Samstag, 18. Januar 2020

Arbeitskampf seit 2012 bei ELTAKO GmbH in Fellbach: Stress und Mobbing sowie Kündigungen: Nächster Berufungstermin am Dienstag 14.01.2020


Solidarität gefragt! (LabourNet Germany)Wir unterstützen den Arbeitskampf von Gerald D.: Er arbeite seit 2008 als Elektronikentwickler im boomenden mittelständischen Betrieb ELTAKO GmbH in Fellbach. Die erste Kündigung erhielt er 2012, seine Arbeitsleistung wäre ungenügend. (Einen ausführlichen Artikel darüber findet ihr hier: https://heise.de/-2027019 externer Link) Den Kündigungsschutzprozess hatte er gewonnen, ebenso die darauf folgende betriebsbedingte Kündigung. Die Firma, stellt Smart-Home-Geräte her, und behauptete keine Arbeit mehr zu haben. Auch diesen Prozess hatte er jeweils vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht gewonnen. Nach drei Jahren Freistellung, folgte die Wiedereinstellung, allerdings nicht mehr am bisherigen Arbeitsplatz und auch nicht mehr in der Entwicklungsabteilung, sondern in der ehemaligen Produktionshalle, ohne Kollegschaft, als einziger im Raum. Dafür, dass er in seinem Beruf als Elektronikentwickler und mündiger Bürger selbständig gehandelt hatte und er sich ins Internet eingeloggt hatte, wurde er zum Dezember 2017 gekündigt – fristlos. Er legte Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ein. Es kam erst 8 Monate nach der Kündigung, im August 2018, zur ersten Gerichtsverhandlung. Parallel zum Kündigungsschutzverfahren – nun in Berufung – hat er vor Jahreswechsel eine weitere Klage auf Schmerzensgeld wegen vertragswidriger Beschäftigung beim Arbeitsgericht eingereicht. Um gegen Mobbing und konkret gegen das Urteil des Arbeitsgerichts wegen der fristlosen Kündigung vorgehen zu können, braucht er Unterstützung: Verbreitet den Termin auch in eurem Bekanntenkreis und wirbt um solidarische UnterstützerInnen beim Prozeß. Wer als ProzessbeobachterIn teilnehmen kann am Dienstag, 14.01.2020 (9:15 Uhr, Landesarbeitsgericht Stuttgart, Börsenstraße 6, Saal 2 EG) kann sich gerne bei uns melden! Siehe dazu auch:
  • Die Klage wurde vom Gericht zurückgewiesen – wir bitten um Spenden für die Kosten New
    Die Klage wurde vom Gericht zurückgewiesen. Damit wird erneut deutlich, für wen die Gerichte da sind. Und: Damit verliert Gerald D. entgültig seinen Arbeitsplatz und “darf” sämtliche Kosten (Gericht und Anwälte, auch der Gegenseite) die in die Tausende gehen, bezahlen. Wer sich an Gerald D. Kosten beteiligen will, setzt sich bitte mit ihm in Kontakt info(aet)a-demo.de
  • Mit dem Router ins Internet. Softwareentwickler kämpft in Baden-Württemberg gegen Vorwürfe, die zur Kündigung führten – noch kein Urteil 
    Verfolgt wurde die Verhandlung von über 20 Menschen, die sich vor Prozessbeginn zu einer Kundgebung vor dem Arbeitsgericht getroffen hatten. Einige trugen Schilder mit der Aufschrift »Solidarität mit Gerald« und »Arbeiter sind keine Sklaven«. Der Willi-Bleicher-Platz in Stuttgart ist nach einem Widerstandskämpfer und Gewerkschafter benannt. »Du sollst dich nie vor einem lebenden Menschen bücken« – das Motto Bleichers ist auch die Maxime von Gerald D. »Ich habe auch an meinen Arbeitsplatz nie den Kopf ausgeschaltet«, erklärte der Softwareentwickler am Dienstag vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht, das sein Domizil am Bleicher-Platz hat. Dort kämpfte Gerald D. gegen seine Kündigung. (…) Verfolgt wurde die Verhandlung von über 20 Menschen, die sich vor Prozessbeginn zu einer Kundgebung vor dem Arbeitsgericht getroffen hatten. Einige trugen Schilder mit der Aufschrift »Solidarität mit Gerald« und »Arbeiter sind keine Sklaven«. (…) Viele Menschen, die dem Aufruf folgten, waren über 50. »Ältere Menschen gelten schnell als Minderleister und werden von Jüngeren ersetzt, die sich alles gefallen lassen«, sagte ein Besucher. Gerald D. bat im Schlusswort die Richterin, beim Urteil zu berücksichtigen, dass er mit 55 Jahren kaum noch eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt habe. Zudem solle sie auch Arbeitgeber an ihre Pflichten erinnern, einen dem Arbeitsvertrag entsprechenden Arbeitsplatz einzurichten. Die ließ aber durchblicken, dass die Kündigung wohl Bestand haben werde. Bei Redaktionsschluss war das Urteil noch nicht gesprochen.” Bericht vom 15. Januar 2020 von und bei Peter Nowak externer Link
