Freitag, 31. Mai 2019

Offener Brief gegen neue Abschiebegesetze

Innenministerium plant umfangreiche Asylrechtsverschärfungen - breiter Protest aus Zivilgesellschaft

  • Von Sebastian Weiermann
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  • 30.05.2019, 17:18 Uhr
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  • Lesedauer: 3 Min.
    • Im Bundestag soll demnächst über das von Horst Seehofers Innenministerium vorgelegte und vom Kabinett mit kleinen Änderungen gebilligte »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« abgestimmt werden.
      Aus diesem Grund wenden sich nun 22 Organisationen in einem Offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten. Das Gesetz würde »selbst Familien und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dauerhaft von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgrenzen, sie unverhältnismäßigen Sanktionen und einer uferlosen Ausweitung der Haftgründe aussetzen«, warnen sie unter anderem in dem Brief.
      Dieser wurde von Pro Asyl, dem Paritätischen Gesamtverband und Save the Children Deutschland initiiert, unterschrieben haben ihn so unterschiedliche Organisationen wie die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie, oder die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
      Besondere Kritik üben die Organisationen an vier Punkten des Gesetzesentwurfs: Geflüchtete, die in einem anderen EU-Staat bereits anerkannt wurden, sollen so nach der Stellung eines Asylantrags in Deutschland nur noch »Überbrückungsleistungen« in Form von Sachleistungen erhalten. Die Unterzeichner kritisieren, durch den Entzug von Sozialleistungen sollten Geflüchtete in andere EU-Staaten verdrängt werden.
    • Bis zum Bundesverfassungsgericht stellen Gerichtsentscheidungen klar, dass Abschiebungen nach Griechenland, Bulgarien oder Italien unzumutbar seien. Geflüchtete, die trotzdem versuchten, in Deutschland zu leben, würden so unter das Existenzminimum »gedrückt« - dies sei laut den Verfassern des Briefes verfassungswidrig.
      Ähnlich sieht das Aziz Bozkurt, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD. Das Vorhaben sei verfassungsrechtlich höchst bedenklich und menschenunwürdig, stellte er sich hinter die Unterzeichner. »Die Schweinereien in diesem Gesetz sind nah am Niveau des sogenannten Asylkompromisses von 1992, wo sich die SPD auch von Rechten treiben lassen«, so der Politiker. Das dürfe sich nicht wiederholen. Aufgabe der Sozialdemokratie sei »das Bekämpfen der menschenfeindlichen Politik der Rechten und nicht das Kopieren dessen«, erklärte Bozkurt weiter.
      Ein anderer Kritikpunkt ist die im Gesetz geplante, dreijährige Aussetzung der Trennung von Straf- und Abschiebehaft. In ihrer Folge würden die »strengen Sicherheitsauflagen beispielsweise im Hinblick auf die Nutzung von Handys oder Internet sowie die Bewegungsfreiheit - auch in der Abschiebungshaft gelten«. Außerdem sollen mit dem Gesetz die Gründe für Abschiebehaft massiv ausgedehnt werden.
      Der Begriff »Fluchtgefahr« werde laut den Unterzeichnern komplett neu definiert und könne »nahezu jeden« treffen. Für Fluchtgefahr spreche zum Beispiel, wen im Asylverfahren - selbst wenn es lange zurückliegt - einmal falsche Angaben gemacht wurden. Auch wer um einzureisen »erhebliche Geldbeträge« gezahlt habe, gelte als potenzieller Fluchtkandidat. Betroffene müssten »aufgrund einer gleichzeitig eingeführten Beweislastumkehr beweisen, dass keine Fluchtgefahr vorliegt«. Dies sei jedoch praktisch fast unmöglich und stelle einen »unverhältnismäßigen Eingriff« in das grundgesetzlich garantierte Recht auf Freiheit dar.
      Neue Regelungen für eine »Duldung light« und lange Vorduldungszeiten für Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen würden es laut den Unterzeichnern für Geflüchtete erheblich schwieriger machen, sich in Deutschland zu integrieren. »Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, werden Zehntausende permanent in Angst vor Haft und vor Abschiebung in einem Zustand der Perspektivlosigkeit leben«, heißt es abschließend in dem Brief. Mit Agenturen

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