Montag, 17. Dezember 2012

Gefälligkeitsgutachten bescheinigt Priestern keine besonderen Pädophilie-Neigungen

Erstellt von Redaktion | Quelle: Kirchensumpf vom 8. Dezember 2012 Gefälligkeitsgutachter B.A. Skott Auf Kommunisten-online am 15. Dezember 2012 – Die deutsche Bischofskonferenz hat eine Studie zum Missbrauch von Kindern in der katholischen Kirche in Auftrag gegeben und auch wohl ein bestimmtes Ergebnis erwartet. Und „oh ein Wunder ist geschehen”: Die Hauptbotschaft der Studie besagt: Nur eine Minderheit der beschuldigten Priester hätten pädophile Neigungen. Es gebe hier keine bedeutsamen Unterschiede zur deutschen Allgemeinbevölkerung. Sie empfahl zudem knapp die Hälfte der Täter weiter zu beschäftigen. Die Studienmacher werteten Gutachten zu insgesamt 78 Geistlichen aus, die ihnen von den Bistümern vorgelegt wurden. Die Mehrheit der diesen vorgeworfenen Übergriffe habe zwischen den 1960er und 1990er Jahren stattgefunden. Die „vorgeworfenen sexuellen Übergriffe” der Priester ohne solche Präferenzstörungen seien aus Beweggründen begangen worden, „die sich überwiegend dem normalpsychologischen Bereich zuordnen lassen”. So bleibt die Frage offen, warum einige Priester offenbar Kinder oder Jugendliche missbraucht haben, obwohl sie nicht unter einer entsprechenden psychischen Störung litten. Zur Rückfälligkeit wurde weiterhin erklärt: „Betrachtet man internationale Befunde zur Rückfälligkeit sexuell übergriffiger katholischer Geistlicher, die an ambulanten Behandlungsmaßnahmen teilnahmen, so trat ein relativ kleiner Anteil von etwa fünf Prozent erneut mit sexuellen Übergriffen in Erscheinung. Inwiefern unbehandelte sexuell übergriffige Geistliche eine geringere oder höhere Rückfallrate aufweisen, ist bis heute unbekannt. Verbleiben sexuell übergriffige katholische Geistliche innerhalb ihrer Kirche, dann verfügen sie über ein soziales Kontroll- und Unterstützungsnetzwerk, welches unter rückfallpräventiven Gesichtspunkten als protektiver Faktor angesehen werden kann.” Auch das übliche Mantra wurde wieder bedient: „Einen kausalen Zusammenhang zwischen Zölibat und sexuellem Missbrauch gibt es auch nach diesem Gutachten nicht.” Jetzt muss man wissen, die Gutachter haben die Priester psychologisch bewertet, ohne sie jemals gesehen geschweige denn gesprochen zu haben. Also nach einer Aktenlage. Psychiatrieren nach AKTENLAGE – kommt uns das nicht bekannt vor? Da gibt es ja aktuell in Bayern den Justizskandal des Gustl Mollath. Der sitzt seit 7 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie. Wegen einem wahnhaften Gedankenkomplex zur Schwarzgeldverschiebung der HVB-Bank in Nürnberg. Ach ja, Gutachter in beiden Fällen waren unter anderem die Herrn Professoren Professor Dr. med. Hans-Ludwig Kröber (prüft schon mal nur nach Aktenlage) und Professor Dr. med. Friedemann Pfäfflin (sattsam bekannt als Verfechter der 7 jährigen Freiheitsberaubung von Gustl Mollath)! (verifizierte Quelle: www.dbk.de) Fazit: Wenn man Schwarzgeldgeschäfte anprangert, wird man von diesen beiden Gefälligkeitsgutachter in die geschlossene Psychiatrie nach Aktenlage weggesperrt! Wenn man aber ein Mitglied der Kinderfickersekte ist, dann bekommt man von den gleichen Gefälligkeitsgutachter den Freifahrtsschein der Weiterbeschäftigung, nach Aktenlage selbstverständlich.

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