Montag, 17. Dezember 2012

Die Kriminalisierung antifaschistischer Gesinnung: Extremismusklausel

Seit Anfang 2011 ist die so genannte Extremismusklausel der Familienministerin Kristina Schröder in Kraft. „Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Als Träger der geförderten Maßnahme haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Trägern, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.“ Diese Klausel, genannt Demokratieerklärung, muss von allen Projekten und Initiativen gegen „Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ unterschrieben werden, die Mittel aus dem Programm des Bundes haben wollen, das ausgerechnet „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ heißt. Ungeachtet wissenschaftlicher Gutachten und massiver Kritik breiter Teile der Gesellschaft, wie Gewerkschaften, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, dem Zentralrat der Muslime in Deutschland, dem Auschwitz-Komitee in der Bundesrepublik Deutschland e.V., Kirchen und Parteien und zahlloser betroffener Initiativen, hält Ministerin Schröder an ihrer Klausel eisern fest. Übertroffen wird sie freilich vom Freistaat Sachsen, der die Klausel nicht nur auf Landesebene einführte, sondern zusätzlich verlangt, dass alle PartnerInnen ebenfalls ihre Unterschrift leisten müssen. Der Versuch der CSU, die Klausel in München als erster Kommune einzuführen, scheiterte am Münchner Stadtrat. Zuvor hatte schon die im Münchner Stadtrat vertretene NPD-Tarnliste BIA (Bürgerinitiative Ausländerstopp) erfolglos einen entsprechenden Antrag gestellt. Im Bezirk Berlin-Mitte einigten sich CDU und SPD unlängst darauf, die Vergabe von Fördergeldern an die Unterzeichnung einer Klausel zu binden. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis kam bereits im November 2010 zu dem Schluss, dass die Extremismusklausel zumindest in Teilen nicht verfassungskonform ist. Auch Harald Georgii vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages äußerte in seinem Gutachten vom 13. 1. 2011 Kritik am verlangten „Bekenntnis“: „Eine bestimmte Meinung nicht zu haben bzw. nicht äußern zu wollen, fällt in den Schutzbereich des Artikels 5 Abs.1 GG. Die Meinungsfreiheit, die ihrerseits konstituierend für die Demokratie ist, lässt selbst eine kritische Auseinandersetzung mit Verfassungsgrundsätzen und -werten zu“. Ein Gutachten zur sächsischen Klausel, erstellt vom Juristischen Dienst des Sächsischen Landtages, bestätigte im Oktober 2011 die Fragwürdigkeit des Bekenntniszwanges ebenfalls mit Verweis auf das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Nicht allein das Bundesfamilienministerium beweist hier erheblichen Förderbedarf in Toleranz und Kompetenz. Wenn Vereine ihre PartnerInnen oder ReferentInnen in Geheimdienstberichten recherchieren müssen, um anschließend behördlich überprüft zu werden, ob die Ermittlungstätigkeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden, ist das einzige, was verlangt und gefördert wird, Spitzel- und Denunziantentum. Und anderes ist von einer rechten Hardlinerin wie Kristina Schröder auch nicht zu erwarten. Seit ihrem Amtsantritt gibt sie sich jede Mühe, den Schröderschen (Gerhard) „Aufstand der Anständigen“ (so kritisch dieser auch zu bewerten ist) durch die Schrödersche (Kristina) „Bekämpfung des Extremismus“ zu ersetzen, den Fokus vom „zivilgesellschaftlichen Engagement gegen Rechtsextremismus und Neonazis“ auf die Bekämpfung jeder Form des „Extremismus“ zu verlagern. Dass dies nicht nur eine ideologische Debatte ist, haben inzwischen zahlreiche Initiativen gegen Nazis zu spüren bekommen, die bisher aus Bundesprogrammen gefördert wurden. Wissenschaftliche Extremismus-Legende Die wissenschaftliche Basis der Extremismus-Formel liefern allen voran der Politikprofessor und stellvertretende Direktor des Hannah Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung, Uwe Backes, und der Professor an der TU Chemnitz, Eckhard Jesse. Sie gehen davon aus, dass eine breite „Mitte der Gesellschaft“ auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vom linken und vom rechten Rand aus bedroht wird. Die beiden „Ränder“ werden von ihnen als Endpunkte