Freitag, 31. Mai 2013
Trotz Dementi: Jobcenter Spionage bei Facebook
Und sie tun es doch: Jobcenter-Mitarbeiter spionieren Hartz IV Bezieher bei Facebook hinterher
28.05.2013
In der vergangenen Woche wies der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in aller Deutlichkeit daraufhin, dass Jobcenter Hartz IV-Berechtigten nicht in sozialen Netzwerken wie Facebook hinterher schnüffeln dürfen. Umgehend dementierte die Bundesagentur für Arbeit. Die Sachbearbeiter würden den „Kunden“ nicht hinterher spionieren, hieß es. Zudem sei es angeblich „technisch nicht möglich“, weil die Behördencomputer beispielsweise für Facebook gesperrt seien.
Doch offenbar wird das Facebook-Spionieren doch gemacht wie uns Marc W. aus Duisburg bestätigte. „Ich habe vom Jobcenter ein Aufforderungsschreiben erhalten, wo ich Angaben zu meinem zeitlichen Engagement bei „Die Wegies“ machen sollte. „Die Wegies“ ist ein Spitzname für meinen Bruder und mich, der sich vom Nachnamen ableitet und uns von unseren Freunden gegeben worden ist, weil wir als Schlagerfans immer zusammen zu verschiedenen Veranstaltungen gehen.“ Marc W. betreibt eine private „Fanseite“ mit einigen hundert Teilnehmern. "Die Wegies" kann man ausschließlich über Facebook finden. „Dort haben wir eigens eine eigene Fanseite. Offensichtlich sieht das Jobcenter dieses als "Marketingaktivität" für die wir Geld bekommen. Was aber (leider) nicht so ist“, betont Marc W. Aufgrund des Aufforderungsschreiben war sofort klar, dass „das Jobcenter Duisburg die Informationen nur durch eine Facebook-Recherche haben konnte“.
Daraufhin schrieb Herr W. dem Jobcenter, dass die Facebook-Fanseite ein gemeinsames Privatprojekt mit dem Bruder ist. „Das Jobcenter sollte es nichts angehen, was ich in meiner Freizeit, mit meiner Familie und mit meinen Freunden unternehme. Für das Essen eines Eis in einer Eisdiele werde ich bislang nicht bezahlt und erhalte auch für Besuche als normaler Gast in Discotheken am Samstagabend keine Gage.“ Auf das Antwortschreiben hat das Jobcenter nicht reagiert. Parallel steuerte Marc W. ein Verfahren auf Unterlassung am örtlichen Sozialgericht an.
Doch das Gericht sah in dem Handeln des Jobcenters kein rechtswidriges Vergehen und wies die Eilklage (Az.: S17 AS 3075/12) zurück. Nachdem in der vergangenen Woche der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar noch einmal in aller Deutlichkeit daraufhin wies, dass das Hinterherschnüffeln in sozialen Netzwerken gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt, wird sich nun Marc W. an Peter Schaar wenden. Sehr wahrscheinlich wird er dort auf mehr Sachverständnis stoßen. (sb)
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