht mehr erlaubt sein – die Spediteure müssen in Zukunft für Unterkünfte in Hotels, Pensionen oder angemieteten Wohnungen entlang der Route sorgen. “Es gibt ein absolutes Kabinenschlafverbot”, sagte der österreichische Verkehrsminister in der Nacht: “In der ganzen EU, und zwar ohne Ausnahme.” Dadurch soll es auch weniger nächtliches Chaos auf vielen Raststätten und an den Zufahrten geben, die bisher noch für Übernachtungen im Fahrzeug angesteuert werden. “Wir wollen ein Ende des Nomadentums in Europa”, so Hofer…“ Beitrag von Andreas Meyer-Feist vom 04.12.2018 auf Tagesschau online
- [EVG] EU-Mobilitätspaket: Diese „Vorschläge“ müssen vom Tisch!
“… Die Vorschläge der österreichischen Ratspräsidentschaft sehen vor, die Lenk- und Ruhe-Zeiten weiter zu flexibilisieren und damit die Bedingungen für die Fahrerinnen und Fahrer weiter zu verschärfen. Außerdem soll der Straßensektor von der Entsenderichtlinie ausgenommen werden. Hintergrund: Am kommenden Montag steht das EU-Mobilitätspaket auf der Tagesordnung des EU-Verkehrsministerrates. „Die aktuellen Vorschläge fördern unfairen Wettbewerb zu Lasten des Schienengüterverkehrs und gefährden damit im erheblichen Ausmaß die erklärten Nachhaltigkeits- und Dekarbonisierungsziele, die eine Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene als dem Verkehrsträger mit den geringsten CO2-Emissionen pro Tonnenkilometer vorsehen,“ so Alexander Kircher in einem Brief an Scheuer. Der Minister solle sich zudem dafür einsetzen, dass die Entsende-Richtlinie auch für mobile Beschäftigte angewendet wird, so der EVG-Vorsitzende weiter. Darüber hinaus muss er sich für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einzusetzen. Dazu müssen Ruhezeiten im erforderlichen Umfang vorgeschrieben werden.“ EVG-Meldung vom 30.11.2018
- Mobility Package: Diese Entscheidung betrifft die Sicherheit auf Europas Straßen
“Das EU-Mobilitätspaket (“Mobility Package”) soll neue Regeln für den Güterverkehr auf Europas Straßen festlegen. In diesen Tagen beginnt die entscheidende Phase der Beratungen auf europäischer Ebene. Doch verschiedene Vorschläge, die auf dem Tisch liegen, würden den Güterverkehr unsicherer statt sicherer machen – sowohl für die Beschäftigten im Transportsektor als auch für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. (…) Im aktuellen Textentwurf für den Europäischen Rat sind neue Regeln für die verkürzten wöchentlichen Ruhezeiten für Fahrerinnen und Fahrer vorgesehen: Statt drei Tagen Ruhezeit innnerhalb von zwei Wochen, würden die neuen Regeln zwei Tage Ruhezeit innerhalb von drei Wochen bedeuten. Im Klartext: Von 21 aufeinanderfolgenden Tagen könnten Fahrerinnen und Fahrer bis zu 19 Tage in der Fahrerkabine sitzen. Außerdem soll es Ausnahmen vom Verbot geben, die reguläre wöchentliche Ruhezeit in der Lkw-Kabine zu verbringen. Für die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer heißt das unterm Strich: Mehr Zeit auf der Straße und im Fahrzeug, weniger echte Ruhepausen. (…) Umso erschreckender ist es, dass manche Vorschläge für das Mobilitätspaket eine Lockerung der Ruhezeiten-Regelungen vorsehen – de facto würde so eine bisher illegale Praxis durch EU-Recht legalisiert. (…) Für den DGB ist deshalb klar: Das Mobilitätspaket muss für die Beschäftigten im Straßentransport echte Verbesserungen bringen, keine Verschlechterungen – vor allem bei den Lenk- und Ruhezeiten. Und die verbesserten Regelungen der Entsenderichtlinie müssen auch für die Fahrerinnen und Fahrer im Transportsektor gelten – inklusive Mindestlohn im Zielland. Diese und andere Punkte müssen auf der Zielgerade der Verhandlungen unbedingt noch umgesetzt werden.“ Beitrag vom und beim DGB vom 20.11.2018
