Mittwoch, 15. Mai 2019

Tarifbindung nimmt weiter ab


Dossier

Differenzierung und Flexibilisierung der TarifpolitikDer Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben ist seit 1996 deutlich zurückgegangen. Arbeiteten damals in Westdeutschland 70 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag, waren es im Jahr 2017 noch 49 Prozent. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten von 56 auf 34 Prozent. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 15.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifverträgen sowohl in West- als auch in Ostdeutschland jeweils um zwei Prozentpunkte gesunken. Firmen- oder Haustarifverträge gelten für acht Prozent der westdeutschen und für zehn Prozent der ostdeutschen Beschäftigten. Das bedeutet ein Minus von einem Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr in Ostdeutschland. In Westdeutschland ist keine Veränderung zu verzeichnen…” Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 24. Mai 2018 externer Link, siehe auch:
  • Neue Studie des WSI zur Tarifbindung in Deutschland: Sachsen Schlusslicht – Nur 39 Prozent werden nach Tarif bezahlt – niedrigere Löhne und längere Arbeitszeiten New 
    “In Sachsen sind nur 39 Prozent aller Beschäftigten durch einen Tarifvertrag geschützt. Damit ist der Freistaat mit erheblichem Abstand Schlusslicht in Deutschland. In den übrigen ostdeutschen Bundesländern liegt die Tarifbindung im Durchschnitt bei 46 Prozent, in Westdeutschland profitieren im Schnitt 57 Prozent der Beschäftigten von einem Tarifvertrag. Bei den Betrieben sind in Sachsen noch 15 Prozent an einen Tarifvertrag gebunden, gegenüber 20 Prozent in den übrigen ostdeutschen Bundesländern und 29 Prozent in Westdeutschland. Dabei hat Sachsen aufgrund einer günstigen Wirtschaftsstruktur mit einer starken Industrie eigentlich gute Startbedingungen. Die Leidtragenden sind die Beschäftigten in tariflosen Unternehmen, die deutliche Lohneinbußen hinnehmen müssen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Sie wird heute auf einer Pressekonferenz in Dresden vorgestellt. Die niedrige Tarifbindung sei auch Ergebnis eines über viele Jahre von der Landespolitik propagierten Leitbildes, Sachsen als „Billiglohnland“ zu positionieren, schreiben die WSI-Forscher Prof. Dr. Thorsten Schulten und Dr. Malte Lübker. Dementsprechend habe die Politik auch Möglichkeiten, nun gegenzusteuern.(…) Stärkung des Tarifsystems: „Die sächsische Politik ist lange dem Leitbild des Billiglohnlandes Sachsen gefolgt“, schreiben die Forscher. „Um dieses Bild zu verändern, ist eine Stärkung der Tarifbindung unabdingbar.“ Hierzu könne die Politik die Allgermeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtern und verbindliche Tariftreuevorgaben bei öffentlichen Aufträgen und in der Wirtschaftsförderung machen. Darüber hinaus müssten auch die Tarifvertragsparteien gestärkt werden. Während die Gewerkschaften wieder mehr Mitglieder gewinnen müssen, sollten die Arbeitgeberverbände vor allem die Legitimation von Tarifflucht über die OT-Mitgliedschaften beenden. OT steht für „ohne Tarifbindung“. Dabei können Unternehmen zwar Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sein, sind aber nicht an Tarifverträge gebunden.” Pressemitteilung vom 10. Mai 2019 von und bei der Hans-Böckler-Stiftung externer Link mit Link zur WSI-Study Nr. 19, Düsseldorf 2019 “Tarifverträge und Tarifflucht in Sachsen” von Thorsten Schulten, Malte Lübker und Reinhard Bispinck. Siehe dazu:
