Freitag, 24. Mai 2013

Jugendbett für Hartz-IV-Familie: Paritätischer begrüßt Entscheidung des Bundessozialgerichts

Als „Sieg der Alltagsvernunft“ hat der Paritätische Wohlfahrtsverband die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts begrüßt, das einer Hartz IV-Bezieherin im Streit um die Bewilligung eines Jugendbettes für ihr Kind Recht gegeben hat. Das Gericht habe die Verbandskritik an der überzogenen Pauschalierung in den geltenden Regelsätzen bestätigt. Der Verband forderte den Gesetzgeber auf, aus dem Urteil Konsequenzen zu ziehen und die generelle Möglichkeit einmaliger Leistungen für notwendige größere Anschaffungen für Hartz-IV-Bezieher wieder einzuführen. „Das Urteil ist ein Beleg für das Scheitern des Pauschalierungswahns in Hartz IV. Der Gesetzgeber hat versucht, alle Eventualitäten des Lebens in eine Regelsatzpauschale zu zwängen. Herausgekommen sind statistische Absurditäten wie 1,11 Euro für einen Kühlschrank oder rund 2 Euro im Monat für ein Kinderfahrrad, die Hartz-IV-Beziehern zugestanden werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts bestätige die verbandliche Kritik an der umfassenden Pauschalierung in Hartz IV und sei ein klarer Beleg dafür, dass der regierungsamtliche Regelsatz zu eng gefasst sei und nicht alle Bedarfe abdecke. „Das Bundessozialgericht hat sich mit diesem Urteil quasi auf die Seite der Alltagsvernunft gestellt und Nähe zur Lebenswirklichkeit der Menschen bewiesen“, so Schneider. Der Paritätische fordert den Gesetzgeber auf, die Regelsätze auf ein bedarfsgerechtes Niveau zu erhöhen und die grundsätzliche Möglichkeit der Gewährung einmaliger Leistungen wieder einzuführen, wie es sie vor der Einführung von Hartz IV gab. Unter diese einmaligen Leistungen fielen dann z.B. die Anschaffung großer Haushaltsgeräte („weiße Ware“), das Kinderfahrrad oder besondere Kosten im Zusammenhang mit der Einschulung.

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