Montag, 17. November 2014

Schönes neues Militär: Von der Leyen zündet zweite Stufe der Attraktivitätskampagne

http://www.imi-online.de/2014/11/06/schoenes-neues-militaer/ Christian Stache (6. November 2014) Das Kabinett der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD hat Ende Oktober 2014 den Entwurf des sogenannten Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr („Artikelgesetz“[1]) aus den Häusern der Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und des ehemaligen Bundesverteidigungs- und gegenwärtigen Innenministers Thomas de Maizière (CDU) gebilligt. Es umfasst einen Katalog von 22 Maßnahmen, mit denen die Arbeitsbedingungen, die soziale Absicherung und die Besoldungen der Soldaten verbessert werden sollen. Erklärtes Ziel der Kampagne ist es, so die Ministerin zu Beginn dieses Jahres, die Bundeswehr „zu einem der attraktivsten Arbeitgeber in Deutschland zu machen“ und damit „die Einsatzfähigkeit der Truppe“ auch in Zukunft zu gewährleisten. Personalprobleme In der Bundespressekonferenz am 29. Oktober 2014 gestand die Bundesverteidigungsministerin ein, dass nicht nur Personal für die „Spitzenberufe“ bei der Bundeswehr fehle, „die eines Studiums bedürfen“. Es mangelt dem deutschen Militär auch an „Fachkräften“ im „mittleren Dienst bei den wehrtechnischen Berufen“, z.B. an Flugzeugmechanikern. Sogar manche „Schlüsselpositionen“ könnten schon jetzt nicht besetzt werden. Bekannt ist ferner, dass die Truppe beständig auf der Suche nach IT-Experten und Sanitätern ist. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Hellmut Königshaus (FDP), sprach in seinem Jahresbericht von „erheblichem Personalmangel vor allem beim Heer und der Marine“[2]. Das Artikelgesetz Um der Gefahr entgegenzuwirken, dass die in Zahl und Umfang zunehmenden Auslandseinsätze der Bundeswehr – derzeit sind es 16 – und die Einsatzfähigkeit des „unentbehrlichen Instruments der Außen- und Sicherheitspolitik unseres Landes“, wie es in den Verteidigungspolitischen Richtlinien von 2011 heißt, durch Personalprobleme beeinträchtigt werden, hat sich die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag auf eine „Attraktivitätsoffensive“ geeinigt. Neben der Entsendung von Soldaten in Kriege ist sie das Hauptprojekt der neuen Bundesverteidigungsministerin von der Leyen. Das Artikelgesetz ist die zweite und vorerst letzte Stufe der aktuellen Rekrutierungs- und Imagekampagne des BMVg. Den materiellen Kern des sogenannten Artikelgesetzes bildet ein Sammelsurium von Besoldungs- bzw. Zuschlagsserhöhungen sowie neue Zuschläge und Prämien. Den Strategen der Hardthöhe ist – ähnlich wie den Personalmanagern in Konzernen – klar, dass sie aktive Soldaten durch höhere Löhne nicht nur enger an die Bundeswehr binden können, sondern dass das Einkommen auch „ein maßgebliches Entscheidungskriterium bei der Berufswahl“ ist. Grob gesagt sieht das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) in vier Bereichen höhere Summen für seine Arbeitskräfte vor. Es kann ein sogenannter Personalbindungszuschlag ausgezahlt werden, „um besonders gesuchtes Fachpersonal an die Truppe zu binden“, wenn in einem Bereich der Bundeswehr „bereits ein Personalmangel besteht“. Ferner bekommen Soldaten mit „besonderen Aufgaben“, wie etwa Mienentaucher oder Matrosen, die „verantwortungsvolle oder mit besonderen Erschwernissen und körperlichen Anstrengungen“ verbundene Arbeiten verrichten, angehobene Aufschläge. „Insgesamt werden 20 Zulagen erhöht und sogar drei neue Erschwerniszulagen eingeführt.