  • Eltako GbmH: Psycho-Terror im Banishment-Room 
    Elektronikentwickler Gerald D. kämpft seit 2012 um seinen Arbeitsplatz bei der ELTAKO GmbH in Fellbach. Der patriachal betriebene Familienbetrieb von Ulrich Ziegler beschäftigt rund 100 Mitarbeiter*innen und lässt in China (Shenzhen) produzieren. Einen Betriebsrat gibt es nicht. Gegen Gerald D. setzt Ulrich Ziegler seit Jahren Mittel ein, die an Psycho-Terror grenzen. (…) Nach dreijähriger Freistellung richtete die Geschäftsleitung unter Ulrich Ziegler ihm einen Arbeitsplatz in einer ehemaligen Produktionshalle ein: ohne vertragsgerechte Aufgaben, isoliert von Kolleg*innen und ohne Internetzugang. Im letzten halben Jahr setzte die Geschäftsführung hier sogar gezielt auf eine besonders schlechte Beleuchtung der Halle. Beleuchtungskonzepte sind Teil des Firmenkonzepts, bei Dimmschaltern bezeichnet sich Eltako als Markt- und Technologieführer. Zwei Jahre lang forderte Gerald D. eine vertragsgerechte Arbeit. Um sich wenigstens entsprechend seiner Anstellung als Elektronikentwickler informieren zu können, kümmerte er sich schließlich selbstständig um einen Internetzugang. Die Geschäftsleitung sprach dafür im Dezember 2017 prompt die fristlose und dritte Kündigung aus. Bis zur Verhandlung des Falls ließ die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Stuttgart 8 Monate verstreichen. Nach einem weiteren Verhandlungstermin am 13. September 2018 stimmte das Arbeitsgericht Stuttgart der Kündigung zu. Die ausgesprochen fragwürdige Urteilsbegründung lieferte es aber erst wenige Tage vor Ablauf einer weiteren fünfmonatigen Frist im Februar 2019, runde 14 Monate nach der Kündigung. Es wirkt fast, als würde die Vorsitzende Richterin der 6. Kammer Ursula Masuhr am Arbeitsgericht Stuttgart Eltakos Zermürbungsstrategie unterstützen oder sich zumindest instrumentalisieren lassen. Das ist besonders gravierend, da Eltako ganz offensichtlich auf Psycho-Terror durch Isolation und gezielte Unterforderung nach japanischem und US-Vorbild setzt. Die von der Geschäftsleitung initiierte Unterforderung zielt auf Herbeiführung des Boreout-Syndrom und soll zur Resignation und Kündigung des Beschäftigten führen. Sie unterläuft bewusst das zutiefst menschliche Bedürfnis sich als Teil einer Gemeinschaft nützlich zu machen, sinnvolle Arbeit zu verrichten und Erfolgerlebnisse zu haben. Zündet die Strategie leiden Betroffene oft unter einer dem Burnout ähnlichen Symptomatik bis hin zur Depression. Bei Elktako hat man zudem die unter anderem in Japan erfundene Praxis des Banishment-Room übernommen: durch Isolation und unterfordernde, sinnlose oder gar keine Arbeit sollen Beschäftigte vor den fleißigen Kolleg*innen beschämt und zur Aufgabe gebracht werden. (…) Für alle, die das Bedürfnis haben Eltako-Geschäftspartner auf den internen Umgang des Managements mit Mitarbeiter*innen aufmerksam zu machen: Die Liste der Eltako-Vertragspartner kann hier eingesehen werden: https://www.eltako.com/?id=637 externer LinkEltako wird außerdem mit einem Stand auf der Light and Building Weltmesse für Licht- und Gebäudetechnik vom 08. – 13. März 2020 in der Messe Frankfurt zu finden sein. Eine gute Gelegenheit Geschäftsführer Ulrich Ziegler persönlich auf den menschenverachtenden Umgang mit Gerald D. anzusprechen: https://light-building.messefrankfurt.com/frankfurt/de.html externer Link” Beitrag von Jessica Reisner vom 7. Januar 2020 bei Arbeitsunrecht externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=160247

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