03.05.18
Wer ist Musa Aşoğlu?
Der Revolutionär Musa Aşoğlu ist ein niederländischer Staatsbürger und kommt aus der Türkei. Er ist vor über 16 Monaten von den deutschen Behörden in Hamburg festgenommen worden und befindet sich seitdem im Hamburger Untersuchungsgefängnis in Totalisolation.
Bereits 2014 stellten die USA ein Kopfgeld in Höhe von jeweils 3 Mio. Dollar auf Musa Aşoğlu aus, dem eine Führungspositionen innerhalb der „DHKP-C“ (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) unterstellt wird. Nachdem die DHKC (Revolutionäre Volksbefreiungsfront, der militärische Arm) , die US-Botschaft in Ankara und das Konsulat in Istanbul militant angegriffen hatten, gerieten 2013 vor allem Musa und 2 Frauen ins Visier der USA. Auch in der Türkei stand er als Nummer eins auf der Fahndungsliste und das Innenministerium hatte ein Kopfgeld von 1,2 Millionen Euro auf ihn ausgesetzt.
Die Verfolgung durch §129b in der BRD
Der §129b (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) kann nur angewendet werden, wenn das Bundesjustizministerium die Bundesanwaltschaft dazu ermächtigt, vor allem gegen die kurdische Bewegung und RevolutionärInnen aus der Türkei zu ermitteln.
Die BRD beweist dadurch ein weiteres Mal z.B. durch die Festnahme von Musa Aşoğlu, wie konsequent sie ihre Interessen als imperialistische Macht anwendet.
Kürzlich wurde auch Erdal Gökoğlu von Belgien in die BRD wegen §129b ausgegeliefert. Auch ihm wird Mitgliedschaft in „DHKP-C“ vorgeworfen.
In der BRD finden zahlreiche solche „Terrorismusprozesse„ statt und deswegen sind 19 Menschen zur Zeit inhaftiert.
Seine Haftbedingungen
Er ist 23 Stunden allein in seiner Zelle und den Hofgang für 1 Stunde macht er auch allein. Sein Zellenfenster kann er seit kurzem auch nicht mehr selbst öffnen.
Erdal Gökoğlu, ist auf einer anderen Abteilung, so dass kein Kontakt mit ihm möglich ist.
Intention der Klassenjustiz ist es, Musas Kommunikation zu beschränken bzw. zu verunmöglichen, um so seine Isolation noch weiter zu verschärfen, was auf die Dauer zu gesundheitlichen Schäden führt.
Musas Prozesserklärung
Der §129b-Prozeß gegen Musa begann am Donnerstag, den 25. 1. 2018 vor dem OLG Hamburg.
Mitte April hielt Musa seine lange Prozesserklärung. »Dieser Prozess ist ein politischer Prozess«, waren seine ersten Worte. Der Ausgang des Verfahrens stehe »von Anfang an fest«, er habe keinerlei Hoffnung »auf einen fairen und gerechten Prozess«.
Das Gericht sei nicht frei, so Musa, weil das Verfahren politischen Vorgaben gehorche. Er verwies auf die vom Bundesjustizministerium erteilte Verfolgungsermächtigung, die das Verfahren gegen ihn überhaupt erst möglich gemacht hatte. Eine angemessene Verteidigung werde ihm und seinen beiden Anwältinnen, unmöglich gemacht. Die deutsche Justiz, und damit auch der Staatsschutzsenat, vor dem er stehe, halte die Türkei immer noch für einen Rechtsstaat, darum könnten die Menschenrechtsverletzungen und »der faschistische Charakter« der Türkei im Prozess nicht ausreichend thematisiert werden.
In seiner Erklärung beschuldigte Musa die Bundesanwaltschaft, mit einem Konstrukt zu arbeiten. »Es gibt keine Organisation mit der Bezeichnung DHKP-C«, sagte er. Zwar existierten die DHKP (Revolutionäre Volksbefreiungspartei) und die DHKC (Revolutionäre Volksbefreiungsfront, der militärische Arm). Wenn die Anklage aber von einer festen Organisation mit dem Namen DHKP-C mit einer »strengen Hierarchie und zentralistischem Aufbau« ausgehe, sei das falsch. „
So schrieb die junge Welt vom 13.4.2018 u.a.
Zwischenfazit des Prozesses
Hauptsächlich wird Musa von den gekauften Verräter und Kronzeugen Alaatin Ates belastet.
Ates war in linken migrantischen Strukturen in der BRD eine Zeit tätig und hat durch seine Aussagen diverse GenossInnen in den Knast gebracht.
