Samstag, 22. November 2014
Freispruch für Hartz IV Anwalt
Klage des Jobcenters endet mit Freispruch für Hartz IV-Anwalt
11.11.2014
Die Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen den "Hartz IV-Rechtsanwalt Thomas Lange" endet mit einem Freispruch für den Juristen. In seinen Büros in Lübbenau und Großräschen vertritt der Anwalt Opfer des Hartz IV-Systems und nimmt dabei kein Blatt vor den Mund. Für das Jobcenter wurde Lange zunehmend lästig. Schließlich versuchte die Behörde den Rechtsanwalt mittels Klage mundtot zu machen - ohne Erfolg. Das Amtsgericht Senftenberg gab dem Anwalt Recht.
Hartz IV-Anwalt kämpft weiter
Das Gericht konnte keinen Vorsatz der Verächtlichmachung gegenüber der Arbeitsweise des Jobcenters und einer Mitarbeiterin feststellen. Die Behörde wird seit Jahren von Rechtsanwalt Lange mit Widersprüchen, Überprüfungsverfahren und Klagen überhäuft. Hinsichtlich eines Falls aus dem April 2011 wollte sich das Jobcenter nun gegen den Juristen durchsetzen.
Lange wird von Betroffenen auch als der „Robin Hood der Arbeitslosen“ bezeichnet. Grund dafür sind viele erfolgreiche Verfahren, in denen er für diejenigen kämpft, die sonst wenig Unterstützung erhalten. Unter seinen Kollegen gilt Lange jedoch aufgrund der hohen Zahl seiner Mandaten als umstritten. Der Rechtsanwalt selbst kann sich aber nicht vorstellen, deshalb beneidet zu werden. Mit den meisten Hartz-IV-Klagen würde die Kanzlei in Großräschen derzeit 57,12 Euro brutto verdienen, erklärte er im Gespräch mit der Online-Ausgabe von „Neues Deutschland“. „Dafür würden andere Rechtsanwälte wohl kaum arbeiten.“
Lange ist per Zufall „Hartz IV-Anwalt“ geworden. Vor einigen Jahren legte ihm ein Mandant eine Betriebskostenabrechnung vor, nach der er 125 Euro an seinen Vermieter nachzahlen sollte. Das Jobcenter verdreht den Fall aber derart, dass er dem Vermieter zwar das Geld zahlen, zusätzlich aber auch dem Jobcenter 85 Euro erstatten sollte. Zunächst dachte der Rechtsanwalt an einen Einzelfall. „Nach zwei Jahren musste ich aber feststellen, dass ich mich geirrt hatte. Verachtender Umgang mit den Betroffenen, hochgradig inkompetente Mitarbeiter, rechtswidrige Dienstanweisungen und eine Arbeitsweise, die mit rechtsstaatlichem Verwaltungshandeln nichts mehr zu tun hat, haben offenbar bei den Jobcentern System.“ (ag)
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