    • Deutscher Rekord im »Kapitalistensport«. Jahrelang hat Sachsen Niedriglöhne propagiert – jetzt ist der Freistaat bundesweit Schlusslicht bei der Tarifbindung.“So klingt Sarkasmus: »Wir können gar nicht so schlecht arbeiten, wie wir bezahlt werden«, schrieben Mitarbeiter der Teigwaren Riesa GmbH bei einem Arbeitskampf auf ein Plakat. Das Unternehmen mit Eigentümern in Baden-Württemberg gehört zu den bekanntesten der Branche im Osten. Von dem guten Ruf hatte die Belegschaft indes lange wenig. Zwei Drittel der 140 festen Beschäftigten verdiente kaum mehr als Mindestlohn. Das ist keine Ausnahme in Sachsen. Das Bundesland ist quasi deutscher Meister in dem, was DGB-Chef Reiner Hoffmann bei einer Kundgebung am 1. Mai in Leipzig als »Volkssport der Kapitalisten« bezeichnete: Tarifflucht. (…) Einen fahlen Lichtstreif sieht der DGB immerhin am Horizont; 2014 sei die Niedriglohnstrategie »offiziell beendet« worden, sagt Schlimbach. Damals trat die SPD in Sachsen in die Regierung mit der CDU ein. Ihr Wirtschaftsminister Martin Dulig drängte erst diese Woche auf eine starke Tarifbindung. Die Linkspartei merkte indes an, dass es die Sozialdemokraten nicht vermocht hätten, ein neues Vergabegesetz durchzusetzen. Das wiederum wäre, wenn es eine Tariftreueregelung enthält, auch nach DGB-Ansicht sehr wichtig, um über öffentliche Aufträge die Tarifbindung zu erhöhen. Bei den Fördermitteln für die Wirtschaft gibt es solche Klauseln immerhin bereits. Der DGB drängt auch darauf, häufiger Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Und er betont die Rolle von Betriebsräten und Arbeitskämpfen. Teigwaren Riesa ist dafür ein gutes Beispiel. Nach hartem Kampf steht dort jetzt die Übernahme des Manteltarifs in Aussicht.” Beitrag von Hendrik Lasch bei neues Deutschland vom 11. Mai 2019 externer Link
  • Vor 70 Jahren wurde das Tarifvertragsgesetz verabschiedet. Tarifpolitik: 5.000 neue Abkommen pro Jahr, steigende Reallöhne, innovative Vereinbarungen – aber stark gesunkene Reichweite  
    Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 5.000 Tarifabkommen neu abgeschlossen, zurzeit gibt es rund 77.000 gültige Tarifverträge. Grundlage dafür ist eines der ältesten Arbeitsgesetze der Republik, das morgen 70 Jahre alt wird: Am 9. April 1949, noch vor der Gründung der Bundesrepublik, beschloss der Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes der britischen und amerikanischen Zone das Tarifvertragsgesetz (TVG). Seit 1990 gilt es auch in den neuen Bundesländern. In anfangs nur elf und heute in 13 Paragrafen regelt das Gesetz ein zentrales Gebiet der Arbeitsbeziehungen, nämlich die kollektive Aushandlung von Arbeits- und Einkommensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (…) Trotz dieser positiven Ergebnisse ist der Zustand des Tarifvertragssystems nach der WSI-Untersuchung aber nicht zufriedenstellend. Das liegt vor allem daran, dass die Reichweite der Tarifverträge seit mehr als zwei Jahrzehnten nahezu kontinuierlich zurückgeht. Mittlerweile sind nur noch rund 55 Prozent der Beschäftigten und 27 Prozent der Betriebe tarifgebunden. Insbesondere in kleineren Betrieben, in verschiedenen Dienstleistungsbereichen und in den ostdeutschen Bundesländern liegt die Tarifbindung erheblich unter dem Durchschnitt. (…) Die zentrale Frage laute daher, wie der Trend gebrochen und dem Tarifvertragssystem zu neuer Stärke verholfen werden kann, so Schulten. Dazu seien verschiedene Ansatzpunkte geeignet und erforderlich: Einerseits seien die Tarifvertragsparteien gefordert, ihre Bindungskraft zu erhöhen. „Die Arbeitgeberstrategie zum Aufbau von OT-Verbänden hat sich als fataler Irrweg erwiesen, der die Erosion des Tarifsystems verstärkt hat. Tarifbindung muss hier Vorrang haben.“ Flankierend sei auch der Gesetzgeber gefordert, so Schulten. „Tarifsenkungs- und Vermeidungsstrategien müssen begrenzt werden, etwa durch die Nachwirkung von Tarifverträgen bei Outsourcing.“ Zudem sollte die Geltungswirkung durch erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen unterstützt und das Vetorecht der Arbeitgeber im Tarifausschuss abgeschafft werden. Schließlich könnte das Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen auf die konsequente Förderung von Tarifbindung ausgerichtet werden.” WSI-Pressemitteilung vom 08.04.2019 externer Link.  Siehe auch:
