Freitag, 31. Mai 2019

Verdi erhebt schwere Vorwürfe gegen Kötter Aviation Security wegen Drohungen gegen streikwillige befristete Beschäftigte


Dossier

Tarifrunde für Sicherheitspersonal an Flughäfen 2019Die Gewerkschaft Verdi hat am Freitag (22.20.2019) schwere Vorwürfe gegen den Essener Sicherheits-Dienstleister Kötter erhoben. Die Firma soll nach WDR-Informationen versucht haben, den Streik des Sicherheitspersonals am 10. Januar am Düsseldorfer Flughafen zu verhindern. Dabei sollen befristete Mitarbeiter massiv unter Druck gesetzt worden sein. Kötter dementiert. Die Gewerkschaft legte am Freitag entsprechende SMS-Chatverläufe vor, die die Vorwürfe bekräftigen sollen. Darin sei dokumentiert, dass eine Kötter-Mitarbeiterin am Tag vor dem Streik befristet Beschäftigte mehrfach kontaktiert habe, um Streikbrecher zu organisieren. Dies sei laut Verdi offenbar im Auftrag der Unternehmens-Geschäftsführung geschehen. (…) Die Gewerkschaft Verdi weicht nicht von ihren Vorwürfen ab. Dessen Sprecher Özay Tarim sagte dem WDR, es könne nicht sein, dass eine Kötter-Mitarbeiterin Sicherheitsleute am Flughafen dermaßen nötigt und unter Druck setzt. Es gehe hier um Grundrechte. Denn die Mitarbeiter dürften selbst entscheiden, ob sie dem Aufruf der Gewerkschaft folgen oder nicht. Die Gewerkschaft spricht von mehreren dieser Fälle…” Meldung vom 22.02.2019 beim WDR externer Link – siehe das entsprechende Flugblatt von ver.di NRW vom 21.2.2019  und Hintergrundinformationen:
  • Arbeitgeber Kötter will, dass verdi Sekretär die Betriebsversammlung verlässt New 
    “… Ende letzter Woche hat die Geschäftsführung den Betriebsrat informiert, dass höchstwahrscheinlich niemand (!) von der Geschäftsführung an unserer Betriebsversammlung teilnehmen wird. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar, da dieser Termin dem Arbeitgeber schon frühzeitig bekannt war. Wir betrachten dies als GERINGschätzung! WERTschätzung sieht anders aus!!! Daher haben wir den Geschäftsführer unmissverständlich aufgefordert, sich mindestens durch einen Leitenden Angestellten vertreten zu lassen. Ferner fordert der Geschäftsführer, dass unser Gewerkschaftssekretär Özay Tarim die Betriebsversammlung während des Tagesordnungpunktes „Bericht des Arbeitgebers“ verlassen soll. Auch dies ist für uns nicht akzeptabel! Hintergrund ist offensichtlich eine Beschwerde des Geschäftsführers beim Verdi-Bundesvorstand über Özay Tarim wegen seiner Aktivitäten rund um die bekannt gewordenen Streikbrecheraktivitäten Anfang des Jahres. Gleichzeitig droht der Geschäftsführer unserem Gewerkschaftssekretär rechtliche Schritte an, falls dieser sich nicht kooperativ(er) zeigt … Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 einstimmig entschieden, dem vom Geschäftsführer geforderten Rechtsbruch nicht stattzugeben und ihm eine Absage erteilt. Die Gewerkschaft hat ein im Betriebsverfassungsgesetz verankertes Teilnahmerecht an Betriebsversammlungen…” Betriebsratsinfo vom 28.05.2019 von Kötter am Flughafen Düsseldorf  – siehe dazu auch bei work watch:
    • [Gegen Bossing und Union-Busting] Kötter will noch immer Grundrechte kippen
      “… Ende letzter Woche hat die Geschäftsführung den Betriebsrat informiert, dass höchstwahrscheinlich niemand (!) von der Geschäftsführung an unserer Betriebsversammlung teilnehmen wird. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar, da dieser Termin dem Arbeitgeber schon frühzeitig bekannt war. Wir betrachten dies als GERINGschätzung! WERTschätzung sieht anders aus!!! Daher haben wir den Geschäftsführer unmissverständlich aufgefordert, sich mindestens durch einen Leitenden Angestellten vertreten zu lassen. Ferner fordert der Geschäftsführer, dass unser Gewerkschaftssekretär Özay Tarim die Betriebsversammlung während des Tagesordnungpunktes „Bericht des Arbeitgebers“ verlassen soll. Auch dies ist für uns nicht akzeptabel! Hintergrund ist offensichtlich eine Beschwerde des Geschäftsführers beim Verdi-Bundesvorstand über Özay Tarim wegen seiner Aktivitäten rund um die bekannt gewordenen Streikbrecheraktivitäten Anfang des Jahres. Gleichzeitig droht der Geschäftsführer unserem Gewerkschaftssekretär rechtliche Schritte an, falls dieser sich nicht kooperativ(er) zeigt …Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 einstimmig entschieden, dem vom Geschäftsführer geforderten Rechtsbruch nicht stattzugeben und ihm eine Absage erteilt. (…) Unser Gewerkschaftssekretär Özay Tarim setzt sich schon seit Jahren gemeinsam mit uns für die Interessen der Belegschaft und für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein, genießt daher unser vollstes Vertrauen und wir betrachten ihn somit als Teil unserer Belegschaft!!!…” aus dem Infobrief des Betriebsrates der KÖTTER Aviation Security SE & Co. KG, Flughafen Düsseldorf, vom 28. Mai 2019 bei work-watch externer Link
  • Geschäftsführer offensichtlich verwirrt! Genötigter Arbeitnehmer wird für A. Vogel geopfert! Streikbruch, Öffentlichkeit belogen und Krankheitstage manipuliert!  