- Das Straßenverkehrspaket der EU-Kommission strandet im Europäischen Parlament
„… Nun muss der TRAN neue Vorschläge erarbeiten, die zudem in den anstehenden Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission zu einer Einigung beitragen können. (…) Spätestens im Oktober muss das Paket vom Parlament angenommen werden, sonst liegt es mindestens zwei Jahre auf Eis. Erschwerend kommt hinzu, dass es im Parlament wie auch im Rat weiterhin neoliberale Vorstellungen gibt, die noch hinter die Vorschläge der Kommission zurückfallen: So stimmten viele Abgeordnete dafür, dass der Schutz der Entsenderichtlinie für Beschäftigte im internationalen Transport erst nach 10 Tagen gelten soll. Das passt weder zum Ziel eines sozialen Europas noch zu den verbesserten Beschäftigungsbedingungen, die fast zeitgleich bei der Revision der Entsenderichtlinie erreicht wurden. Während also viele Millionen entsandte Beschäftigte künftig besser entlohnt und abgesichert werden, sollen die bereits jetzt massiv durch Lohn- und Sozialdumping unter Druck stehenden Bus- und Lkw-Fahrer explizit davon ausgenommen werden. Diese Trennung in Entsandte erster und zweiter Klasse hat den Widerstand zweifellos befeuert. Der mitberatende Beschäftigungsausschuss (EMPL) des Europäischen Parlaments hatte deshalb im April sein Votum für gute Arbeitsbedingungen und fairen Transport abgegeben. Dieses Petitum interessierte den TRAN-Ausschuss allerdings nicht. Er verschärfte die Kommissionsvorlage und legte dem Plenum noch marktradikalere und arbeitnehmerfeindlichere Berichte zur finalen Abstimmung vor. Treiber waren Arbeitgeberverbände und Marktakteure, die ihre Geschäftsgrundlage gefährdet sahen, wenn sie ihren Beschäftigten in Zukunft womöglich faire Lohn- und Arbeitsbedingungen bieten müssten. Unterstützt wurden sie dabei auch durch deutsche EVP-Abgeordnete, für die es mit Blick auf die Europawahlen schon jetzt auch um Mehrheiten für die Wahl des Parlamentspräsidenten zu gehen scheint…“ Beitrag vom 20.08.2018 vom und beim DGB
- Profitgier first, Bedenken second. Wenn es nach der EU geht, sollen Bus- und Fernfahrer in Zukunft bis zu 16 Stunden pro Tag auf Piste sein dürfen. Das ist unverantwortlich
“… Was auch immer „europäische Industrie“ bedeutet oder – in diesem Zusammenhang – der Begriff „Verteidigung“. Welche Feinde stehen sich hier (innerhalb der EU) gegenüber? Durch klare Frontscheiben ist hier wohl ein Konglomerat einiger weniger Marktführer zu sehen – das Fernbusunternehmen Flixbus zum Beispiel, mit Sitz in München, das dank einiger Übernahmen die Konkurrenz so ziemlich aus dem Feld geschlagen hat (und der Deutschen Bahn nun auch Konkurrenz macht). Wie war das nochmal mit dem Verkehr auf die Schiene? Vergessen wir das. Flixbus wirbt mit günstigen Fernbusreisen schon ab 5 Euro. Was Reisende nicht realisieren: Flixbus ist vor allem ein digitaler Reisemakler, nur die Plattform für die Ticketbuchung. Mittelständische Unternehmen führen die Reisen durch, die über Flixbus gebucht werden. Mit den neuen Entsenderichtlinien könnten bald Busse, die zum Beispiel von München nach Budapest fahren, von europäischen Niedriglohnkräften gelenkt werden. Vielleicht fährt dann ein in Bulgarien angestellter Busfahrer bis zu 16 Stunden am Tag für 1,57 Euro die Stunde und verteidigt heroisch europäische Arbeitsplätze, also