    • Reinhard Bispinck/WSI-Tarifarchiv: 70 Jahre Tarifvertragsgesetz – Stationen der Tarifpolitik von 1949 bis 2019, Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 85 externer Link , Düsseldorf, April 2019
    • 70 Jahre Tarifvertragssystem Arbeitsforscher fordern: “Tarifbindung auch für Subunternehmer”
      70 Jahre nach seiner Einführung ist der Zustand des deutschen Tarifvertragssystems laut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung “nicht zufriedenstellend”. Was die Arbeitsforscher kritisieren und welche Maßnahmen sie empfehlen…” Agenturmeldung vom 08.04.2019 bei deutsche-handwerks-zeitung.de externer Link
    • Die ganze Arbeitswelt – Maßnahmen für mehr TarifbindungRund 77 000 Tarifverträge gibt es in Deutschland, eine Million Streiktage waren es 2018, ein Plus bei den Tariflöhnen von gut 14 Prozent innerhalb der letzten zehn Jahre – doch all diese Statistiken beschreiben nur die halbe Arbeitswelt. Die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland arbeitet ohne von den Gewerkschaften ausgehandelten Schutz. Das ist schlecht. Denn bei allen Einschränkungen im Detail: Tarifverträge stehen für höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten, längeren Urlaub, sie sorgen für gute Übergänge in die Rente oder regeln den maximalen Lärm am Arbeitsplatz. Sie verhindern, dass Wettbewerb über die Löhne betrieben wird. Wer das Leben der Lohnabhängigen verbessern will, muss daher die Tarifbindung stärken. Das geht nur mit stärkeren Gewerkschaften. Die müssen sich dafür selber bewegen, neue Konzepte, eine andere Beteiligung von Beschäftigten erproben…” Kommentar von Ines Wallrodt vom 08.04.2019 beim ND online externer Link
  • Linke fordern Reform: Immer mehr Unternehmen begehen Tarifflucht  
    “Die Zahl der Tarifverträge, die von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt wurden und damit auch für tarifungebundene Unternehmen gelten, ist in den vergangenen Jahren drastisch gesunken. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken zurück, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach nahmen die sogenannten Allgemeinverbindlichkeits-Erklärungen (AVE) des Arbeitsministeriums von 113 Branchentarifverträgen im Jahr 2000 auf nur noch 25 im Jahr 2018 ab. Damit gingen die AVE innerhalb von 20 Jahren um etwa 80 Prozent zurück – trotz einer Reform aus dem Jahr 2014, mit der die Bedingungen für solche Erklärungen gelockert worden waren. (…) „Immer mehr Unternehmen begehen Tarifflucht und entziehen sich so ihrer sozialen Verantwortung“, sagte Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linken im Bundestag. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz von 2014 habe sich als „Rohrkrepierer“ erwiesen. Es brauche daher eine wirksame Reform, „die in einem ersten Schritt die Blockademöglichkeit branchenfremder Arbeitgeberverbände bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen abschafft“, so Meiser. Darüber hinaus forderte er ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene. „Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten die branchenüblichen Tariflöhne zahlen.“ Bundesarbeitsminister Heil müsse gesetzliche Maßnahmen gegen die anhaltende Tarifflucht auf den Weg bringen. Die Linke will dem Bundestag an diesem Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der aber von der Koalitionsmehrheit abgewiesen werden dürfte.”Beitrag von Birgit Marschall vom 5. April 2019 bei RP online externer Link
  • Zahl deutlich gesunken: Weniger als die Hälfte der Deutschen arbeitet nach Tarif  