eines Hufeisens dargestellt – weit weg von der „Mitte“, aber einander sehr nah. Und folgerichtig stellen sie ihre Forschung in den Dienst eines „wehrhaften Verfassungsstaates“, damit – in Deutschland kennt man sich da ja aus – sich die Katastrophe von 1933 nicht wiederholen könne. Denn damals sei die Demokratie im „Zusammenwirken der Republikfeinde (insbesondere KPD und NSDAP)“ bedroht worden. So zu lesen im Editorial zum „Jahrbuch Extremismus und Demokratie 2010“, das u.a. von den beiden herausgegeben wird. Das ist natürlich höherer Blödsinn von besonderer Güte und Dreistigkeit. Zugrunde gerichtet wurde die Weimarer Demokratie von bürgerlichen Parteien, dem Kapital und dem Militär – der „Mitte der Gesellschaft“ – und die „Katastrophe von 33“ war die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler und die Koalition von NSDAP und DNVP (und nicht KPD). Diese Umdeutung historischer Tatsachen findet ihre Fortsetzung im wohl bewussten Leugnen gegenwärtiger Gegebenheiten. Die Studie „Die Mitte in der Krise – Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2010“ im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung attestiert auch heute Deutschlands „Mitte“ eine wachsende Zustimmung zu „rechtsextremen Einstellungen“: Gut jede/r Vierte befürwortet eine „starke Partei“, die die „Volksgemeinschaft insgesamt verkörpert“, etwa ein Zehntel hätte gerne einen Führer und eine Diktatur. Mehr als 30 Prozent der Deutschen äußern sich ausländerfeindlich und finden Deutschland „überfremdet“. „Der Anteil der Bevölkerung, der antisemitisch eingestellt ist und dies offen (…) zu erkennen gibt, liegt (…) bei knapp 10 %. Vorstellungen, dass der ‚Einfluss der Juden zu groß‘ ist, dass ‚Juden mehr als andere mit üblen Tricks arbeiten‘ und dass ‚sie etwas Besonderes und Eigentümliches an sich haben und nicht so recht zu uns passen‘, sind keineswegs Ansichten am Rand der Gesellschaft.“, so die AutorInnen der Studie. Solche Umfrageergebnisse zeigen in aller Deutlichkeit die Falschheit der Extremismus-These. Vor allem aber zeigen sie, dass antifaschistisches, fortschrittliches Engagement und linke Gesellschaftskritik so notwendig sind wie eh und je. Und gerade die, die gegen Faschismus, Rassismus und Chauvinismus in der „Mitte der Gesellschaft“ kämpfen, laufen Gefahr, an den linken „Rand“ definiert und damit kriminalisiert zu werden. Ihre Gleichsetzung mit faschistischer, menschenverachtender, ausgrenzender Weltanschauung ist eine bodenlose Unverschämtheit. Die Demokratie-Wächter Eingeführt wurde der Begriff des „Extremismus“ vom Verfassungsschutz in Zusammenarbeit mit einigen Politologen, u.a. den schon erwähnten Professoren. Der Begriff findet sich weder im Grundgesetz, noch in irgendeinem anderen Gesetz. Insofern ist er strafrechtlich nicht relevant. „Extremismus“ ist ein politischer Begriff, über den einige „Wissenschaftler“, die Innenministerien und der Verfassungsschutz die Deutungshoheit haben. Das bayerische Innenministerium gibt beispielsweise die Faltblattserie „Demokratie in Gefahr“ heraus, damit auch diejenigen, die vielleicht sonst Schwierigkeiten hätten einen Extremisten zu erkennen, dazu in die Lage versetzt werden. In der Ausgabe zum „Linksextremismus“ heißt es da: „Charakteristisch für alle Linksextremisten in Deutschland ist ihre antifaschistische, antirassistische und antiimperialistische Grundhaltung. (…) Klassische Aktionsfelder für Linksextremisten sind ‚Neonazismus/Faschismus‘, ‚Antiimperialismus‘, ‚Anti-Globalisierung‘, ‚Anti-Kernkraft‘, ‚Antimilitarismus‘, ‚Antirassismus‘, ‚Asyl- und Abschiebeproblematik‘ und der Kampf gegen ‚Sozialabbau‘.“ Bei soviel „Anti“ geht dann leicht auch mal das eine oder andere verloren … Und wo lässt sich eine solche Ideologie besser absetzen als in den Schulen. Im September 2011 erschien, gefördert vom Familienministerium, die Broschüre „Demokratie stärken – Linksextremismus verhindern“ der „Zeitbild Stiftung“ als kostenloses Unterrichtsmaterial für Schulen. Das Vorwort steuert die Familienministerin bei. Sie warnt darin, dass linksextreme Positionen bisher zu wenig beachtet wurden. Es gelte, wachsam zu sein, deshalb soll „dieses Magazin (…) Sie und Ihre Schülerinnen und Schüler für das Thema Linksextremismus sensibilisieren. (…) Zudem erhalten Sie methodische Anregungen zu pädagogischen Zugängen und Umgangsweisen mit dem Thema Linksextremismus.