osteuropäische Arbeitsplätze. Lohndumping ist das Wort dafür, jetzt auch EU-weit erhältlich. Für seinen Arbeitsplatz jedenfalls braucht es nur eine Briefkastenfirma. Bis zu 16 Stunden am Tag? Richtig. Die Ruhe- und Lenkzeiten im Fernverkehr sollen nämlich ebenfalls aufgeweicht werden. Durften Bus- oder LKW-Fahrer in Deutschland „nur“ bis zu 9 Stunden am Tag fahren und zweimal in der Woche gar 10 Stunden, sind zukünftig Arbeitszeiten bis zu 16 Stunden am Tag möglich – inklusive weniger Ruhepausen. Einmal Amsterdam und zurück? Kein Problem, der Fahrer liegt abends wieder in seinem Bett, sofern er die Miete seines Abfahrtsortes bezahlen kann…” Artikel von Katharina Schmitz vom 04.07.2018 beim Freitag online
- [DGB] EU-Mobilitätspaket: Gute Arbeitsbedingungen weiter auf der Tagesordnung
„Das Europäische Parlament hat die Reformvorschläge des sogenannten Mobilitätspakets an den Verkehrsausschuss zurückverwiesen. Damit sind Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen von Bus- und LKW-Fahrern zunächst vom Tisch. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte dazu am Mittwoch in Berlin: „Es ist gut, dass die Teile des Mobilitätspakets, die die Beschäftigten im Transportbereich betreffen, im Europäischen Parlament insgesamt abgelehnt wurden. Denn einzelne Maßnahmen aus diesem Paket gehen in eine völlig falsche Richtung. So stimmten viele Abgeordnete dafür, dass der Schutz der Entsenderichtlinie für Beschäftigte im internationalen Transport erst nach 10 Tagen gelten soll. Deshalb sehen wir auch nach dieser Abstimmung keinen Grund zur Entwarnung. Vielmehr ist der Verkehrsausschuss jetzt in der Pflicht, bei seinen Vorschlägen endlich die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Mittelpunkt zu stellen. Missbrauch und Sozialdumping im Transportsektor müssen endlich bekämpft werden. Die 10 Millionen Beschäftigten des Europäischen Transportgewerbes brauchen bessere Arbeitsbedingungen. Die Lenk- und Ruhezeiten dürfen nicht aufgeweicht werden. Drei Tage Ruhezeit in zwei Wochen muss weiterhin der Standard bleiben. Das ist nicht nur wichtig für die Gesundheit des Fahrpersonals, sondern auch für die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Denn mit überlangen Fahrzeiten und wenigen Ruhepausen steigt die Unfallgefahr. Der DGB fordert, dass die Regeln für die Entsendung von Beschäftigten in andere Mitgliedsstaaten, die erst im Mai dieses Jahres verbessert wurden, auch im Transportsektor vom ersten Tag an gelten sollen. Für jeden Bus- und Lkw-Fahrer muss gelten: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort – egal ob er aus Bulgarien oder Belgien kommt. Niemand soll in Deutschland für 250 Euro im Monat fahren müssen.“ DGB-Pressemitteilung vom 04.07.2018
- [ver.di] Abstimmung zum EU-Mobilitätspaket: Chance für sozialen Neuanfang
„Das Europäische Parlament hat heute (4.7.) nicht über das Mobilitätspaket entschieden, sondern das Gesetzesvorhaben an den federführenden Verkehrsausschuss zurücküberwiesen. Das komplexe Gesetzgebungsverfahren, von dem sowohl der Straßengüterverkehr wie auch die Omnibusbranche betroffen sind, steht damit wieder auf Null. „Jetzt muss die Chance für einen sozialen Neuanfang genutzt werden. Es muss gelingen, den europaweiten Wettbewerb im Interesse der Beschäftigten und ihrer Unternehmen fair und nachhaltig zu regulieren. Die sozialen Verwerfungen dürfen nicht weiter befeuert werden“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Andrea Kocsis. Aus Sicht von ver.di dürfen die