    “… Der Anteil der Beschäftigten in deutschen Unternehmen, die noch an einen Branchentarifvertrag gebunden sind, ist in den zehn Jahren zwischen 2008 und 2017 um sechs Prozentpunkte auf nur noch 47 Prozent aller Beschäftigten gesunken. Zugleich ging der Anteil der tarifgebundenen Betriebe an allen Unternehmen um sieben Prozentpunkte auf nur noch 25 Prozent oder ein Viertel zurück. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach nahm der Anteil der nicht-tarifgebundenen Unternehmen bei kleinen Betrieben besonders stark ab. Nicht an einen Tarifvertrag gebunden sahen sich im vergangenen Jahr 87 Prozent aller Firmen mit bis zu neun Mitarbeitern in Ostdeutschland und 78 Prozent in Westdeutschland. Zehn Jahre zuvor hatten sich erst 69 Prozent der kleineren westdeutschen und 80 Prozent der kleineren ostdeutschen Betriebe von Tarifverträgen verabschiedet.(…) „Die Zahlen belegen, dass die Tarifflucht von Unternehmen wie dem Einzelhandelskonzern Real nur die Spitze des Eisberges darstellt“, sagte der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linken, Pascal Meiser. „Quer durch ganz Deutschland und unabhängig von der Betriebsgröße unterminieren immer mehr Arbeitgeber das bewährte Tarifvertragssystem.“ Dem dürfe die Regierung nicht tatenlos zusehen. „Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist in der Pflicht, endlich ein Maßnahmenkonzept zur Stärkung der Tarifbindung auf den Tisch zu legen“, sagte Meiser. Tarifverträge müssten auch gegen den Willen der Arbeitgeberverbände für allgemeinverbindlich erklärt werden können und vollumfänglich auch auf aus dem Ausland entsandte Beschäftigte erstreckt werden, forderte er.” Beitrag von Birgit Marschall vom 28. Dezember 2018 bei RP Online externer Link
  • Tarifbindung auf Talfahrt  
    Die Tarifflucht von Betrieben und Unternehmen hält unvermindert an. Das hat Folgen für den Schutz der Beschäftigten vor schlechter und schlecht entlohnter Arbeit. Doch verweist die Entwicklung auch auf ein tiefer liegendes, gravierenderes Problem. Wenn Arbeitsverhältnisse nur nach Gutdünken derjenigen ausgestaltet wären, die die Arbeitsplätze anbieten, hätten die auf Arbeit angewiesenen Beschäftigten wenig zu lachen. Wie wenig, das verrät ein Blick auf die frühkapitalistischen Zustände des 19. Jahrhunderts, für die man am besten einen Klassiker konsultiert: Friedrich Engels hat in seinem Werk „Die Lage der arbeitenden Klasse in England“ die überaus elenden Arbeits- und Lebensbedingungen eindrucksvoll festgehalten. Von solchen Zuständen sind die ArbeitnehmerInnen in den fortgeschrittenen Industriegesellschaften (nicht aber in der Peripherie der Schwellen- und so genannten Entwicklungsländer!) zum Glück weit entfernt. Sie profitieren von Erfolgen der Arbeiterbewegung, zu denen die Etablierung eines Systems der kollektiven Interessenvertretung zählt. (…) Etwa 43 Prozent der westdeutschen und 56 Prozent der ostdeutschen ArbeitnehmerInnen haben 2017 in Betrieben gearbeitet, die sich jeglicher Tarifbindung entzogen haben. Mit Blick auf die Betriebe wird das Ausmaß der Abwärtsentwicklung noch deutlicher: In 71 Prozent der westdeutschen und 81 Prozent der ostdeutschen Betriebe gibt es keinerlei Tarifbindung mehr. Zwar gab knapp die Hälfte dieser Betriebe in der IAB-Befragung an, sie würde sich an den Branchentarifverträgen „orientieren“, das aber kann alles mögliche bedeuten. In der Praxis bedeutet es vor allem, also oftmals, „ganz erheblich schlechtere Bedingungen“, bringt es Stefan Sell auf den Punkt. (…) In Bezug auf das Problem mangelnder Tarifbindung böte sich an, die im Tarifvertragsgesetz geregelten gesetzlichen Möglichkeiten, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, noch einmal deutlich auszuweiten, um auf diese Weise einer weiteren Erosion des Tarifsystems entgegenzuwirken…” Artikel von Markus Krüsemann vom 29.05.2018 bei Miese jobs externer Link

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