Freitag, 7. Dezember 2012
Bundesländer für NPD-Verbot - notwendig ist das Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda
07.12.12 - Nach langem Hin und Her haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer nun einstimmig für die Einleitung eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Das ist bislang nur eine "Empfehlung" an den dafür zuständigen Bundesinnenminister. Grundsätzlich kann außer der Bundesregierung auch der Bundestag oder der Bundesrat einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CDU) wiegelt weiterhin ab. Er glaube zwar, "dass das Material ausreichen kann, um ein solches Verfahren abschließen zu können", sieht es aber auch als seine Aufgabe, "auf die Risiken hinzuweisen". Das Votum der Landesregierungen ist zweifellos ein Zugeständnis gegenüber dem Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung, die faschistischen Organisationen zu verbieten. Laut dem neuen "ARD-Deutschlandtrend" von "Infratest dimap" sind 73 Prozent der Bevölkerung für ein NPD-Verbot.
So sehr das Ministerpräsidenten-Votum zu begrüßen ist, lenkt es davon ab, dass nicht nur die NPD, sondern alle faschistischen Organisationen und ihre Propaganda verboten gehören. Ein großer Teil der faschistischen Aufmärsche und Überfälle wird gar nicht oder zumindest nicht direkt von der NPD organisiert, sondern von faschistischen "Kameradschaften", "Autonomen Nationalisten" usw. Schon jetzt gibt es Bestrebungen, sich mit der Gründung neuer Parteien auf ein mögliches NPD-Verbot vorzubereiten. Erst vor kurzem formierte sich unter Beteiligung von Christian Worch, der maßgeblich das faschistische Pogrom in Rostock-Lichtenhagen vor 20 Jahren organisiert hatte, die Partei "Die Rechte".
Das Herumlavieren um das Verbotsverfahren und ein mögliches Scheitern ist auch deshalb vorgeschoben, weil ein Verbot aller faschistischen Organisationen nach Artikel 139 Grundgesetz aufgrund des Potsdamer Abkommens nicht nur jederzeit möglich wäre, sondern längst zwingend geboten ist. Auf dieser Grundlage bestünde überhaupt kein "Risiko" eines möglichen erneuten Scheiterns, wie das beim letzten Verbotsantrag 2003 der damaligen SPD/Grünen-Regierung der Fall war. Dieser war vom Verfassungsgericht wegen der Tätigkeit zahlreicher V-Leute der Geheimdienste in den Führungsgremien der NPD abgelehnt worden.
Ein Verbot faschistischer Organisationen kann nach Artikel 139 von der Regierung jederzeit ohne Anrufung des Verfassungsgerichts vollzogen werden. Ein Hintergrund für das Bestehen der bürgerlichen Parteien auf diesem Weg ist, dass damit auch die Türe für ein Vorgehen gegen revolutionäre Kräfte offen gehalten werden soll. Entsprechend muss vor dem Verfassungsgericht gar nicht der faschistische Charakter der NPD belegt werden, sondern ihr "aggressiv-kämpferisches Auftreten" gegen die "freiheitliche Grundordnung" des Kapitalismus. Die Faschisten sind aber gar keine Feinde des Kapitalismus, sondern wollen nur seine bürgerlich-demokratische Fassade fallen lassen, um ihn mit einer offen-terroristischen Diktatur gegen die revolutionäre Arbeiterbewegung und alle oppositionellen Kräfte zu verteidigen.
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