Montag, 27. Mai 2013

Netzneutralität gesetzlich festschreiben

Von Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag Während der Bundestag in der letzten Sitzungswoche noch im Schatten der Öffentlichkeit - nämlich zu Protokoll - die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität debattierte, hat eine Petition zu diesem Thema nun spielend das notwendige Quorum von 50 000 Unterschriften errreicht. Dadurch muss eine Anhörung im Bundestag stattfinden. Das ist gut, denn die Petition erhöht damit den Druck, die Netzneutralität endlich gesetzlich zu verankern. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an den Initiator und alle Unterzeichner/innen. Am 16. Mai debattierte der Bundestag auf Antrag der Fraktion DIE LINKE erneut die Frage der gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität. Die Reden gingen zu Protokoll und können hier nachgelesen werden (ab Seite 30441). DIE LINKE hatte vor allem vor dem Hintergrund der Ankündigungen der Telekom erneut einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Netzneutralität gesetzlich festzuschreiben. In der Begründung des Antrages nahmen wir explizit Bezug auf die Debatten in der Enquete Internet und Digitale Gesellschaft. Mein Redebeitrag kann hier nachgelesen werden. Was sagen nun die anderen im Bundestag vertretenen Parteien zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität? Georg Nüßlein von der Union fängt zunächst sachfremd aber immerhin lustig an: “Es wäre schön gewesen, wenn sich die Kollegen der Linken bei der Debatte um die Netzneutralität wenigstens ein Mal neutral verhalten hätten. Dass die tiefroten Genossinnen und Genossen am liebsten alles, endlich gesetzlich festschreiben` würden – flächendeckende Mindestlöhne, die Höhe der Managergehälter oder den Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen –, ist höchstwahrscheinlich aus alten SED-Zeiten genetisch vererbt.” Das war wohl ein ziemlich starker Kaffee -wenn es nur Kaffee war- der beim Erstellen der Rede getrunken wurde. Nach Überwindung des auf diese Einleitung folgenden Lachanfalls begegnet man einer Lobpreisung des Breitbandausbaus der Bundesregierung. Dieser sei aber in Gefahr, wenn nicht bei den Kunden/innen abkassiert wird. Im Prinzip sei man auch für Netzneutralität, aber dafür müsse man etwas tun und die Netze weiter ausbauen. Nüßlein meint: “Das Thema ist sehr komplex und bedarf weiterer Auseinandersetzung.” Da es ja den § 41a Abs. 2 Nr. 2 TKG (Verordnungsermächtigung) gibt, sei ein “Sozialismus in den Netzen” nicht nötig. Letztendlich würden wir mit unserem Antrag nur “sozialutopische Krokodilstränen” vergießen, beim Antrag handele es sich um “neosozialistische Propaganda erster Güte“. Soviel Sozialismus auf einmal, da hat wohl jemand dem Kollegen Nüßlein sozialistische Wahntröpfchen in den Kaffee getan . Sicherlich hat der Kollege Nüßlein reicht, wenn er meint, man müsse sich auch um den Breitbandausbau kümmern, weswegen es auch zu diesem Thema einen Antrag der LINKEN im Bundestag gibt. Zum Thema gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität hatte der Kollege Nüßlein in der Debatte aber nichts substantielles beizutragen. Der Kollege Peter Tauber von der Union lies es da schon ein wenig seriöser angehen. Er verwies darauf, dass Hauptstreitpunkt der vergangenen Wochen die Frage war, “ob die Deutsche Telekom mit ihren Tarifen gegen das Prinzip der Netzneutralität verstößt.” Und er gab zu: “In der Tat sind hier Zweifel angebracht.” Unmittelbar danach wartet Peter Tauber dann mit einer Überraschung auf: “Die christlich-liberale Koalition hat darüber hinaus das Prinzip der Netzneutralität längst gesetzlich verankert.” Huch, ist mir da etwas entgangen? Nein. Wer die Rede von Peter Tauber weiterliest stellt fest, er bezieht sich auf den § 41a TKG, also die Möglichkeit per Verordnung Netzneutralität herzustellen. Eine solche Verordnung ist mir nicht bekannt, mithin kann Peter Tauber nur die Verankerung der Möglichkeit die Netzneutralität festzuschreiben meinen, eine gesetzliche Festschreibung ist etwas anderes. Im weiteren Verlauf seiner Rede führt Peter Tauber dann aus, dass nicht die an eine Datenvolumen gekoppelten Tarife ein Problem im Hinblick auf die Netzneutralität darstellen, sondern “die Ankündigung der Telekom sehen vor, bestimmte Dienste von einer Anrechnung auf das im Paket verkaufte Datenvolumen auszunehmen.” Insoweit sieht auch Peter Tauber einen “glasklaren Verstoß gegen die Netzneutralität”. Um das zu verhindern seien aber keine neuen Gesetze nötig, sondern die zuständige Aufsicht und die Regulierungsbehörden müssten handeln. Peter Tauber endet mit einem Versprechen: Sollte die Bundesnetzagentur nicht in der Lage sein der Telekom entsprechende Vorgaben zu machen würde die Bundesregierung von der