“ Teilweise handelt es sich um bis zu 40prozentige Zuwächse. Darüber hinaus „erhalten Freiwillig Wehrdienst Leistende ab dem 1. November 2015 60 Euro mehr im Monat“, d.h. über sieben Prozent mehr Sold. Schließlich gilt ab dem 1. Januar 2016 die 41-Stundenwoche für Soldaten, „natürlich“ unter der Voraussetzung, „dass die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte gewährleistet ist“. Bei der Bezahlung der Überstunden gelten dieselben Regeln wie für Bundesbeamte. Diese direkten finanziellen Aufstockungen für Soldaten werden durch weitere Maßnahmen zur sozialen Absicherung ergänzt. In Zukunft steigt die Rente der Soldaten durch eine Nachversicherung und für geschiedene Soldaten, die für ihren Ex-Ehepartner versorgungspflichtig sind, zusätzlich durch den Aufschub der Rentenkürzung um den Betrag des Versorgungsausgleichs. Gleichzeitig können Soldaten „nach ihrer Pensionierung Tätigkeiten in der Privatwirtschaft aufnehmen, ohne dass sie deshalb Abzüge ihrer Versorgungsbezüge in Kauf nehmen müssen“. Dann gilt: volle Bundeswehrpension plus vollen Lohn. Außerdem werden alle Entschädigungszahlungen für kriegsverletzte Soldaten rückwirkend für alle Einsätze ab dem 1. Juli 1992 geleistet, so dass jetzt alle Versehrten monetär gleich behandelt werden. Das Artikelgesetz wird durch Maßnahmen abgerundet, die die Arbeitsbedingungen der Soldaten verbessern sollen. Dazu zählen flexiblere Arbeitszeitmodelle, z.B. in Form von Langzeitarbeitskonten oder Teilzeitarbeit, finanzielle Hilfen in familiären Notfällen für Soldaten im Kriegseinsatz (bis zu 50 Euro/Tag für eine externe Betreuungs-/Pflegekraft) und umfangreiche sowie leichtere Beförderungsmöglichkeiten für Soldaten in Mannschaftslaufbahnen, d.h. der untersten Dienstgrade. „Bundeswehr in Führung?“ Die Attraktivitätskampagne Das Artikelgesetz komplettiert die Rekrutierungs- und Charme-Offensive, die vom BMVg unter dem Motto „Bundeswehr in Führung – Aktiv. Attraktiv. Anders.“ Mitte des Jahres initiiert worden ist. Bereits im Juni 2014 hat von der Leyen ein Paket von 29 Maßnahmen vorgestellt, die keiner gesetzlichen Regelungen und somit nicht der Zustimmung des Bundestags bedurften. Dank ihnen soll der Dienst an der Waffe größeren Reiz insbesondere auf junge Arbeitskräfte ausüben. Zu den im Juni verabschiedeten Reformen zählen z.B. die Einführung softer Führungsmethoden, die Ausweitung bundeswehrinterner Weiterbildungsmöglichkeiten, die bessere Ausstattung der Kasernen und Hilfen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa durch den Ankauf von Belegrechten in Kitas oder durch eine Senkung der Versetzungshäufigkeit. Dass die Attraktivitätskampagne sich nicht nur an die Soldaten richtet, sondern auch eine gesellschaftspolitische Funktion besitzt, zeigen ebenfalls Projekte des ersten Maßnahmenkatalogs. Im Jahr 2015 soll „anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Bundeswehr“ bundesweit ein „Tag der Bundeswehr“ gefeiert werden, „an dem sich die Bundeswehr an zahlreichen regionalen Standorten auch als attraktiver Arbeitgeber mit Hunderten spannenden zivilen und militärischen Berufen präsentiert“. Fortan, so die Planung, sei der Tag jedes Jahr zu begehen. Bei dem Artikelgesetz geht es insbesondere ums Geld – neben der Arbeitsplatzsicherheit das überzeugendste „Argument“ für die meisten Jugendlichen, um den Kriegsdienst aufzunehmen. Das vielleicht beste Instrument zur Rekrutierung von jungen Arbeitskräften, die auf der Suche nach einer Erwerbsarbeit sind, wird nachhaltig gestärkt. Insgesamt richten sich die Neuerungen