Samstag, 22. November 2014

Mord­prozess gegen Faruk Ereren: Kro­nzeuge und Ver­räter Genc darf nicht aus­sagen

Das liegt haupt­säch­lich daran, daß es dem deutschen Oberg­ericht nicht gelingt, die türkischen Machthaber dazu zu bewe­gen, einer Befra­gung des Ver­räters und Kro­nzeu­gen Genc durch das deutsche Gericht zuzus­tim­men. Sie haben das entsprechende Recht­shil­feer­suchen der vor­sitzen­den Rich­terin rund­her­aus abgelehnt und statt dessen ange­boten, Genc sel­ber die Fra­gen des Gerichts zu stellen und seine Antworten zu über­mit­teln. Obwohl das Gericht weiß, daß einer solchen Pseudozeu­gen­be­fra­gung nach deutschem Recht kein­er­lei Beweiskraft zukommt, sieht es sich außer­stande das Ange­bot der türkischen Jus­tiz abzulehnen nur um über­haupt etwas schein­bar Ver­w­ert­bares in der Hand zu haben. Die Vertei­di­gung wird sich an dieser Farce nicht beteiligen. Inzwis­chen gibt es alle drei Wochen einen Pflicht­ter­min zur Wahrung der Fris­ten, auf dem irgend­was ver­lesen wird oder mit­geteilt wird. Die Bun­de­san­waltschaft stellt einen weit­eren Beweisantrag, Herrn Argad Yilderim, im Gefäng­nis in der Türkei, zu vernehmen. Er hat bei seiner Vernehmung 2005 durch die türkischen Behör­den auch über die Stel­lung von Genosse Ereren in der Organ­i­sa­tion gesprochen. Die Auswer­tung einer beschlagnahmten Fest­platte der Organ­i­sa­tion in Bel­gien hat zum Ergeb­nis eine Schlag­wor­tauswer­tung, bei der Namen wie F.E. oder Semi Genc eingegeben wur­den. Ins­beson­dere Auszüge aus Lebensläufen und Berichten zu Semi Genc und sein Auf­gabenge­biet in den 90ziger Jahren wur­den ersichtlich. Solche Belege sind aber in keiner Weise geeignet eine Mor­dan­klage zu stützen, son­dern bele­gen allen­falls das, was Faruk nie bestrit­ten hat: Er bekennt sich dazu als überzeugter Marxist-?Leninist gegen die Unter­drück­ung aufzuste­hen und zu kämpfen. Für Faruk wird eine amt­särztliche Unter­suchung ange­ord­net wegen seiner Konzen­tra­tionss­chwächen. Er hat deswe­gen seine Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber dem Amt­sarzt ent­bun­den, die ihm eine Schlaf­maske verord­net hat­ten, die aber das Sozialamt der Stadt Lev­erkusen nicht bezahlen will. Das Gericht über­brückt die Zeit, die es braucht Druck auf die türkische Jus­tiz betr­e­ffs der Befra­gung des Kro­nzeu­gen Genc auszuüben damit, Frau Dr. Tel­len­bach, Juristin und Islamwis­senschaft­lerin am Max Planck Insti­tut in Freiburg, die Ergeb­nisse ihrer Recherchen zum Ver­räterge­setz (Kro­nzeu­gen­regelung, die für Semi Genc maßgebend war) vor­tra­gen zu lassen. Das „Reuegesetz“genannte Ver­räterge­setz ist einige Monate nach Erdo­gans Mach­tantritt am 29.6.2003 in Kraft getreten. Es gab schon seit 1985 Kro­nzeu­gen­regelun­gen, die immer wieder über­ar­beitet wur­den. Mit diesem Gesetz wollte Erdo­gan endlich mehr erre­ichen. Es ging um Aufdeck­ung und Ent­tar­nung von rervo­lu­tionären Organ­i­sa­tio­nen und Struk­turen. Bere­its 2005 gab es eine neue Kro­nzeu­gen­regelung, die sich wieder nur noch auf die Mit­glied­schaft einer „ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung“ beschränkte. Nur bis 6 Monate nach Inkraft­treten des Geset­zes Nr. 49/59 hat­ten Ver­räter Gele­gen­heit, sich zu stellen. Das Gesetz regelte genau die Strafer­le­ichterun­gen in Bezug auf die erbrachten Leis­tun­gen: Aufdeck­ung eines Kom­plottes, Ent­tar­nung von Per­so­nen, etc . Auch der Zeit­punkt, an dem man sich stellte, hatte auf die Straf­min­derung Ein­fluss: Frei­willig vor einer Fes­t­nahme, nach einer Fes­t­nahme oder sogar erst nach einer Verurteilung. Die Straf­min­derun­gen