Da Ates als „glaubwürdiger“ Kronzeuge ins Verfahren eingeführt worden ist, ohne selbst erscheinen zu müssen, zeigt einen starken Verurteilungswillen des Staatsschutzsenats.
Ebenso sind bisher fast alle Anträge der Verteidigung abgelehnt worden.
Es besteht auf jeden Fall die Gefahr, das Musa hier für 10 Jahre in Isolation eingesperrt wird und/oder er danach in die USA abgeschoben wird
Solidarität für Musa Aşoğlu ist wichtig
Jeden Donnerstag gibt es deshalb seit über einem Jahr eine Knastkundgebung für Musa um 18 Uhr vor dem UG Jungiusstraße 3, vor dem Eingang Wallanlagen, Höhe Kita.
Monatlich jeden 3. Donnerstag, also am 17.5. 21.6.,19.7..., gibt es im Rahmen des Freiheitskomitee für Musa Aşoğlu ein leckeres Essen und neue Infos zum Prozess in der B5.
Schreibt Musa Aşoğlu:
Holstenglacis 3, 20355 Hamburg
Freiheitskomitee für Musa Aşoğlu
c/o Brigittenstraße 5 20359 Hamburg
https://m.facebook.com/Freiheitskomitee-1726844214002462/?ref=page_internal&;mt_nav=1
https://freemusablog.wordpress.com + political-prisoners.net
Prozesstermine:
Siekingsplatz 3, 20355 Hamburg (U-Bahn Messehallen)
Der Prozess findet unten rechts, im Staatschutzskeller, Raum 288, statt
Weitere Termine:
Freitag, den 4.5.18 von 10.30 - 16:00 Uhr
Dienstag, den 15.5. von 10.00 - 16:00 Uhr
Mittwoch, den 16.5. von 10.00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, den 24.5. von 10:00 -16:00 Uhr
Freitag, den 25.5.von 10:00 -16:00 Uhr
Mittwoch, den 30.5. von 10.00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, den 31.5. von 10:00 -16:00 Uhr
Dienstag, den 5. 6. von 10.00 - 16:00 Uhr
Mittwoch, den 6.6. von 10.00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, den 14.6. von 10:00 -16:00 Uhr
Freitag, den 15.6.18 von 10.30 - 16:00 Uhr
Termine sind bis zum 6.8.18 terminiert.
Änderungen sind kurzfristig möglich!
Der Revolutionär Musa Aşoğlu ist ein niederländischer Staatsbürger und kommt aus der Türkei. Er ist vor über 16 Monaten von den deutschen Behörden in Hamburg festgenommen worden und befindet sich seitdem im Hamburger Untersuchungsgefängnis in Totalisolation.
Bereits 2014 stellten die USA ein Kopfgeld in Höhe von jeweils 3 Mio. Dollar auf Musa Aşoğlu aus, dem eine Führungspositionen innerhalb der „DHKP-C“ (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) unterstellt wird. Nachdem die DHKC (Revolutionäre Volksbefreiungsfront, der militärische Arm) , die US-Botschaft in Ankara und das Konsulat in Istanbul militant angegriffen hatten, gerieten 2013 vor allem Musa und 2 Frauen ins Visier der USA. Auch in der Türkei stand er als Nummer eins auf der Fahndungsliste und das Innenministerium hatte ein Kopfgeld von 1,2 Millionen Euro auf ihn ausgesetzt.
Die Verfolgung durch §129b in der BRD
Der §129b (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) kann nur angewendet werden, wenn das Bundesjustizministerium die Bundesanwaltschaft dazu ermächtigt, vor allem gegen die kurdische Bewegung und RevolutionärInnen aus der Türkei zu ermitteln.
Die BRD beweist dadurch ein weiteres Mal z.B. durch die Festnahme von Musa Aşoğlu, wie konsequent sie ihre Interessen als imperialistische Macht anwendet.
Kürzlich wurde auch Erdal Gökoğlu von Belgien in die BRD wegen §129b ausgegeliefert. Auch ihm wird Mitgliedschaft in „DHKP-C“ vorgeworfen.
In der BRD finden zahlreiche solche „Terrorismusprozesse„ statt und deswegen sind 19 Menschen zur Zeit inhaftiert.
Seine Haftbedingungen
Er ist 23 Stunden allein in seiner Zelle und den Hofgang für 1 Stunde macht er auch allein. Sein Zellenfenster kann er seit kurzem auch nicht mehr selbst öffnen.
Erdal Gökoğlu, ist auf einer anderen Abteilung, so dass kein Kontakt mit ihm möglich ist.
