Freitag, 24. Mai 2013
Facebook-Schnüffelei durch Jobcenter
Jobcenter-Mitarbeiter fragten beim Bundesdatenbeauftragten nach, ob sie Hartz IV-Bezieher bei Facebook überwachen dürfen
24.05.2013
Viele Jobcenter-Mitarbeiter trauen offenbar ihren „Kunden“ nicht und wollen unter dem Vorwand, Hartz IV Sozialleistungsmissbrauch aufzudecken, nun auch in sozialen Netzwerken wie Facebook intensiv fahnden. Da die Leistungsträger hierbei schon oft ihre Handlungskompetenzen überschritten, wandten sich einige Sachbearbeiter, die eigentlich für die Reintegration in den Arbeitsmarkt zuständig sind, an den Bundesdatenbeauftragte Peter Schaar. Sie fragten, ob sie Hartz IV-Bezieher bei Facebook überprüfen dürfen. Schaar warnte jedoch ausdrücklich davor.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, warnte Behörden und deren Behörden-Mitarbeiter davor, Hartz IV Betroffene oder andere Leistungsberechtigte in sozialen Netzwerken auszuspionieren. Für eine gezielte Recherche dürfen Mitarbeiter von Behörden Facebook oder Twitter nicht verwenden. Das gelte auch nicht, wenn nur eine unbegründete Vermutung bestehe, die Leistungsberechtigten würden Sozialleistungsbetrug begehen. Allerdings gebe es nach Meinung des Datenschützers „absolute Ausnahmefälle“. Diese treten ein, wenn ein konkreter Betrugsverdacht bestünde. Dann dürfen Jobcenter auch die Daten aus den sozialen Netzwerken verwenden, so Schaar. "Jobcenter-Mitarbeiter dürfen sich aber keinesfalls zur gezielten Recherche in soziale Netzwerke einloggen oder sich gar unter falscher Flagge mit den Betroffenen 'befreunden', um so an deren Daten zu gelangen."
Rechtswidriges Suchen bei Google und Co
Auch das Suchen von Hartz IV-Beziehern über die Suchmaschinen Google oder Bing befindet der Datenschutzexperte für rechtswidrig. Zunächst müssten Sachbearbeiter versuchen, an die Daten auf normalem Weg zu gelangen, in dem diese bei dem Betreffenden eingefordert werden. Weigert sich jemand, so könnten auch Nachforschungen im Internet angestellt werden. Über die Maßnahme zur Erhebung von Daten solle aber der Betroffene „in jedem Fall informiert werden“, so der Datenschutzbeauftragte.
Immer wieder berichten Betroffene davon, dass ihre Sachbearbeiter Informationen darlegen, die nur aus Internet-Recherchen stammen können. So lesen Jobcenter-Mitarbeiter vorzugsweise auf privaten Blogs oder auch Facebookseiten. „Es empfiehlt sich in jedem Fall das Profil nur Freunden zugänglich zumachen. Entsprechende Einstellungen können bei Facebook direkt getätigt werden.“, rät Sebastian Bertram von „gegen-hartz.de“ . Viele vergessen in den sozialen Netzwerken, dass auch andere in den Gruppen und Fanseiten mitlesen können. Deshalb sollte jeder Satz mit Bedacht gewählt werden.
Betroffene sollen sich Datenschutzbeauftragten wenden
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) leugnet, dass Jobcenter-Mitarbeiter auf Fahndung in sozialen Netzwerken geht. Dabei hatte die Behörde vor einiger Zeit selbst dazu aufgefordert, kritische Blogs und Foren zu durchforsten. „Die Computer in den Behörden sind für soziale Netzwerke gesperrt“, erklärte ein BA-Sprecher. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar forderte alle Betroffenen auf, sich bei ihm zu melden, falls vermutet wird, dass Behörden-Mitarbeiter bei Facebook hinterher schnüffeln. "Betroffene, die eine missbräuchliche Erhebung ihrer Daten in sozialen Netzwerken vermuten, können sich jederzeit an mich wenden." (sb)
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