bestehenden Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten weder für Busfahrer noch für LKW-Fahrer verschlechtert werden. Die Entsenderichtlinie muss ausnahmslos ab dem ersten Tag für alle Beschäftigten (Busfahrer und LKW-Fahrer) und sämtliche Transportarten (internationale Verkehre und Kabotage) gelten. Auch darf die Kabotage nicht weiter liberalisiert werden. Die Gewerkschaft hatte in den vergangenen Wochen eindringlich vor einem weiteren Lohndumping und der Vernichtung tariflich geschützter Arbeitsplätze in der Reisebusbranche und dem Speditionsgewerbe gewarnt.“ Pressemitteilung von ver.di vom 04.07.2018
- EU-Mobilitätspaket: Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals und Verkehrssicherheit in Gefahr. Am 4. Juli stimmt das Parlament der EU über nichts weniger ab, als über die Zukunft des Transportmarktes – und damit des Fahrpersonals
“Seit langem hat sich der Widerstand der europäischen Gewerkschaften formiert gegen jene Pläne von EU-Kommission, Rat und Ausschuss zum Mobilitätspaket, die, wenn sie umgesetzt werden, die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals verschlechtern und den Transportmarkt ungebremst weiter liberalisieren würden. Die Gewerkschaften fordern die Lenk- und Ruhezeiten unangetastet zu lassen, gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort vom ersten Tag der Entsendung an und keine weitere Liberalisierung der Kabotage. Nun stimmt sa EU-Parlament am 4. Juli über das Mobilitätspaket ab. (…) Ein erster Erfolg, dass das EU-Parlament am 14. Juni in Straßburg die Vorschläge des TRAN-Ausschusses ablehnte und ihm die Mandate für die Eröffnung von Trilogverhandlungen mit dem Rat entzogen. Trilogverhandlungen, ursprünglich nur als Ausnahme in dringenden Fällen der Vermittlung zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission gedacht, sind inzwischen die Regel und sollen für eine schnelle Gesetzgebung sorgen. Nun stehen am 4. Juli diese Themen auf der Tagesordnung des EU-Parlaments. Und das Parlament der EU entscheidet über nichts weniger ab, als über die Zukunft des Transportmarktes – und damit des Fahrpersonals.” Meldung vom 29.6.2018 bei ver.di Postdienste, Speditionen und Logistik
- Erfolg für Gewerkschaften: Europäisches Parlament weist Vorschläge zum Mobilitätspaket zurück
“Vor rund zwei Wochen hatte der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments ein aus Sicht der Gewerkschaften “fatales Zeichen für Beschäftigte im Straßentransport” gesetzt. Statt beim so genannten Mobilitätspaket bessere Arbeitsbedingungen im Verkehrssektor zu ermöglichen, vollzog der Ausschuss eine “marktliberale Kehrtwende”. Diesen Vorschlägen hat das Europaparlament jetzt eine Absage erteilt. In seiner heutigen Sitzung (14. Juni) hat das Europäische Parlament die so genannten Trilogmandate zum Mobilitätspaket und damit auch die arbeitnehmerfeindlichen Vorschläge des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) zurückgewiesen…” DGB-Pressemitteilung vom 14.06.2018
- EU-Mobilitätspaket: ver.di warnt vor einem Existenzvernichtungsprogramm für tariflich geschützte Arbeitsplätze