waren regel­recht kat­a­l­o­gisiert: z.B. Umwand­lung einer Todesstrafe in eine lebenslange Haft­strafe oder zeitlich ver­schiedene Reduzierun­gen der zeitlich begren­zten Haft­strafen. Außer­dem gab es ein Zeu­gen­schutzpro­gramm bis hin zu neuen Iden­titäten. Das Innen­min­is­terium prüfte die Aus­sagen auf ihren Wahrheits­ge­halt und teilte das Ergeb­nis dem Gericht mit. Die Sachver­ständige wies daraufhin, dass diese Zahlen nur unge­fähre seien, da viele der Zeu­gen­schutzpro­gramme ja geheim bleiben. Einige 1000 sollen von dem Ver­räterge­setz Gebrauch gemacht haben, nach dem Innen­min­is­terium woll­ten 3000 aus der Haft her­aus geste­hen. Es gibt kaum Aus­sagen von Betrof­fe­nen. Ein Buch wurde veröf­fentlicht und ein Inter­view steht im Inter­net, die Per­son soll jetzt in Schwe­den leben. Danach gab es in den 90er Jahren eine Konzen­tra­tion von Über­fällen und Mor­den in „Südostana­tolien“ (gemeint ist Nord­kur­dis­tan), die nie aufgedeckt wur­den und einer Geheim­polizei zugeschrieben wer­den. Eine größere Zahl von Geständi­gen sollen in dieser Organ­i­sa­tion „mit­gear­beitet“ haben. F.E. spricht von ca. 500 Geständi­gen. Die Gruppe war eine Ein­heit der Gen­darmerie auf dem Lande zur „Datenbeschaf­fung und Ter­ror­bekämp­fung“, die nach Dien­stschluss Leute folterte und ermordete. Das ganze wurde aufgedeckt bei einem schw­erem Autoun­fall 1997, der große Aufre­gung in der Türkei verur­sachte, als bekannt wurde, wer für die Über­fälle ver­ant­wortlich gewe­sen war. Danach ging die Zahl der Morde in dem Raum zurück. Obwohl in dem Gesetz alles fast kat­a­log­mäßig geregelt ist, sind Abwe­ichun­gen denkbar für Per­so­nen, die man für beson­ders wertvoll hält. Es gibt einen Pas­sus in dem Gesetz ohne weit­ere Erläuterun­gen, der besagt, dass der Strafvol­lzug zeitlich unbe­grenzt aus­ge­setzt wer­den kann. Das ganze Aus­maß von Ver­rat und Nieder­tra­cht wird deut­lich als das Gericht Genc ´s Schreiben an die türkische Jus­tiz ver­lesen lässt, in dem dieser fordert, angesichts seiner „Leis­tun­gen“ mit den Seg­nun­gen des „Reuege­set­zes“ belohnt zu werden. Nach­dem Genc Jahre in der Landguerilla im Gebirge gekämpft hatte, set­zte er sich nach Rumänien ab und tren­nte sich von der Organ­i­sa­tion, die ihn daraufhin als Ver­räter brand­markte. Er wurde von Rumänien an die Türkei aus­geliefert und dort verurteilt. Genc fordert im Schreiben eine Reduzierung seiner Haft, da er dem Geheim­di­enst MIT umfassend Infor­ma­tio­nen über die Partei gegeben und diese so stark geschwächt habe. Er habe alle ihm bekan­nten Infos gegeben zur legalen und ille­galen Arbeit im In– und Aus­land. Durch seinen Ver­rat sei der Gebirgs­gueril­lakampf been­det wor­den, er habe den Bul­gar­ien­ver­ant­wortlichen hochge­hen lassen, die Schle­ich­wege ille­galer Kuriere offen­gelegt und Genossen denun­ziert, die sich zur Behand­lung in ost­deutschen Kranken­häusern befan­den. Er habe sich bere­its während der Zeit der Gebirgs­guerilla nicht an deren Aktiv­itäten beteiligt, habe sich inner­lich bere­its abgelöst. Was man ihm immer noch vor­w­erfe sei allein das Ergeb­nis ille­galer Ver­höre, sprich unter Folter erzwun­gener Geständ­nisse. Angesichts solcher Willfährigkeit des Ver­räters ver­wun­dert die Ablehnung der türkischen Jus­tiz, Genc durch das Düs­sel­dor­fer Ober­lan­des­gericht befra­gen zu lassen. http://www.linkezeitung.de/index.php/justiz/129-prozesse/2025-mordprozess-gegen-faruk-ereren-kronzeuge-und-verraeter-genc-darf-nicht-aussagen Tags Faruk Ereren | Weg mit den §§129 | §129b Prozess

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