“ Und das funktioniert unter anderem so: Arbeitsblatt 10 trägt den Titel „Wie macht man gleich?“ Eine Grafik illustriert die Aussage, dass das reichste Zehntel der Bevölkerung der Bundesrepublik über 61,1 Prozent des gesamten Einkommens verfügt. Dieses Zehntel kommt für 51,8 Prozent der Einkommensteuer auf. Die Aufgabe für die SchülerInnen: „Um die Ungleichheiten in Einkommen und Vermögen auszugleichen, erhebt der Staat Steuern. Diskutiert in der Gruppe, ob es gerecht ist, dass ein Zehntel der Bevölkerung über 50 Prozent des Steueraufkommens leistet.“ Auf derselben Seite werden folgende Aussagen zum Thema Gleichheit nebeneinander gestellt. Zunächst: „Linksextremisten machen die ‚kapitalistische Klassengesellschaft‘ für alle sozialen Probleme verantwortlich. Ihre Forderung: ‚Durch radikale Umverteilung müssen soziale Unterschiede beseitigt werden.‘“ Und dann: „(…) die Tatsache, dass Menschen von Geburt an verschieden sind in physischen und geistigen Begabungen, kann nicht hinwegdiskutiert werden. Einige übertreffen ihre Mitmenschen an Gesundheit und Kraft, an Verstand und Fähigkeiten, an Energie und Entschlusskraft, und sind dadurch besser als der Rest der Menschheit geeignet zum Verfolg irdischer Angelegenheiten (…).‘ Ludwig von Mises (1961): Gleichheit und Ungleichheit, Chicago“. Diesmal sollen die SchülerInnen entscheiden, wer die besseren Argumente hat, die „Linksextremisten“ oder der Experte Ludwig von Mises. Die Art der Fragestellung zur Besteuerung und die Verknüpfung mit den beiden Zitaten gibt eine politische Position vor, die gesellschaftliche Solidarität als „linksextremistisch“ diffamiert und als Alternative übelsten Sozialdarwinismus anzubieten hat. Da im Quellenverzeichnis überwiegend Verfassungsschutzämter genannt sind, überrascht es nicht weiter, dass sich eine Liste „linksextremistischer Organisationen“ wie eine Auswahl aus den VS-Berichten liest. Das Kapitel „Argumente des Linksextremismus“ gibt schließlich Hinweise, was Kristina Schröder mit der Extremismusklausel will. Denn hier geht es vor allem um Antifaschismus, der von den „Linksextremisten“ missbraucht würde. Antifaschismus sei nämlich, wie Antikommunismus, im Allgemeinen eine demokratische Grundposition. Gleichwohl gelte, dass nicht jeder Antifaschist ein überzeugter Demokrat sein müsse. Demokratischer Antifaschismus sei demnach die Ablehnung rechtsextremistischer Positionen und Rechtsdiktaturen wie dem Nationalsozialismus, von dem es lapidar heißt: „Dessen Vertreter hatten in Deutschland in der Zeit von 1933 bis 1945 Grundrechte aufgehoben sowie Oppositionelle und als nicht dem Volk zugehörig Definierte verfolgt und ermordet.“ Unter der Überschrift „Antidemokratischer Antifaschismus“ bekommen die SchülerInnen dann eine kleine Kostprobe in Totalitarismustheorie. Auf dem entsprechenden Arbeitsblatt zum Thema ist der Widerstand gegen den Nationalsozialismus noch nicht einmal mehr erwähnt. Dort sind die guten AntifaschistInnen die liberale Opposition gegen Mussolini und die Gegner Francos. Die Definition des „extremistischen Antifaschismus“ liefert Armin Pfahl-Traughber1: „Die (…)kommunistische Faschismus-Definition geht demgegenüber davon aus, dass Faschismus in wirtschaftlichen Krisen notwendigerweise aus dem Kapitalismus folgt. Damit beabsichtigt ein konsequenter Antifaschismus in diesem Sinne die Abschaffung der Wirtschaftsordnung des Kapitalismus und damit auch der als bürgerlich geltenden parlamentarischen Demokratie.