„Vor der entscheidenden Beratung des Europäischen Parlamentes über das Mobilitätspaket für die Beschäftigten im Straßentransportwesen am Donnerstag (14. Juni) wendet sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes. „Das Votum des Verkehrsausschusses des Parlaments ist für die Beschäftigten und Unternehmen der Branche katastrophal. Es darf nicht zur Grundlage der angestrebten neuen Regelungen bei der Entsendung und den Lenk- und Ruhezeiten gemacht werden. Wir richten daher an die Europaabgeordneten den eindringlichen Appell, den Antrag auf eine weitere Beratung der Neuregelungen im Plenum des Parlamentes zu unterstützen. Es geht um die Zukunft von Arbeitsplätzen und Unternehmen“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis. Das Votum des Verkehrsausschusses sieht unter anderem vor, dass LKW-Fahrer und Busfahrer im internationalen Transport von der Entsenderichtlinie ausgenommen werden. Dies würde bedeuten, dass beispielsweise ein bei einem bulgarischen Unternehmen beschäftigter Bus- oder LKW-Fahrer für den bulgarischen Mindestlohn von 235 Euro pro Monat Menschen oder Waren zwischen Deutschland und Frankreich transportieren könnte. Auch solle es bei den Lenk- und Ruhezeiten wieder möglich werden, dass die Beschäftigten sämtliche wöchentlichen Ruhezeiten in der Fahrerkabine verbringen. Damit würde dem Geschäftsmodell der Briefkastenfirma weiter Vorschub geleistet, wonach ein Unternehmen in einem EU-Staat einen Firmensitz unterhält, der nur dazu dient, Arbeitsverträge zu billigeren Konditionen abzuschließen als in dem Land, in dem die Dienstleistung erbracht wird. „Wenn die EU solche Rahmenbedingungen schafft, ist das ein Existenzvernichtungsprogramm für sozial- und tariflich geschützte Arbeitsplätze“, warnte Kocsis. Der für die Neuregelungen zur Entsendung und den Lenk- und Ruhezeiten federführende Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hatte am 4. Juni für massive Verschlechterungen votiert und sich damit gegen die zuvor vom Beschäftigungsausschuss erarbeitete Position gestellt. Sollte das Parlament gegen eine weitere Beratung im Plenum und für die Aufnahme des so genannten Triloges stimmen, würde der Vorschlag des Verkehrsausschusses zur Grundlage eines zwischen Europäischem Rat, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament zu findenden Kompromisses sein.“ Pressemitteilung von ver.di vom 12.06.2018
- DGB fordert bessere Bedingungen für Fernfahrer von der EU
„Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert das Europäische Parlament auf, die Arbeitsbedingungen der Fernfahrer zu verbessern. In einem Brief an die Mitglieder des Brüsseler Verkehrsausschusses schreiben die DGB-Vorstandsmitglieder Annelie Buntenbach und Stefan Körzell, die Arbeitsbedingungen dieser Berufsgruppe seien bereits jetzt inakzeptabel. “Und ohne entscheidende Korrekturen droht eine weitere Verschärfung dieser Zustände.” In der EU laufen seit Längerem Beratungen über das sogenannte “Mobilitätspaket”, das unter anderem die Speditionsbranche regulieren soll. Am kommenden Montag soll der Verkehrsausschuss darüber entscheiden, Anfang Juli steht die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments an. Der DGB verlangt unter anderem, dass das Verbringen aller wöchentlichen Ruhezeiten in der Fahrerkabine verboten wird. Die EU will dies erlauben, sofern der Ort dafür “zertifizierte Parkplätze” sind. Solche Orte lehnen Buntenbach und Körzell ab. Diese dienten “in erster Linie arbeitgeberseitigen Interessen, verbessern jedoch nicht die Arbeits- und Lebensbedingungen der Fahrer”. Weiter lehnen sie Bestrebungen ab, die Kontrollmöglichkeiten nationaler Behörden zu beschränken. Sie werfen der Branche – vor allem in Osteuropa – vor, ihr Geschäftsmodell sei die Umgehung von Steuer- und Sozialgesetzen. Aber im Europäischen Parlament könne es doch nicht darum gehen, “Gesetze an die illegale Praxis anzupassen, sondern geltende Regeln wirksamer durchzusetzen”….“ Artikel von Detlef Esslinger vom 31.05.2018 in der Süddeutschen Zeitung online