des Artikelgesetzes aber sowohl an aktive Soldaten als auch an den potentiellen Nachwuchs. Zeitplan und Kosten Die Fraktionen im Bundestag müssen das Artikelgesetz noch verabschieden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Abgeordneten von SPD und CDU/CSU der Regierung die Gefolgschaft verweigern. Werden die Gesetzesvorhaben von den Regierungsfraktionen abgenickt, träten die Reformen frühestens ab April 2015 in Kraft. Einige Regelungen, wie z.B. die Dienstzeitanpassung, werden erst ab 2016 umgesetzt. Die jährlichen Gesamtkosten der Attraktivitätskampagne belaufen sich – nach derzeitigen Planungen – auf mindestens 320 Millionen Euro. Während die Ausgaben von 20 Millionen Euro per anno für die nicht-gesetzlichen Maßnahmen laut BMVg auf fünf Jahre beschränkt werden sollen, ist davon auszugehen, dass Teile der 300 Millionen Euro im Jahr dauerhaft anfallen werden. Zunächst war geplant, diese Mehrkosten dem BMVg-Haushalt zu entnehmen, was ja auch absolut nahe liegt. Dies hatte sich aber erledigt, als geschickterweise Passagen aus dem „internen“ Bundeswehrplan 2016 öffentlich wurden. Ihm zufolge hätte „die Einplanung finanzieller Mittel zur Umsetzung des Artikelgesetzes zur Steigerung der Attraktivität in der Bundeswehr dazu geführt, alle geplanten Neuvorhaben bei den militärischen Beschaffungen in 2016 zu streichen“. Da dies offensichtlich nicht in Frage kommt, einigten sich Finanzminister Wolfgang Schäuble und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen schon Ende Oktober 2014 auf diverse Tricks, mit denen eine Belastung des BMVg-Etats vermieden werden kann. Im Kern scheint es darum zu gehen, in den allgemeinen Haushalt verschobene, aber bislang nicht genutzte Budgetposten für ziviles Bundeswehrpersonal – die dort übrigens absolut nichts verloren haben – heranzuziehen sowie die Bundeswehr von der alle Ressorts betreffenden globalen Minderausgabe zu entbinden (bzw. den Haushalt wieder dementsprechend zu erhöhen), wie Spiegel Online schreibt: „Der Rechentrick ist ziemlich kompliziert: So will das Team der Ministerin beispielsweise auf einen rund 450 Millionen Euro schweren Geldtopf der allgemeinen Finanzverwaltung für das zivile Bundeswehrpersonal zurückgreifen, den man in den vergangenen Jahren nicht genutzt hat. Zudem rechnet das Ministerium damit, dass eine globale Minderausgabe von 400 Millionen Euro, welche die Bundeswehr dieses Jahr akzeptieren musste, in den kommenden Jahren zurückfließen wird.“ Womöglich wird das Attraktivitätsgesetz also für das BMVg schlussendlich sogar ein Nettogeschäft. Real aber werden damit die ohnehin rasant angestiegenen Kosten für Reklame und Imagewerbung der Bundeswehr in jedem Fall weiter steigen. Anmerkungen [1] Laut Homepage des Bundestags versteht man unter einem Artikelgesetz ein „Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gesetze, bisweilen auch unterschiedlicher Zielrichtung, ändert“. http://www.bundestag.de/service/glossar/A/artikelgesetz/245330 [2] Unterrichtung des Wehrbeauftragten. Jahresbericht 2013 (55. Bericht). Bundestagsdrucksache 18/300. (28.01.2014) Online unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/003/1800300.pdf -- Informationsstelle Militarisierung (IMI) e. V. Hechingerstrasse 203 72072 Tübingen Telefon: +49 7071 49154 Telefax: +49 7071 49159 E-Mail: imi@imi-online.de Internet: www.imi-online.de IMI-List - Der Infoverteiler der Informationsstelle Militarisierung Hechingerstr. 203 72072 Tübingen imi@imi-online.de

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