    “… Erst hat der Geschäftsführer Peter Lange öffentlich behauptet, mit der eigenen Mitarbeiterin A. Vogel (organisierter Streikbruch Januar 2019) nicht in Kontakt zu stehen, und in einem weiteren Fall kannte Kötter plötzlich die eigenen unwirksamen Arbeitsverträge zum Streikverbot nicht mehr. Nach der medialen Klatsche bei den Arbeitsverträgen zum Streikverbot macht Kötter einfach weiter und hat nichts kapiert. Der Fall Vogel wird immer kurioser. Geschäftsführer Peter Lange wollte allen vorgaukeln, dass er nichts mit den Anfang Januar 2019 stattgefunden Streikbrecher-Aktivitäten zu tun hatte. Jetzt ist es aber offensichtlich, dass Herr Lange mit A. Vogel im Telefon-Kontakt stand und sie sich gegenseitig Nachrichten schrieben. Es haben verschiedene Beschäftigte dem Betriebsrat und uns gegenüber schriftlich bestätigt, dass Vogel im Betrieb den Kontakt zum Geschäftsführer lauthals posaunt habe und auf ihrem Handy Nachrichten von/mit Peter Lange zu sehen waren. Dazu hat Vogel auch rum erzählt, dass Peter Lange ihr eine Führungsposition zugesichert hätte. Merkwürdig ist auch, dass die Bundespolizei bisher nichts gegen Vogel unternommen hat, obwohl BPOL-Beamter Herr Werner namentlich von ihr in einer SMS in Verbindung mit dem Streiktag genannt wurde. Kötter unternimmt stattdessen alles um A. Vogel zu schützen. Zum Streikbruch genötigter Arbeitnehmer wird von Kötter gekündigt! Kötter belügt dabei Betriebsrat und manipuliert Krankheitstage des Mitarbeiters!…” Flugblatt von ver.di-NRW vom 29.03.2019 
  • Warum und wie (Herr) Lange noch hält Kötter (Frau) Vogel im Nest? Kötter und Bundespolizei sind auf Tauchstation! Trotz SMS-Nachrichten von Vogel wird organisierter Streikbruch dementiert!  
    Letzte Woche haben Kötter und die Bundespolizei vehement bestritten, mit der Kötter-Mitarbeiterin Alexandra Vogel kooperiert zu haben. Obwohl der Name des Bundespolizisten Herr Werner von A. Vogel in einer SMS-Nachricht klar benannt wurde, sagte die Bundespolizei gegenüber dem EXPRESS, dass eine Zusammenarbeit mit einer Kötter-Mitarbeiterin nicht stattgefunden habe und die Bundespolizei im Arbeitskampf zur Neutralität und dem Grundgesetz verpflichtet sei. Die Aussagen vom Kötter-Chef, Peter Lange gegenüber der gleichen Zeitung lautet: „Diese Behauptung ist unwahr, ich hatte nie einen Kontakt zu dieser Frau. Ebenso unwahr ist jegliche Absprache, um einen Streik zu brechen, mit einem meiner  Mitarbeiter hier im Unternehmen oder vor Ort. Wir halten uns an die Gesetze. Wir werden die nötigen rechtlichen Maßnahmen ergreifen.“ Hat also A. Vogel gelogen oder doch unter Kenntnisnahme von Kötter/BPol gehandelt? Laut den Aussagen von Bundespolizei und Kötter hat also offenbar A. Vogel von sich aus Streikbrecher organisiert. Aber sind die Aussagen von BPol und Kötter glaubwürdig? Wie kann denn eine Mitarbeiterin, die erst wenige Monate im Unternehmen beschäftigt ist, andere befristet Beschäftigte für den Streiktag (10.01.2019) kontaktieren und aus dem Urlaub bzw. der Freizeit heraus zum Dienst „einladen“ oder nötigen. Wie kann diese Person zudem so genaue Angaben über Dienstbeginn und den genauen Treffpunkt (Flugsteig) der Streikbrecher haben? Weiterhin: Wie kann sie eine  Namensliste mit „Arbeitswilligen“ erstellen und vorab von der BPol absegnen lassen. Alles nur Zufälle, Herr Lange und Herr Werner (BPol)? Wir haben Zeugen, dass A. Vogel gegenüber anderen Beschäftigten immer wieder bestätigt hat, im direkten Kontakt mit dem Chef Peter Lange zu stehen…” Flugblatt von ver.di NRW vom 01.03.2019 
  • Kötter täuscht die Öffentlichkeit! Arbeitsvertragsklausel soll Streikteilnahme verbieten!  