“ Trotz dieser sehr verkürzten Darstellung lässt sich erkennen, dass sich Kommunistinnen und Kommunisten – und nicht nur die – damit einer Analyse schuldig machen, nach der Faschismus nicht vom Himmel fällt und womöglich sogar in der „Mitte der Gesellschaft“ zu verorten sei. Bilanz Nach über einem Jahr Extremismusklausel konnten zahlreiche Projekte nicht umgesetzt werden – die Mittel fehlten, weil die TrägerInnen die Klausel nicht unterschreiben wollten. Das Fürther Bündnis gegen Rechtsextremismus etwa musste eine Bildungsreise für Jugendliche nach Auschwitz absagen und das Projekt „Spurensuche in Fürth“ kam nicht zustande. Das selbstverwaltete Jugendkulturzentrum Conne Island in Leipzig konnte ein Projekt zur Geschichte des Hauses nicht durchführen. Der Frauenkultur e.V., ebenfalls aus Leipzig, konnte eine Publikation über rechtsextreme Frauen nicht erstellen. Der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen (VVN – BdA) fehlen die Mittel zur Fortführung eines Projekts zum Aufbau verschiedener Gedenkstätten in Berlin. Der AKUBiZ e.V. aus Pirna, dem schon im November 2010 der Sächsische Förderpreis für Demokratie aberkannt wurde, weil der Verein die Extremismusklausel nicht unterschrieb, konnte 2011 ein Projekt zum ehemaligen Konzentrationslager Königstein nicht umsetzen. Der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) in Berlin wurde die Förderung widerrufen, nachdem sie nur das Bekenntnis zur FdGO, nicht aber die Zusage zur Bespitzelung unterschrieben hatte. Die Stadt Jena hat auf Bundesmittel verzichtet, weil die Kommune die Extremismusklausel nicht von TrägerInnen unterzeichnen lassen will. Und so weiter und so fort. Die überwiegende Mehrheit der TrägerInnen hat die Klausel jedoch mehr oder weniger zähneknirschend unterschrieben. Die mühsam aufgebauten Strukturen (an denen zuweilen auch die Existenz ihrer MitarbeiterInnen hängt) aufgeben zu müssen, den Betroffenen rechter Gewalt die Unterstützung entziehen zu müssen, die wichtige Arbeit im Kampf gegen Nazis einstellen oder einschränken zu müssen – all dies mögen Gründe sein, die zu einer solchen Entscheidung führen. Aber sie hat einen hohen politischen Preis. Mit jeder Unterschrift wird der rechtsbürgerlichen Auffassung von demokratischer Kultur zur Allgemeingültigkeit verholfen, das staatliche Extremismus-Konstrukt gestützt und die Entsolidarisierung vorangetrieben. Die Bedrohung kommt aus der „Mitte“ Die Klausel ist ein Instrument, das in übergeordnetem Zusammenhang steht. Sie schränkt auf der einen Seite den politischen Spielraum ihrer UnterzeichnerInnen extrem ein und die Kriminalisierung unabhängiger antifaschistischer Initiativen lässt sich einfacher ins Werk setzen. Auf der anderen Seite mischt sich der Inlandsgeheimdienst – als ein staatliches Repressionsorgan! – zunehmend in den gesellschaftlichen Diskurs ein. Dass dessen „Erkenntnisse“ äußerst fragwürdig sind und die Nennung verschiedener antifaschistischer Initiativen in den Verfassungsschutzberichten immer wieder vor Gericht untersagt wird, ist dabei nur ein Aspekt. Politische Bildungsarbeit soll nur leisten, wer sich jede Kritik an Staat und Verfassung versagt. Gleichzeitig aber betätigt sich der Geheimdienst selbst immer mehr auf diesem Gebiet. Die gespenstische Vorstellung, dass die antifaschistische Aufklärungsarbeit künftig durch den Verfassungsschutz geleistet wird, ist keineswegs aus der Luft gegriffen. In mehreren Bundesländern tritt der Geheimdienst seit einigen Jahren offensiv als Bildungsakteur z.B. in Schulen auf. Dies muss jeder fortschrittlich denkende Mensch, dessen Demokratieverständnis sich nicht darauf beschränkt, auf dem Boden des „ehernen“ (aber bei Bedarf ruckzuck geänderten) Grundgesetzes stehen zu bleiben, als ernste Bedrohung empfinden. Die Kritik darf sich daher nicht auf die Klausel beschränken, sie muss die staatliche Extremismuspolitik in den Fokus nehmen. Deren VertreterInnen, ob nun Behörde oder Stiftung, kann nur wirksam etwas entgegensetzen, wer sich nicht durch die Klausel hat einschränken lassen und unabhängig agiert. 1- Armin Pfahl-Traughber, Politikwissenschaftler und Soziologe war wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz und ist seit 2004 Professor an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund). Er publiziert u. a. im Jahrbuch Extremismus und Demokratie und gibt seit 2008 das Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung heraus. Mai 2012 Links: http://demokratiebrauchtuns.de (ausführlicher Pressespiegel und Chronologie zur Extremismusklausel) http://inex.blogsport.de

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