bis zum 30. Juni muss die Bundesregierung liefern. Ende 2016 hat das Bundesverfassungsgericht das Atomgesetz von 2011 in kleinen Teilen für unzulässig erklärt und verlangt, dass es bis Mitte 2018 geändert wird. Das Gericht beanstandet, dass die 2002 von Rot-Grün jedem AKW zugesagten Reststrommengen nicht vollständig produziert werden können, wenn Ende 2022 die letzten Kraftwerke vom Netz gehen. Das betrifft nicht alle Reaktoren, sondern nur drei.
Laut des aktuellen Gesetzentwurfs des Umweltministeriums sieht es zumindest danach aus, dass die betroffenen Betreiber RWE und Vattenfall „nur“ finanziell entschädigt werden. Möglich gewesen wäre nämlich auch eine Verlängerung der Laufzeiten für einzelne Reaktoren. Die Höhe der Entschädigungssumme soll nicht vor 2023 festgelegt werden – dann, wenn nach derzeitigem Beschluss alle deutschen AKW abgeschaltet sind und klar ist, welche Strommengen tatsächlich “übrig geblieben“ sind. Das Ministerium geht davon aus, dass etwa eine Milliarde Euro an die Stromkonzerne fließen wird.
Klar ist, dass diese atomgesetzliche Novellierung nicht unbedingt verhindert, dass Betreiber untereinander Reststrommengen verticken und auf Reaktoren übertragen, deren Stromkontingent schon vor ihrem Abschaltdatum verbraucht ist – so Brokdorf und Isar 2. Dabei wäre das Verbot von Reststrommengen-Übertragungen der logische Folgeschritt zur Entschädigungsregelung und entsprechend juristisch leicht umsetzbar.
Weniger einfach, aber ebenfalls umsetzbar, ist die Forderung, die Ende Juni fällige Atomgesetzänderung mit dem Sofortausstieg zu verknüpfen. Eine juristische Grundlage bietet etwa der mit dem Alter der Atomkraftwerke verbundene Risikozuwachs.
Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Schritt jetzt zu gehen!
Informiere Dich auch im neuen .ausgestrahlt-Podcast „Die Atomgesetz-Novelle: Gesetzespanne mit Folgen?“ über dieses Thema.
Alle .ausgestrahlt-Podcasts findest Du auch bei Spotify, iTunes oder libsyn.
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1. Neu: Die Schauermärchen der Atomlobby
2. Anti-Atom-Demo in Lingen am 9. Juni
Herzliche Grüße
Angela Wolff
und das ganze .ausgestrahlt-Team
1. Neu: Die Schauermärchen der Atomlobby
Der Atomlobby gehen die Schauermärchen nicht aus. Immer wieder tischt sie der Bevölkerung neue Behauptungen auf, die angeblich belegen, dass der Ausstieg aus der Atomkraft nicht machbar ist. Dass keine dieser Geschichten wahr ist oder uns gar das Fürchten lehren müsste, stellt der kostenlose Flyer „Die Schauermärchen der Atomlobby“ klar. Er beweist: Gruselig ist nur die Atomlobby selbst!
Die völlig überarbeitete Neuauflage des achtseitigen Flyers findest Du im Shop. Bestell gerne mehrere und informiere andere gleich mit.
2. Anti-Atom-Demo in Lingen am 9. Juni
Am 9. Juni protestieren Atomkraftgegner*innen in Lingen für den sofortigen Atomausstieg und gegen den Weiterbetrieb der Atomfabriken. Die Demo beginnt mit einer Auftaktkundgebung um 13 Uhr vor dem AKW Emsland und führt von dort zur Brennelementefabrik. Alle nötigen Infos findest Du hier.
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.ausgestrahlt ist eine bundesweite Anti-Atom-Organisation. Wir unterstützen Atomkraftgegner*innen, aus ihrer Haltung öffentlichen Protest zu machen. Mit diesem Newsletter informieren wir über Kampagnen, Aktionen und politische Entwicklungen.
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Klar ist, dass diese atomgesetzliche Novellierung nicht unbedingt verhindert, dass Betreiber untereinander Reststrommengen verticken und auf Reaktoren übertragen, deren Stromkontingent schon vor ihrem Abschaltdatum verbraucht ist – so Brokdorf und Isar 2. Dabei wäre das Verbot von Reststrommengen-Übertragungen der logische Folgeschritt zur Entschädigungsregelung und entsprechend juristisch leicht umsetzbar.
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Am 9. Juni protestieren Atomkraftgegner*innen in Lingen für den sofortigen Atomausstieg und gegen den Weiterbetrieb der Atomfabriken. Die Demo beginnt mit einer Auftaktkundgebung um 13 Uhr vor dem AKW Emsland und führt von dort zur Brennelementefabrik. Alle nötigen Infos findest Du hier.
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