- Mobilitätspaket: 3 Fragen an DGB-Vorstand Stefan Körzell
“Warum ist der Transportsektor bei der Entsenderichtlinie ausgeklammert worden? Was bedeutet das für die Fahrer? Und wie kann man die Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessern?” DGB-Vorstand Stefan Körzell beantwortet bei DGB-Wirtschaft vom 28. Mai 2018 die wichtigsten Fragen zum Mobilitätspaket: “… Die Kommission hat von Anfang an sektorspezifische Ausnahmen von den Mindeststandards und Schutzbestimmungen der Entsenderichtlinie vorgesehen. (…) Tatsächlich geht es darum, Unternehmen zu schützen, die vor allem auf Lohn- und Sozialdumping setzen und deshalb Fahrer auf monatelange Touren schicken. Dagegen muss der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort für Mann und Frau“ durchgesetzt werden. (…) Grundsätzlich kritisieren wir, dass die Kommission ihren Weg der Liberalisierung und Deregulierung weitergehen will, allen Versprechungen für ein sozialeres Europa zum Trotz. Bessere Kontrollen und die Durchsetzung der Regeln spielen kaum eine Rolle. Unser zentraler Kritikpunkt ist, dass die Schutzbestimmungen der Entsenderichtlinie für die Beschäftigten im Verkehrssektor erst nach mehreren Tagen gelten sollen. So würde Monat für Monat ein Dumping-Fenster geöffnet. (…) Damit wirkliche Verbesserungen für LKW-Fahrer aus Ost- wie Westeuropa erreicht werden, muss die Entsenderichtlinie auch im Verkehr vom ersten Tag an gelten – für alle Fahrten mit internationaler Beteiligung, egal, ob es sich um Kabotage, kombinierten oder grenzüberschreitenden Verkehr handelt. Die Mindestlohnregelungen müssen durchgesetzt werden. Weder die Lenk- und Ruhezeiten noch die Kabotage-Regelungen dürfen ausgeweitet werden. Wir brauchen mehr Personal für Kontrollen und die schnelle Einführung digitaler Tachographen. Alle Regeln müssen auch für Kleinbusse und LKW unter 3,5 Tonnen gelten…” Siehe auch EU: Debatte um Durchsetzungs-Richtlinie zur Entsendung
- [DGB] Körzell: EU-Kommission liberalisiert Binnenmarkt zu Lasten der Arbeitnehmer
“Die EU-Kommission hat das so genannte Mobilitätspaket für den europäischen Straßentransport vorgestellt. Dazu sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Freitag in Berlin: „Im Mobilitätspaket ist viel von Visionen, sauberer Mobilität und smarter Maut die Rede. Aber die – von Kommissionspräsident Juncker beschworene – Stärkung der Sozialen Dimension wird gnadenlos der Liberalisierung des Binnenmarktes untergeordnet. So sollen LKW-Fahrer aus dem Anwendungsbereich der Entsenderichtlinie herausgenommen und die wöchentliche Ruhezeit für Bus-, Reisebus- und LKW-Fahrer verkürzt werden. Der DGB lehnt beide Vorhaben entschieden ab. (…) Statt neue Ausnahmen von sozialen Schutzbestimmungen zu schaffen, müssen die bestehenden Regeln endlich konsequent durchgesetzt werden. Für Kontrollen muss genug Personal z.B. beim Zoll eingestellt werden, betrügerische Geschäftspraktiken von Briefkastenfirmen müssen beendet werden. Hier trägt auch die Bundesregierung Verantwortung: In Deutschland wird zu wenig kontrolliert und kaum sanktioniert.“ DGB-Pressemitteilung vom 2. Juni 2017
- Wir erinnern an die Europäische Bürgerinitiative “Fairer Transport in Europa – Gleichbehandlung aller Verkehrsbeschäftigten”
- Siehe in diesem Zusammenhang auch unser Dossier: EU: Debatte um Durchsetzungs-Richtlinie zur Entsendung
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