Intention der Klassenjustiz ist es, Musas Kommunikation zu beschränken bzw. zu verunmöglichen, um so seine Isolation noch weiter zu verschärfen, was auf die Dauer zu gesundheitlichen Schäden führt.
Musas Prozesserklärung
Der §129b-Prozeß gegen Musa begann am Donnerstag, den 25. 1. 2018 vor dem OLG Hamburg.
Mitte April hielt Musa seine lange Prozesserklärung. »Dieser Prozess ist ein politischer Prozess«, waren seine ersten Worte. Der Ausgang des Verfahrens stehe »von Anfang an fest«, er habe keinerlei Hoffnung »auf einen fairen und gerechten Prozess«.
Das Gericht sei nicht frei, so Musa, weil das Verfahren politischen Vorgaben gehorche. Er verwies auf die vom Bundesjustizministerium erteilte Verfolgungsermächtigung, die das Verfahren gegen ihn überhaupt erst möglich gemacht hatte. Eine angemessene Verteidigung werde ihm und seinen beiden Anwältinnen, unmöglich gemacht. Die deutsche Justiz, und damit auch der Staatsschutzsenat, vor dem er stehe, halte die Türkei immer noch für einen Rechtsstaat, darum könnten die Menschenrechtsverletzungen und »der faschistische Charakter« der Türkei im Prozess nicht ausreichend thematisiert werden.
In seiner Erklärung beschuldigte Musa die Bundesanwaltschaft, mit einem Konstrukt zu arbeiten. »Es gibt keine Organisation mit der Bezeichnung DHKP-C«, sagte er. Zwar existierten die DHKP (Revolutionäre Volksbefreiungspartei) und die DHKC (Revolutionäre Volksbefreiungsfront, der militärische Arm). Wenn die Anklage aber von einer festen Organisation mit dem Namen DHKP-C mit einer »strengen Hierarchie und zentralistischem Aufbau« ausgehe, sei das falsch. „
So schrieb die junge Welt vom 13.4.2018 u.a.
Zwischenfazit des Prozesses
Hauptsächlich wird Musa von den gekauften Verräter und Kronzeugen Alaatin Ates belastet.
Ates war in linken migrantischen Strukturen in der BRD eine Zeit tätig und hat durch seine Aussagen diverse GenossInnen in den Knast gebracht.
Da Ates als „glaubwürdiger“ Kronzeuge ins Verfahren eingeführt worden ist, ohne selbst erscheinen zu müssen, zeigt einen starken Verurteilungswillen des Staatsschutzsenats.
Ebenso sind bisher fast alle Anträge der Verteidigung abgelehnt worden.
Es besteht auf jeden Fall die Gefahr, das Musa hier für 10 Jahre in Isolation eingesperrt wird und/oder er danach in die USA abgeschoben wird
Solidarität für Musa Aşoğlu ist wichtig
Jeden Donnerstag gibt es deshalb seit über einem Jahr eine Knastkundgebung für Musa um 18 Uhr vor dem UG Jungiusstraße 3, vor dem Eingang Wallanlagen, Höhe Kita.
Monatlich jeden 3. Donnerstag, also am 17.5. 21.6.,19.7..., gibt es im Rahmen des Freiheitskomitee für Musa Aşoğlu ein leckeres Essen und neue Infos zum Prozess in der B5.
Schreibt Musa Aşoğlu:
Holstenglacis 3, 20355 Hamburg
Freiheitskomitee für Musa Aşoğlu
c/o Brigittenstraße 5 20359 Hamburg
https://m.facebook.com/Freiheitskomitee-1726844214002462/?ref=page_internal&;mt_nav=1
https://freemusablog.wordpress.com + political-prisoners.net
Prozesstermine:
Siekingsplatz 3, 20355 Hamburg (U-Bahn Messehallen)
Der Prozess findet unten rechts, im Staatschutzskeller, Raum 288, statt
Weitere Termine:
Freitag, den 4.5.18 von 10.30 - 16:00 Uhr
Dienstag, den 15.5. von 10.00 - 16:00 Uhr
Mittwoch, den 16.5. von 10.00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, den 24.5. von 10:00 -16:00 Uhr
Freitag, den 25.5.von 10:00 -16:00 Uhr
Mittwoch, den 30.5. von 10.00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, den 31.5. von 10:00 -16:00 Uhr
Dienstag, den 5. 6. von 10.00 - 16:00 Uhr
Mittwoch, den 6.6. von 10.00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, den 14.6. von 10:00 -16:00 Uhr
Freitag, den 15.6.18 von 10.30 - 16:00 Uhr
Termine sind bis zum 6.8.18 terminiert.
Änderungen sind kurzfristig möglich!
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