    In einem am Freitag (22.02.2019) vom WDR ausgestrahlten Fernsehbericht hat die Firma Kötter offensichtlich die Öffentlichkeit getäuscht. Auf die WDR-Frage, ob Arbeitsverträge bei Kötter Aviation Security existieren, die eine Teilnahme an  Arbeitskampfmaßnahmen der Beschäftigten verbieten, hat Kötter wie folgt geantwortet: “Alle von Kötter Aviation Security ausgestellten Arbeitsverträge besitzen einen solchen Passus grundsätzlich nicht.(…) Eine Verpflichtung zu einer Nicht-Beteiligung an einem Streik wäre für Kötter Aviation Security völlig inakzeptabel und widersprüchlich zur Philosophie der gesamten Unternehmensgruppe.“ Bereits während der Tarifauseinandersetzung 2013 haben wir gemeinsam mit unseren Kötter-Betriebsräten am Flughafen Düsseldorf die unwirksamen arbeitsvertraglichen Klauseln öffentlich angeprangert. Die Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann hat damals sogar gegenüber der Kötter-Geschäftsführung deutlich gemacht, dass dieser Vertragsabschnitt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei und damit Grundrechte von Beschäftigten verletze. Trotz der deutlichen Worte von Frau Krellman existieren nach wie vor Kötter-Arbeitsverträge mit dieser gesetzwidrigen Klausel. Von den uns aus verschiedenen Jahren vorliegenden Arbeitsverträgen geht hervor, dass mindestens die Beschäftigten, die im Zeitraum von 2004 bis 2010 für die Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf eingestellt wurden, einen solchen gesetzeswidrigen Passus enthalten. Die Arbeitsvertragsklausel trägt die Überschrift “Arbeitskampfmaßnahmen“. Darin lautet die Formulierung: „Im Falle von Arbeitskampfmaßnahmen verpflichtet sich der Arbeitnehmer, an diesen nicht teilzunehmen.“…” Flugblatt von ver.di NRW vom 26.2.2019 
Siehe zu Kötter:
  • Der KÖTTER Sicherheitsbeirat – “Die perfekte Kombination aus Erfahrung und Know-howIhm gehören aktuell u.a. Wolfgang Bosbach und Hans-Helmut Janiesch (Der leitende Polizeidirektor / Kriminaldirektor i. R.) an… Dem Kötter-Sicherheitsbeirat externer Link gehörte aber auch schon der verstorbene GSG 9-Gründer Ulrich Karl Wegener an.
  • Die Sache mit der illegalen Kötter-Klausel (Streikverzicht) in den Arbeitsverträgen läuft schon seit Sommer ’12: Wirbel um „Streik-Verbot“ am FlughafenEin heftiger Streit zwischen der Gewerkschaft Verdi und der Essener Sicherheitsfirma Kötter droht Auslöser von Streiks an den Flughäfen während der Ferien zu werden. Die Auseinandersetzung belastet die laufenden  Tarifverhandlungen für die bundesweit rund 15 000 Sicherheitskräfte an den deutschen Flughäfen. Verdi wirft der Firma Kötter vor, das im Grundgesetz verankerte Streikrecht ihrer Mitarbeiter zu missachten. Die Zusage der Gewerkschaft, in der Urlaubszeit nicht zu streiken, müsse daher „neu überdacht werden“, sagte Verdi-Sprecher Christoph Schmitz dieser Zeitung. Zum einen hatte Kötter einem Verdi-Mitglied der Bundestarifkommission nach dessen Probezeit am Flughafen Leipzig gekündigt. Dies nur einen Tag nach einem morgendlichen Streik der Fluggastkontrolleure an mehreren Flughäfen, darunter Düsseldorf. (…) Noch grundsätzlicher wird der Konflikt aber mit Blick auf die Arbeitsverträge, die Kötter seine Sicherheitskräften unterschreiben lässt. In einem Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters am Düsseldorfer Flughafen, der dieser Zeitung vorliegt, heißt es unter § 7: „Im Falle von Arbeitskampfmaßnahmen verpflichtet sich der Arbeitnehmer, an diesen nicht teilzunehmen.“ Dazu heißt es aus der Berliner Verdi-Zentrale: „So eine Klausel ist eklatant rechtswidrig. Das Streikrecht ist ein unveräußerliches Grundrecht, das jeder Beschäftigte in dieser Republik hat.“ Insofern sei der Passus nichtig…” Artikel von Stefan Schulte vom 09.07.2012 bei DerWesten externer Link

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