Verordnung nach § 41a TKG Gebrauch machen. Martin Dörmann von der SPD formulierte: “Die aktuelle Debatte beweist, wie falsch es war, die Novellierung des TKG nicht dafür zu nutzen, klare Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu definieren, konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Bundesnetzagentur zu formulieren und somit Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.” Richtig ist aus meiner Sicht, dass die Novellierung des TKG hätte genutzt werden müssen, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern. Etwas stutzig macht mich die Formulierung von Martin Dörmann deshalb, weil er dies nicht so klar sagt sondern etwas umschreibt, was durchaus auch in Richtung Verordnungsermächtigung gehen könnte. Diese haben wir ja schon, ich finde sie aber nicht ausreichend. Im weiteren Verlauf heißt es dann, man wolle die Netzneutralität “gesetzlich absichern”. Martin Dörmann nimmt Bezug auf den schon vor zwei Jahren eingereichten SPD-Antrag zum Thema und referiert ihn, um dann zu bedauern, dass die Bundesregierung von der Verordnungsermächtigung nach § 41a TKG bislang keinen Gebrauch gemacht hat. Im Hinblick auf die Telekom formuliert Martin Dörmann vorsichtig: “Was den gerade diskutierten Fall Telekom angeht,erwarten wir, dass die Bundesnetzagentur nun sorgfältig prüft, inwieweit durch die neue Tarifstruktur eine Diskriminierung oder ein Zurückdrängen des Best-effort-Internet verbunden sein könnte.” Claudia Bögel von der FDP erklärt zunächst, warum Netzneutralität wichtig sei, fordert die Debatte die durch die Telekom-Tarife entstanden ist auf einer sachliche Ebene zurückzuführen um im nächsten Satz von einem “populistischen Schnellschuss” der LINKEN zu reden. Die Drosselung der Datenübertragungsgeschwindigkeit bei Überschreitung einer bestimmten Volumengrenze sei zunächst einmal ein Geschäftsmodell. Dies gefährde aber nicht die Netzneutralität. Den Kunden der Telekom empfiehlt sie mit den Füßen über das Geschäftsmodell abzustimmen, schließlich gäbe es ja einen funktionierenden Markt. Sie begrüßte den Brief von Wirtschaftsminister Dr. Rösler an die Telekom. Immerhin ist Claudia Bögel bereit, wenn gar nichts mehr hilft als ultima ratio auch weitere gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen. Wann dieser Punkt erreicht ist bleibt allerdings unklar. Jimmy Schulz von der FDP beginnt wie gewohnt unterhaltsam: “Gegrüßt seien auch diejenigen die diese Rede jetzt nur lesen können, da sie zu Protokoll geht.” Weiter heißt es bei Jimmy Schulz: “Ich stimme Ihrem Antrag inhaltlich zu. Er ist wohlformuliert und beinhaltet nahezu alle wichtigen Aspekte. Ich würde dies anders begründen, aber auch damit könnte ich leben. Ich würde sogar noch weitergehen und das Thema Netzabschlusspunkt mit in die Betrachtung aufnehmen.” Wächst hier etwa ein neues, vielleicht sogar zukunftsfähiges linksliberales Bündnis? Nein, denn im weiteren Verlauf seiner Rede begründet Jimmy Schulz, warum er keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Er selbst sagt: “Ich bin gegen Vorratsgesetzgebung.” Die Volumentarife seien kein Verstoß gegen die Netzneutralität, die Telekom dürfe sie aber nicht Flatrate nennen. Andernfalls handele es sich um “digitales Pferdefleisch”. In der Ausnahme des eigenen Video-on-Demand-Dienstes von der Volumenberechnung sieht Jimmy Schulz aber eine “klare Ungleichbehandlung gegenüber den Mitbewerbern.” Er schreibt: “Hier scheint mir eine klare Verletzung der Netzneutralität vorzuliegen.” Aber auch Jimmy Schulz ist der Ansicht, die Regelung des § 41a TKG reiche zunächst zur Lösung des Problems aus. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnet die Frage, wie die Netzneutralität gesichert werden kann als eine “der Schlüsselfragen der digitalen Gesellschaft”. Konstantin von Notz macht sich für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität stark und weist die Regierungskoalition darauf hin, dass diese auch “hinsichtlich zahlreicher anderer netz- und innenpolitischer Kernprojekte dieser Legislatur heute vor einem Scherbenhaufen” stehe. Die Zeit für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sei überfällig. Zum Schluss bleibt noch zu bedauern, dass die Debatte lediglich zu Protokoll geführt werden konnte. Ein Blick in die Tagesordnung zeigt aber, das dies die einzige Chance war, das Thema überhaupt noch debattieren zu können. Die Tagesordnung des Bundestages wird gerade zum Ende einer Legislaturperiode immer länger, weil viele Projekte noch abgeschlossen werden sollen. Das Thema Netzneutralität ist aber noch lange nicht erledigt und ich bin mir sicher der nächste Bundestag wird dieses Thema dann auch wieder live und in Farbe debattieren. linksfraktion.de, 25. Mai 2013

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